Enthindern: Barrierefrei im öffentlichen Raum

2003 ist das „Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung“. Die Sensibilisierung für die Anliegen der Menschen mit besonderen Bedürfnissen und die weitgehende Enthinderung des öffentlichen Raumes stehen im Mittelpunkt aller europaweiten Aktivitäten. Die Stadtgemeinde Klosterneuburg will ebenfalls Akzente setzen.

 

Die erfreuliche Nachricht zuerst: In der Gemeinderatssitzung vom 28. Februar 2003 wurde der BGU-Antrag zur Errichtung von akustischen Signalgebern am Niedermarkt einstimmig angenommen. Ein schöner Beitrag für 2003 aber vor allem für unsere MitbürgerInnen und Gäste mit Sehbehinderungen.

In Klosterneuburg gab es über viele Jahre arge Versäumnisse um den Bedürfnissen von behinderten Menschen gerecht zu werden. Erst auf Initiative der BGU wurden im Jahr 2000 die Behinderten-Parkplätze der Stadt überprüft und den Vorschriften entsprechend angelegt (Rathausplatz, Musikschule-Stadtmuseum, Happyland). Vorbildlich allerdings ist die Beschäftigungspolitik der Stadtgemeinde, die in allen Bereichen, wo es möglich ist, behinderten Menschen Arbeit gibt.

Im öffentlichen Raum allerdings stehen noch viele Probleme an, die es zu lösen gilt. Keine Angst: Viele Maßnahmen sind kostengünstig und einfach zu realisieren. Denn in den meisten Fällen ist es schlichtweg nur die Unkenntnis der Sachlage, Gleichgültigkeit oder Missachtung von Vorschriften, die zu unüberwindbaren Hindernissen für Menschen mit eingeschränkter Wahrnehmung oder Bewegungsfreiheit führen.

Vor allem Verbesserungsmaßnahmen für sehbehinderte oder blinde Personen im öffentlichen Raum kommen nicht nur dieser relativ großen Gruppe - österreichweit sind etwa 6% der Gesamtbevölkerung von einer nicht behobenen Sehbeeinträchtigung betroffen - zugute, sondern auch allen anderen nicht motorisierten VerkehrsteilnehmerInnen, vor allem älteren Personen und Kindern.

Das erste Projekt soll nun am Niedermarkt realisiert werden: Eine akustische Ampelanlage soll das Überqueren der B14 im Bereich des Kierlinger Bahnhofes erleichtern. Die Kosten für eine „tickende“ Anlage belaufen sich auf rund 4.300 Euro. In der zuständigen Abteilung der Niederösterreichischen Landesregierung steht man diesem Klosterneuburger Ansinnen durchaus positiv gegenüber, und auch der Bezirkshauptmann von Wien-Umgebung findet Lob für diese BGU Initiative.

„Das Jahr 2003 soll ja keine Alibiaktion sein, sondern mithelfen das Leben von behinderten Menschen zu vereinfachen. Es sollte generell überprüft werden, wo solch eine Anlage Sinn macht“, erklärte Bezirkshauptmann Mag. Wolfgang Straub.

Wünschenswert wäre es nun, wenn auch die ÖBB einen Beitrag leisten würde: Die Ausstattung des Kierlinger Bahnhofes mit einem taktilen (tastbaren) Leitsystem, das die Stadtgemeinde Klosterenuburg dann über den Niedermarkt weiterführen könnte.

Problematischer ist die Situation allerdings am Weidlinger Bahnhof: Hier würde auf Grund der Ampelschaltung ein akustischer Signalgeber wenig Sinn machen. Außerdem gibt es ja die wenig geliebte Fußgeherunterführung, die aber gerade für sehbehinderte Menschen eine gute Alternative zur gefahrlosen Querung der B14 darstellen würde. Nur durch das Fehlen eines tastbaren Streifens ist es einem blinden Menschen unmöglich zu dieser Unterführung zu gelangen. Gespräche mit der ÖBB von Seiten der Stadtgemeinde sollten sich demnächst dieses Problems annehmen.

Zur Enthinderung des öffentlichen Raumes kann die Stadtgemeinde Klosterneuburg aber mit vielen weniger aufwändigen Maßnahmen beitragen: Gehsteigabschrägungen für Rollstühle (auch Personen mit Kinderwägen werden dies danken), die Beachtung von Gehsteigbreiten, um auch RollstuhlfahrerInnen die Benutzung zu ermöglichen, die Ausstattung aller öffentlichen Räume mit behindertentauglichen Toiletten (wie in der Babenbergerhalle). Auch sollte die Bevölkerung animiert werden etwaige Probleme, die sich für Menschen mit besonderen Bedürfnissen im öffentlichen Raum ergeben könnten, zu melden: mittels Telefon oder vielleicht einer eigenen Rubrik auf der Homepage der Stadtgemeinde.

Blind durch die Stadt

Die Begehung der Stadt mit Wolfgang Kremser, seit 1991 vollständig erblindet und Mitarbeiter verschiedener Arbeitsgruppen zur Problematik sehbehinderter und blinder Menschen im öffentlichen Verkehr, ergab so manche Defizite in Klosterneuburg, die aber leicht zu beheben wären.

Zu niedrig montierte Verkehrszeichen, mangelhaft abgesicherte Baustellen, Absperrketten, Reklametafeln, in den Gehsteig hineinragende Vitrinen und Postkästen, zu niedrig hängende Markisen, Warenkörbe vor Geschäften stellen ein großes Gefahrenpotential dar.

In Graz etwa werden alle Verkehrszeichen über 2,10 Meter Höhe und zusätzlich auch noch mit Schutzleisten zur Minderung der Verletzungsgefahr montiert.

Auch in Klosterneuburg finden sich viele Tafeln und Verkehrszeichen im Stadtzentrum, die für einen blinden Menschen nicht erkennbar sind und somit zu Verletzungen führen könnten. Dauerhaft niedrig montierte Tafeln sollten mit Bügeln und Rahmen abgesichert werden, um das Ertasten mit einem Blindenstock zu ermöglichen.

Das gilt auch für alle Montageeinrichtungen, die in den Gehsteig hineinragen: Postkästen, Vitrinen, Automaten, die mehr als 15 cm von der Wand hervorstehen, sind für einen blinden Menschen nicht erkennbar, so sie nicht ordnungsgemäß gesichert werden. Und dies ist ganz einfach: ein Bügel oder Rahmen mit maximal 20 bis 30 cm über Grund liegender Querstange verhindert das Unterlaufen mit dem Blindenstock. Das Hindernis ist somit auch mit dem Langstock erkennbar, der blinde Mensch kann ausweichen. Ein gutes Beispiel gibt der Postkasten in der Agnesstraße ab: weit hineinragend auf die sehr schmale Gehfläche, ohne „Unterschutz“ (also für Blinde nicht erkennbar), behindert dieser aber auch alle anderen FußgeherInnen. Einige Male „krachte“ schon ein Kinderkopf auf die scharfe Kante. Eine Verlegung dieses Kasten käme allen FußgängerInnen in der Agnesstraße zugute.

Ein spezielles Problem stellen Absperrketten dar. Einfache Ketten in ca. 90 cm Höhe sind wohl nur von symbolischem Charakter: Das Durchlaufen von Kleinkindern wird damit ebenso wenig verhindert, wie das irrtümliche Unterfahren mit einem Kinderwagen. Solche Ketten sind zur Absicherung hin zur B14 vor dem Weidlinger Bahnhof gespannt. Blindenverbände fordern generell, dass Kettenabsperrungen, mit Ausnahme von historischen Plätzen, wo sie Bestandteil der Architektur sind, durch Geländer und Absperrgitter ersetzt werden. Pro Kettenfeld sollten zwei waagrechte Ketten (die unterste maximal 20 cm über dem Boden wegen der Tastbarkeit) und zumindest zwei senkrechte Ketten gespannt werden. Damit ist das Durchlaufen, Durchfahren nicht mehr möglich und die Konstruktion auch stabiler.

Sollte dereinst in Klosterneuburg ein Radwegnetz entstehen, wäre dessen blindengerechte Ausstattung in die Planung miteinzubeziehen: Niveauunterschied zum Gehweg von mindestens 3 cm, kontrastierende Bodenmarkierung oder Verlegung eines tastbaren Kleinsteinpflasters als Abgrenzung lauten die doch leicht erfüllbaren Wünsche. Zu guter letzt: Wer von Ihnen, geschätzte/r LeserIn, mit offenen Augen durch die Stadt geht, wird sicher das eine oder andere Hindernis für Menschen mit besonderen Bedürfnissen entdecken. Bitte melden Sie es der Stadtgemeinde oder auch mir, damit in Klosterneuburg für alle Menschen ein barrierefreies und selbstbestimmtes Leben möglich wird.