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KLosterneuburger Gemeinderatswahl
2015
WAHLERGEBNIS!



ÖVP/SPÖ Koalition mit Arbeitsübereinkommen mit den NEOs!
GRÜNE setzen gestärkt erfolgreiche Oppositionsarbeit fort!

NEOs
VP
VP
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NEOs
VP
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L.Hofbauer
PUK
GRÜNE
GRÜNE
GRÜNE
FPÖ
FPÖ
SPÖ
SPÖ
PUK
PUK
GRÜNE
GRÜNE
GRÜNE
FPÖ
FPÖ
SPÖ
SPÖ
SPÖ

 

Liebe KlosterneuburgerInnen!

Für die nächsten Jahre gibt es eine ÖVP/SPÖ Koalition mit einem Arbeitsübereinkommen mit den NEOs. Um die internen ÖVP/SPÖ Personalwünsche erfüllen zu können, wird die Anzahl der Stadträte auf 14 erhöht.

Wir GRÜNE werden gestärkt die erfolgreiche Oppositionsarbeit der letzten Jahre im Interesse der Klosterneuburger Bevölkerung in den kommenden fünf Jahren fortsetzen und halten fest: Wir haben den Rang der zweitstärksten politischen Kraft in Klosterneuburg nicht erreicht um ihn 2020 wieder abzugeben, sondern ihn weiter auszubauen.

Die Grünen 4 Punkte zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 20. 2. 2015.

1) 14 StadträtInnen – Neuer ÖVP Versorgungstadtrat wird teuer für die Bevölkerung, GRÜNE fordern weiterhin aus Sparsamkeitsgründen Reduzierung auf 9 StadträtInnen.

Ca. 125.000,- € wird der Klosterneuburger Steuerzahler für den zusätzlichen ÖVP Versorgungsposten des 14. Stadtrates in der Legislaturperiode kosten. So viele StadträtInnen hat es in Klosterneuburg noch nie gegeben. Dazu der Fraktionschef der GRÜNEN: „Es ist moralisch einfach beschämend, wie sich eine von den Wählern massiv abgestrafte ÖVP nun mit Hilfe von SPÖ und NEOS am Steuergeld der Klosterneuburger bedient. Während wir GRÜNE für eine Reduzierung der StadträtInnen eintreten, vergrößern ÖVP,SPÖ und NEOS die Anzahl sogar erstmalig von 13 auf 14, um ihre Parteifreunde versorgen zu können. Der neue 14. Stadtrat wird ganz offensichtlich für ÖVP Mandatar Herbrüggen, der den Sozialstadtrat für den SPÖ Koalitionspartner Mann räumen muss, geschaffen. Dafür wurde der seit Jahrzehnten reibungslos funktionierende Verwaltungs- und Umweltausschuss aufgeteilt. So kann man auch Geld verschwenden. Wir GRÜNE fordern angesichts der Rekordverschuldung Klosterneuburgs weiter einen sparsameren Umgang mit Steuergeldern und fordern eine Reduzierung des Stadtrates (Ausschüsse) auf 9.

2) BGM Wahl – GRÜNE Zustimmung hängt von Distanzierung der Wählertäuschung und der missbräuchlichen Verwendung des Vorzugsstimmensystems ab!


Die gesetzliche Regelung in der NÖ Gemeindewahlordnung zum Vorzugsstimmensystem sieht eine einzige Möglichkeit zur Vergabe einer Vorzugsstimme vor: zur Wahl eines Gemeinderatsmandates. Es ist KEINE Vorzugsstimmenvergabe für die Funktion eines Ortsvorstehers möglich. Nun haben sämtliche 6 Personen, die nun für die Ortsvorstehungen in den Katastralgemeinden vorgesehen sind, einen Vorzugsstimmenwahlkampf zur Erlangung eines Gemeinderatsmandates geführt. KEINER nimmt aber nun das Gemeinderatsmandat an. Dies obwohl bei der ÖVP Johann Fanta mit 343 Vorzugstimmen sogar eine direkte Wahl (Wahlzahl ist 306,5) in den Gemeinderat erreicht hätte. Mit Ingrid Pollauf 96 Vorzst. Karl Josef Weiss 93 Vorzst, Manfred Hoffelner 87 Vorzst erhielten weitere ÖVP KandidatInnen mehr Vorzugsstimmen als zum Erreichen eines ÖVP Gemeinderatsmandat notwendig wäre, gehen aber nicht in den Gemeinderat. Das ist weder moralisch noch politisch vertretbar!

3) Ausschussvorsitzende müssen eigenen Sitz in ihrem Ausschuss haben und nicht mehr auf einen ÖVP Sitz angewiesen, und damit der ÖVP völlig ausgeliefert sein!

Nach dem ÖVP/SPÖ die Anzahl der Mitglieder eines Ausschusses mit 6 Personen begrenzt haben, haben nur ÖVP, GRÜNE, SPÖ einen Sitz in den Ausschüssen. Da ÖVP/SPÖ aber die Anzahl der Ausschüsse und deren Vorsitzenden mit 14 festgelegt haben, werden zusätzlich auch FPÖ und PUK Vorsitzende stellen. Sie haben aber kein Anrecht auf einen Sitz in ihrem Ausschuss, oder den Vorsitz. Das heißt: Es gibt Ausschussvorsitzende, die gar keinen Sitz im Ausschuss haben. ÖVP/SPÖ lösen das so, dass die ÖVP, die offiziell den Vorsitz in diesen Ausschüssen hat, sie leihweise FPÖ und PUK gibt. Die ÖVP kann aber jederzeit, etwa bei nicht ÖVP genehmen politischen Verhalten, diese wieder zurück fordern. (Antrag s.Beilage.)

GRÜNE Forderung: Die Anzahl der Ausschussmitglieder so anzupassen, dass jede Fraktion, die einen Ausschuss leitet, darin auch vertreten ist - ohne auf die „politische Abhängigkeit“ der Mehrheitspartei angewiesen zu sein. Im aktuellen Fall würde dies statt sechs 10 Ausschussmitglieder bedeuten. Zusätzliche Kosten würden keine anfallen da es kein Sitzungsgeld gibt. Auch aus Gründen der breiteren Einbindung der Fraktionen in die inhaltliche Ausschussarbeit wäre dies von Vorteil.

4) UmweltgemeinderätInnen: Die GRÜNEN übernehmen gerne diese interessante Funktion, weisen jedoch darauf hin, dass die ÖVP diese Funktion nicht aus demokratiepolitischen Gründen abgibt, sondern weil es ab 2015 für die UGR keine Bezahlung mehr gibt.


III. Sonstige Änderungen im Bezüge- und Gemeindeorganisationsrecht:
Der Landtag von Niederösterreich hat mit Beschluß vom 4. Oktober 2012 die NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), LGBl. 1000, u.a. dahingehend geändert, dass zur Wahrung der Interessen der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich Mitglieder des Gemeinderates vom Gemeinderat mit besonderen Aufgaben betraut werden können, jedenfalls aber Jugendgemeinderäte und Bildungsgemeinderäte ab 1. Jänner 2013 zu bestellen sind. Gleichzeitig wurde unter Hinweis auf die Änderung in der NÖ GO 1973 auch die bezügerechtliche Regelung im NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, LGBl. 0032, dahingehend geändert, dass mit dem 1. des zweitfolgenden Monats, der der allgemeinen Gemeinderatswahl im Jahr 2015 folgt, die monatliche Entschädigung des Umweltgemeinderates entfällt
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Ohne Kommentar!