Wie in Moskau ?
Viel Geld, wenig Kontrolle
Anrufsammeltaxi (AST)

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Kaum sind die Wahlen vorbei, vergessen die Stadtpolitiker von SPÖ, ÖVP und FPÖ auf ihre Versprechen. Sorgfältig, sparsam und verantwortungsbewusst wollten sie mit dem Vertrauen, das ihnen die BürgerInnen bei der Gemeinderatswahl im April geschenkt hatten, umgehen. Sechs Monate später dominieren aber schon wieder primär parteipolitische Interessen. Viel Steuergeld der Bürger läuft dabei Gefahr auf der Strecke zu bleiben, zum Beispiel beim Anrufsammeltaxi AST.

Zum Verständnis: Das AST (Anruf-Sammel-Taxi) fährt abends und an Wochenenden auf telefonische Bestellung von markierten Haltestellen ab – stadtauswärts bis vor die Haustüre. Jeder Fahrgast bezahlt nur ÖS 25,-, egal wie weit die Strecke ist, die Differenz auf den vollen Taxameterstand zahlt die Stadtgemeinde Klosterneuburg dem Taxiunternehmer. Der letzte Fahrgast einer Fahrt bestätigt mit seiner Unterschrift die in Anspruch genommene Fahrt auf einem sogenannten AST-Beleg. In den letzten fünf Jahren subventionierte die Stadt den AST-Betrieb mit ÖS 600.000,- bis ÖS 1 Mio. jährlich.

1998 tauchten bei einer Kontrolle des AST durch den Prüfungsausschuss der Stadtgemeinde Belege ohne „korrekte Unterschrift“ auf. Auszug aus dem Protokoll des Prüfungsausschusses vom 29.9.1998: „ ... zeigt die Unterschrift des Fahrers eine starke Ähnlichkeit mit der Unterschrift des Fahrgastes. ... “

Und dann packte noch ein Ex-Fahrer in der NÖN aus (siehe Pressemeldung), dass man für nie getätigte Fahrten Belege abgegeben hätte, usw.. Über alle politische Grenzen war man sich einig, dass das Mindeste, das nun passieren müsste, eine Neuausschreibung des AST-Vertrages wäre. Das meinte auch der damalige und jetzige SPÖ Verkehrsstadtrat Fritz Preisl der Öffentlichkeit gegenüber (KURIER 26.9.1998). Eine effiziente Kontrollmöglichkeit sollte ein wesentlicher Teil der Neuvergabe sein.

Trotz der massiven Verdachtsmomente schaltete Preisl aber keine externe Behörde (Staatsanwaltschaft etc.) ein. Er ließ intern ermitteln und die Neuvergabe des AST-Vertrages wurde schließlich doch nicht ausgeschrieben. Obwohl einige Klosterneuburger Taxiunternehmer Interesse am AST zeigten, wurde dem Gemeinderat nun im Herbst 2000 ein neuer, nur unwesentlich modifizierter Vertrag mit dem bisherigen Betreiber zur Abstimmung vorgelegt. ÖVP, SPÖ und die „Kontrollpartei“ FPÖ stimmten diesem zu.

Mit dem neuen Vertrag wurde den Forderungen des Prüfungsausschusses vom 29.9.1998 aber nicht entsprochen. Das heißt, die Stadtgemeinde muss weiter für jeden vorgelegten AST-Beleg bezahlen, ohne überprüfen zu können, ob tatsächlich ein AST-Fahrgast befördert wurde. Theoretisch kann jeder Lenker eines AST-Taxis auch einen normalen Taxigast befördern und bezahlen lassen und dann noch einen AST-Beleg der Gemeinde zur Vergütung vorlegen.*

Dies ist möglich, da die einzige Kontrolle, die Unterschrift des AST-Fahrgastes ist. Für jede Unterschrift, obwohl sie ohne personenbezogene Daten nicht identifizierbar ist, muss gezahlt werden. Jede Paraphe und jedes “KrixiKraxi“ muss akzeptiert werden.**

Die BGU hat jahrelang versucht, eine effiziente Kontrolle durchzusetzen. Alles vergebens! In der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2000, in der der neue Vertrag beschlossen wurde, versuchte die BGU mit einem Dringlichkeitsantrag eine minimale Sicherheitsschiene einzubauen: Im AST-Beleg sollte der Name und die Adresse des AST-Fahrgasts*** eingetragen werden. ÖVP, SPÖ und F lehnten auch diese Minimalkontrolle ab. SPÖ Verkehrsstadtrat Preisl dazu: „Namen angeben? Da wären wir ja in Moskau!“

StR Mag. Sepp Wimmer

* Lt. AST-Vertrag können mit den als AST-Taxis gekennzeichneten Wagen auch normale Taxifahrten gemacht werden.

** Juristisch ist eine Unterschrift ohne Angabe der dazugehörigen Daten und Identifizierungsmöglichkeit (Privatname, Firma, etc.) nicht rechtsrelevant.

*** Bei den AST-Fahrten handelt es sich um öffentlich subventionierte Fahrten. Eine Identitätsleistung ist daher für jeden, der diese Vergünstigung in Anspruch nehmen will, rechtlich zulässig und verstößt nicht gegen den gesetzlichen Datenschutz (vergleichbar: BahnCard, Jahreskarte, etc