Freitag, dem 28. April 2000 um 17 Uhr,
im großen Sitzungssaal des Rathauses Klosterneuburg
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ÖVP Mandatare: Bmst Dr. Gottfried SCHUH GR Waltraud BALASKA |
SPÖ Mandatare: StR DI Peter HOFBAUER GR Hans KICKMAIER |
FPÖ Mandatare: StR Dr. Josef PITSCHKO GR Doris DEUTSCH |
BGU Mandatare: StR Mag. Sepp WIMMER GR Martina ENZMANN |
LIF Mandatare: GR Mag. Walter HÖLLER |
| TAGESORDNUNG | ||
| 01) | 1. Konstituierung des Gemeinderates und Angelobung seiner Mitglieder (§ 97 NO Gemeindeordnung 1973, LGBI. 1000-10) |
Der Altersvorsitzende des Gemeinderates, Herr Hofrat Dr. Ferdinand Baumgartner, eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Hofrat Dr. Baumgartner begrüßt alle Anwesenden und stellt sich als Mitglied der ÖVP vor. Alle Mandatare werden nun in alphabetischer Reihenfolge vorgestellt. Es folgt die Angelobung. HR Dr. Baumgartner verliest die
Gelöbnisformel: "Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle
übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich
gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig
zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Klostemeuburg
nach bestem Wissen und Gewissen zu fordern." |
| 02) | Wahl des Bürgermeisters (§ 26 und § 98 ff. leg.cit.) |
Die ÖVP als stimmenstärkste Partei schlägt Dr.Gottfried Schuh als Bürgermeister vor. In geheimer Wahl werden 41 Stimmzetel abgegeben. Davon: Dr.Gottfried Schuh ist somit zum Bürgermeister gewählt. Er nimmt die Wahl an und übernimmt die Sitzungsleitung. |
| 03) | Festsetzung der Anzahl der Stadträte (§ 24 leg.cit) |
Gegenantrag der FPÖ auf Herabsetzung
auf 12 Mitglieder und wird mit 33 Stimmen abglehnt. Der eingeheftete Antrag lautend auf 13
Mitglieder wird somit |
| 04) | Wahl der Stadträte (§ 102 leg.cit) |
40 Stimmen für Dkfm. Helmut Abheiter 35 Stimmen für DI Peter Hofbauer 34 Stimmen für Dr. Josef Pitschko 30 Stimmen für Mag. Sepp Wimmer |
| 05) | Wahl des Vizebürgermeisters (§ 105 leg.cit.) |
Zur Wahl steht StR Alfred Schmid STR Preisl stellt den Gegenantrag einen 2.Vizebürgermeister zu wählen Der Gegenantrag wird mit 31 Gegenstimmen (alle Mandatare der ÖVP,FPÖ und Bürgerunion) mit Mehrheit abgelehnt. Es folgt die Wahl: 35 Stimmen auf StR Alfred Schmid Somit ist Alfred Schmid zum Vicebürgermeister gewählt. |
| 06) |
a) Festsetzung der Gemeinderatsausschüsse samt Wirkungskreis und Anzahl der Mitglieder (§ 30 und 107 leg.cit.) |
Folgende Gemeinderatsausschüsse werden gebildet: WIRKUNGSKREIS DER GEMEINDERATSAUSSCHÜSSE AUSSCHUSS FÜR STADTPLANUNG UND ENTWICKLUNG: Angelegenheiten der Raumordnung und Stadtentwicklung; überörtliche Raumordnung, örtliches Entwicklungskonzept, Land Schafts-und Grünordnungsplanung, Flächenwidmung; Bebauungsplan, Stadtbildpflege, Ortsbild- und Landschaftspflege, Verordnungen aufgrund der Bauordnung; Grundeinlösungen öffentl. Gut, Gemeindegrenzen, generelle Verkehrskonzepte, Angelegenheiten der Feuerwehr AUSSCHUSS FÜR ABFALLWIRTSCHAFT UND ABWASSERENTSORGUNG: Angelegenheiten des marktbestimmten Betriebes Abwasserbeseitigung, (Kanalausbauprogramm, Betrieb der Kläranlage und des Kanalnetzes), Angelegenheiten des marktbestimmten Betriebes Müllbeseitigung, Müllvermeidung, Mülltrennung, Müllentsorgung, Recycling; Kompostierung, Altlastensanierung AUSSCHUSS FÜR WOHNBAU UND LIEGENSCHAFTEN: Angelegenheiten des marktbestimmten Betriebes Wohn - und Geschäftsgebäude Förderungsmaßnahmen für Land- und Forstwirtschaft, Bewirtschaftung des gemeindeeigenen Waldes, Liegenschaftsbewirtschaftung, gemeindeeigener Liegenschaftskataster; Bemessungsvorschläge für Pachtzins; Verwaltung aller landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften; Jagd und Fischerei; Wohnbau und Wohnungsvergaben; Vermietung und Verwaltung der gemeindeeigenen Wohnungen, Kinder-und .Tugendspielplätze, Garten-und Grünanlagen. AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, SPORT UND STÄDTISCHE BETRIEBE: Erledigung der Ansuchen zur Förderung des Handels, des Gewerbes, der Industrie und des Tourismus; Tourismusveranstaltungen; Anschaffung und Erhaltung von Tourismusanlagen und Einrichtungen; Sportförderung; Sportplätze; Bäder in Klosterneuburg und Kritzendorf, gemeindeeigener Friedhof "obere Stadt" und allgemeine Bestattungsangelegenheiten. AUSSCHUSS FÜR KULTUR, BILDUNG UND WISSENSCHAFT Veranstaltungen kultureller Art, Förderung kultureller und kulturgeschichtlicher Einrichtungen, Förderung von Schrifttum und Sprache, Förderung der Heimat-, Musik- und Kunstpflege, Betreuung der Musikschule, Volkshochschule und aller kultureller und volksbildnerischer Vereine, Babenbergerhalle, Kellertheater Wilheringerhof, Oper Klosterneuburg, Allgemeine Förderung für Bildung und Wissenschaft, Stadtarchiv, Stadtmuseum, Kleindenkmalpflege, Förderung der Denkmalpflege (Kleindenkmäler, Kirchenrenovierungen), Ehrengräber, Benennung von Verkehrs flächen, Partnerschaftspflege für kulturelle Belange, Kulturpreis. AUSSCHUSS FÜR SCHULEN, JUGEND, ZUKUNFT UND UMWELT Öffentliche Pflichtschulen und Kindergärten, schulärztliche Betreuung, Hort, Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung für Schul- und Kindergartenkinder), Schülerforderung und Studienbeihilfen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Aktion Tagesmütter, Förderung der Privatschulen, Jugendangelegenheiten, Förderung von Jugendeinrichtungen und -vereinen, Partnerschaftspflege im Bereich Schulen und Jugend, Zukunft und Umwelt (Luftgüte, Lärmschutz, etc...), Umwelt-Bürgerinformation, umweltrelevante Förderungen, Konzepte für emeuerbare Energien und Einsparungen, Umweltpreis. AUSSCHUSS FÜR GESUNDHEIT UND SOZIALES: Krankenhaus - kommerzielle Führung und technische Erhaltung, Durchführung der gesundheitspolizeilichen Maßnahmen, Krankentransporte und Rettungsdienste, offene und geschlossene Fürsorge, Mutterberatung, Säuglingswäschepakete, Seniorenbetreuung, Nachbarschaftshilfe, Heimkrankenpflege, Hausratsdarlehen, Familienangelegenheiten, Sozialpreis, sonstige Wohlfahrtsangelegenheiten PRÜFUNGSAUSSCHUSS: Der Wirkungskreis des Prüfungsausschusses ist im § 82 der NO Gemeindeordnung geregelt. RECHTSAUSSCHUSS: Berufungen an den Stadtrat; Zivilrechtsangelegenheiten, Verordnungen des Gemeinderats; Geschäftsordnung für den Gemeinderat, den Stadtrat und die Gemeinderatsausschüsse; Gebrauch des Stadtwappens, allgemeine Rechtssachen. AUSSCHUSS FÜR VERWALTUNG UND ORGANISATION: Maßnahmen der innerbetrieblichen Organisation - insbesondere EDV, Angelegenheiten des Markt- und Erhebungsamtes, Kurzparkzone ( Verwaltung und Organisation), begleitende Maßnahmen für Wahlen, Volkszählungen und andere statistische Erhebungen. AUSSCHUSS FÜR WASSERWIRTSCHAFT: Angelegenheiten des marktbestimmten Betriebes Wasserversorgung, (Gewinnung, Aufbereitung, Leitungsnetze, Hochbehälter, Steuerungsanlage), Wassermesserprüfstation, Gewässer- und Grund was serschutz, Wasserwirtschaftskonzepte, Grundwasserbewirtschaftung Klosterneuburger Au, Hochwasserschutz, Wildbachverbauung, AUSSCHUSS FÜR HOCH UND TIEFBAU: Planung, Errichtung und Erhaltung der städtischen Hochbauten, (inkl. Krankenhaus), Vergabe der Bauarbeiten für Gemeindestraßen, Brücken, Kanäle und Wasserleitungen samt Nebenbau werken, und Angelegenheiten der Bauausfuhrungsphase, Angelegenheiten des geografischen Informationssystems, Orts - und Stadtbildpreis. AUSSCHUSS FÜR VERKEHR: Verkehrsplanung, Verkehrsorganisation, Planung der Gemeindestraßen, Brücken und Nebenflächen der Bundes-und Landesstraßen, öffentlicher Verkehr, Stadtbus, Anrufsammeitaxi, Fahrpreisgestaltung, Straßengestaltung, Fuhrpark der Straßenverwaltung und -reinigung, Straßenreinigung, Kurzparkzonen (verkehrstechnische Belange), Verordnungen nach STVO, Verkehrszeichen, Neu-, Zu- und Umbauten der öffentlichen Beleuchtung; öffentliche Uhren; Festbeleuchtungen. FINANZAUSSCHUSS: Voranschlag und Rechnungsabschluß, Darlehensaufnahmen, Versicherungsallgelegenheiten, Wohnbauförderung, Festlegung der Förderungsrichtlinien, Förderungskatalog, Gewährung von Zahlungserleichterungen, Abschreibung uneinbringlicher Forderungen. Tierschutz und Zivilschutz sowie Medienservice (Amtsblatt), Öffentlichkeitsarbeit und neue Medien (Internet) fallen direkt in den Kompetenzbereich des Bürgermeisters.
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| b) Zuweisung der Vorsitzendenstelle und Vorsitzenden-Stellvertretendenstelle der Ausschüsse an die Wahlparteien (§ 107 leg.cit) | Ausschuss Vorsitz und
Vorsitzstellvertreter Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung ÖVP ÖVP Ausschuss für Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung SPÖ SPÖ Ausschuss für Wohnbau und Liegenschaften ÖVP ÖVP Ausschuss für Wirtschaft, Sport und stadtische Betriebe ÖVP ÖVP Ausschuss für Kultur; Bildung und Wissenschaft ÖVP ÖVP Ausschuss für Schulen, Jugend, Zukunft und Umwelt ÖVP ÖVP Ausschuss für Gesundheit und Soziales ÖVP ÖVP Rechtsausschuss FPÖ FPÖ Ausschuss für Verwaltung und Organisation BGU ÖVP Ausschuss für Wasserwirtschaft SPÖ SPÖ Ausschuss für Hoch- und Tiefbau ÖVP ÖVP Ausschuss für Verkehr SPÖ SPÖ Finanzausschuss ÖVP ÖVP |
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| 07) | Wahl der Mitglieder der Gemeinderatsausschüsse und der Kommissionen (§107 leg.cit) |
Auf ÖVP Antrag: AUSSCHUSS FÜR STADTPLANUNG UND ENTWICKLUNG: AUSSCHUSS FÜR ABFALLWIRTSCHAFT UND ABWASSERENTSORGUNG:
AUSSCHUSS FÜR WOHNBAU UND LIEGENSCHAFTEN: AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, SPORT UND STÄDTISCHE BETRIEBE: AUSSCHUSS FÜR KULTUR, BILDUNG UND WISSENSCHAFT: AUSSCHUSS FÜR SCHULEN, JUGEND, ZUKUNFT UND UMWELT: AUSSCHUSS FÜR GESUNDHEIT UND SOZIALES: RECHTSAUSSCHUSS: AUSSCHUSS FÜR VERWALTUNG UND ORGANISATION: AUSSCHUSS FÜR WASSERWIRTSCHAFT: AUSSCHUSS FÜR HOCH- UND TIEFBAU: AUSSCHUSS FÜR VERKEHR: FINANZAUSSCHUSS: PRÜFUNGSAUSSCHUSS: einstimmig angenommen Auf SPÖ Antrag AUSSCHUSS FÜR STADTPLANUNG UND ENTWICKLUNG: AUSSCHUSS FÜR ABFALLWIRTSCHAFT UND ABWASSERENTSORGUNG:
AUSSCHUSS FÜR WOHNBAU UND LIEGENSCHAFTEN: AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, SPORT UND STÄDTISCHE BETRIEBE: AUSSCHUSS FÜR KULTUR, BILDUNG UND WISSENSCHAFT: AUSSCHUSS FÜR SCHULEN, JUGEND, ZUKUNFT UND UMWELT: AUSSCHUSS FÜR GESUNDHEIT UND SOZIALES: RECHTSAUSSCHUSS: AUSSCHUSS FÜR VERWALTUNG UND ORGANISATION: AUSSCHUSS FÜR WASSERWIRTSCHAFT: AUSSCHUSS FÜR HOCH- UND TIEFBAU: AUSSCHUSS FÜR VERKEHR: FINANZAUSSCHUSS: PRÜFUNGSAUSSCHUSS: einstimmig angenommen Auf FPÖ Antrag AUSSCHUSS FÜR STADTPLANUNG UND ENTWICKLUNG: AUSSCHUSS FÜR ABFALLWIRTSCHAFT UND ABWASSERENTSORGUNG:
AUSSCHUSS FÜR WOHNBAU UND LIEGENSCHAFTEN: AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, SPORT UND STÄDTISCHE BETRIEBE: AUSSCHUSS FÜR KULTUR, BILDUNG UND WISSENSCHAFT: AUSSCHUSS FÜR SCHULEN, JUGEND, ZUKUNFT UND UMWELT: AUSSCHUSS FÜR GESUNDHEIT UND SOZIALES: RECHTSAUSSCHUSS: AUSSCHUSS FÜR VERWALTUNG UND ORGANISATION: AUSSCHUSS FÜR WASSERWIRTSCHAFT: AUSSCHUSS FÜR HOCH- UND TIEFBAU: AUSSCHUSS FÜR VERKEHR: FINANZAUSSCHUSS: PRÜFUNGSAUSSCHUSS: StR Dr. Josef PITSCHKO einstimmig angenommen Auf BGU Antrag AUSSCHUSS FÜR VERWALTUNG UND ORGANISATION: PRÜFUNGSAUSSCHUSS: einstimmig angenommen
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| 08) | Bestellung des Kassenverwalters (§ 80 Abs.1 leg.cit) |
Auf Antrag wird einstimmig angenommen |
| 09) | Verordnung über die Unterteilung des Verwaltungssprengels in Ortsteile (§40 Abs. 1 leg.cit) |
Auf Antrag wird Der Antrag wird mit 5 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen |
| 10) | Bestellung der Ortsvorsteher (§ 40 Abs. 2 leg.cit.) |
Auf Antrag werden Der Antrag wird mit 5 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen |
| 11) | Bestellung zum Umweltgemeinderat (§ 15 NO Umweltschutzgesetz 1984, LGBI. 8050-4) |
Auf Antrag wird Der Antrag wird mit 3Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen Auf Antrag wird einstimmig angenommen |
| 12) | Bekanntgabe der Klubsprecher (§ 19 Abs. 3 NO Gemeindeordnung) |
Für Gemeinderatsfraktion der ÖVP Für die Gemeinderatsfraktion der SPÖ Für die Gemeinderatsfraktion der FPÖ Für die Gemeinderatsfraktion der BGU Für die Gemeinderatsfraktion des LIF die eingebrachten Vorschläge werden Wortmeldung zur Kenntnis genommen. |
| 13) | Bestellung der Schriftführerin und Stellvertreterin für den Gemeinderat (§ 16 Geschäftsordnung) |
Auf Antrag werden einstimmig angenommen |
Alle Sitzungen sind öffentlich.