Gefahr in Verzug:
Der Schandfleck muss weg

Ökostrom - Steigen Sie um!

Von GR Martina Enzmann

Jede Menge Unrat, bestialischer Gestank, wucherndes Unkraut, unliebsames Getier, ein Gebäude, das dem Verfall preisgegeben ist: Ein Anwesen, neben dem kein Mensch wohnen will. Und doch: Die AnrainerInnen vom Objekt Heißlergasse 12 müssen seit mehr als zehn Jahren neben dieser Ruine leben.

Geschichtsträchtig ist der Boden im Stadtzentrum von Klosterneuburg: 1683 schlug der Dragoneroberst Heißler mit 300 Mann Fußvolk die Türken in die Flucht, das Endgefecht mit den Osmanen fand im Hof des Anwesens der Schifer, einem hier ansässigen Rittergeschlecht, statt.

Die Gassennamen erinnern heute noch an diese Historie, das Ambiente allerdings lässt nichts von der bedeutenden Stätte erahnen.

Dominiert wird das Viertel von einer Hausruine: Zwei frei stehende Kamine ragen gen Himmel, die verbliebenen Mauern bröckeln ab, die Decke ist mehr als einsturzgefährdet. Da das Grundstück in keiner Weise abgesichert ist, können Kinder ungehindert in der Bruchbude spielen. Aber auch andere Gäste hat das verwahrloste Haus: Kurzzeitbewohner haben Zigarettenstummeln und Weinflaschen hinterlassen. Und so mancher Bürger sieht in dem Grundstück die ideale Mülldeponie. Säcke voller Dreck werden über den Zaun geworfen. Dieser Umstand lockte nun neue Bewohner in die Heißlergasse: die Ratten.

Die BGU beobachtet seit Anfang des Jahres genau die Vorgänge rund um diesen Schandfleck im Stadtzentrum: Brandflecken zeugen von Zündelversuchen, ein Eisentor zum Tutzsteig hin liegt immer wieder am Weg und muss von den Nachbarn weggeräumt werden, die Liste der Unannehmlichkeiten ist lang.

Baudirektor Edwin Kleiber sieht aber auf BGU-Anfrage seine Hände gebunden: "Es liegt ein gültiger Abbruchbescheid vor. Der Besitzer hat allerdings eine Frist bis 2003. Auf Schreiben der Stadtgemeinde hat er bis dato nicht reagiert", so die Auskunft des Beamten. Für den obersten Baupolizisten der Stadt, Wolfhard Lenz, ist das Objekt zwar auch nicht schön, aber "da keine physische Gefährdung von Personen besteht, ist da mit einer gültigen baubehördlichen Genehmigung nichts zu machen." Lenz weiter: "Das Betreten der Baustelle ist verboten, Eltern haften für ihre Kinder. Wenn also etwas passiert, ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit. Theoretisch kann sich der Besitzer bis 2003 Zeit lassen."

Platte Aussagen. Denn seit dem letzten Deckeneinbruch im Mai droht nun der hohe Kamin zu kippen. Mit etwas Glück stürzt er in das Gebäude, mit etwas Pech auf die Straße!

Auch beim Garten wäre ein rasches Eingreifen notwendig: wucherndes Unkraut, das nur den Vorteil hat mit seinem Grün die Müllsäcke zu überdecken. Aber: Vergangenes Jahr wurde just bei diesem Abbruchobjekt Ragweed (siehe Bild unten) gefunden. Das sogenannte Traubenkraut gehört zu den gefährlichsten Allergenen. Es ist zu befürchten, dass sich der hartnäckige Samen des Krautes längst im Dickicht der Heißlergasse 12 festgesetzt hat. Im Juli ist der erste Ragweed-Schub zu erwarten. Und spätestens da sollte eine erste Mähung veranlasst werden, um eine weitere Ausbreitung zu minimieren. Wenn sich der Besitzer aber weiterhin nicht um diesen Schandfleck kümmert, kann die Stadtgemeinde auch nichts unternehmen, denn es wäre Hausfriedensbruch, würde die Gemeinde die Mähung oder Umackerung vornehmen. Im Internet findet man unter www.bencard.de alles Wissenswerte, wie auch genaue bildliche Darstellungen von Ragweed.

Jeder, der im Stadtzentrum ein Haus besitzt, weiß ein Lied davon zu singen, welche Auflagen ihm bei Umbauarbeiten von Seiten der Stadtbildkonsulenten erwarten. Fenster, Giebel, Vorbauten, alles ist strengsten Richtlinien unterworfen, um das Stadtbild nicht zu verletzen. Wenn aber ein Haus mitten in der Stadt nicht nur zur optischen Belästigung sondern auch zur Gesundheitsgefährdung wird, da müsste die Verwaltung doch schleunigst Maßnahmen treffen.