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Gemeinderat
Mag. Werner Schmidt
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Von GR Mag. Werner Schmidt Mit der Unterzeichnung des Ökostrom-Vertrages haben wir unserem bisherigen Stromlieferanten (Wienstrom AG) gekündigt und werden ab nun unsere Stromrechnung mit der Ökostrom AG für Energieerzeugung und -handel abrechnen. Die Ökostrom AG erzeugt bzw. bezieht Strom ausschließlich aus Wind-, Bio- und Sonnenenergie und Photovoltaik. Die kWh kostet bei der Ökostrom AG ÖS 2,50. Der Hauptgrund für den Mehrpreis von 55 Groschen/kWh sind die hohen Durchleitungstarife der Netzbetreiber (Wienstrom AG). Ziel der Ökostrom AG ist Ökostrom ohne Mehrpreis. Durch eine hohe Anzahl von Ökostrom-BezieherInnen soll politischer Druck gemacht werden, um eine Befreiung oder Verminderung der Durchleitungsgebühren für heimischen Ökostrom zu erreichen und den Preis zu senken. Als ganz neue Klimabündnisgemeinde wäre der Bezug von Ökostrom für das Rathaus beispielgebend. Das wäre für viele Klosterneuburger Haushalte ein möglicher Impuls und würde somit den politischen Druck auf die Netzbetreiber (Wienstrom) weiter erhöhen. Die BGU wird sich für den Bezug von Ökostrom in der Gemeinde einsetzen. Die Aufbringung und Abgabe von Strom, ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen, wird von der unabhängigen Forschungs- und Prüfungsanstalt „arsenal research“ kontrolliert. Zur Erstellung eines allgemein gültigen, österreichweit einheitlichen Zertifizierungsmodells ist die Ökostrom AG in Verhandlungen mit dem Umweltministerium, dem österreichischen Verband für Elektrotechnik sowie allen maßgeblichen Umweltorganisationen. Die Zertifizierung soll jährlich erfolgen und den Kunden bestätigen, dass die gleiche Menge Strom, die von der Ökostrom AG geliefert wird, auch aus heimischen Ökostrom-Kraftwerken stammt. Als Ökostrombezieher habe ich die Gewissheit (auch wenn sich dadurch meine Stromrechnung um etwa 25% erhöhen wird), keinen Schilling einem Stromlieferanten zu bezahlen, der Atomstrom importiert oder Strom aus nicht erneuerbaren Energiequellen oder aus ökologisch problematischen und landschaftsbeeinträchtigenden Großwasserkraftwerken erzeugt. Gleichzeitig fördere ich heimische erneuerbare Stromerzeuger und Verteiler. Aufgund der von der EU geforderten Trennung von Erzeugung und Verteilung des Stromes („unbundling“) müssen die Betreiber von Verteilernetzen 4% des Stromes, der an Endverbraucher abgegeben wird, aus erneuerbaren Energieträgern wie Wind, Sonne und Biomasse beziehen. Die Ökostrom AG betreibt eigene Kraftwerke auf Basis erneuerbarer Energieträger und kauft Strom von unabhängigen heimischen Produzenten zu. Der so erzeugte Strom wird vom Ökostrom-Kraftwerk zu den Konsumenten geleitet und verbraucht. Analog § 32 des ElWOG ist somit die Anrechnung zum 4%-Ziel möglich und die Wohnadresse des Endverbrauchers maßgeblich. Klimaschutz ohne Komfortverzicht ist daher machbar. Umweltbewusste KlosterneuburgerInnen könnten aktiv Klima- und Umweltschutz betreiben und als BürgerInnen einer Klimabündnisgemeinde einen Beitrag zum Kyoto CO2-Reduktionsziel von minus 13% leisten, indem auch sie ÖkostrombezieherInnen werden. |
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Adresse:
oekostrom Vertrieb, Mariahilferstraße 89, 1060 Wien, Tel. 01/9610561-0,
Fax 01/9610561-25, E-mail: Office@oekostromag.at
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