BAUSPEKULATION?
Kein Schutz gegen Rodung von 6.400m2!
Gemeinde und BH sind machtlos!

 

An einem nebeligen Abend des 13. November 2002 kommen 2 große Rodungstraktoren in die Fabiangasse bei der Feldgasse in Kierling. Die Fabiangasse ist die letzte besiedelte Gasse vor dem Grünlandgürtel des Buchberges. Die Waldausläufer reichen bis zu den ersten Häusern. Hier will nun der Besitzer eines 6.400m² (das ist die Fläche von ca. 7 Fußballfeldern) großen bewaldeten Wiesengrundes roden. Roden, das heißt die Bäume wurden gefällt oder einfach umgerissen. Büsche und Gras wurden mit den Rodungstraktoren zermalmt, ausgerissen oder einfach zerfetzt. Zurück bleibt eine morastig braune Mondlandschaft. Und wozu das alles? Weil der Besitzer hofft, dass dieses Grundstück, welches im Gründlandgürtel liegt und auch als Grünland gewidmet ist, bald in Bauland umgewidmet werden soll. Der Grundbesitzer spekuliert also auf eine Umwidmung und damit eine enorme Wertsteigerung des Grundstückes, eine Bauspekulation also.

Zu spekulieren, dass ein Grundstück umgewidmet wird, ist eine Sache. Eine andere Sache hingegen ist, dass der gerodete Steilhang nun zu einer Gefahr für die darunter liegenden Häuser geworden ist. Hangrutschungen und Wassereintritte sind zu befürchten. Die Festigkeit und Haltbarkeit eines Bodens bei Niederschlägen wird durch ein weitverzweigtes und dichtes Wurzelsystem gewährleistet. Werden Bäume und Sträucher gerodet, steigt die Gefahr für Hangrutschungen und Vermurungen.

Wenn man nun glaubt, es gäbe in Niederösterreich einen gesetzlichen Schutz für jene BewohnerInnen deren Häuser unterhalb eines solchen Hanges stehen, der irrt gewaltig. Die regierende ÖVP in Niederösterreich mit ihrem Landeshauptmann Pröll redet zwar in Zeiten von Überschwemmungen und Vermurungen, wie wichtig die Erhaltung einer intakten Umwelt ist, Gesetze dafür macht man keine. Das einzige Mittel für die unterhalb von Steilhängen wohnenden Menschen bleibt, sich und ihre Häuser auf eigene Kosten gegen etwaige Schäden zu versichern; Schäden, die sie in keinster Weise selbst verursacht haben. Das ist Umweltschutz der ÖVP NÖ unter Erwin Pröll!

Der verlängerte Arm Erwin Prölls sind die Bezirkshauptmannschaften. Sie sind die zuständige Behörde in einem Naturschutzverfahren. Doch da es vom Land Niederösterreich diesbezüglich keine Gesetzesvorgaben gibt, ist die Behörde machtlos.

Aus dieser Geschichte lernen wir:

1) Es gibt in Niederösterreich kein Naturschutzgesetz, das derartige großflächige Rodungen verbietet oder zumindest einem Umweltverfahren unterwirft.

2) Ein engagierter Bürger muss selbst sehr, sehr hartnäckig sein, viel Zeit und Nerven investieren, wenn er die Unterstützung der Umweltbehörden haben will.

3) Völlig vom Gesetz im Stich gelassen werden jene, die vor Jahren ihre Häuser unterhalb eines Hanges gebaut hatten, dem mit einer Rodung nun womöglich sämtliche Haltbarkeit genommen wird. Ihnen bleibt das Risiko einer Hangrutschung oder eines Wassereinbruches allein zu tragen.

Neben dem engagierten Anrainer Hrn. DIPOLD haben die BGU, die Gemeinde mit Bmst. SCHUH und auch Bezirkshauptmann STRAUB versucht sich für die Betroffenen einzusetzen. Doch eine wirkliche juristische Handhabe hatte keiner. Und so mussten die AnrainerInnen in ihrer Not beim Bezirksgericht auf dem Zivilrechtsweg eine einstweilige Verfügung gegen weitere Rodungen erwirken. Nur wie lange diese hält und was dann beim juristischen Rechtsstreit herauskommt, kann keiner sagen. Die BürgerInnen werden hier von der Politik völlig im Stich gelassen.

Die ganze Geschichte zeigt, wie viel in Sachen Umweltschutz noch zu tun ist, dass vieles noch im Graubereich liegt und dass gerade die mit großer Mehrheit regierende ÖVP auf Landesebene den Umweltschutz zwar gerne in den Mund nimmt (besonders in Wahlzeiten) aber nur sehr wenig dafür wirklich macht.

STR Mag. Sepp Wimmer

 

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Zum Thema Umweltschutz und Niederösterreich
RIESENSTEINBRUCH im FÖHRENGEBIRGE im Wienerwald

 

Das Land Niederösterreich vergab im Jahre 1982 eine naturschutzrechtliche Bewilligung für einen Riesensteinbruch im Ausmaß von 24 ha, 1994 wurde die Fläche um 25 ha erweitert. Unter aufklärungsbedürftiger „Mitwirkung der NÖ Umweltanwaltschaft“ wurde dem Betreiber diese riesige Erweiterung eingeräumt, wobei ein ganzer Berg, eine landschaftstypische Dolomitkuppe, mitten im Naturpark und Landschaftsschutzgebiet weggesprengt werden soll.

Die NÖ Landesregierung (ÖVP,SPÖ,FPÖ) hat weiters im Jahr 2000 mit einer umstrittenen „Naturparkverordnung“ 20,6 ha aus diesem NATURA 2000 Gebiet einfach herausverordnet. Mitten im mehrfach geschützten Gebiet klafft nun ein riesiges Loch, der Kowall Steinbruch.