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„SCHMALER
GRABEN“:
Vom rostigen Eisen bis zum Asphalt war alles angeschüttet worden |
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Von StR Mag. Sepp Wimmer Die BürgerInnenproteste und die diversen Anzeigen der BGU bei den Bezirks- und Naturschutzbehörden haben doch geholfen. Seit die Behörden aktiv geworden sind, konnten die lärm- und schmutzgeplagten AnrainerInnen der Haschhofstraße aufatmen. Einerseits gab es den ganzen Winter über keinerlei Belästigungen durch laute und staubige LKW-Fahrten und zum Anderen untersucht die Naturschutzbehörde nun penibel mittels Probebohrungen den Inhalt der gigantischen Aufschüttung im Landschaftsschutzgebiet. Was man nun jedoch schon nach den ersten Untersuchungen feststellen konnte, war, dass sich die Befürchtungen, dass Verunreinigungen ins Grundwasser gelangt wären, zum Glück nicht bewahrheitet hatten. Aus wasserrechtlicher Sicht dürfte die Aufschüttung unbedenklich sein. Dies gilt jedoch nur für die wasserrechtliche Seite. Anders sieht es mit der Genehmigung für den abgelagerten Aushub aus. Naturschutzrechtlich ist ausnahmslos reines Erdreich (ohne 5%-Verschmutzungstoleranz - wie oft falsch kolportiert) der Eluatklasse 1a (gemäß ÖNORM S2072) erlaubt. Dass nicht nur reines Erdreich dort jahrelang „deponiert“ wurde, ist inzwischen umfassend dokumentiert. Da nun durch die BGU-Zeitung 3/2000 die ganze Dimension dieser Anschüttungen der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden ist und außerdem unsere Anzeigen die BH und die Naturschutzbehörde wachgerüttelt hat, ist zu erwarten, dass nun nur mehr reines Erdreich geschüttet wird. Der neue Bezirkshauptmann Straub, der diese „Anschüttung“ nach seinen Aussagen von seinen Vorgängern geerbt hat, wird genau auf die bescheidmäßige Einhaltung achten. Schmaler Graben liegt im „NATURA 2000“ Gebiet Einen zusätzlichen Verbündeten im Kampf gegen die Zuschüttung des „Schmalen Grabens“ in der Wienerwald-Landschaft das Projekt „NATURA 2000“ der Europäischen Union. Diese europäische Umweltrichtlinie wurde im Februar im Klosterneuburger Rathaus vorgestellt. Besonderer Schwerpunkt waren dabei die von Niederösterreich nominierten NATURA 2000 Gebiete. Klosterneuburg gehört zur „Wienerwald-Thermenregion“ (Gebiet 11). Ein Großteil des Klosterneuburger Grünlands liegt innerhalb des als „NATURA-2000“ bewerteten und somit schützenswerten Gebiets. Dies gilt auch für den „Schmalen Graben“. Es hat sich erfreulicherweise wieder einmal gezeigt, dass der Kampf gegen Naturzerstörung und Landschaftsveränderungen zwar anstrengend und mühselig, aber nicht sinnlos ist. Auch im Internet zu finden unter: http://www.ivfl.boku.ac.at/Natura2000/Pub_alpin/Alpin.html
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NATURA 2000 - Was ist das? Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union sind für unser Land zwei EU-Richtlinien über den Naturschutz wirksam geworden. Ein wesentliches Ziel ist die Schaffung eines europaweiten Schutzgebietssystems mit einheitlichen Kriterien für bedrohte Tier- und Pflanzenarten und für seltene Lebensräume. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, unter dem Namen „Natura 2000“ ein Netz besonderer Schutzgebiete einzurichten. Das Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ soll jene Gebiete umfassen, die die Mitgliedstaaten für den Schutz der Lebensraumtypen gemäß Fauna-Flora-Habitatrichtlinie für geeignet halten. Es umfasst aber auch alle nach der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete. Für jedes dieser Gebiete gelten mit der Ausweisung besondere Schutz- und Bewahrungspflichten. |