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Der Naturschutzskandal Talsenke „SCHMALER GRABEN“ mit 10.000 LKW-Ladungen zugeschüttet! |
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Die Fragen?
Geplante Weingärten in Wahrheit lukrative Deponie?
Wieviel Tonnen Sonderabfall wurden im Naturpark Eichenhain "Schmaler Graben" im Landschaftsschutzgebiet "Wienerwald" illegal abgelagert? Der Umfang der gesamten geplanten Aufschüttung beträgt 60.000m3. Die Bürgerunion erstattete nun Anzeige gegen den Grundbesitzer und den Transportunternehmer, denn durch den Umfang und die Art der Ablagerung ist eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung (Grundwasser, etc.) gegeben. Seit Jahren sind die eigenartigen naturschutzrechtlichen Genehmigungen Gegenstand zahlreicher Kritik aus der Bevölkerung.
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Die Fakten: Mit dem Bescheid der Stadtgemeinde Klosterneuburg als Baubehörde I.Instanz wurde dem Heurigenwirt AIGNER, die Bewilligung zur Ausführung des Vorhabens Anschüttungen mit Erdaushubmaterial für eine bessere Weinbauliche Nutzung (Weingarten) mit der Verpflichtung nachstehende Auflagen einzuhalten, erteilt.
In der diesen Bescheid zugrunde liegenden Bauverhandlung vom 20.5.1996, wurde die Größe der zu beschüttenden Parzelle mit einer Breite zwischen 80 und 140 Meter und einer Länge von 300 Meter angegeben. Die Anschüttungen an der höchsten Stelle wurde mit ca. 4,5Meter angegeben.
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Am 11.Juni 1996 erteilte daraufhin die Amtssachverständige der BH Wien-Umgebung in Angelegenheiten des Naturschutzes DI Christine TOMAS die naturschutzrechtliche Bewilligung. Die Amtssachverständige legt ihrer Bewilligung jedoch irrtümlich eine Grundstücksfläche von 3.000m2 zugrunde und kommt dadurch zu einem Aufschüttungsausmaß von ca. 6.000m3. Die Aufschüttungshöhe beziffert sie mit bis zu 6 Meter. Als Auflagen für die naturschutzrechtliche Bewilligung erteilt sie, |
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Die von der Amtssachverständigen in ihrem positiven Naturschutzbescheid zugrunde gelegten Daten sind in einem eklatanten Ausmaß unrichtung und führen zu einer völlig realitätsfremden Annahme des Umfanges der Aufschüttung. Lt. dem Gutachten der Amtssachverständigen bewertet sie das betroffene Grundstück mit einer Größe von 3.000m2, obwohl es in Wahrheit 33.000m2. groß ist. Sie kommt daher zu einem Aufschüttungsausmaß von ca. 6.000m3, tatsächlich sind es aber mehr als 60.000m3 (Was wiederum bei der Beschüttung einen Unterschied zwischen der Anzahl der LKW-Fuhren von 900 LKW-Fuhren und 10.000 Fuhren ausmacht. Damit kommt es zu einer enormen Umweltbelastung und Einschränkung der Lebensqualität der Anrainer der einzigen Zufahrtsstraße (Haschhofstr.). |
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Eigenartig mutet auch die Stellungnahme des Gutachters für das Landschaftsbild an. Obwohl ringsherum Weingärten in gleicher steilen Hanglage angelegt sind, befürwortet der Gutachter die Aufschüttung, da es, seiner Meinung nach auf dieser steilen Hanglage derzeit nicht möglich ist.
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Seit 1997 kommt es nun zu regelmäßigen Beschwerden bei den zuständigen Behörden*, dass die Auflagen bzgl. der angeschütteten Materialien in keinster Weise eingehalten werden. Unter dem abgelagerten Aushubmaterial befindet sich Baumaterial, rostiges Metall, Bleirohre, kaputte Abflussrohre, Betonblöcke, Asphalt- und Teerreste, elektr. Leitungen, Plastik, etc. Eine Verunreinigung des Grundwassers kann nicht mehr ausgeschlossen werden.
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Der Widerstand Die Bürgerunion wird nun darauf dringen, dass bis Klärung des Umfanges und der Art und Weise des abgelagerten Sonderabfall sowie der weiteren Vorgangsweise (Abtransport, Einstellung der Aufschüttungen, etc.) der Bescheid aufgehoben wird. |
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BGU Stadtrat Mag. Sepp Wimmer: "Es kann nicht sein, dass jeder Häuslbauer im Bauland penibel seine Auflagen einhalten muß, aber im Landschftsschutzgebiet "Wiener Wald", in einem Naturpark behördlich saktioniert Sonderabfall entsorgt wird. Es geht hier nicht nur um die Glaubwürdigkeit der Behörden in Sachen Naturschutz, es geht um die Gesundheit der Bevölkerung." |
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Obwohl bei den zahlreichen über die Jahre dauernden Beschwerden durch die
Bevölkerung auch immer wieder phtotographisch die Ablagerung des Sonderabfalls
dokumentiert wurde, wurde bei offiziellen Behördenüberprüfungen bisher kein Anlass
gefunden um den Bescheid, wg. ständiger Nichteinhaltung der verpflichteten Auflagen,
zurück zu ziehen. Dies ist vielleicht darauf zurückzuführen, dass der Sonderabfall
zwischendurch immer wieder mit "sauberen Aushubmaterial" überdeckt und
anplaniert wird (s. letztes Photo)
*Schon am 9.Juli 1997 erging deshalb ein Schreiben der Umweltanwaltschaft des Landes Niederösterreich an die Naturschutzabteilung der BH Wien-Umgebung, mit dem Ersuchen, einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen. DieAufnahmen wurden nun am 23.September 2000 gemacht. |
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Pressemeldung: 2.Nov.2000 BGU über erste BH-Aussagen sehr verwundert! Sowohl die Vorgangsweise bei der Sichtung des unrechtmäßig aufgeschütteten Bauschutts, wie auch die Aussage über den Umfang der Anschüttung lassen Sachkompetenz und Engagement vermissen! Nach all diesen Vorgängen stellt sich die grundlegende Frage, ob der Naturschutz bei der BH nicht am völlig falschen Platz ist, und die Natur hier den Wirtschaftsinteressen völlig ausgeliefert wird? Sehr verwundert zeigt sich BGU StR. Mag. Sepp Wimmer über die ersten Ergebnisse der Untersuchungen der BH-Umgebung bei der "Megaaufschüttung" im Landschaftsschutzgebiet "Schmaler Graben". "Also, wenn die Aussage der BH Expertin Lerch so richtig ist, daß eine Aufschüttung der Eluatklasse 1a mit bis zu 5% Fremdstoffen verunreinigt sein darf, muß ich mich über diese Aussage schon sehr wundern" so Wimmer. "Die 5% Klausel bezieht sich nicht auf Fremdstoffe und schon gar nicht auf Baumaterial, daß als Sonderabfall gilt. Baumaterial darf in den 5% nicht enthalten sein. Darauf hat sich unsere Anzeige ja ganz deutlich bezogen." Auch was den Gesamtumfang der Aufschüttung mit einem Ausmaß von 60.000m3 betrifft, sind die Aussagen der Bezirkshauptmannschaft nicht nachvollziehbar. Ganz abgesehen davon, daß auch 60.000m3, das sind an die 10.000 LKW-Ladungen, im Landschaftsschutzgebiet ein "Horror" sind, geht aus den der BGU vorliegenden Unterlagen ein doppelt so großes Ausmaß hervor. Die beiden zur Anschüttung freigegebenen Grundstücke betragen zusammen über 39.000m2. Die naturschutzbehördliche Bewilligung der BH gilt für eine Anschüttung in der Höhe von 6m. Wenn man nun die Geländeform sowie die Randneigungen berücksichtigt, so ist ein Aufschüttungsausmaß von ca. 120.000m3 (also 20.000 LKW-Ladungen) plausibel. Wimmer: "Es stimmt schon sehr nachdenklich, wenn man an Hand der Aufschüttung eines ganzen Tales, wie beim "Schmalen Grabens" das Vorgehen der Bezirkshauptmannschaft als Naturschutzbehörde betrachtet. Es beginnt damit, daß jene Behörde die die Natur schützen soll, überhaupt ihre Einwilligung zur Anschüttung eines ganzen Tales in diesem Umfang gibt. Obwohl der §6 Abs.4 des NÖ Naturschutzgesetzes, klar besagt, daß ein Vorhaben zu versagen ist, wenn durch Maßnahmen des Landschaftsbild oder die Landschaft in ihrer Schönheit und Eigenart sowie der Erholgungswert der Landschaft für die Bevölkerung und den Fremdenverkehr maßgeblich beeinträchtigt wird. Dadurch wird das NÖ Naturschutzgesetz zu einer reinen Farce. Man muß sich schon blind stellen um hier keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sehen zu wollen. Es geht aber weiter: Die Naturschutzbehörde bezieht in ihrer Bewilligung zur Aufschüttung in diesem Umfang die Umweltbelastungen des Antransports von Tausenden LKW-Fahrten über eine einzige Straße (im Landschaftsschutzgebiet) oder den sensiblen ökologischen Artenreichtum im Bereich des "Schmalen Grabens" (Vorkommen einer bedrohten Vogelart, seltene Orchideenarten, etc.) in keinster Weise mit ein. Weiters ist zu kritisieren, daß, die BH als Naturschutzbehörde, trotz wiederholter Informationen über unrechtmäßig abgelagerte Materialien nicht von sich aus die Kontrollen verstärkt hat. Dies alles läßt nur einen Schluß zu: In dieser Form der Vertretung, ist die Bezirkshauptmannschaft der ungeeignetste Anwalt für die Anliegen der Natur." BGU StR Mag. Sepp Wimmer
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