Schlägerungen Steilhang Reichergasse
aufgenommen GRÜNE am 27.Sept. 2005


KURIER 5.Juni 2010

 

5.Juni 2010
Hausevakuierung nach Hangrutschung in Weidling! Ursache selbst herbeigeführt?

Grüne haben Baumschlägerungen am betreffenden Steilhang schon 2005 massiv kritisiert und auf die Gefahren aufmerksam gemacht! Grüne geben auch Behörde massive Mitschuld an der nunmehrigen Entwicklung.


Mit großer Betroffenheit haben die Klosterneuburger Grünen, die Meldungen über, die durch die heftigen Regenfälle verursachte Hangrutschung und die dadurch notwendige Evakuierung eines Einfamilienhauses in der Weidlinger Reichergassse verfolgt. Nur, für sie war das alles keine Überraschung: Dazu der Grüne Umweltstadtrat Mag. Sepp Wimmer: „2005, also vor fünf Jahren wurden vom Besitzer, zahlreiche die den Hang stabilisierenden Bäume gefällt. Auf Grund der Aufweichung des Forstgesetzes 2002 konnte er dies ohne vorherige Genehmigung durch die zuständige Bezirksbehörde tun. Er musste nur eine Meldung erstatten. Es gab zwar massive Proteste aus der Bevölkerung und auch wir Grüne haben dies öffentlich kritisiert, aber die Forstbehörde hat hier ganz offensichtlich die entstehenden Gefahren durch etwaige Hangrutschungen nicht entsprechend bewertet und die Schlägerungen zu gelassen. Und das, obwohl dieser Hang für jeden ersichtlich extrem steil ist.“

GRÜN Stadtrat Wimmer abschließend: „Es ist mehr als tragisch wenn durch Unwetter Hangrutschungen und Notsituationen entstehen die womöglich auch Menschenleben gefährden. Völlig unverständlich ist es aber, wenn solche Situationen trotz Warnungen vielleicht durch Menschenhand herbeigeführt werden und von Behördenseite nicht die notwendige Sensibilisierung für etwaige Gefahrenszenarien vorhanden ist. Im Fall der Weidlinger Reichergasse hatten die „einfachen Leute“ offensichtlich mehr Sensibilität für die möglichen Gefahren als die zuständige Behörde.

Auf Grund der extremen Wettersituationen in den vergangenen Jahren wurden Überschwemmungen, Murenabgänge oder Hangrutschungen zunehmend zu Bedrohungen und jeder spricht davon, dass wir viel sensibler mit der Natur umgehen müssen. Nicht desto trotz werden dann aber auf einem Steilhang die stabilisierenden Bäume geschlägert und die Behörde unternimmt nichts dagegen.“

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg

Zu den Medienberichten

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GRÜNE Pressemeldung vom 27.10.2005

Ohnmächtige Bürger, ohnmächtige Umweltpolitiker. Befürchtungen haben sich leider bewahrheitet. Lücken im Forstrecht setzen dem Wald stark zu.

Die schon beim Beschluss im Jahr 2002 von Umweltschützern stark kritisierte Änderung des Forstgesetzes durch die ÖVP/FPÖ Regierung, zeigt nun schmerzhaft, wie Schutzbestimmungen aufgeweicht wurden. Insbesondere die Erleichterung von Rodungen auf Flächen bis 1000 m² (vorher 500m2) führt zu einem Verlust wertvoller ökologischer Kleinstrukturen und erhöht enorm den Siedlungsdruck auf die Waldflächen. Wenn man bedenkt, dass gerade 1000 m² eine „schöne große Bauparzelle“ darstellen, kann man sich an „fünf Fingern abzählen“, dass der Baudruck im Wiener Umland verstärkt zu Umwidmungen führt. Rodungen können bereits vorgenommen werden, wenn die Behörde nicht binnen 6 Wochen nach Anmeldung reagiert und wegen besonderer öffentlicher Interessen ein ordentliches Rodungsverfahren für notwendig erachtet.

Dieses verkürzte Verfahren ist jedoch im Forstrecht völlig fehl am Platz, weil die Frist von 6 Wochen zu kurz ist, um die öffentlichen Interessen an der Walderhaltung feststellen zu können und weil die anrainenden GrundstückbesitzerInnen keine Möglichkeit haben, ihre Interessen einzubringen. Gemeinde und Nachbarn der Rodungsfläche werden nicht einmal informiert.

Dazu Klosterneuburgs Umweltstadtrat Sepp Wimmer: "Es ist frustrierend. Da sind zum Glück immer mehr KlosterneuburgerInnen sensibilisiert und wollen Waldflächen am Rande des Siedlungsraumes erhalten. Wenn sie sich dann aber bei Schlägerungen an mich wenden, muss ich Ihnen aber sagen, dass das Forstgesetz derartige Schlägerungen, wie sie etwa in den vergangenen Wochen in Weidling in der Reichergasse von einem privaten Grundstücksbesitzer durchgeführt worden sind, völlig legal sind.

Dieses neue Forstgesetz ergibt keine langfristige Perspektive zum Schutz des Waldes. Dies insbesondere auch nicht in steileren Lagen vor Murenabgängen oder Hangrutschungen. Diese Verschlechterungen der Scbhutzbestimmungen kann deshalb so nicht mehr akzeptiert werden. Wir werden nun verschiedene andere Möglichkeiten von Schutzbestimmungen überprüfen.“

Umweltstadtrat
Mag. Sepp Wimmer