Schlägerungen Steilhang Reichergasse
aufgenommen GRÜNE am 27.Sept. 2005
KURIER
5.Juni 2010
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5.Juni
2010
Hausevakuierung
nach Hangrutschung in Weidling! Ursache selbst herbeigeführt?
Grüne
haben Baumschlägerungen am betreffenden Steilhang schon 2005 massiv
kritisiert und auf die Gefahren aufmerksam gemacht! Grüne geben auch
Behörde massive Mitschuld an der nunmehrigen Entwicklung.
Mit großer Betroffenheit haben die Klosterneuburger Grünen,
die Meldungen über, die durch die heftigen Regenfälle verursachte
Hangrutschung und die dadurch notwendige Evakuierung eines Einfamilienhauses
in der Weidlinger Reichergassse verfolgt. Nur, für sie war das alles
keine Überraschung: Dazu der Grüne Umweltstadtrat Mag. Sepp
Wimmer: „2005, also vor fünf Jahren wurden vom Besitzer, zahlreiche
die den Hang stabilisierenden Bäume gefällt. Auf Grund der Aufweichung
des Forstgesetzes 2002 konnte er dies ohne vorherige Genehmigung durch
die zuständige Bezirksbehörde tun. Er musste nur eine Meldung
erstatten. Es gab zwar massive Proteste aus der Bevölkerung und auch
wir Grüne haben dies öffentlich kritisiert, aber die Forstbehörde
hat hier ganz offensichtlich die entstehenden Gefahren durch etwaige Hangrutschungen
nicht entsprechend bewertet und die Schlägerungen zu gelassen. Und
das, obwohl dieser Hang für jeden ersichtlich extrem steil ist.“
GRÜN Stadtrat Wimmer abschließend: „Es ist mehr als tragisch
wenn durch Unwetter Hangrutschungen und Notsituationen entstehen die womöglich
auch Menschenleben gefährden. Völlig unverständlich ist
es aber, wenn solche Situationen trotz Warnungen vielleicht durch Menschenhand
herbeigeführt werden und von Behördenseite nicht die notwendige
Sensibilisierung für etwaige Gefahrenszenarien vorhanden ist. Im
Fall der Weidlinger Reichergasse hatten die „einfachen Leute“
offensichtlich mehr Sensibilität für die möglichen Gefahren
als die zuständige Behörde.
Auf
Grund der extremen Wettersituationen in den vergangenen Jahren wurden
Überschwemmungen, Murenabgänge oder Hangrutschungen zunehmend
zu Bedrohungen und jeder spricht davon, dass wir viel sensibler mit der
Natur umgehen müssen. Nicht desto trotz werden dann aber auf einem
Steilhang die stabilisierenden Bäume geschlägert und die Behörde
unternimmt nichts dagegen.“
STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg
Zu
den Medienberichten
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GRÜNE
Pressemeldung vom 27.10.2005
Ohnmächtige Bürger, ohnmächtige
Umweltpolitiker. Befürchtungen haben sich leider bewahrheitet. Lücken
im Forstrecht setzen dem Wald stark zu.
Die schon beim Beschluss im Jahr 2002 von Umweltschützern stark kritisierte
Änderung des Forstgesetzes durch die ÖVP/FPÖ Regierung,
zeigt nun schmerzhaft, wie Schutzbestimmungen aufgeweicht wurden. Insbesondere
die Erleichterung von Rodungen auf Flächen bis 1000 m² (vorher
500m2) führt zu einem Verlust wertvoller ökologischer Kleinstrukturen
und erhöht enorm den Siedlungsdruck auf die Waldflächen. Wenn
man bedenkt, dass gerade 1000 m² eine „schöne große
Bauparzelle“ darstellen, kann man sich an „fünf Fingern
abzählen“, dass der Baudruck im Wiener Umland verstärkt
zu Umwidmungen führt. Rodungen können bereits vorgenommen werden,
wenn die Behörde nicht binnen 6 Wochen nach Anmeldung reagiert und
wegen besonderer öffentlicher Interessen ein ordentliches Rodungsverfahren
für notwendig erachtet.
Dieses verkürzte Verfahren ist jedoch im Forstrecht völlig fehl
am Platz, weil die Frist von 6 Wochen zu kurz ist, um die öffentlichen
Interessen an der Walderhaltung feststellen zu können und weil die
anrainenden GrundstückbesitzerInnen keine Möglichkeit haben,
ihre Interessen einzubringen. Gemeinde und Nachbarn der Rodungsfläche
werden nicht einmal informiert.
Dazu Klosterneuburgs Umweltstadtrat Sepp Wimmer: "Es ist frustrierend.
Da sind zum Glück immer mehr KlosterneuburgerInnen sensibilisiert
und wollen Waldflächen am Rande des Siedlungsraumes erhalten. Wenn
sie sich dann aber bei Schlägerungen an mich wenden, muss ich Ihnen
aber sagen, dass das Forstgesetz derartige Schlägerungen, wie sie
etwa in den vergangenen Wochen in Weidling in der Reichergasse von einem
privaten Grundstücksbesitzer durchgeführt worden sind, völlig
legal sind.
Dieses
neue Forstgesetz ergibt keine langfristige Perspektive zum Schutz des
Waldes. Dies insbesondere auch nicht in steileren Lagen vor Murenabgängen
oder Hangrutschungen. Diese Verschlechterungen der Scbhutzbestimmungen
kann deshalb so nicht mehr akzeptiert werden. Wir werden nun verschiedene
andere Möglichkeiten von Schutzbestimmungen überprüfen.“
Umweltstadtrat
Mag. Sepp Wimmer
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