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17.Mai 2011
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3.
Oktober 2011
Prüfungsausschuss prüft doch!
In der Gemeinderatssitzung vom Freitag, den 30. Oktober kam es durch zwei weitere Dringlichkeitsanträge (wieder einer von den GRÜNEN sowie ein gemeinsamer von FPÖ STR Pitschko und Listengemeinderat Peter Hofbauer) zu einer erfreulichen und überraschenden Kehrtwendung im Fall Prüfungsausschussprüfung Bauvorhaben "Buschenschank Flexleiten". Die Mehrheitspartei ÖVP, bisher gemeinsam mit der SPÖ gegen eine Prüfung der Causa im Prüfungsausschuss, machte mit ihrer Zustimmung den Weg frei für eine detaillierte Untersuchung. Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN Mag. Sepp Wimmer: "Ich glaube alle haben inzwischen eingesehen, dass es für das Ansehen der Stadt und die notwendige unbestrittene Objektivität der Baubehörde in der Öffentlichkeit, an der Zeit ist, die "Problemzonen" in der Bauabteilung aufzuzeigen und abzustellen. Darüber hinaus kann es nicht sein, dass die große Mehrheit der MitarbeiterInnen der Abteilung, die eine engagierte und fachlich exzellente Arbeit leisten, dauernd mit negativen Vorwürfen konfrontiert werden." Wimmer abschließend: "Ich denke, dieser Gesinnungswandel ist nicht zuletzt auch auf Bürgermeister Schmuckenschlager zurück zu führen. Es hat wie wir GRÜNEN erkannt, dass in Zeiten wo die Akzeptanz der Politiker in der nach unten offenen Anerkennungsskala im tiefer rutscht, man diesem Verfall nur mit Transparenz, Information und Aufklärung entgegen wirken kann. Denn in Wahrheit ist doch so, dass die klar überwiegende Anzahl der öffentlich Bediensteten tag aus tag ein gute Arbeit leisten, aber leider nur die wenigen "schwarzen Schafe" das negative Bild nach außen prägen. Das gilt auch für die Politiker. Und das gehört mit aller Vehemenz abgestellt."
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ÖVP/SPÖ tricksen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss aus! Trotz zahlreicher offener Fragen doch keine Prüfung der Causa „Buschenschank Kritzendorf“ im Prüfungsausschuss.
Dazu Grün-Stadtrat Mag. Sepp Wimmer: „Dass sich die ÖVP vor dieser Prüfung fürchtet kann ich schon verstehen, aber dass die SPÖ, insbesondere SPÖ Prüfungsausschussvorsitzender Kickmaier, dieses Spiel mitspielt, kann ich nur damit erklären, dass es offensichtlich ein Stillhalteabkommen bei heiklen Themen zwischen ÖVP und SPÖ gibt. Aus diesem Grund wollte offensichtlich die ÖVP nach der GR-Wahl 2010 auch den Grünen den Vorsitz im PA nicht geben. Wimmer weiter dazu: „Dies Begründung ist einfach lachhaft, es gibt jede Menge zentraler Fragen die ungeklärt sind. Und der Gemeinderatsbeschluss vom 1.7. sah eine Prüfung druch den Prüfungsausschuss vor. Das heißt konkret: Mit Einsicht in die Unterlagen, Befragung der involvierten Mitarbeiter, etc.. Das ist alles in der PA Sitzung vom 5.9. nicht geschehen, sogar die Stellungnahme der Volksanwaltschaft wurde den Mitgliedern nur kurz gezeigt, ohne dass sie diese ausführlich studieren oder Notizen machen konnten. Dazu gab es lediglich einen mündlichen Bericht von Beamtenseite. Das ist keine >Prüfung im Sinne des Prüfungsausschusses. Die entscheidenden Fragen bleiben weiterhin ungeklärt: 1) Ist es üblich, dass in der Bauabteilung ein Mitarbeiter ein Bauansuchen bearbeitet und „zwei Tische weiter“ ein anderer das dazu gehörige Gutachten für die notwendige positive Bewilligung schreibt? 2) Wer war der Mitarbeiter, der das positive Gutachten für die Erforderlichkeitsprüfung erstellt hat? 3)
Verfügte der Beamte über diese spezifischen Kenntnisse? 4)
Wieso versagten hier – insbesondere auch im zweiten Rechtsgang 2010
– ein weiteres Mal die Kontrollmechanismen und es wurde neuerlich
eine Entscheidung auf Basis eines (von der VA festgestellt: nicht ausreichenden(
Gutachtens getroffen?
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4.Juli 2011 Nach Antrag der GRÜNEN beschließt der Gemeinderat eine Prüfung des Bauverfahrens "Buschenschank Klosterneuburg" durch den Prüfungsausschuss! Bereits vor ca. drei Jahren hat der Prüfungsausschuss der Stadtgemeinde Klosterneuburg in einem Bauverfahren – beim Bauvorhaben „Villa Meran“ – auf Grund zahlreicher beanstandeter und ungeklärter Fragen, insbesondere Fragen zur baurechtlich korrekten Abwicklung durch die Baubehörde der Stadt eine Prüfung durchgeführt. Die Errichtung einer Buschenschank im Grünland / Natura 2000 Gebiet in der Flexleiten in Kritzendorf stellt die Bevölkerung und die mediale und politische Öffentlichkeit seit geraumer Zeit erneut vor viele offene Fragen. Es darf an die Verhängung eines Baustopps im Herbst 2010 durch die Baubehörde und die Prüfung in Hinblick auf das Natura 2000 Gebiet durch die BH (jeweils auf Anregung der Grünen Klosterneuburg) erinnert werden. Ungereimtheiten oder zumindest eine unübliche Vorgangsweise in der Abwicklung des Verfahrens durch die Baubehörde (konkret: die Vorgehensweise bei der Erstellung des zentralen Gutachtens zur Übereinstimmung des Vorhabens – Bauen im Grünland – mit dem Nö Raumordnungsgesetz) wurden in einer Dringlichen Anfrage der Grünen Klosterneuburg an den Herrn Bürgermeister in der Sitzung des Gemeinderats am 4.3.2011 angesprochen. Mangels Akteneinsicht waren und sind die genauen Vorgänge für die politischen MandatarInnen jedoch noch immer nicht nachvollziehbar. Nunmehr liegt überdies das Ergebnis einer Prüfung der Vorgänge rund um die Erteilung der Baubewilligungen für die gegenständliche Buschenschank durch die Volksanwaltschaft vor, welche grobe Missstände in der Verwaltung aufzeigt. Dabei geht es um Frage, wie das entscheidungsrelevante Gutachten (Erforderlichkeitsprüfung) zustande gekommen ist und welche Aussagekraft diesem Gutachten zukommt sowie um die ebenfalls zentrale Frage, ob derzeit ein aufrechter Baubescheid besteht oder nicht – nach Ansicht der Volksanwaltschaft ist der vorliegende Baubescheid n i c h t i g).
Der Gemeinderat beschloss bei seiner Sitzung am 1.Juli 2011 noch die Antwort der Volksanwaltschaft auf die Stellungnahme der Stadt abzuwarten und dann Prüfung durch den Prüfungsausschuss durchzuführen.
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17.Mai 2011
Vernichtendes Urteil der Volksanwaltschaft über das umstrittene Bauverfahren einer Buschenschank in Kritzendorf. Baubewilligung nichtig! Volksanwaltschaft stellt diesbezüglich Missstände in der Bauabteilung der Stadtgemeinde fest und wird dies auch LH Pröll übermitteln. GRÜNE fordern rasche Aufklärung von Seiten der Stadt, damit es Rechtssicherheit für die Bauwerber gibt und die Bauabteilung endlich aus den Negativschlagzeilen kommt. Die Stellungnahme der Volksanwaltschaft (Volksanwältin Dr. Brinek) über das umstrittene Bauverfahren einer Buschenschank im Grünland ist vernichtend: - Keine ausreichende Prüfung der Vereinbarkeit mit der Flächenwidmung - Nicht geklärt ist für die Volksanwaltschaft der notwendige Umfang des errichteten Gebäudes. - Auf der Baubewilligung vom 11.11.2010 fällt die Unterschrift des Unterschriftberechtigten. - Die diesbezüglich notwendige Überprüfung des NÖ Raumordnungsgesetz wurden von der Baubehörde nicht einmal ansatzweise geprüft.
Die Folgen aus dieser Beurteilung ist weitreichend: Dadurch ist die Baubewilligung vom 11.11.2010 absolut nichtig! Die Behörde wird neuerlich über das Bauansuchen entscheiden müssen. Sollte sich herausstellen, dass die baulichen Änderungen für die Ausübung der Buschenschank nicht erforderlich sind, müsste ein Abbruchauftrag erfolgen. Sollte die baulichen Änderungen bewilligt werden, müsste die Behörde eine widmungsfremde Nutzung per Bescheid verbieten. Die GRÜNEN fordern nun rasche Aufklärung von Seiten der Stadt. Dazu der Fraktionschef der GRÜNEN STR Wimmer: „Gerade ich, der ich immer wieder im Rahmen meiner Stadtratsfunktion, als Verhandlungsleiter bei Bauverfahren mit der Baubehörde gut zusammenarbeite, bin entsetzt über diese Vorwürfe der Volksanwaltschaft. In meiner Zusammenarbeit habe ich die MitarbeiterInnen der Bauabteilung als kompetent und engagiert erlebt. Sollte es bei diesem Bauverfahren wirklich diese gravierenden Fehler gegeben haben, so ist eine rasche und lückenlose Aufklärung unerlässlich und es müssen Konsequenzen gezogen werden. Nach den zahlreichen negativen Schlagzeilen der Vergangenheit (Villa Meran, Tauchnergasse, etc.) muss die Bauabteilung wieder zur Ruhe kommen damit sich die MitarbeiterInnen auf ihre Arbeit konzentrieren können. Aber auch die Bauwerber haben das Recht endlich zu wissen, woran sie sind. Ist es legal wie sie bauen oder nicht? Und das diese massive Kritik der Volksanwaltschaft auch den NÖ Landtag beschäftigen wird, ist für das Renommee Klosterneuburgs verheerend. Ein Grund mehr dass diese Sache so rasch als möglich aufgeklärt wird! Die Vorgänge rund um die Errichtung einer „Buschenschank“ in der Flexleiten in Kritzendorf haben mit dem nun vorliegenden Ergebnis der Prüfung durch die Volksanwaltschaft zweifellos eine entscheidende Wendung erfahren: Die von einigen AnrainerInnen, aber auch die von uns Grünen vermuteten Ungereimtheiten (der plötzliche Baustopp erfolgte auf Grund unserer Nachfrage, die noch im Laufen befindliche, ursprünglich „vergessene“ Natura 2000 Prüfung; vgl. auch unsere Dringliche Anfrage zur Gutachtenserstellung im Gemeinderat) – deren Objektivierung uns als Mandataren mangels Akteneinsicht bislang nicht ermöglicht wurde – haben sich nun in vollem Umfang bestätigt: Das für die baubehördliche Entscheidung (neben dem – aktuellen? – Betriebskonzept) zentrale Gutachten über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der bestehenden Flächenwidmung „Grünland – Landwirtschaft, Offenlandfläche“ ist - wie von uns schon immer vermutet - unzureichend. Es war unzureichend zur Klärung dieser zentralen Frage des Genehmigungs-verfahrens im Jahr 2008 und wurde dennoch ohne Ergänzung auch dem Verfahren im Jahr 2010 zu Grunde gelegt – wiewohl es für die Prüfung der Vereinbarkeit der neu eingereichten und keineswegs (wie uns Grünen intern versichert wurde!) „geringfügigen“ Änderungen nicht einmal „im Ansatz“(!Zitat Schreiben Volksanwaltschaft) als Grundlage taugte. Die Erkenntnisse der juristisch versierten und zweifellos objektiven Mitarbeiter/innen der Volksanwaltschaft in dieser Sache – begründet auf gründliche und umfassende Akteneinsicht – bestätigen nunmehr leider unsere von Anfang an gehegten Befürchtungen. Dennoch sehen wir in der derzeitigen Situation (der Bescheid aus dem November 2010 ist auf Grund der fehlenden Unterschrift absolut nichtig; das Verfahren befindet sich somit im Stand vor Bescheiderlassung!) auch eine Chance, im Sinne aller Beteiligten zu einer rechtlich korrekten, transparenten Lösung zu kommen, die den Erfordernissen der Bauordnung, den Notwendigkeiten des Naturschutzes und den Wünschen der Bauwerber Rechnung trägt. · Tatsache ist, dass sich derzeit (Nichtigkeit des Bescheids) das Verfahren im Stand vor dem November 2010 befindet. · Tatsache ist, dass damit auch der Baustopp weiter besteht. ·
Tatsache ist, dass das bislang im Akt befindliche Gutachten zur Vereinbarkeit
des Vorhabens mit der bestehenden Flächenwidmung schlicht unzureichend
ist und daher von der Baubehörde (rechtlich nicht zu ignorieren und
im Eigeninteresse der Stadt) unbedingt ein neues (bestmöglich: externes!)
Gutachten einzuholen ist, um den Bescheid auf eine rechtlich einwandfreie
Basis zu stellen und den klaren Erkenntnissen der Volksanwaltschaft zu
entsprechen Die GRÜNEN Klosterneuburg fordern daher: 1) Im Sinne eines korrekten und objektiven Verfahrens: die neuerliche Einholung eines (diesmal: externen) Gutachtens zur Prüfung des vorgelegten Betriebskonzepts auf seine Vereinbarkeit mit der bestehenden Flächenwidmung. 2) Die Sicherstellung der Einhaltung des aufrechten Baustopps: bis zum Vorliegen des neuen Gutachtens und der daran anschließenden neuerlichen Entscheidung der Baubehörde gilt die ursprüngliche Rechtslage (vor Entscheidung vom November 2010) und damit der Baustopp! 3) Im Sinne der Wahrnehmung unser aller politischer Verantwortlichkeit: eine umgehende Sonderprüfung durch den Prüfungsausschuss, analog zum Thema Villa Meran; einen entsprechenden Antrag werden wir im nächsten Prüfungsausschuss einbringen.
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2010-10-14 Die
Vorgeschichte: Die ganze Angelegenheit zeigt, wie einfach die Schutzbestimmungen zum langfristigen Erhalt von Naturlandschaften umgangen werden und sich Neubauten im geschützten Grünland ausbreiten können. In der Kritzendorfer Flexleiten versucht man seit Jahren eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Gebäudes für den Betrieb eines Heurigen im Grünland zu erhalten. Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet, später ist sogar die Schutzgebietregelung Natura 2000 (*) dazugekommen. Anfangs plant der Betreiber die Genehmigung einer "Hofstelle"* zu bekommen, welches ihm auch ermöglicht hätte den Heurigen auch als Wohnhaus im Grünland zu nutzen. Nachdem dies aber abgelehnt wird, begnügt man sich mit der Einreichung einer Buschenschank (keine Wohnräume erlaubt). Die Bauarbeiten beginnen ohne die für das unter Schutz stehende Grünland entsprechenden Umweltgutachten einzuholen. Es wird gerodet, es wird abgetragen, aber nicht nur das! Aus der Buschenschank, die keinerlei Wohnräumlichkeiten ausweisen darf, wird plötzlich ein mächtiges Mehrfamilienwohnhaus. Das alles wie gesagt, in einem, im Flächenwidmungsplan als Grünland, Landschaftsschutzgebiet und schützenswertes Natura 2000 Gebiet ausgewiesenen Grundstück. Nun sehen die Bestimmungen für das Landschaftsschutzgebiet und die Natura 2000 Schutzbestimmungen vor, dass bei Bautätigkeiten in dieser Zone ein Umweltschutzgutachten notwendig ist. Nach dem es sich aber bei den Bauprojekt um eine Buschenschank handelt, ist keine Flächenwidmungs- änderung in „Bauland“ notwendig und die Klosterneuburger Baubehörde ist für das Umweltschutzgutachten nicht zuständig. Das in der Realität aus der Buschenschank inzwischen ein respektables Mehrfamilienhaus geworden ist, wird erst dann, als die GRÜNEN Klosterneuburg die NÖ Umweltanwaltschaft mit diesem Fall konfrontierten, registriert. Nun passiert auch etwas. Nach einem Lokalaugenschein wurde ein sofortiger Baustopp verhängt. Für
einen „Normalverbraucher“ ist es unmöglich, in einem
Grünlandgebiet und noch dazu in einem Schutzgebiet ein noch so kleines
Gebäude zu errichten bzw. Anschüttungen vorzunehmen, ohne dass
er dafür eine Bewilligung der Naturschutzbehörde besitzt. Nicht
so in Niederösterreich, wo es im Jahre 2006, bei der Erstellung der
15. Novelle zum NÖ Raumordnungsgesetz ermöglicht wurde eine
Buschenschank mit entsprechend vielen PKW-Abstellplätzen im Grünland
zu errichten. Der Weinhauer muss nur ein landwirtschaftliches Betriebskonzept
vorlegen, d.h. man muss nur nachweisen können, dass man zum Zeitpunkt
der Antragsstellung ausreichend viele Weingartenflächen besitzt,
um eine Buschenschank betreiben zu können.
Die GRÜNEN in Klosterneuburg sind der Meinung, dass durch die jetzige
NÖ Gesetzeslage die Gefahr besteht, dass die Errichtung von Buschenschanken
auch als Bauplatzersatz für die Errichtung eines Wohngebäudes
oder spätere Umwidmung in eine "Hofstelle"* missbraucht
werden könnten. So hat man dann die Möglichkeit, die Buschenschank
nicht mehr als solche zu betreiben und dann sie dann entweder selbst als
Wohnhaus zu nutzen oder gewinnbringend zu verkaufen. In letzter Zeit kommt
es immer öfter vor, dass im Internet von Immobilienhändlern
aufgelassene landwirtschaftliche Gebäude im Grünland, aber auch
in Schutzgebieten für Interessenten zum Zwecke der reinen Wohnmöglichkeit
angeboten werden. In Zukunft könnten dann Immobilienhändler
ehemalige im Grünland stehende Buschenschanken zum Verkauf an zahlungskräftige
Personen anbieten. Dazu der GRÜNE Umweltstadtrat Mag. Sepp Wimmer: „Ich kann den Wunsch in der unberührten Naturlandschaft zu wohnen durchaus nach vollziehen. Aber wenn wir alle dies realisieren würden, bleibt vom Grünraum, der ohnehin immer weniger und weniger wird, bald nichts mehr übrig. Um diesen Grünraum für alle zu erhalten, haben wir ihn durch Schutzzonen vor der Verbauung geschützt. Wenn das nun so leicht umgangen werden kann, macht das mehr und mehr Schule. Und was die Sache auf die Spitze treibt ist, dass es dafür keine verpflichtenden Auflagen für notwendige Naturschutzgutachten gibt und dass hier keine Bebauungsbestimmungen gelten. Da fühlt sich doch jeder „Häuslbauer“, der im Bauland sämtliche Bauvorschriften einhalten muss als dumm verkauft.“ ****
NÖ RAUMORDNUNGSGESETZ *
HOFSTELLE Im Bewertungsrecht ist die Hofstelle diejenige Stelle, von der aus landwirtschaftliche Flächen ordnungsgemäß nachhaltig bewirtschaftet werden, wobei Betriebswohnungen und Wohnteil nicht zur Hofstelle zählen (also nur Ställe, Scheunen, Werkstatt, Garagen) Presseartikeln zum Thema finden Sie hier:
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(*) Die FFH-(Fauna-Flora-Habitt) Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie mit ihrem Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 und ihren Artenschutzbestimmungen bilden für den Naturschutz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zum Lebensraum- und Artenschutz. Sie dienen damit dem Ziel, den sowohl von der Europäischen Union als auch den Mitgliedstaaten in der Konvention über biologische Vielfalt (CBD, Rio 1992) beschlossenen Schutz der biologischen Vielfalt von Arten und Lebensräumen umzusetzen. Auf dem Europäischen Rat im Jahr 2001 in Göteborg beschlossen die EU-Mitgliedstaaten zudem, bis zum Jahr 2010 den weiteren Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. |
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2010-10-14 Buschenschankprojekt der Familie Kerbl! Ein anderer Fall, aber im Grund geht es auch hier wieder um wirtschaftliche Interessen gegen Naturinteressen. Im Fall der Errichtung der Buschenschank der Familie Kerbl im Bereich des Oberen Stadtfriedhofes konnten die GRÜNEN Klosterneuburg in die Projektpläne deshalb Einsicht nehmen, da es direkt betroffene Anrainer gibt und diese von der Umweltanwaltschaft ein Natura 2000 Gutachten verlangten und dieses auch bekamen. Und diese Einsicht förderte etwas äußerst bedenkliches zu Tage. Nach Abschluss der von der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung durchgeführten Naturver-träglichkeitsprüfung kam der amtliche Sachverständige zum Ergebnis, dass dieses Bauprojekt, obwohl dafür ein Weingarten gerodet werden muss, um an dessen Stelle einen Großheuriger mit ca. 340 Heurigenbesucher mit einer Ausschank im Freien zu errichten, keine nennenswerten Eingriffe in die Natur sei. Es ist für uns GRÜNE nur schwer nachzuvollziehen, dass ein Gebäude für 340 Besucher, mit Abstellplätzen für knapp 50 PKW im Natura 2000 Gebiet kein nennenswerter Eingriff in die Natur sei. Dass dann aber auch vor allem deshalb, weil während der Sommermonate bis in die Nachtstunden der Lärm beträchtlich mehr sein wird. Bei diesem Gutachten fragt man sich aus GRÜNER Sicht, warum man an dieser Stelle ein Natura 2000-Gebiet (hier Vogelschutzgebiet) abgrenzt, wenn laut Gutachten sowieso nichts geschützt werden muss? Der
geplante Heurige liegt auch noch in einer weiteren Schutzkategorie, dem
Landschaftsschutzgebiet Wienerwald. Im Landschaftsschutzgebiet dürften
aber nur solche Bauprojekte errichtet werden, wenn dadurch nicht das typische
Landschaftsbilder als Erholungsraum für den Menschen beeinträchtigt
wird. So ein Gutachten gab es bisher nicht und im Natura 2000-Gutachten
ist der Gutachter nur auf die Schutzwürdigkeit der Vögel eingegangen,
nicht aber auf den Verlust an Erholungsraum für den Menschen und
die Zerstörung des Landschaftsbildes.
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2007-04-28 Klosterneuburger
Gemeinderat Aufgrund mehrerer problematischer Bauvorhaben wurde bereits bei der Gemeinderatssitzung vom 2.März 2007 auf Antrag von ÖVP und GRÜNEN eine Resolution an das Land Niederösterreich beschlossen, die zum Schutz der gewachsenen Baustrukturen in Klosterneuburg, eine rasche Novelierung der niederösterreichischen Bauordnung einfordert. Damit im Zeitraum bis zur gesetzlichen Inkrafttretung der Novelle nicht durch einen vermehrten Baudruck weitere problematische Bauvorhaben begonnen werden können, haben sich ÖVP/GRÜNE nun entschlossen für Klosterneuburg eine Bausperre zu verhängen. In der Gemeinderatssitzung vom 27.April 2007 wurde dies einstimmig von allen Parteien beschlossen. Die Bausperre betrifft Gebiete mit Ein- und Zweifamilienhäusern. Für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowei den geförderten sozialen Wohnbau gilt der Baustopp nicht. Den Dringlichkeitsantrag finden Sie nachstehend: |
Dringlichkeitsantrag
Verschiedene
Presseberichte |
STADTGEMEINDE KLOSTERNEUBURG DRINGLICHKEITSANTRAG T.O.Pkt.: Gegenstand: Bausperre gern. § 74 NÖ Bauordnung 1996,
LGBI. 8200-13 Sachverhalt Während in der Stadt Klosterneuburg und in den alten Ortsbereichen der Katastralgemeinden und entlang der Hauptachsen Donautal, Kierlingtal und Weidlingtal verdichtete Bauformen vorherrschen, wurden angrenzende Bereiche, Hangbereiche und die zahlreichen Sei¬tentäler ab etwa 1900 beginnend und vor allem nach 1960 überwiegend mit Einfamilienhäusern in offener Bebauungsweise bebaut. Diese Bereiche kennzeichnet ein sehr hoher Durchgrünungsgrad und die damit verbundene Siedlungsstruktur einer Gartensiedlung mit hohem Wohnwert. Die Volkszählung 2001 (Gebäude- und Wohnungszählung vom 15. Mai 2001) ermittelte in der Stadtgemeinde Klosterneuburg insgesamt 10.100 Gebäude. Über 81 % davon (rund 8.200 Gebäude) zählen zur Kategorie „Wohngebäude mit ein oder zwei Wohnungen". Rund 600 Gebäude wiesen mehr als zwei Wohnungen auf. Rund 1.300 Gebäude sind Nichtwohngebäude. Rund 93 % aller Wohngebäude sind Ein- oder Zweifamilienhäuser. Rund 9.400 von rund 13.600 Wohnungen werden durch den Eigentümer benützt. Seit den 1990-er Jahren wurden im örtlichen Raumordnungsprogramm und im Bebauungsplan laufend Maßnahmen gesetzt, die der Erhaltung dieses historisch gewachsenen Erscheinungsbildes dienten. Zu diesem Zweck erfolgte z.B. die Neufestlegung von Wohndichten, die Festlegung von Freiflächen, die Festlegung von Bebauungsdichten in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße im Bauland (Formelfestlegung in § 5 der Bebauungsvorschriften 2000) und dgl. mehr. Damit sollten die herausragenden Merkmale der starken Durchgrünung und der Beschränkung auf kleinvolumige bauliche Strukturen erhalten werden. Auf Grund der hohen Attraktivität des Wohnstandorts Klosterneuburg
und der dadurch bedingten hohen Immobilienpreise ist in jüngerer
Zeit immer wieder festzustellen, dass Projektwerber eine möglichst
intensive Nutzung von Grundstücken anstreben, wodurch Gebäudestrukturen
und -proportionen entstehen, die den Rahmen der bisherigen Strukturen
bei weitem sprengen. Mehrere Projekte, die in Siedlungsbereichen, die
derzeit von Einfamilienhäusern dominiert werden, realisiert werden
sollen, weisen eine wesentlich höhere Anzahl von Wohneinheiten und
damit eine größere Wohndichte auf als der jeweilige Umgebungsbereich. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass zahlreiche kommunale Einrichtungen auf eine bestimmte Gesamteinwohnerzahl ausgerichtet sind, die überschritten werden könnte, wenn ein erheblicher Teil der vorhandenen Baulandreserve in besonders intensiver Form genutzt wird. Unter Berücksichtigung der bereits im örtlichen Entwicklungskonzept (Neufassung 2004) gtroffenen Regelungen soll der Bebauungsplan dahingehend überarbeitet werden, dass in Siedlungsgebieten, die derzeit von Ein- und Zweifamilienhäusern dominiert werden, diese Struktur beibehalten wird. Zu diesem Zweck ist insbesondere eine Reduzierung der Gebäudehöhen und der Bebauungsdichten zu prüfen. Eine solche Änderung des Bebauungsplans ist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, soll nicht durch eine undifferenzierte Vorgangsweise ein den sonstigen Zielen der Stadplanung zuwiderlaufendes Ergebnis bewirkt werden. Im Hinblick auf den erforderlichen Bearbeitungszeitraum besteht - bei Bedachtnahme auf die Dynamik des Immobilienmarkts - die Gefahr, dass die angesprochenen Planungsabsichten durch vorherige Einreichung zahlrecher Projekte zur baubehördlichen Bewilligung unterlaufen werden. Auf bereits anhängige Projekte wäre nämlich eine Änderung des Bebauungsplans nicht mehr anzuwenden (§ 73 Abs 3 NÖ BauO). Aus diesem Grund erscheint es erforderlich, eine Bausperre gemäß
§ 74 NO BauO zu erlassen. Aufgrund des Sachverhaltes und der Dringlichkeit stellt daher DRINGLICHKEITSANTRAG Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg erläßt gem. § 74 der NÖ Bauordnung 1996 (NÖ BauO), LGBI. 8200-13, mit nachstehender Verordnung wegen der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplans eine Bausperre für den in § 2 dieser Verordnung festgeleg¬ten Teil des Gemeindegebiets.
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Resolution
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Klosterneuburger
VOLKSPARTEI DRINGLICHKEITSANTRAG
Sachverhalt Auf Grund immer knapper werdenden Baugrundressourcen kaufen Bauträger verstärkt Baugrundstücke in Gebieten mit Ein- und Zweifamilien auf, um dort vielgeschoßige Wohnbauten zu errichten. Diese vielgeschoßige und großvolumige Wohnblockverbauung in Gebieten, die bisher überwiegend nur durch Ein- und Zweifamilienhäuser besiedelt waren, zerstört die gewachsenen kommunalen Strukturen. Auch historische Vierteln und Villengegenden sind durch diese exzessive Verbauung bedroht. Klosterneuburg zählt wie zahlreiche andere Städte und Gemeinden
des Wiener Umland seit Jahrzehnten zu jenen, die einen großen Bevölkerungszuzug
zu verzeichnen haben. Allein zwischen 1991 und 2001 zogen 124.000 Menschen
aus der Bundeshauptstadt in das benachbarte Wiener Umland. Dieser Zuzug
stellt die betroffenen Kommunen hinsichtlich der zunehmenden Verbauung
vor große Probleme hinsichtlich Ortsbild und Verbauungsdichte. Um die gewachsenen Strukturen der Gemeinden zu schützen, haben auch die Wiener Umland Gemeinden Brunn/Gebirge, Perchtoldsdorf und Wiener Neudorf bereits 2006 Bausperren verhängt. Während dieser Zeit soll dieser, für die gewachsenen Strukturen, negativen Entwicklung mit der Erarbeitung neuer Bebauungsvorschriften entgegen gewirkt werden. Um eine rasche Änderung der NÖ Bauordnung zum Schutz gewachsener kommunaler Strukturen zu erreichen, fasst der Klosterneuburger Gemeinderat nachstehenden Resolutionsantrag:
Die Stadtgemeinde Klosterneuburg tritt mit der Bitte an die niederösterreichische Landesregierung heran, bei der derzeit geplanten Novellierung der niederösterreichischen Bauordnung insbesondere den verstärkten Schutz der gewachsenen kommunalen Strukturen (Gebiete mit Ein- und Zweifamilienhäusern, historischen Vierteln, etc.) zu ermöglichen.
Eine rasche Novellierung ist im Interesse der aktuellen Entwicklung notwendig.
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