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6.11.2010 Eislaufplatzbetrieb Nach umfangreichen Bürgerprotesten mit einem Initiativantrag an den Gemeinderat mit kanpp 1400 Unterschriftenrschriften sowie eines gemeinsamen Antrages aller Oppositionsparteien (SPÖ, GRÜNE, FPÖ, PUK, L.Hofbauer,SAU) im Klosterneuburger Gemeinderat wird der Eislaufplatz heuer wieder in Betrieb genommen. Für die weitere Zukunft gibt es die Zusage eines Eislaufbetrieb auf einem Platz mit mindestens der Größe des des jetzigen. Der Standort wird noch fest gelegt. Die GRÜNEN Klosterneuburgs bedanken sicch bei allen UnterstützerInnen für ihre Zivilcourage und ihr Engagement. |
| 26.10.2010
Aus für Eislaufplatz
Zur
Geschichte: Über diesen Input entwickelte sich in den vergangenen Jahren eine sehr lebendige Eissportkultur. Insbesondere über den leider viel zu früh verstorbenen Professor Mag.Robert Mader, hielt Eishockey in die Schulen Einzug - nicht nur für "harte Jungs", sondern auch für "zarte Mädels - und der Eislaufplatz wurde zusätzlich belebt. Im Zuge der durchaus notwendigen Effizienzsteigerung des gesamten Happylands wurde 2010 die Consulting Firma K.P.P beauftragt eine Zukunftsstrategie (Masterplan) zu entwickeln. Dieser "Masterplan" sah schlussendlich neu Investitionen von ca. 18 Mio.Euro vor und wurde im Herbst 2010 der Öffentlichkeit präsentiert. Der Masterplan enthielt keine Kosten über die umfangreichen notwendigen Sanierungsarbeiten des Happylands der nächsten Jahr. Dies wurde von den Medien bei der öffentlichen Präsentation durchwegs kritisiert. Situation des Eislaufplatzes offensichtlich aus Gründen der Durchsetzbarkeit einer Schließung unrichtig dargestellt? Wie kam es zum Beschluss der aktuellen Schließung des Eislaufplatzes? Im Zuge der Erstellung des Masterplans durch die Fa. K.P.P (dies ist auch den veröffentlichten Unterlagen zu entnehmen) wurde den verantwortlichen Aufsichtsräten berichtet, dass auf dem Eislaufplatz kein aktiver Sport ausgeübt wird, es kein nachgefragtes Sportangebot gäbe und auch keinen Verein der daran interessiert sei. Danach kam im Oktober die Information von der Geschäftsleitung des Happylands an die Aufsichtsräte, dass es ein Risiko bzgl. der Dichtheit der Ammoniakleitungen auf Grund der nicht durchgeführten Sanierung der Asphaltdecke des Platzes gäbe. Da keiner der Aufsichtsräte der Sportstätten AG (Happyland) einen Ammoniakunfall, insbesondere mit Kindern", riskieren wollte und Aufsichtsratsvorsitzender Martin Cerny einen Ersatzplatz am Rathausplatz in Aussicht stellte, stimmten die Aufsichtsratsmitglieder für eine Nichtinbetriebnahme im heurigen Jahr. Inzwischen stellte ich jedoch einiges anders dar: Es gibt einen Eissportverein in Klosterneuburg und der benützt regelmäßig den Platz. Bei den Recherchen von K.P.P. zur Erstellung des Happyland Masterplans wurden sie jedoch nicht befragt. Auch die Schulen, die den Platz regelmäßig nutzten, wurden nicht befragt ob sie den Platz benötigen würden. (Sie tun dies!) Weiters stellte sich nun heraus, dass der Ersatzplatz nicht die gesamte Wintersaison zur Verfügung stehen würde und auch nur mehr halb so groß wie jener im Happyland wäre. Damit wäre Schulsport und Eishockey nicht mehr möglich. Die finanzielle Seite: Der Eislaufplatz ist sicher nicht jener Bereich des Happylands der den höchsten Abgang verursacht. Wie schon in dem oben angeführtenerwähnten und öffentlich präsentierten, "Masterplan" zu entnehmen ist, betrugen z.B. im Jahr 2008 (Gegenüberstellung Einnahmen - Ausgaben) die einzelnen Bereiche folgende Abgänge: Ca.
- 300.000,-Hallen und Freibad
Perspektive Eislaufplatz: Eine Schließung einzelner publikumswirksamer Bereiche wie des Eislaufplatzes ist völlig kontraproduktiv und abzulehnen. Was jedoch durchaus zu überlegen wäre, anstelle einer Generalsanierung der mehr als 20 Jahre alten Eisplatzanlage durch zu führen, welche kälte- und energietechnisch nicht mehr zeitgemäß ist (und auch immer öfter Störrungen zeigt), eine neue, Kosten sparende, moderne Anlage der Klosterneuburger Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. In den letzten 20 Jahren sind zahlreiche neue innovative Möglichkeiten entstanden, so etwa mobile Anlagen, ohne fixe Ammoniakverrohrungen, nur mit kurzfristig verlegten Eismatten (Wiener Eistraum). Diese Variante würde sogar den großen Vorteil haben, dass während des Sommers der Platz nicht blockiert wäre und für andere Sportarten wie Inline-Skating zur Verfügung stünde. Perspektive Happyland: Der Masterplan enthält durchaus interessante Möglichkeiten das Happyland attraktiver zu machen. Eine Kletterwand in Kooperation mit einem mitgliederstarken Partner ist durchaus dazu geeignet durch Synergieeffekte neue Publikumsschichten anzusprechen und ins Happyland zu bringen. Dies alleine, ohne die gleichzeitige Sanierung des 30 Jahre alten Komplexes ist jedoch nicht zielführend. Welches neue Publikum kann an das Happyland gebunden werden, wenn z.B. Gardaroben, Duschen, Eingangsbereich, etc. den teilweise desolaten "Charme2 der siebziger Jahre vermittelt. Diese Sanierungskomponente wird im Masterplan weitestgehend vernachläßigt. Auch kann es sicher nicht sein, dass für Bereiche, wie den Eislaufplatz, der primär von der Klosterneuburger Bevölkerung und den Klosterneuburger Schulen frequentiert wird, geschlossen wird, nur weil Finanzbedarf für eine neue Attraktion (Kletterwand), wo neues, vorwiegend auswärtiges Publikum angesprochen wird, geschlossen wird. Das Happyland wird, wie alle anderen öffentlichen Sport- und Freizeitbetriebe nie positiv bilanzieren können. Dies wäre nur durch den Verzicht auf soziale Eintrittspreise und dem Verzicht der Unterstützung zahlreicher Klosterneuburger Sportvereine, die das Happyland benötigen, möglich. Dies kann aber niemand ernsthaft wollen. Um dem Happyland eine für die Bevölkerung attraktive Freizeit- und Sportanlage zu erhalten, ist daher für die Zukunft die Etablierung neuer Sportbereiche, bei gleichzeitiger Bereitstellung der finanziellen Mittel für die notwendigen Sanierungen und Modernisierungen notwendig.
Formales: 94,93%
(207.904,- Euro) Stadtgemeinde Klosterneuburg aktueller
Aufsichtsrat: Vom
Bebriebsrat entsandt: Geschäftsführender
Vorstand:
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Unterstützung Unterschriftslisten
liegen an folgenden Orten auf: |
| Gemeinsamer
Minderheitenantrag nach §46 NÖGO |