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Umwidmung
Golfplatz „Weißer Hof“! GRÜNE im Besitz brisanter
Unterlagen. Will AUVA die Stadt zur Golfplatzumwidmung nicht nur durch
eine Blockade beim notwendigen Rückhaltebecken und beim Radweg in
Stollhof zwingen, sondern dabei auch gleich die „Parkanlage Stollhof“
in Bauland umgewidmet haben? Nimmt AUVA damit die Sicherheit der Bevölkerung
als Druckmittel?
Die öffentliche Diskussion um die geplante Umwidmung eines großen
Geländes der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) beim Rehabilitationszentrum
„Weißer Hof“, eine Gegend, die für die Klosterneuburger
Bevölkerung ein beliebtes Naherholungsgebiet darstellt, nimmt weiter
zu. Nicht nur, dass die GRÜNEN Klosterneuburg eine Vielzahl von Anrufen,
Mails und Briefen bekommen, in denen besorgte KlosterneuburgerInnen ihre
Unterstützung und ihre Hilfe bei der Verhinderung dieses Projektes
anbieten, haben die GRÜNEN nun auch Unterlagen mit brisantem Inhalt
übermittelt bekommen.
Dazu Grün STR Mag. Sepp Wimmer: „Wir haben Sitzungsunterlagen
und den Vorvertrag zwischen der AUVA und dem Betreiber des geplanten Golfplatzes
der „Klosterneuburg Golfplatz Betriebs GmbH“ mit Sitz in Wien,
zugespielt bekommen, die ein ganz neues Licht auf die geplante Umwidmung
zum Bau des Golfplatzes werfen. Offensichtlich will die AUVA nicht nur
die Umwidmung der Gründe für den Golfplatz beim „Weißen
Hof“, sondern auch eine Umwidmung seiner Parkanlage in ihren „Stollhofgründen“
an der Kierlingerstraße, wo sich derzeit ihre Forschungs- und Beratungsstelle
„Humane Arbeitswelt“ befindet in lukratives Bauland erreichen.
Dazu muss man wissen, dass die die Stadtgemeinde im Bereich Stollhof nicht
nur ein Rückhaltebecken zur Absicherung der Bevölkerung bei
starken Regenfällen benötigt, sondern auch die längst fällige
Radweganbindung nach Kierling nach wie vor im Bereich Stollhof noch nicht
realisiert werden konnte. Zu beiden Vorhaben benötigt man die Zustimmung
der AUVA als Grundstückseigentümer. Und wie es nun ausschaut,
wird es diese Zustimmung von der AUVA ohne Umwidmung „Golfplatz“
und Bauland nicht geben. Aus den Vorvertrag des Baurechtsvertrages (AUVA
bleibt Eigentümer der Gründe und vergibt nur das Baurecht) geht
unter Pkt.2.b eindeutig hervor, dass eine „korrespondierende Umwidmung
der Grünland-Park eine der Bedingungen zur Erfüllung des Vertrages
ist.“
Wimmer abschließend: „Auch wenn es vergangene Woche Pressemeldungen
gab, dass die AUVA heuer mit einem Verlust von 18 bis 19 Mio. € rechnen
muss, ist diese Vorgangsweise um bei den Umwidmungen zu Geld zu kommen
und offensichtlich die Sicherheit der Klosterneuburger Bevölkerung
hinsichtlich Rückhaltebecken dabei als „Druckmittel“
zu nehmen, ungeheuerlich. Ich finde es ja schon fast als pervers, wenn
die AUVA eine Forschungsstelle „Humane Arbeitswelt“ betreibt,
aber gleichzeitig einen Park „zubauen“ will und darüber
hinaus die Klosterneuburger Bevölkerung durch die Verhinderung des
Rückhaltebeckens weiter Gefährdungen bei Unwettern aussetzt.
Die GRÜNEN Klosterneuburg fordern von AUVA die Entkoppelung der Verhandlungen
mit der Stadt über Bau des Rückhaltebeckens von den Umwidmungen
des Golfplatzgeländes und des Parkgeländes in Stollhof.“

Auszug
aus dem Vorvertrag zwischen AUVA und dee Golfklub Klosterneuburg GembH

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