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Bei
der GR-Sitzung am 2.7. wurde von den GRÜNEN auf Grund der unhaltbaren
Situation, dass zahlreiche Bürger, schon seit Monaten auf ihre Förderungen
für energieverbessernde Maßnahmen warten, ein diesbezüglicher
Dringlichkeitsantrag eingebracht. Obwohl, der Betrag mit 18.000,- Euro
nicht einmal 3 % des zur Beschlussfassung vorliegenden Gesamtpaketes von
750.000,- Euro ausmachte, gab es kein Entgegenkommen der ÖVP Rathausmehrheit.
Schade um diese vergebene Chance! |
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Älterer Artikel vom Juni 2010 Anstelle
Auszahlung Umweltförderungen – Geld für neues Bürgermeisterbüro! |
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Wimmer
weiter: "Nicht nur, dass ich mich als Umweltstadtrat selbstverständlich
vehement gegen diese Vorgangsweise ausspreche, ist es ja grundsätzlich
die Frage, was macht eine derartige Vorgangsweise bei der Klosterneuburger
Bevölkerung für einen Eindruck? Für das neue Bürgermeisterbüro
wird das Geld locker gemacht, die Bevölkerung lässt man weiter
„schmorrn“? Wir Grüne können dem abgetretenen Altbürgermeister
Dr. Schuh politisch einiges vorwerfen, angefangen vom Kasernenabriss bis
zum Bau der der Umfahrung. Eines können wir ihm aber nicht vorwerfen,
dass er irgendwann einmal seine persönlichen Interessen vor denen
der Bevölkerung gestellt hätte. Bevor er irgendeinen Cent zur
Verbesserung seiner Arbeitssituation verwendet hätte und gleichzeitig
noch irgendwelche Zahlungen an die Bevölkerung offen gewesen wären,
hätte er mit einem Bleistift weiter geschrieben.“ Medienberichte:
Erläuterungen: Für
welche Bereiche soll bei der GR-Sitzung am 2.7. die Kreditsperre aufgehoben
werden? Wo
gibt es keine Aufhebung? |
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ältere
Berichte |
Stadtgemeinde
verstärkt Engagement in Sachen Klimaschutz! |
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2003 wurde auf Grund der prekären Budgetsituation eine Einkommensgrenze für Förderungen von Alternativenergien festgelegt. Zu den geförderten Alternativenergien gehören Sonnenkollektoren, Biomasseheizungen, Wärmepumpen-, Photovoltaikanlagen, sowie Wärmedämmmaßnahmen. Hier galt seit dem Jahr 2004 eine Einkommensgrenze für Einzelpersonen von 1.500,- €, für Ehepaare von 2.300,- € und für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wurde kamen 800,-€ dazu. Wer
über dieser Einkommensgrenze war hatte keine Chance auf eine Förderung.
Mit dieser Regelung war zwar gewährleistet, dass Einkommensschwächere
MitbürgerInnen bei Energie einsparenden Maßnahmen unterstützt
wurden, eine flächendeckende Unterstützung alternativer Energien
war damit jedoch nicht möglich. Mit der nun im Gemeinderat beschlossenen
Aufhebung der Einkommensgrenze ab 1.1.2009 ist dies nun möglich.
Gleichzeitig mit dem Aufheben der Einkommensgrenzen wurden auch die Förderbeträge
nach oben angepasst. *********** Die Richtlinien zur Gewährung von Förderungen für die Errichtung von Solaranlagen, Wärmepumpenanlagen, Photovoltaikanlagen und Biomasseanlagen zur Warmwasserbereitung und für Raumheizzwecke, sowie
zur Gewährung von Förderungen für die Durchführung
energiesparender baulicher Maßnahmen für im Gebiet der Stadtgemeinde
Klosterneuburg gelegene Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser
(GR-Beschluss vom 12.12.2003 TOPkt.: I/27) sehen Einkommensgrenzen vor.
Link zum online Formularcenter der Stadt Klosterneuburg Link zur Berichterstattung in den Medien Für
Fragen wenden Sie sich bitte an das Umweltreferat der Stadtgemeinde Klosterneuburg: |
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