Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN
zur Aufhebung der Kreditsperre für Eneergieförderungen findet keine Mehrheit.

Bei der GR-Sitzung am 2.7. wurde von den GRÜNEN auf Grund der unhaltbaren Situation, dass zahlreiche Bürger, schon seit Monaten auf ihre Förderungen für energieverbessernde Maßnahmen warten, ein diesbezüglicher Dringlichkeitsantrag eingebracht. Obwohl, der Betrag mit 18.000,- Euro nicht einmal 3 % des zur Beschlussfassung vorliegenden Gesamtpaketes von 750.000,- Euro ausmachte, gab es kein Entgegenkommen der ÖVP Rathausmehrheit. Schade um diese vergebene Chance!


Älterer Artikel vom Juni 2010

Anstelle Auszahlung Umweltförderungen – Geld für neues Bürgermeisterbüro!
Grüne kritisieren Regierungsstil der „Neuen jungen ÖVP Riege“. Erstmalig kommen Eigeninteressen vor Bürgerinteressen. Aufhebung der Kreditsperre für neues Bürgermeisterbüro, aber zahlreiche Bürger müssen weiter monatelang auf Auszahlungen für Alternativenergien warten. Das ist das falsche Zeichen in der Krise.



Gleich vorweg, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die Grünen sind in der vergangenen Legislaturperiode, als die Budgetsituation noch nicht so prekär war, massiv dafür eingetreten dass der jetzige Altbürgermeister Dr.Schuh endlich sein Bürgermeisterbüro modernisieren lässt. Dazu Grün Stadtrat Wimmer: „Es wäre damals noch Geld vorhanden gewesen, aber Schuh hat andere Finanzierungen, die für die Bevölkerung waren, immer wichtiger erachtet. So ist es nie dazugekommen. Wir lehnen daher das neue Büro für den neuen Bürgermeister auch gar nicht ab. Aber es kann es nicht sein, dass man für die Anschaffungen des Bürgermeisterbüros, die über das Budget verhängte Kreditsperre (es dürfen nur mehr 70% der budgetierten Geldmittel ausbezahlt werden) aufhebt, und andererseits 16 KlosterneuburgerInnen weiter monatelang auf ihre Fördergelder für energieverbessernde Maßnahmen warten lässt und hier das Geld weiter blockiert."

Wimmer weiter: "Nicht nur, dass ich mich als Umweltstadtrat selbstverständlich vehement gegen diese Vorgangsweise ausspreche, ist es ja grundsätzlich die Frage, was macht eine derartige Vorgangsweise bei der Klosterneuburger Bevölkerung für einen Eindruck? Für das neue Bürgermeisterbüro wird das Geld locker gemacht, die Bevölkerung lässt man weiter „schmorrn“? Wir Grüne können dem abgetretenen Altbürgermeister Dr. Schuh politisch einiges vorwerfen, angefangen vom Kasernenabriss bis zum Bau der der Umfahrung. Eines können wir ihm aber nicht vorwerfen, dass er irgendwann einmal seine persönlichen Interessen vor denen der Bevölkerung gestellt hätte. Bevor er irgendeinen Cent zur Verbesserung seiner Arbeitssituation verwendet hätte und gleichzeitig noch irgendwelche Zahlungen an die Bevölkerung offen gewesen wären, hätte er mit einem Bleistift weiter geschrieben.“

Wimmer abschließend: „Als Umweltstadtrat ersuche ich Bürgermeister Mag. Schmuckenschlager noch einmal bei der kommenden Gemeinderatssitzung, gleichzeitig mit der Aufhebung der Kreditsperre für sein neues Bürgermeisterbüro auch die Kreditsperre für die blockierten Alternativenergieförderungen aufzuheben. Damit die darauf wartenden Menschen endlich zu ihrem Geld kommen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil es gerade ja er und seine Partei die ÖVP war, die sich in den letzten Monaten immer für ein verstärktes Engagement der Stadt im Alternativenergiebereich ausgesprochen haben. Sollter dies nicht bis zur kommenden GR-Sitzung am Freitag, den 2.7. geschehen, werden die Grünen diesbezüglich einen Dringlichkeitsantrag einbringen und hoffen auf die Unterstützung der übrigen Parteien. Die Interessen der Bevölkerung sollten noch immer vor den Eigenen gehen.“

Medienberichte:

Bezirksblatt

KURIER

NÖN

 

Erläuterungen:

Was ist eine Kreditsperre?
Für jedes kommende Jahr beschliessen die Gemeinden und Städte ein Jahresbudget in dem die geplanten Einnahmen und Ausgabenversteht enthalten sind. Sollte sich jedoch herausstellen, dass man z.B. auf Grund einer schlechter werdenden Konjunktur die geplanten Einahmen nicht erreichen wird, so kann über den einen bestimmten Prozentsatz (Klosterneuburg aktuell 70%) hinaus gehenden Budsgetbetrag eine Kreditsperre verhängt werden. Das heißt, von dem Budgetposten der der Kreditsperre unterliegt dürfen nur bis 70% des Gesamtbetrages ausbezahlt werden. Eine Ausbezahlung der restlichen 30% geht nur mittels eines eigenen Gemeinderatsantrages.

Für welche Bereiche soll bei der GR-Sitzung am 2.7. die Kreditsperre aufgehoben werden?
Die Gesamtsumme beträgt ca. 750.000,- Euro und betrifft ganz unterschiedliche Bereiche und unter anderem auch die Finanzmittel für ein neues Bürgermeisterbüro in Höhe ca. 16.000,- Euro.

Wo gibt es keine Aufhebung?
Obwohl seit Monaten 16 Personen die um Förderungen zum Ein-, oder Umbau energiesparender eingreicht hatten, auf ihre finanzielle Unterstützung warten (Gesamtbetrag ca. 18.000,- €uro) wurde bei diesem Budgetposten die Kreditsperre nicht aufgehoben.

ältere Berichte

Stadtgemeinde verstärkt Engagement in Sachen Klimaschutz!
Einkommensgrenzen für Förderungen von Alternativenergien ab 1.Jänner 2009 abgeschafft. Weiters wurden die Förderbeträge nach oben angepasst.

 

 

 

2003 wurde auf Grund der prekären Budgetsituation eine Einkommensgrenze für Förderungen von Alternativenergien festgelegt. Zu den geförderten Alternativenergien gehören Sonnenkollektoren, Biomasseheizungen, Wärmepumpen-, Photovoltaikanlagen, sowie Wärmedämmmaßnahmen. Hier galt seit dem Jahr 2004 eine Einkommensgrenze für Einzelpersonen von 1.500,- €, für Ehepaare von 2.300,- € und für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wurde kamen 800,-€ dazu.

Wer über dieser Einkommensgrenze war hatte keine Chance auf eine Förderung. Mit dieser Regelung war zwar gewährleistet, dass Einkommensschwächere MitbürgerInnen bei Energie einsparenden Maßnahmen unterstützt wurden, eine flächendeckende Unterstützung alternativer Energien war damit jedoch nicht möglich. Mit der nun im Gemeinderat beschlossenen Aufhebung der Einkommensgrenze ab 1.1.2009 ist dies nun möglich. Gleichzeitig mit dem Aufheben der Einkommensgrenzen wurden auch die Förderbeträge nach oben angepasst.

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Die Richtlinien zur Gewährung von Förderungen für die Errichtung von

Solaranlagen,

Wärmepumpenanlagen,

Photovoltaikanlagen und

Biomasseanlagen

zur Warmwasserbereitung und für Raumheizzwecke,

sowie zur Gewährung von Förderungen für die Durchführung energiesparender baulicher Maßnahmen für im Gebiet der Stadtgemeinde Klosterneuburg gelegene Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser (GR-Beschluss vom 12.12.2003 TOPkt.: I/27) sehen Einkommensgrenzen vor.

Auf Grund der Erkenntnisse seit 2004 werden nun die Einkommensgrenzen wieder aufgehoben, da die Ausschüttung an Umweltförderungen seit Einführung dieser wesentlich gesunken sind. Mit der Aufhebung der Einkommensgrenzen soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden umweltpolitische Maßnahmen umzusetzten.

Weiters wurden auch im Zuge der Überarbeitung der Richtlinien auch die Höhen der Förderbeträge angehoben.

Förderungsbeträge    
Sonnenkollektoranlagen 15% der nachgewiesenen Investitionskosten max. 750,- €
Biomasse 20% der nachgewiesenen Investitionskosten max. 1500,- €
Wärmepumpen 20% der nachgewiesenen Investitionskosten max. 1500,- €
Photovoltaikanlagen 20% der nachgewiesenen Investitionskosten max. 1500,- €

 Wärmedämmmaßnahme
 
 
Gegenstand
 max Förderung/m2
 max. Gesamtförderung
Oberste Geschoßdecke:
3,- € 
 300,- €
 Außenmauern
6,- €
 750,- €
 Dachschräge
5,- €  
 500,- €
 Kellerdecke
3,- €
300,- €  
Fenstertausch
20,- €
400,- €

Link zum online Formularcenter der Stadt Klosterneuburg

Link zur Berichterstattung in den Medien

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Umweltreferat der Stadtgemeinde Klosterneuburg:
Hrn. Ing. Weber: 02243/444/353