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Strandbad - Abwässer ungereinigt ins Grundwasser?
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Von StR Mag. Sepp Wimmer Das Strandbad Klosterneuburg ist nicht nur eines der ältesten öffentlichen Freizeiteinrichtungen dieser Republik, es ist auch eines der wichtigsten Naherholungsgebiete Klosterneuburgs (und Wiens). Der gesamte Grund des Strandbades gehört dem Stift Klosterneuburg, die Stadt zahlt dafür jährlich ca. 1/2 Mio Schilling Pacht an das Stift. Die Stadt wiederum vermietet und verpachtet die Parzellen (Grundstücke mit den Wochenendhäusern), Wohn- und Badekabinen sowie die betrieblichen Anlagen und Gebäude an diverse Unterbestandsnehmer (Restaurant, Lebensmittelgeschäft, Tennisplatz, etc.) weiter. Die Einnahmen- und Ausgabensituation hält sich seit Jahren NICHT die Waage. Die Stadt subventioniert das Klosterneuburger Strandbad mit jährlich bis zu 2,5 Millionen Schilling. Hunderte WienerInnen und KlosterneuburgerInnen, die den Sommer hier verbringen, haben von Mai bis September im Strandbad ihren Lebensmittelpunkt. Mit Kind und Kegel (und Gästen) wird, wie am ordentlichen Wohnsitz, die gesamte Infrastruktur beansprucht. Müllabfuhr, Wasser, Abwasserentsorgung, etc. Die Verwaltung des Strandbades ist in den letzten Jahrzehnten vielen Wünschen der StrandbadbewohnerInnen hinsichtlich diverser Verbesserungen der Lebensqualität entgegen gekommen. So wurde den Wohnkabinenpächtern eine Wasserzuleitung zu ihren Kabinen für kleinere Wasserentnahmen (Kochen, etc.) gestattet. Nun sind gerade ein Großteil dieser Wohnkabinen (insgesamt gibt über 530*) zu einem Problem geworden. Unverantwortliche Kabinenpächter haben ohne Genehmigung und Zustimmung der Strandbadverwaltung ihre Kabinen ausgebaut und, obwohl keine Abwasserentsorgung vorhanden ist, Wasserleitungen in die Gebäude verlegt. Alle Wohnkabinen stehen aus Hochwasserschutzgründen auf Stelzen. Trotzdem wurde der Raum darunter mit kellerähnlichen Zubauten versehen, und die Wasserzuleitung wurde gleich mitverlegt, ohne an eine Senkgrube oder einen Kanal überhaupt zu denken. Was in keinem Industriegebiet geduldet würde, hier im Erholungsgebiet, wo Hunderte Kleinkinder sich aufhalten und spielen, versickert Schmutzwasser aus Duschen und Waschmaschinen (?) einfach im Erdreich. Dass es diese Duschen und Waschmaschinen in den Wohnkabinen wirklich gibt, dafür sprechen nicht nur die für jeden sichtbaren Wasserleitungen ins Innere der Wohnkabinen sondern auch, und vor allem, zahlreiche Hinweise anderer StrandbadbewohnerInnen, die langfristig um die gesunde Lebensqualität ihrer Kinder und Enkel im Strandbad besorgt sind und diese Dinge beim Namen nennen. Die BGU hat in der Gemeinderatssitzung vom 27. April 2001 einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der eine Überprüfung sämtlicher Wohnkabinen forderte, und beim Vorfinden ungesetzlicher sanitärer Einrichtungen eine sofortige Demontage verlangte. Der Antrag wurde dem zuständigen Wirtschaftsausschuss zugewiesen und in der Sitzung am 15. Mai 2001 behandelt. Ohne lange Diskussion wurde die Kontrolle durch die Bäderverwaltung von allen Parteien befürwortet. Darüber hinaus wurde klar gestellt: Sollte jemand unerlaubt und ungesetzlich Wasserleitungen ins Innere verlegt haben, so sind diese sofort, bei sonstiger Kündigung des Pachtvertrages, zu demontieren. Neben dieser begrüßenswerten Entscheidung des Wirtschaftsausschusses wurde darüber hinaus auch über die mittel- und langfristige Perspektiven einer flächendeckenden Abwasserentsorgung im Strandbad gesprochen. Erste Ansätze werden seit Jahren immer wieder gemacht, nur zu einer endgültigen Umsetzung (eigenes Kanalsystem oder zentrale Senkgrube) ist es bisher noch nicht gekommen. Grund dafür war das “liebe Geld“. Hier fehlte einmal mehr der politische Wille (der ÖVP) die notwendigen finanziellen Mittel bereit zu stellen. Geld für Straßenbauprojekte (z.B. Willi-Premgasse, etc.) - ja, Geld für eine notwendige Abwasserentsorgung in einem der am stärksten beanspruchten Erholungsgebiete Klosterneuburgs - dafür wird im Budget nicht ausreichend vorgesorgt! Die BGU wird auf jeden Fall bei den Budgetverhandlungen für das nächste Jahr ausreichende finanzielle Mittel für den raschen Ausbau der Abwasserentsorgung einfordern. In Anbetracht dessen, dass es sich beim Strandband Klosterneuburg um eine kommunale Freizeiteinrichtung handelt (auch wenn davon unzählige Wiener Gäste NutznießerInnen sind) ist eine öffentliche Subvention durchaus legitim. Die Frage stellt sich jedoch, ob nicht bei einer Einrichtung wie dem Strandbad, wo eine rege Nachfrage herrscht, nicht verstärkt nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen vorgehen und konsequent eine ausgeglichene Bilanzierung anstreben sollte. Unmöglich ist dies nicht. * Die Wohnkabinen sind blockweise gebaut, vorwiegend um das Kleinkinderbecken (ehemalige Schwimmbecken) angeordnet und sind etwa mit „Föhrensteig“, „Lärchenweg“, oder „Bel-Ami-Steig“ bezeichnet.
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SPÖ Reaktion aus der „Abteilung halb-lustig“ zum BGU Dringlichkeitsantrag! Die SPÖ Klosterneuburg will sich ja schon seit Jahren als „wahre Umweltpartei“ Klosterneuburgs profilieren. Nur das funktioniert nicht so, wie sich‘s Hofbauer und Co. vorstellen. Wenn es in Klosterneuburg Umwelt-Missstände („Schmaler Graben“, Rodungen, etc.) gibt, wendet sich die Bevölkerung doch lieber an die BGU - die grüne Fraktion im Gemeinderat. Das tut dann der SPÖ Klosterneuburg, die überzeugt ist, Straßen und Brücken (Martinstunnel, Donaubrücke, etc.) bauen zu können ohne die Umwelt negativ zu beeinflussen, besonders weh. Bezüglich des BGU Dringlichkeitsantrages betreffend die Abwässer im Strandbad wollte man daher besonders schlau sein. Wortgewaltig verurteilte man das Vorgehen der BGU (Veröffentlichung in den Medien) und wollte allen Ernstes von der BGU wissen, wieso sie, als sie von der Bevölkerung die Hinweise über die Wasserzuleitungen erfuhr, nicht den SPÖ Umweltgemeinderat informiert hat. Dieser hätte sich der Sache dann schon angenommen. |