Kein Martinstunnel!
Teilerfolg der Bürgerinitiativen

 

 

Einen Teilerfolg konnten die neun Initiativen gegen den Martinstunnel und die Umfahrung Klosterneuburg für sich verbuchen. Beim zweiten Runden Tisch am 17.7.2002 der neun Initiativen mit den Vertretern der Landesregierung - den Betreibern des Projektes - sowie Bgm. Schuh und den Vertretern der Gemeinderatsfraktionen, legte der oberste Verkehrsplaner NÖ‘s, Hofrat Zibuschka, eine neue Projektplanung vor.

Der Tunnel wird nicht gebaut, dafür wird mit dem bahnschrankenfreien Anschluss des Industriegebietes schon 2003 begonnen, und als nächster Schritt soll dann die Umfahrung parallel zur Bahn Richtung Kritzendorf in Angriff genommen werden.

Die Bürgerinitiativen begrüßten den Verzicht auf den Martinstunnel und den besseren Anschluss des Industriegebietes. Prof. Knoflacher kritisierte aber den Standort des Anschlusses in Form eines Kreisverkehrs beim Mega-Baumax (Rattenloch). Der Schwerverkehr würde dadurch näher zur Stadt gezogen werden und das Sachsenviertel-Lothringerstraße besonders belasten. Prof. Knoflacher schlug vor, den Anschluss Richtung Wien zur Donauwarte (Avanti-Tankstelle) zu verlegen. Hofrat Zibuschka sagte die Untersuchung dieses Standortes zu. Die BGU forderte beim Runden Tisch die Erstellung eines aktuellen Verkehrsgutachtens. Das dem alten Projekt zugrunde liegende Verkehrsgutachten aus dem Jahre 1997 ist nach Prof. Knoflacher fehlerhaft, mangelhaft und unzureichend. Es wäre fahrlässig von der Landesregierung, dieses Gutachten als Grundlage eines so aufwändigen Projektes zu belassen. Die BGU hat auch schriftlich die Landesregierung auf die Fehler in diesem Gutachten hingewiesen. Beim Runden Tisch wurde ebenfalls zugesagt, schriftlich auf unsere Fragen zu antworten. Eine weitere Forderung der BGU war, nach der Fertigstellung des besseren Anschlusses des Industriegebietes die Verkehrsentwicklung zu beobachten und neuerlich Zählungen vorzunehmen. Mit der Beseitigung des Staupunktes bei der Leopoldsbrücke durch den bahnschrankenfreien Anschluss des Industriegebietes ergäbe sich eine wesentlich schnellere Durchfahrt Richtung Wien und damit auch eine Beschleunigung des Busverkehrs. Ebenso forderte die BGU, bevor mit der Umfahrung begonnen wird, einen Umbau des Stadtplatzes. Der Stadtplatz ist vor allem während der Nachmittagsspitze das Nadelöhr, bedingt durch die dauernden Aus- und Einparkvorgänge. Entsprechende Umbaupläne liegen schon seit Jahren vor.

Trotz telefonischer Urgenz bei Hofrat Zibuschka gibt es nach wie vor kein Protokoll des Runden Tisches vom 17.7.2002 (!!), ebenso keine Beantwortung der BGU-Fragen zur mangelhaften und fehlerhaften Verkehrsuntersuchung.

Soweit die BGU in Erfahrung bringen konnte, ist seither Folgendes in Sachen Umfahrung geschehen:
Vertreter des Stiftes und ein Vertreter von Baumax sowie die Herren der Landesregierung als Projektbetreiber trafen sich Ende August im Stift zu einer Besprechung. Thema war die Erhebung der für die Anbindung des Industriegebietes notwendigen Grundstücke und der Grundstücke entlang der Bahn, die der Umfahrung zum Opfer fallen würden. Ende September gab es dann Verhandlungen des Stiftes, der Gemeinde und des Landes mit den Grundstückspächtern entlang der Bahn (alles Stiftsgrund), wieweit diese nach den verheerenden Hochwässern im heurigen Jahr noch Wert auf ein Verbleiben auf den Pachtgrundstücken legen.

Weiters konnte die BGU in Erfahrung bringen:
- Das veränderte Projekt wird noch lange nicht vorliegen.
- Es wurde noch keine Untersuchung über den von Prof. Knoflacher vorgeschlagenen alternativen Standort für eine Bahnunterführung gemacht (von Hofrat Zibuschka zugesagt).
- Die ursprünglich drei Fahrstreifen umfassende Umfahrungsstrecke entlang der Bahn wird auf zwei Fahrstreifen reduziert.
- Da noch kein verändertes Projekt vorliegt, wurden auch noch keine eisenbahnrechtlichen Verhandlungen durchgeführt.

Verändertes Umfahrungsprojekt- BGU Forderungen:
1)
Prüfung des von Prof. Knoflacher vorgeschlagenen Standortes für die Bahnunterführung zum Industriegebiet (bei Donauwarte - Avanti Tankstelle).
2) Aktuelle und seriöse Verkehrsuntersuchung für die eigentliche Umfahrungsstrecke entlang der Bahn.
3) Zuerst Fertigstellung der Bahnunterführung zum Industriegebiet und ein halbjähriger Beobachtungszeitraum über die Auswirkungen dieser Maßnahme auf den Verkehrsfluss mit begleitenden Verkehrszählungen.
4) Attraktiver Umbau des Stadtplatzes derart, dass die Aus- und Einparkvorgänge keine Behinderung des Verkehrsflusses bedingen.
5) Eine fundierte Untersuchung, welche Entlastungseffekte vom Autoverkehr erzielt werden könnten, wenn die Mittel, die in die Umfahrungsstraße gesteckt werden, in die Beschleunigung und Verdichtung des öffentlichen Verkehrs investiert werden würden. Das Fehlen einer solchen seriösen Untersuchung hat die BGU schon bei der Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitserklärung zum alten Projekt am 21.12.98 kritisiert, jedoch trotz Urgenz keine Antwort vom Land erhalten. Zürich ist ein Beispiel, wo durch die massive Förderung des öffentlichen Verkehrs der Autoverkehr deutlich abnahm.
6) Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Umfahrungstrecke in der Au, Klosterneuburgs wichtigstem Naherholungsgebiet, im Nahbereich eines Natura 2000 Gebietes liegt. Erst wenn die vorher angeführten Maßnahmen 3, 4, und 5 keine deutliche Autoverkehrsentlastung bringen würden, sollte der Bau der Umfahrungsstraße durchgeführt werden.