Name

Adresse

10-L-16/2003

9-W-03183

14-H-03130

An die

Bezirkshauptmannschaft

Wien Umgebung

Leopoldstraße 21

3400 Klosterneuburg

 

Betrifft. B 14 - Trassenverlegung, "Umfahrung"

Einwendung

Ich habe in Erfahrung gebracht, dass im Rahmen des gegenständlichen Verwaltungsverfahrens über die straßenrechtliche, wasserrechtliche und forstrechtliche Bewilligung der Verlegung der B 14 verhandelt wird.

Ich bin durch die Auswrirkungen der Errichtung und im Falle der Realisierung durch den Betrieb der Straße als Anrainer aufgrund der räumlichen Nähe in meiner Wohnliegenschaft unmittelbar betroffen.

Ich erhebe gegen das Projekt folgende Einwendungen:

1. Lärmemissionen: durch das Projekt wird zusätzlich Verkehr angezogen, dadurch entsteht mehr Lärm, der mich in meiner (Nacht-)Ruhe nachhaltig stört

2. Abgase: ebenso ist mit einer entsprechenden Erhöhung der Abgase zu rechnen, die gesundheitliche Schäden hervorrufen können

3. Schädigung der Lebensqualität durch das Verschwinden des zur Rodung stehenden Gebietes: es wird nicht nur zu mehr Abgasen kommen sondern auch der Grünraum, der als "Puffer" für die Abgase dienen könnte, durch Rodung drastisch reduziert

4. Es ist eine Gefährdung des Grundwassers durch Streusalze und durch schneegebundene Abgase zu befürchten, die dann mit der Schneeschmelze ins Grundwasser gelangen können

5. Das Ortsbild wird durch diese Straße mit ihrer Trassenführung nachhaltig geschädigt

6. Das zur Rodung anstehende Gebiet grenzt an ein Natura 2000 Gebiet. Daher ist vor der Rodungsgenehmigung eine Naturverträglichkeitsprüfung abzuhalten

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Dadurch dass ich trotz meiner Betroffenheit von der Verhandlung nicht verständigt wurde und ich deshalb auch keine Gelegenheit mehr hatte, mich rechtzeitig mit den Verfahrensunterlagen vertaut zu machen, sehe ich mich in meinem rechtlichen Gehör verletzt. Ich beantrage, meinen Einwendungen Rechnung zu tragen und dem Projekt die Bewilligung zu versagen, zumindest geeignete Auflagen zu erteilen, die sicherstellen, dass keine Verschlechterungen hinsichtlich der Lebensqualität im Bezug auf meine Wohnliegenschaft eintreten und auch allen übrigen von mir vorgetragenen Besorgnissen Rechnung getragen wird.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

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