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Keine Familienermäßigung
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Von GR Mag. Werner Schmidt Die Stadtgemeinde finanziert zur Gänze den Stadtbus, der jedoch im Verkehrsverbund Ostregion integriert ist und von den Busunternehmern Richard und Zuklin betrieben wird. Die Einnahmen werden vom VOR der Gemeinde refundiert. Die BGU forderte mittels Gemeindeantrag am 3.5.2002 für den Stadtbus eine Familienermäßigung. Dem sozialdemokratischen Verkehrsstadtrat Preisl dürfte jedoch die soziale Ader abhanden gekommen sein. Vehement lehnte er damals diesen BGU-Antrag ab. Als Bürgermeister Schuh vorschlug, diesen Antrag zwecks Weiterbehandlung dem Verkehrsausschuss zuzuweisen, verstieg sich Preisl zu der Äußerung, dass er einen derartig unsinnigen Antrag nicht behandeln wolle. Der Gemeinderat war jedoch anderer Ansicht und wies diesen trotz Preisls Gegenwehr dem Ausschuss zu. Aber auch im Verkehrsausschuss lehnte Preisl Verhandlungen mit dem VOR über diesen Sozialtarif für den Stadtbus kategorisch ab. Begründung war, dass VOR-Direktor Novy auf die Tarifreform Ende 2003 verwiesen habe. Auf Grund der Recherchen der BGU stellte sich jedoch heraus, dass es auch bei der Tarifreform keine Familienermäßigung im VOR-Bereich geben wird. Bei Gesprächen der BGU mit VOR-Direktor Novy ließ dieser durchblicken, dass, wenn die Stadtgemeinde eine Familienermäßigung für den Stadtbus wünscht, diese natürlich mit VOR ausverhandelt werden müsste. Daraufhin stellte die BGU neuerlich im Gemeinderat am 28. Juni 2002 folgenden Antrag: Durch Verhandlungen mit dem VOR soll auf dem zur Gänze von der Gemeinde finanzierten Stadtbus ein ermäßigter Familientarif gewährt werden. Analog der Regelung für Familien bei den gemeindeeigenen Betrieben wie Happyland, Eislaufplatz oder Strandbad sollten SchülerInnen in Begleitung einer erwachsenen Bezugsperson für den Stadtbus gratis fahren können (Nachweis: Ausweis des Meldeamtes). Knapp vor der Gemeinderatssitzung berichtete der Kurier aufgrund einer Presseaussendung der BGU (siehe Kurierartikel vom 25.6.2002) von der wenig sozialen Einstellung des Sozialdemokraten Preisl zur Familienermäßigung. Dies dürfte offensichtlich der Grund gewesen sein, dass StR Preisl nun doch einlenkte und zusagte gemeinsam mit der anstehenden Erhöhung des Kurzstreckentarifs auch über die Familienermäßigung mit VOR zu verhandeln. In der Zwischenzeit fanden zwei Verhandlungsrunden statt. Positiv ist, dass der Klosterneuburger Kurzstreckentarif de facto nach wie vor 80 Cent kostet. Voraussetzung ist aber, dass eine eigens für Klosterneuburg gedruckte 5-Streifen-Kurzstreckenkarte zu 4,- € im Vorverkauf gelöst wird. Die Einzelfahrt kostet daher nach wie vor mit der Vorverkaufskarte 80 Cent, die Einzelkarte, im Stadtbus gelöst, jedoch ab Anfang 2003 1,- €. Die Vorverkaufskarte soll in den Geschäften, die auch Parkscheine verkaufen, erhältlich sein. Eine Familienermäßigung im VOR-Bereich für Klosterneuburg wird es nach VOR-Direktor Novy nicht geben, da Insellösungen im VOR nicht möglich sind. Die Klosterneuburger Kurzstreckenvorverkaufskarte bietet jedoch eine Möglichkeit gemeindeintern eine Familienermäßigung zu gewähren. Die BGU wird in der nächsten Gemeinderatssitzung einen Antrag auf Familienermäßigung in folgender Form für den Klosterneuburger Kurzstreckenfahrschein einbringen. Hauptgemeldete Klosterneuburger Familien erhalten (Nachweis: Ausweis des Meldeamtes) die 5-Streifen-Vorverkaufskarte statt um 4,- € um 2,- €. Die Karte wird in der Gemeinde erhältlich und mit einem Stempel „Familienkarte“ versehen sein und nur mit dem Ausweis des Meldeamtes gültig sein. Die VOR-Schülerfreifahrt benachteiligt Familien, die in Schulnähe wohnen. Diese erhalten für ihre Schulkinder nämlich keinen Freifahrtsausweis und haben daher für jede Fahrt ihrer Kinder innerhalb Klosterneuburgs mit dem Bus eine Karte zu lösen. SchülerInnen mit Freifahrtsausweis fahren hingegen immer gratis, am Nachmittag für Freizeitaktivitäten und auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Freifahrtsausweise werden jedoch nur SchülerInnen gewährt, die von der Schule soweit entfernt wohnen, dass sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren müssen (Selbstbehalt für die Schülerfreifahrt pro Jahr aber 19,60 €). Mit dieser von der BGU nun vorgeschlagenen Form der Familienermäßigung könnte diese Benachteiligung beseitigt werden. Entsprechende Mittel müssten für 2003 budgetiert werden.
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