Martinstunnel Finanzierung weiter ungewiss -
trotzdem Start des Prüfungsverfahrens (UVP)

 

 

 

Ministerialrat Schreiber vom Verkehrsministerium, zuständig für die Umweltverträglichkeitsprüfungen, meinte noch im Sommer, dass erst nach Vorliegen des Gesamtverkehrsplanes Ende des Jahres, in dem eine Prioritätenliste der Straßenbauprojekte des Bundes erstellt wird, mit der UVP für die Umfahrung Klosterneuburg, B 14, begonnen wird.

Trotzdem hat Ende August das Verkehrsministerium dem Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, die Ermächtigung erteilt, die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt Umfahrung Klosterneuburg - Martinstunnel anstelle des Verkehrsministeriums durchzuführen.

ATS 10 Mio. Planungskosten sind bis jetzt schon für das Projekt Martinstunnel verschleudert worden, 10 Jahre wurde nun schon, natürlich mit Unterbrechungen, geplant. Jetzt auf einmal kommt es anscheinend auf ein paar Monate an. Weiters wurden damit öffentliche Gelder in ein finanziell ungesichertes Projekt investiert. Was ist, wenn das Projekt Umfahrung Klosterneuburg - Martinstunnel in der Prioritätenliste des Bundes ganz hinten gereiht ist? Bei der jetzigen Budgetsituation glaubt man da wirklich Mittel für eine lokale Klosterneuburg Umfahrung aus Bundesmittel zu erhalten?

UVP - Land Niederösterreich prüft Land Niederösterreich

Mit der oben angeführten Ermächtigung des Verkehrsministeriums führt nun das Land NÖ die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch. Die Voraussetzung für den Beginn des UVP-Verfahrens war die Umweltverträglichkeitserklärung, welche von der NÖ Landesregierung, Abt. Straßenplanung, im Oktober 1997 fertiggestellt wurde.

In mehreren Veranstaltungen stellte dann das Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Straßenplanung, diese Umweltverträglichkeitserklärung der Klosterneuburger Bevölkerung Ende 1997 vor, wobei vor allem in Kierling und Gugging die kritischen Stimmen überwogen.

In diesen Veranstaltungen hat dann Hofrat Ebner von der NÖ Landesregierung, zuständig für Bundesstraßen, das Projekt erläutert und auch klargestellt, dass der "Citytunnel Klosterneuburg" im NÖ Landesverkehrskonzept mit der Priorität 1a versehen ist, d.h. dass höchster Handlungsbedarf gegeben ist.

Bei einer derartigen Konstellation darf gleich am Beginn des Verfahrens die Objektivität in Frage gestellt werden!!!

Einreichprojekt: BGU-Einwand nicht berücksichtigt

Die BGU hat im Vorverfahren zur UVP, der sogenannten Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), am 21.12.1998 die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit genutzt und auf Mängel in der UVE hingewiesen. Die Mängel sind für die BGU veraltete (von 1991!!) und unzureichende Untersuchungen (ganze 10 Seiten) über die Entlastungseffekte vom Autoverkehr, die durch Verdichtung und Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs erzielt werden können. Weiters wurde auf das Fehlen von wesentlichen Rahmenbedingungen hingewiesen, wie z.B. die schon flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in Wien innerhalb des Gürtels. In einem Schreiben an das Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Straßenplanung, vom 21.3.2000 hat die BGU angefragt, wie weit diese aufgezeigten Mängel in der UVE behoben worden sind. Das Antwortschreiben vom 20.6.2000 (also nach 3 Monaten) ließ aber den Schluss zu, dass unsere Stellungnahme ungelesen zum Akt genommen wurde.

Im UVP - Gesetz § 5 (2) heißt es: Fehlen im Genehmigungsantrag Unterlagen gemäß Abs. 1 oder sind die Angaben in der Umweltverträglichkeitserklärung unvollständig, so hat die Behörde, auch wenn sich diese erst im Zuge des Genehmigungsverfahrens ergibt, dem Projektwerber/der Projektwerberin gemäß § 13 Abs. 3 AVG die Ergänzung des Genehmigungsantrages oder der Umweltverträglichkeitserklärung aufzutragen.

Nachdem die NÖ Landesregierung, Abt. Straßenplanung, Projektwerberin ist, hat sie offensichtlich verabsäumt der NÖ Landesregierung, Abt. Straßenplanung, diese Ergänzungen aufzutragen.

Die BGU hält dies rechtlich für unvereinbar und wird daher, sollten die geforderten Ergänzungen tatsächlich nicht vorliegen, das zuständige Höchstgericht anrufen. Nachdem nun das Land NÖ die UVP durchgeführt hat, hat nun die Abt. Großprojekte im Land den Zeitplan und die Gutachterliste in internen Besprechungen festgelegt.

Sammeln der Unterschriften zwischen 14.1. und 2.3.2002

Für die Erlangung der Parteienstellung von Bürgerinitiativen im UVP-Verfahren ist nun, wie die BGU erfahren konnte, die 3. - 9. Kalenderwoche im Jahre 2002 vorgesehen. Das heißt, in dieser Zeit, vom 14.1. bis 2.3.2002, müssen die notwendigen 200 Unterschriften gesammelt und der Behörde, ist gleich Land NÖ, übergeben werden. Ebenfalls konnte die BGU auch schon die Gutachterliste erhalten. Von den nun bestellten 16 Gutachtern sind bis auf zwei Gutachter alles Amtssachverständige des Landes NÖ. Die öffentliche Erörterung des Projektes Umfahrung Klosterneuburg - Martinstunnel soll in der 13. Kalenderwoche durchgeführt werden.

Plattform der Tunnelgegner?

Aufgrund der Erfahrungen der Gegner der B 301 (Südostumfahrung von Wien - Verbindung Ostautobahn mit der Südautobahn) ist es sinnvoll, wenn die einzelnen Initiativen nicht jede für sich auftreten, sondern eine Plattform bilden, in der jede ihre Eigenständigkeit behält und die dann mit je einem/r VertreterIn z.B. gegenüber der Behörde bzw. bei Landeshauptmann Pröll oder Verkehrsministerin Forstinger auftreten. Die BGU wird versuchen eine solche Plattform mit den zahlreichen Initiativen der Tunnelgegner wie z.B. in der Martinstraße, Durchstich, Kierling, Gugging, Sachsenviertel, Johann Straußgasse usw. zustande zu bringen.

1 Mrd. Schilling (mehr als 70 Mio. Euro) in die Umfahrung Klosterneuburg - Martinstunnel zu stecken ist wiederum eine reine Förderung des Autoverkehrs!

Wenn nur die Hälfte des Geldes in die Förderung des öffentlichen Verkehrs investiert würde, könnte ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt werden: mit einem Viertelstundentakt in den Hauptverkehrszeiten bei allen bestehenden Buslinien, mit einem Halbstundentakt in allen Randgebieten (Ausnahme Linie 239) und außerdem einer eigenen Beschleunigungsspur für Schnellbusse (damit diese am Stau vorbeifahren können) nach Heiligenstadt und Spittelau samt Kaffee und Kipferl.