Unbrauchbare Verkehrsuntersuchung
vom Amt der NÖ Landesregierung beauftragt

 

 


Man muss kein Verkehrsexperte sein um zu erkennen, dass die vom Amt der NÖ Landesregierung beauftragte Verkehrsuntersuchung kaum brauchbar ist. Die Hauptschuld liegt nicht so sehr beim Gutachter dieser Verkehrsuntersuchung, sondern beim Amt der NÖ Landesregierung. Sie ließ mehrere Tunnel- und Brückenvarianten im Raum Klosterneuburg untersuchen, mit dem Ziel, eine optimale Verkehrslösung zu finden. Die Rahmenbedingungen dieser Studie entsprechen keiner wissenschaftlichen Vorgangsweise. Dementsprechend fraglich ist auch das Ergebnis, welches die Entscheidungsgrundlage für die UVP „Martinstunnel“ ist.

Das Amt der NÖ Landesregierung beauftragte Univ. Prof. Stickler eine Verkehrsuntersuchung durchzuführen, wie sich der Kraftfahrzeugsverkehr verlagern könnte, sollten Tunnel- und Donaubrücken an verschiedenen Stellen gebaut werden. Im Konkreten handelt es sich dabei um folgende Verkehrsprojektbausteine:

Umfahrung Klosterneuburg
Martinstunnel
Buchbergtunnel
Umfahrung Kritzendorf
Donaubrücke Rollfähre
Donaubrücke Schüttau.

Es ist klar, dass, je nachdem welcher dieser Verkehrsprojektbausteine gebaut werden sollte, sich die Verkehrsströme auf den Klosterneuburger Straßen sehr unterschiedlich auswirken werden. Es ist auch verständlich, dass es bei jedem dieser Verkehrsprojekte Verlierer und Gewinner bei der Klosterneuburger Wohnbevölkerung geben wird, was den Verkehrslärm und die Verkehrsemissionen betrifft. Wer Gewinner oder Verlierer ist, hängt in erster Linie auch davon ab, wo man wohnt. Sollte der Martinstunnel mit einer Umfahrungsstraße gebaut werden, profitieren die Bewohner der Unteren Stadt. Stark benachteiligt dabei werden die Bewohner von Gugging, Kierling, Martinsstraße und teilweise auch im Sachsenviertel sein.

Mit dieser Verkehrsuntersuchung würde weder den Tunnelgegnern noch den Tunnelbefürwortern ein guter Dienst erwiesen. Eine sachliche Diskussion ist nur dann möglich, wenn man die Verlagerung der Verkehrsströme kennt, die verschiedene Tunnel- und Brückenvarianten auslösen. Nur sind leider die Berechnungen dieser Verkehrsströme (Stickler Gutachten) nicht richtig. Warum dies so ist, wird im Folgenden gezeigt.

Bereits im November 2000 wies die BGU in ihrer Zeitung darauf hin, dass das von der NÖ Landesregierung beauftragte Gutachten grobe Planungsmängel aufweist. Dies wurde jetzt auch vom Verkehrsexperten Univ. Prof. Knoflacher bestätigt.

Man braucht aber kein Verkehrsexperte zu sein um festzustellen, dass der Bau von Brücken, Tunnels oder Umfahrungsstraßen nicht nur auf die Durchzugsstraßen des Klosterneuburger Gemeindegebietes, sondern auf eine weit größere Region Einfluss hat. Erstaunlicherweise wurde die Verkehrsuntersuchung im Wesentlichen nur auf das Klosterneuburger Gemeindegebiet beschränkt (siehe Karte). D.h. es wurde nicht untersucht, wie sich die Wienpendler der Gemeinden aus dem östlichen Tullnerfeld (St. Andrä Wördern, Königstetten, Zeiselmauer, Tulln und Tulbing) auf Grund geänderter Verkehrsbedingungen verhalten würden. Somit konnte nicht berücksichtigt werden, dass vor allem die Tullner Autopendler Wien nicht nur über die B14 sondern auch über die Stockerauer Autobahn oder über den Riederberg (B1) erreichen können. Damit bleiben sämtliche Wechselwirkungen, die die geplanten Verkehrsprojekte wie z.B. der Bau des Martinstunnels auslösen, in dieser Verkehrsuntersuchung unberücksichtigt. Allein die Nichtberücksichtigung des östlichen Tullnerfeldes bewirkt, dass diese Verkehrsuntersuchung nichts aussagt.

Hinzu kommt noch, dass bei der Verkehrsuntersuchung auch nicht mit regionalstatistischen Daten gearbeitet wurde. Man bekommt dadurch keine Rückschlüsse auf die regionalen Gegebenheiten. Man erfährt z.B. nicht, wie hoch in den Gemeinden die Zahl der Bevölkerung, der Wohnungen oder der Pendler ist. Tatsache aber ist, dass die Wohnbevölkerung in den Gemeinden des östlichen Tullnerfeldes sehr stark gestiegen ist (siehe Tabelle oben - von 1981 bis 1991 um 12,6% und von 1991 bis 2001 sogar um 14,5%). Entsprechend stark nimmt auch der KFZ-Bestand in diesen Gemeinden zu. Gerade solche Daten sind wichtig, um Rückschlüsse auf das in Zukunft zu erwartende Verkehrsaufkommen ziehen zu können. Die Zahl der Autopendler aus dem östlichen Tullnerfeld, die nach Wien fahren, zeigt wiederum die enge Verbindung dieser Gemeinden mit Wien (siehe Abb.). Aufgrund der stark steigenden Bevölkerungszahl wird in diesen Gemeinden die Zahl der Wienpendler noch weiter steigen. Es fragt sich nur, ob sie verstärkt das Auto oder ein öffentliches Verkehrsmittel nach Wien benützen werden. Wie wirkt sich die Parkraumbewirtschaftung in Wien aus? Benützt man das Auto, so wäre wichtig zu wissen, welche der Straßen (B14, LH118, B1 oder A22) die nach Wien fahrenden Autopendler benützen. Gerade diese Fragen hätte das Verkehrsgutachten untersuchen müssen.

Als Folge von großen Verkehrsprojekten wie Tunnel oder Brücken sind auch entsprechende Begleitmaßnahmen notwendig. Auch diese wurden in der Studie nicht untersucht. Sollte z.B. der Martinstunnel mit Umfahrungsstraße gebaut werden, werden mit Sicherheit zusätzliche Ampelanlagen bzw. Fußgängerübergänge auf der B14 im Kierlingtal notwendig. Schon ein Widerstand von 5 bis 10 Minuten führt dazu, dass viele Autofahrer aus dem östlichen Tullnerfeld dann auf die LH118 ausweichen, und damit kommt es zu einem vermehrten Verkehrsaufkommen in Höflein und Kritzendorf.

In der Verkehrsuntersuchung wird nicht darauf eingegangen, wie sich das Steigen verkehrsbedingter Emissionen oder die Minderung der Immobilienpreise durch die erhöhte Verkehrsbelastung entlang von Durchzugsstraßen auswirkt. Man hätte diese Problematik wenigstens andeuten können.

Leider sind die Kartendarstellungen in der Verkehrsuntersuchung nur schematisch und damit unübersichtlich. Heute wendet man in der Verkehrsplanung bereits Softwareprogramme an, die auf das tatsächliche Straßennetz zurückgreifen. Seitens der NÖ Landesregierung hätte man vom Verkehrsgutachter verlangen sollen, die Verkehrsuntersuchung auf der Grundlage eines gängigen Geographischen Informationssystems zu erstellen. Derartige Softwaresysteme sind weltweit im Einsatz und führen zu einem transparenten Ergebnis. Damit ist es auch für die politischen Entscheidungsträger wesentlich einfacher, komplexere Untersuchungsergebnisse leicht nachvollziehen zu können.

Wie gezeigt wurde, entspricht diese Verkehrsuntersuchung keiner sachlichen Vorgangsweise. Dementsprechend falsch sind damit auch die Schlüsse aus diesem Verkehrsgutachten. Auch wenn man die Verkehrsuntersuchung nicht gelesen hat, muss man allein aufgrund der Ergebnisse der grafischen Darstellungen zu dem Schluss kommen, dass irgend etwas nicht stimmen kann. So wird ein Tunnel geplant, und es verändert sich in der Grafik nichts an den Kraftfahrzeugszahlen in Richtung Kierling oder Kritzendorf. Es wird eine kurze Umfahrung geplant, und es verändert sich nichts an den Kraftfahrzeugszahlen in Richtung Kierling und Kritzendorf. Z.B. kommen bei einer Variante 14.000 Autos über eine Brücke von Korneuburg, aber keines findet den Weg zur B14 oder LH18 - demzufolge verschwinden sie unterirdisch. Derartige Dinge sind einfach nicht möglich.

Verantwortlich für diese Verkehrsuntersuchung ist das Amt der NÖ Landesregierung, das den Gutachter ausgewählt und beauftragt hat. Es legt auch die Planungsziele fest. Planungsziel war festzustellen, welches der Verkehrsprojekte - Tunnel, Umfahrung oder Brückenvarianten - für den Raum die optimale Lösung ist. Diese Frage kann aber nur eine Verkehrsuntersuchung beantworten, die die gesamte Region mit einbezieht.

GR Dr. Erich Wonka