Angemessene Politikerhaftung - jetzt!
Mit dem Stichwort "Politikerhaftung" löst man wahrscheinlich ein breites Spektrum von Assoziationen aus, die von "populistischer Schwachsinn" bis zum Ruf nach "Wiedereinführung von öffentlichen Hinrichtungen" reichen werden. Aber wo liegt der goldene Mittelweg, was wäre eine salomonische Lösung? Denn eines muss klar sein: verantwortungslose und dilettantische Politiker:innen können unserem Land und den kommenden Generationen unfassbare Schäden zufügen. Eine Haftung, wie diese auch immer aussehen mag, (dazu später mehr,) könnte im Idealfall hingegen ein nicht zu unterschätzender Anreiz sein, diesen Job verantwortungsvoll und korrekt auszuüben -oder lieber gleich die Finger davon zu lassen.
Namhafte Jurist:innen, besonders aus dem Zivilrecht (wo auch das Schadenersatzrecht zu Hause ist) fordern schon lange eine Politikerhaftung, wobei die von mir gefundenen wissenschaftlichen Abhandlungen möglicherweise nicht in ausreichendem Maße die Besonderheiten der Materie berücksichtigen. Grund genug für Gründzeugs, sich die Sache einmal näher anzusehen:
Grundsätzlich spricht vieles dafür, dass politische Ämter allen Bevölkerungs- und Berufsgruppen offenstehen. Denn eine demokratisch-repräsentative Politik sollte nicht irgendwelchen (Bildungs-)Eliten vorbehalten sein. Alle sollen sich gemäß ihren Fähigkeiten und Blickwinkeln beteiligen (können). Das darf aber nicht so weit gehen, dass wir wichtige Führungspositionen (weniger problematisch in sorgfältig abwägenden Gremien) ohne jegliches Regulativ, provokant formuliert, irgendwelchen Dilettanten überlassen. Besonders in schweren Zeiten kann uns das nämlich teuer zu stehen kommen.
Normalerweise hat jeder Beruf seine entsprechenden Ausbildungserfordernisse. Ärzte müssen nicht bloß studiert, sondern sich etwa auch im Turnus bewährt haben, bevor sie selbständig Patienten behandeln dürfen, und Rechtsanwälte brauchen nach Studium und Gerichtsjahr noch weitere, umfangreiche Prüfungen sowie jahrelange Praxis, bevor sie auf ihre Mandant:innen "losgelassen" werden. Dabei ist ihr Wirkungsbereich doch meistens auf eine überschaubare Zahl von Personen beschränkt, während etwa ein überforderter oder sogar korrupter Abgeordneter (I'm a Lobbyist) sämtliche Steuerzahler:innen auf Jahrzehnte hinaus schädigen kann.
Zu Recht wird in der Lehre darauf hinweisen, dass sich Politiker:innen als Experten gerieren, was rein nach dem ABGB zur Folge hat, dass sie deshalb auch für die entsprechenden Fähigkeiten und Sorgfalt haften müssten, zumal sie dafür auch (teilweiser fürstlich) bezahlt werden. Dies erfordert somit selbstverständlich, dass man sich entsprechend weiterbildet, beraten lässt oder schlicht eingesteht, wenn man sich nicht auskennt (anstatt sich von Persönlichkeitberatern einreden zu lassen, dass man stets so tun müsse, als wüsste man alles).
Gegen eine Politikerhaftung wird regelmäßig ins Treffen geführt, dass sich dann "niemand mehr fände", der sich noch politisch engagieren würde. Hier wird man wohl genauer differenzieren müssen, etwa zwischen hochdotierten Mandaten auf Bundes- und Landesebene im Vergleich zu jenen in kleinen Gemeinden, wo gerade einmal ein paar hundert Euro Aufwandsentschädigung rausspringen. (Außerdem dürfte es nach dieser Logik auch keine Astronauten, Bombenentschärfer und Blauhelme geben, denn da ist das persönliche Risiko ja wohl noch viel höher.)
Es muss auch klar gesagt werden, dass die Haftungen (zunächst einmal) begrenzt werden könnten. Man müsste etwa von einem Verkehrsminister nicht gleich die Gesamtkosten eines Verkehrsprojektes einfordern, wenn sich nachträglich herausstellt, dass er die Gutachten, mit denen er dessen Wirtschaftlichkeit begründet, vielleicht arglistig nicht veröffentlicht, sondern nur selektiv zitiert, und sich nach Jahrzehnten (wieder einmal) zeigt, dass ohne ein teures Tunnelprojekt in Österreich genausowenig die "Lichter ausgegangen wären" wie ohne das Atomkraftwerk Zwentendorf, wiewohl das von den Befürwortern damals vehement behauptet wurde.
Eine (auch nachträgliche) Reduktion des ministerialen Salärs in Richtung Existenzminimum durch den Gesetzgeber als Sanktion für illegale politische Gefälligkeiten könnte dazu führen, dass sich politische Entscheidungsträger gegen Begehrlichkeiten von Lobbys vielleicht viel vehementer zur Wehr setzen als hoffentlich ohnehin schon. (Und möglicherweise werden die Gutachten ja doch noch veröffentlicht, ebenso wie jene der Vorgängerin von Anfang an, und die Öffentlichkeit kann vergleichen, welche Prognosen fundierter und welche gefälliger sind.)
Andererseits gilt zwar im Strafrecht (und das zurecht, wenngleich sich manche durchaus sehr intelligente Kabarettist:innen leider nie näher mit der Materie befasst zu haben scheinen) die Unschuldsvermutung, nicht aber automatisch im Schadensersatzrecht. Grundsätzlich müssen zwar Geschädigte sehr wohl vor Gericht beweisen, dass der beklagte Schädiger schuldhaft gehandelt hat, was oft sehr schwer werden kann. Es gibt aber Bereiche, wo eine sogenannte Gefährdungs- respektive sogar Erfolgshaftung normiert wurde, etwa bei der Mobilität, weil dort enorm hohe Schäden entstehen können, die jedenfalls über Versicherungen abzudecken sind, damit die Tätigkeit überhaupt ausgeführt werden darf. Autofahren ist in Österreich nur zulässig mit entsprechender Haftpflichtversicherung, und die muss im Schadensfall auch zahlen, wenn den involvierten Autofahrer kein Verschulden an einem Unfall trifft, weil er zum Beispiel aus heiterem Himmel bewusstlos wurde. Man kann sich nun die Frage stellen, was gefährlicher ist: ein Auto zu lenken oder einen Staat.
Aber fundierte Überlegungen in Richtung von verantwortungfördernden Maßnahmen negiert die österreichische Politik seit jeher gekonnt. Zu verlockend ist es, sich für die nächste Wahl irgendwelche medial bekannten Quereinsteiger:innen ins Team zu holen, die zwar hohe Beliebtheitswerte in der Bevölkerung, aber keinen wie immer gearteten Befähigungsnachweis besitzen, dass sie die ihnen zugedachten Aufgaben auch verlässlich zu erfüllen im Stande sind. (Dabei kennt das Zivilrecht explizit eine Haftung für Auswahlverschulden!) Ein Parteibuch genügt als "politischer Gewerbeschein", und manche Partei sagt einem eh nur allzu gerne, was zu tun ist. (Und bei manchen sollen Rückgrat und Intelligenz der Kandidat:innen daher gar nicht so uneingeschränkt erwünscht sein!)
Apropos Gewerbe: auch hier zeigt sich, wie leicht es sich die Politik macht. Denn sämtliche Unternehmer:innen (die für ihre Tätigkeit selbstverständlich eine Gewerbeberechtigung brauchen,) haften natürlich in vollem Umfang, wenn sie zugesagte Leistungen nicht erbringen oder auch bloß Kostenvoranschläge nicht einhalten können. Das ist wichtig in einem Rechtsstaat, sonst würden die Konsument:innen ja ständig über den Tisch gezogen werden. Wie sieht das aber mit Wahlversprechen aus? Sind diese Leistungszusagen verbindlich, oder darf man sich in der Politik ohnehin auf nichts verlassen?
Grundsätzlich sind Wahlversprechen in einem Rechtsstaat natürlich rechtlich beachtlich. Immerhin werden Politiker:innen teure Werbemöglichkeiten in den Medien zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Programme der Öffentlichkeit präsentieren können. Dies dient in einer Demokratie den Wähler:innen als Orientierung und ist auch gut so. (Gemäß dem ABGB müsste man Wahlversprechen vielleicht als Auslobung betrachten wie beim Finderlohn: wer mir seine Stimme bringt, der bekommt in der Folge... .)
Nur leider werden Wahlversprechen nur allzu oft (und völlig sanktionslos) gebrochen. Man erinnere sich an die vollmundige Zusage eines Bundeskanzlerkandidaten, er würde sämtliche Rüstungsverträge und Gegengeschäfte offenlegen, um nach ein paar Monaten im Amt auf journalistische Nachfrage lapidar zu erklären, dass das nun leider doch nicht ginge. (Man stelle sich vor, ein Unternehmer muss zugeben, dass er der Kundin doch keine PV-Anlage aufs Dach montieren kann, würde sie den dann (weiter) beschäftigen und auch noch bezahlen?)
Doch selbst einem hoch intelligenten amerikanischen Staranwalt ist Ähnliches passiert, als er ankündigte, als Präsident sofort ein (mit rechtsstaatlichen Werten kaum zu vereinbarendes) Straflager zu schließen, was aber nicht geschah. Und wie lange "24 Stunden" dauern können, binnen derer ein amtsantretender Präsident einen Krieg zu beenden gedachte, erlebt die ganze Welt ja derzeit live mit.
Prinzipiell müsste der Bruch von Wahlversprechen bei entsprechender Würdigung unserer rechtlichen Prinzipien zu einer sofortigen Aberkennung des Amtes führen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
1.) Es muss ein wesentlicher Punkt des Wahlprogrammes sein, der für die Entscheidung der Wähler:innen von Bedeutung war, sonst wäre diese Sanktion vielleicht unangemessen hart.
2.) Das Votum der Wähler:innen muss für die Umsetzung dieses politischen Zieles auch hinreichend, also die Partei so mandatsstark sein, dass sie dieses Ziel ohne Hilfe etwa eines (größeren) Koalitionspartners umsetzen kann. Andernfalls muss man ihr zubilligen, dass sie (vielleicht schmerzhafte) Kompromisse eingeht, um dafür zumindest einige Punkte ihres Wahlprogrammes umzusetzen. Sonst würde man ja erwarten, dass quasi "der Schweif mit dem Hund wedelt", was sich nicht ausgeht, besonders wenn der Hund partout nicht mag. (Unmögliches kann niemand ernsthaft verlangen, auch ein uralte rechtswissenschaftliche Weisheit.) Wenn hingegen bloß der Verdacht besteht, dass sich die Partei einfach nur ein bisschen zu billig verkauft hat, um leichter zu einer Regierungsbeteiligung zu kommen, kann dies ja auch einfach bei der nächsten Wahlentscheidung angemessen berücksichtigt werden. (Denn manches lässt sich ja durchaus auch im politischen Rahmen regeln.)
Ob nun direkter Schadenersatz bei nachgewiesenem Verschulden (etwa Anmaßung einer nicht vorhandenen Lösungskompetenz, es wird einfach nur alles kritisiert, was die Regierung macht, um Wählerstimmen zu maximieren und den angestrebten Posten zu bekommen), Haftung bei Ausbleiben der versprochenen Erfolge oder Aberkennung des Mandats bei vorwerfbarer Nichteinhaltung der eigenen Wahlversprechen, all dies wären dringend gebotene Maßnahmen, um politischen Scharlatan das Handwerk zu legen, wenn wir es nicht den Briten nachmachen wollen. Dort wurde ein Populist durch völlig unrealistische Versprechen für den Fall eines Brexit "nach oben gespült". (Die Schnitzel sollten wieder so billig werden wie vor 50 Jahren! Tatsächlich fielen manche Einkäufe eine zeitlang sehr günstig aus, weil viele Lebensmittel mangels des Landes verwiesener LKW-Fahrer gar nicht mehr in den Regalen ankamen.)
Nach dem entsprechenden Ausgang der Abstimmung wurde dieser Typ sogar Premier, musste aber bald schon zurücktreten, vermutlich weil nicht mehr geleugnet werden konnte, dass er weder fachlich noch charakterlich für diesen verantwortungsvollen Posten geeignet war.
Wenn ein hoher Politiker sein Land nachhaltig schädigt, um ausschließlich seine eigene Karriere zu fördern (und natürlich die seiner Freunderln, ob im eigenen Land oder in einer östlichen Kleptokratie), soll er dafür dann noch von den Steuerzahler:innen zuerst ein fürstliches Gehalt und hinterher überdies eine üppige Pension erhalten, ganz gleichgültig ob er das Unrecht seiner Taten einschätzen konnte oder sich bloß selbst überschätzte?
Natürlich soll sich kein anständiger Mensch fürchten müssen, in die Politik zu gehen. Unser Land braucht die vielfach geforderten (und teilweise sogar versprochenen) "besten Köpfe". Aber selbstverständlich müssen Führungspersönlichkeiten, die diese Bezeichnung auch verdienen, so viel Rückgrat haben, dass sie für ihre Fehler selbst geradestehen, und nicht auf Risiko der Steuerzahler:innen verantwortungslos (und vielleicht sogar ferngesteuert) herummurksen.
Besonders aus Empathie für die kommenden Generationen, die unsere Fehler werden ausbaden müssen, fordere ich aus general- und spezialpräventiven Gründen eine angemessene Politikerhaftung, und zwar jetzt!
Für den Inhalt der Kolumne alleine verantwortlich: Mag. iur. Peter M. Zimmeter/Anregungen, Gegenargumente sowie allfällige Beschwerden bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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