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Umwelt, Aktuelles

Best of Verwaltungsjuristen!

Was verbindet Verwaltungsjuristen und Atomphysiker? Beide Typen sind oft hochintelligent, in ihrem Fachgebiet unschlagbar, blicken gerne ungnädig auf den ahnungslosen Rest der Bevölkerung herab und ... verlieren nicht selten jeglichen Bezug zur Realität, weil sie nicht über den Tellerrand der eigenen Disziplin hinausblicken.

Die Nutzung der Atomkraft sei völlig beherrschbar, lautete jahrzehntelang das Mantra der Atomphysiker, die dumme Bevölkerung habe halt keine Ahnung und solle besser nicht mitreden. Konnte der Supergau von Tschernobyl noch russischer Technik und dortigem Personal in die Schuhe geschoben werden, war spätestens nach Fukushima klar: die hochintelligenten Wissenschaftler hatten die Gefahren völlig falsch eingeschätzt, denn selbst in einem Hochtechnologieland wie Japan endet es katastrophal, wenn man von Laborbedingungen ausgeht und blöderweise auf die Naturgewalten rundherum vergisst, von angemessenen Haftungsrücklagen für den Supergau bis hin zu weiterhin ungelösten Problemen der Endlagerung von radioaktiv verseuchtem Müll gar nicht erst zu sprechen. Typischer Fall von Betriebsblindheit, vermutlich gepaart mit dem (grundsätzlich aber natürlich verständlichen) Bedürfnis, nicht am eigenen Job zu sägen.

Neulich unterhielt ich mich mit einem Bekannten, nämlich einen Verwaltungsrichter mit mehreren abgeschlossenen Studien. Der Mann ist ein wandelndes Lexikon und die perfekte Wahl für einen "Telefonjoker" für Quizshows, solange er nur Gelerntes wiedergeben und keine eigenständigen Schlussfolgerungen ziehen muss. Denn sonst wird es meiner Einschätzung nach eher bedenklich.

Von ihm erfuhr ich, dass der Niederösterreichische Umweltanwalt "ein Querulant" wäre (was ins Reale übersetzt wohl soviel bedeutet wie: "sehr engagiert im Kampf für den Umweltschutz", was freilich für manche Machterhalter und -verwalter anstrengend sein kann), aber momentan um seine Wiederbestellung durch das Land Niederösterreich fürchten müsse und daher viel "kompromissbereiter" sei als sonst. 

Auf die Frage jedoch, wie verfahrensrechtlich mit dessen 180° Kehrtwende umzugehen sei, da er ja seine zuvor in aller Öffentlichkeit angekündigten Rechtsmittel gegen die geplante Deponie Weidlingbach im dreifachen Naturschutzgebiet des Wienerwaldes doch nicht einbrachte (obwohl diese laut eines Zeitungesinterviews "einfach nicht bewilligungsfähig" sei und Wald wichtiger wäre als eine Deponie, was im übrigen auch exakt der Judikatur des Bundesverwaltungsgerichtes entspricht, wenn die Deponie auch anderswo errichtet werden könnte), meinte der Jurist lapidar: "Na darauf hättet ihr halt nicht vertrauen dürfen, schon ein bisserl naiv!"

Danke Herr Verwaltungsrechtler, keine weiteren Fragen, eine völlig realitätsfremde Einschätzung aus dem Elfenbeinturm, die den Sinn und Zweck des Rechtsstaates als Ganzes in Frage stellt. Rechtlich richtig ist mE hingegen folgende salomonische Rechtsauffassung:

Das Vertrauen der Staatsbürger:innen in die Rechtmäßigkeit der Verwaltung ist (Abweichendes mag vielleicht für Bananenrepubliken gelten) absolut schutzwürdig. Öffentliche Ankündigungen eines (bezahlten) Amtsträgers sind rechtsverbindlich und können niemals als irrelevant abgetan werden. Natürlich darf der Umweltanwalt seine Meinung ändern, was aber entsprechend zu begründen wäre (und nicht einmal annähernd den Geruch eines taktischen Manövers verbreiten sollte). Und verfahrensrechtlich müsste konsequenterweise das Verfahren automatisch in jenen Stand zurücktreten, wo dann andere potentielle Parteien erneut einzuladen sind (ja, richtig gelesen: K & K steht heutzutage für  Kommunikation & Kundenservice!). Dort können sie dann in aller Ruhe allfällige Einwendungen erheben, die sie mit Blick auf die Ankündigung des Umweltanwaltes mit seiner überragenden Fachkompetenz, seiner viel besseren Rechtsstellung und vor allem der genau dafür geschaffene Zuständigkeit vertrauensvoll unterlassen haben. Denn letzterer wird ja auch dafür bezahlt, dass er diesen Job macht, eine Unternehmerin etwa muss für ihre Rechtsmittel erst nächtelang die Grundlagen recherchieren und gegebenfalls juristische Beratung einholen, was völlig unnötig ist, wenn der Umweltanwalt öffentlich angekündigt hat, das geplante Vorhaben zu Fall zu bringen. Sie hat ein Unternehmen zu führen, da geht es auch um Arbeitsplätze, sie hat nicht die Zeit, sicherheitshalber und auf Verdacht hin die Arbeit anderer auch noch mitzuerledigen, falls der (aus welchen Gründen auch immer) "umfallen" sollte und damit "wortbrüchig" wird.

Ein typischer blinder Fleck der Verwaltungsjuristen ist aber erfahrungsgemäß eben auch, dass sie solche betriebswirtschaftliche Erfordernisse einfach ignorieren, weshalb viele Unternehmer:innen schon seit Jahrzehnten beklagen: "würde ich meinen Betrieb so führen, wie der Amtsschimmel den Staat, wäre ich bald pleite." So glauben offenbar etwa auch manche Bezirkshauptmänner, wenn ihre Beamten zu einer Betriebsprüfung etwa eines Gastronomiebetriebes kommen, müsse sich sofort alles um sie drehen. Klar gibt es hitzige Diskussionen, wenn eine Wirtin gerade den Laden voller Gäste und alle Hände voll zu tun hat, überdies nicht perfekt deutsch spricht und durch unwirsche Beamte das Gefühl bekommt, die würden, (möglicherweise im Auftrag der Konkurrenz wie vielleicht in ihrer alten Heimat) nach einem Vorwand suchen, um ihr den Laden dicht zu machen. (Besonders wenn sich die wackere Frau beharrlich geweigert hatte, sich mit einem größeren Geldschein in der Hand von den früheren Kontrolleuren zu verabschieden, wie (laut überzeugender Aussage eines langjährigen Mitarbeiters, den ich schon länger kenne) ihr Vorgänger. Bei diesem sollen die Kontrollen immer problemlos abgelaufen sein, während nun plötzlich, quasi über Nacht, die elektrische Anlage desolat geworden sein müssen (kennt ja jeder von seinem Zählerkasten zu Hause, gestern noch wie neu, und am Tag darauf...???)

Aber Stress, Zeitdruck, Existenzkampf und sogar mögliche Korruption sind keine Begriffe, die im allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz vorkommen und existieren daher offenbar in der Welt des gemeinen Verwaltungsjuristen nicht, ebensowenig wie realpolitische Spielchen rund um offensichtlich von höchst oben gönnerhaft durchgewunkene Deponien:

Zunächst wird alles ganz heimlich besprochen, der ehemalige Bürgermeister schickt diskret einen Beamten zur Verhandlung, ohne den Gemeinderat über das geplante Vorhaben explizit zu informieren, "nur kane Well'n". Notfalls hat man noch immer Verwaltungsjuristen, die einem bestätigen, dass mit dem diskreten Aushängen eines Zettels auf der Amtstafel die Bürger:innen ordnungsgemäß informiert wurden. In ganz wichtigen Fällen sucht man sich dafür vorzugsweise eine hektische Zeit wie knapp vor Weihnachten aus und gibt den Untertanen dann süffisant die Schuld, wenn die nicht vor der Amtstafel campieren, um nur ja fristgerecht ihre Rechte wahren zu können.

Die Verwaltungsrechtler prüfen dann immer nur die einzelnen kleinen Schritte auf Rechtmäßigkeit, ohne größere Zusammenhänge zu beachten, für deren Erkennen sie sich sachlich nicht als zuständig erachten. (Die Anrufung höherer Instanzen wird aber schon sicherheitshalber gleich ausgeschlossen, falls sich doch jemand erdreisten sollte, dieses kostenpflichtige Service mit hohem Risikofaktor und Anwaltszwang zu nutzen.) So bleibt die Präambel im Niederösterreichischen Naturschutzgesetz real totes Recht, wonach die Mitsprache von Bürger:innen und Gemeinden "gestärkt" werden soll, was wohl Transparenz und volle Parteistellung voraussetzten würde. Da einem toten Gaul auch keine Infusion mehr auf die Beine hilft, selbst wenn großartig "Red Bull" draufsteht, sieht die (verfassungswidrige) Praxis folglich so aus, dass entsetzte Betroffene "bei aller Beteiligung" nicht die geringste rechtliche Handhabe dagegen haben, selbst wenn vor ihren Augen die größten Fehleinschätzungen ausgesprochen werden. Eine "Parteienstellung", die diese Bezeichnung auch verdient, wird anscheinend nur jenen zugebilligt, die auf der eigenen Gehaltsliste (vorzugsweise befristet, aber verlängerbar) stehen, sonst könnte da ja jeder kommen, und Regieren ist bekanntlich so schon schwer genug, bei den ganzen Begehrlichkeiten der Lobbys und Wahlkampfspender...

Die Aufgabe der Verwaltungsjuristen scheint im Wesentlichen darin zu bestehen, den Mächtigen im Land zu bestätigen, dass eh alles rechtmäßig abläuft und von der Höchstgerichtlichen Judikatur gedeckt ist, die überhaupt sacro sanct zu sein haben. (Der Vergleich mit östlichen Nachbarstaaten macht sicher!) Ein befreundeter Rechtsanwalt, angesehener Verwaltungsrechtler, erklärte mir neulich auf meine Frage, ob eine Zusammenfassung von mehreren Punkten zur gemeinsamen Abstimmung im Gemeinderat nicht den Grundsatz des freien Mandates verletzen würde, nach kurzem Überlegen geradezu erleichtert: Nein, denn die Mandatare könnten ja in ihren Wortmeldungen genau darlegen, wofür und wogegen sie im einzelnen sind, geht sich also alles aus.

Da bin ich anderer Meinung, sage ich als Zivilrechtler, denn abseits einer "idealen Verwaltungswelt" (mit unbegrenzter Aufmerksamkeitspanne aller wohlwollenden Beteiligten), passiert real dann folgendes: bei komplizierten Fällen sind die Abgeordneten verwirrt und wissen selbst nicht, worüber sie jetzt genau abgestimmt haben und worüber noch nicht (nachzusehen auf YouTube bei der Debatte über eine Gesellschaftsgründung im Klosterneuburger Gemeinderat Ende 2024, gefolgt von hitzigen Debatten). Und am politischen Stammtisch wird dann sowieso völlig einseitig die Kernbotschaft ventiliert: die "Gfrasta" vom politischen Mitbewerber haben natürlich wieder gegen alles gestimmt...

Warum nicht gleich vernünftigerweise getrennt auftretende Fragen ebenso getrennt (und somit übersichtlich auch für alle Zuseher:innen, unabhängig von parteipolitischer Taktik) zur Abstimmung bringen, wie auch sonst üblich, dann bleibt auch kein Platz mehr für realitätsverzerrende Schlagzeilen auf der Titelseite (Opposition stimmt dagegen!, selbst wenn sich im Kleingedruckten dann doch irgendwo im Text die Begründung findet, warum sie sich dazu gezwungen sah). In die andere Richtung gedacht könnte man sonst ja gleich sämtliche Vorhaben der Regierungsmehrheit am Ende einer Gemeinderatssitzung zusammengefasst zur Abstimmung bringen, würde viel Zeit ersparen und das Ergebnis wäre vermutlich ohnehin exakt das selbe, aber in einer lebendigen Demokratie soll ja nicht zuletzt auch für die Wähler:innen nachvollziehbar bleiben, wer sich wie zu den einzelnen politischen Fragen positioniert (und daher der jeweiligen Wählerstimme als würdig erweist).

Zum Abschluss meines "Best of Verwaltungsjuristen" noch ein Beispiel, was uns Zivilrechtlern wohl auch niemals passiert wäre: Ein Staatsbürger hatte eine jahrelange Meinungsverschiedenheit mit Teilen des Österreichischen Sicherheitsapparates, vermutlich ausgelöst durch einen kleinen Amtsmissbrauch bei der Erstellung eines Dienstplanes. Da Angriff bekanntlich die beste Verteidigung ist, um weiterhin behaupten zu können, dass im eigenen Zuständigkeitsbereich nichts Rechtswidriges vorfalle, wurde der Bürger solange diffamiert und (auch mit erstaunlichen technischen Übergriffen auf ihn und seine Computer, die offiziell freilich unmöglich sind und daher niemals stattgefunden haben) unter Druck gesetzt, bis er sich schließlich mit einer drei A4-Seiten umfassenden Anzeige an die Polizei wandte, um dem existenzgefährdenden Treiben ein Ende zu setzen. (Aufdecker wie Snowden und Assange, die vermutlich auch Licht ins totalitäre Dunkel der Personenüberwachungstechnik hätten bringen können, waren damals noch völlig unbekannt.)

Die BH, die messerscharf schloss, dass nicht sein kann was nicht sein darf, leitete daraufhin tatsächlich ein Verfahren ein, nämlich zur Überprüfung, ob der Bürger unter Verfolgungswahn leide und seine Befähigung zum Lenken eines PKWs noch gegeben sei. (Ist im übrigen exakt die selbe Vorgangsweise wie früher bei Wehrdienstverweigerern, die bei der Stellung psychische Probleme vortäuschten.) Dem Bürger wurde aufgetragen, dies durch Beibringung eines psychiatrischen Gutachtens zu belegen. Dieser verwies hingegen darauf, dass der Konflikt schon mehrere Jahre andauere, er aber in den letzten 10 Jahren nachweislich völlig unfallfrei autogefahren sei. Da die Behörde nicht begründet habe, warum demgegenüber sein dreiseitiger Schriftsatz für sich genommen geeignet sei, überhaupt Bedenken hinsichtlich der praktischen Fahrtauglichkeit des Verfassers zu erwecken, solle sie selbst für die Kosten des teuren Gutachtens aufkommen, wenn sie nach Klärung dieser entscheidenden Vorfrage noch immer ein solches wünsche. Der Bürger würde dann anstandslos an der aufgetragenen Untersuchung mitwirken.

Das Verfahren ging bis zum Höchstgericht, welches praktisch endgültig feststellte, dass der Führerschein mangels Nachweises der Fahrtauglichkeit sofort abzugeben sei. Da Höchstgerichtliche Entscheidungen grundsätzlich zu befolgen sind (außer von Landeshauptmännern, wie wir aus der Geschichte wissen), gab der Bürger seinen Führerschein daraufhin sofort bei der zuständigen Polizeidienststelle ab und stieg aufs kostengünstigere Fahrrad um. Aber jetzt kommt der Clou:

Da sich solche Verfahren über lange Zeiträume ziehen, war er in der Zwischenzeit weiterhin jahrelang legal sowie unfallfrei mit seinem PKW, hauptsächlich auf Wiens Straßen unterwegs gewesen, hätte also jederzeit in einem Anfall von Verfolgungswahn aufs Gas steigen und Passanten niederführen können, wie von der Behörde ja unterstellt. Jemanden, der nach behördlicher Einschätzung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, noch zwei Jahre weiter Autofahren zu lassen, bis der Instanzenzug durchlaufen ist, das bringen wohl auch nur Verwaltungsjuristen zusammen!

Vielleicht ahnten die Beamten aber auch bloß, dass das Ganze nur ein "Schuss vor den Bug" eines renidenten Bürgers war, und konnten respektive wollten mit Rücksichtnahme auf die eigene Karrieren nichts unternehmen, sondern hofften einfach, der Betroffene wäre mir ausreichend Zeit zum Nachdenken auch irgendwann so geschmeidig im Stützapparat wie sie, aber dafür wäre dann wohl die dritte Hauptgruppe von Jurist:innen zuständig, die noch nicht erwähnt wurde, nämlich die Strafrechtler:innen.

Für den Inhalt der Kolumne alleine verantwortlich: Mag. iur. Peter M. Zimmeter/Anregungen, Gegenargumente sowie allfällige Beschwerden bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Geschrieben von Die Grünen Klosterneuburg/Peter Zimmeter am .

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