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Aktuelles

Schnappatmung beim Gemeinderat-Schauen

Seit einem Jahr besuche ich regelmäßig die Gemeinderatssitzungen oder sehe sie mir auf YouTube an. Und das kann ich allen Bürger:innen wirklich empfehlen, denn hier werden Themen behandelt, die unser aller täglich Leben in unserer schönen Heimatstadt betreffen. Außerdem erfährt man manchmal sehr fundiert, warum manches, was sich einige eifrige Bürger:innen so sehnsüchtig wünschen, leider beim besten Willen nicht umsetzbar ist. 

Bei entsprechendem politischen Willen sehr wohl realisierbar wäre jedoch eine Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates (kurz: GR) unserer Stadtgemeinde, und diese wäre aus logischen, juristischen und auch politischen Gründen meines Erachtens dringend geboten, aber der Reihe nach:

Vor ein paar Monaten blieb mir vor dem Bildschirm fast das Herz stehen, als über die Gründung einer Gesellschaft abgestimmt wurde und der Bürgermeister aufgrund eines anschließenden kleinen Tumultes den Mandatar:innen erklären musste, worüber sie gerade abgestimmt hatten! (Zumindest Zivilrechtler:innen werden an dieser Stelle ebenfalls zu schnappatmen beginnen!)

Was war passiert? Eine Oppositionspartei hatte einen sogenannten "Abänderungsantrag" (zum Hauptantrag auf Gesellschaftsgründung) eingebracht, weil ihr eine kleine Vertragsklausel im Gründungsvertrag nicht gefiel. Soweit, so ... schlecht, denn es ist völlig unverständlich, dass nach unserer Geschäftsordnung (kurz: GO) über diesen Antrag zuerst und gemeinsam (!) dem Hauptantrag abgestimmt werden muss. Sämtliche vernünftige Jurist:innen trennen das, schon der Klarheit wegen, zB 1. wollen wir eine Gesellschaft gründen, und falls ja, 2. mit oder ohne der beanstandeten Klausel. Auch der umgekehrte Weg ist möglich: 1. Abstimmung darüber, ob der Gesellschaftsvertrag mit oder ohne Klausel zur Abstimmung gelangen soll und 2. dann eben in der Sache selbst.

Nach unserer GO wird jedoch ohne Not eine differenzierte Abstimmung verhindert, durch sogenanntes "Junktimieren", also untrennbares Verbinden zweier Anträge. Eine differenzierte, auch für die Zuseher:innen nachvollziehbare Positionierung der Mandatar:innen zu den unterschiedlichen politischen Fragen (Gesellschaft: ja oder nein, Klausel: ja oder nein,) ist nicht mehr möglich. Wer bloß letztere erhalten möchte, zB weil er als Jurist und Unternehmensberater weiß, dass derartige Klauseln üblich sind, muss plötzlich aufpassen, dass nicht hinterher in der Zeitung steht, er habe gegen die Gesellschaft gestimmt!

Aber nicht nur das. Mit diesem "Trick" "gehört" der Antrag, so er durchgeht, plötzlich zur Gänze einer anderen Partei! In der Zeitung steht dann nicht: der von der Partei A (vielleicht in hunderten Arbeitsstunden) sorgfältig vorbereitete Antrag wurde angenommen, sondern der Antrag der Partei B, die vielleicht nur einen Beistrich hinein reklamiert hat, wurde beschlossen! Wozu, außer für einen politischen Kuhhandel, soll das gut sein?

In unserem Rechtsstaat ist die demokratische Willensbildung ein hohes Gut. Und Zivilrechtler:innen sind besonders streng bei jedweden Willensmängeln: ist jemand betrunken, verwirrt, in einer Notlage, über den wahren Wert einer Sache nicht im klaren, sind seine Rechtsgeschäfte nichtig, also ungültig oder zumindestens anfechtbar. Folglich recherchierte ich also nach dieser GR-Sitzung, wie denn im Verwaltungsrecht mit dieser Frage umgegangen wird. Ob etwa ein besoffener Mandatar im GR rechtswirksam abstimmen kann, fand aber zu diesem Thema nichts. 

Also fragte ich bei nächster Gelegenheit einen befreundeter (Spitzen)Anwalt für Verwaltungsrecht. Der bestätigte mir, dass es in seinem Bereich  wohl keine Regelung zur Anfechtung wegen Willensmängeln gäbe , man könne aber ohnehin bei der nächsten Sitzung erneut abstimmen lassen, wenn es politisch gewünscht würde. Als bei unserer Diskussion herauskam, dass in der Zwischenzeit ja hohe Kosten etwa für Vertragserrichtungen angefallen sein könnten, wurde auch er ziemlich nachdenklich.

Gott sei Dank kann ich berichten, dass diese Probleme bei der Abstimmung keine nennenswerten Auswirkungen hatten und im konkreten Fall vermutlich ohnehin im Ergebnis alles in Ordnung (und mittlerweile auch rechtskräftig erledigt) ist. Aber um weiteren Missverständnissen in der Zukunft vorzubeugen, wäre es wünschenswert, möge der GR beschließen, seine GO so zu formulieren, wie es laut manchen Gesetzeskommentaren auch auf Landesebene üblich (und für alle Beteiligten leicht verständlich) ist. Dann braucht man auch keine Abstimmungen wiederholen zu lassen, weil hinterher Unklarheit herrscht, worüber (und mit welchen Konsequenzen) gerade abgestimmt wurde.

Für den Inhalt der Kolumne alleine verantwortlich: Mag. iur. Peter M. Zimmeter/Anregungen, Gegenargumente sowie allfällige Beschwerden bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Geschrieben von Die Grünen Klosterneuburg/Peter Zimmeter, Bernd Stilling am .

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