Position
der
regierenden ÖVP!
Die Fragen!
Position
überparteilichen Bürgerplattform!
"Wertvolles bewahren für Morgen!"

Frage 1:
Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung in der historischen Parkanlage „Villa Brunnenpark“ von Grünland/Park in Bauland beschließen, damit dort gebaut werden kann?


Die Weidlinger Feuerwehr braucht ein neues Feuerwehrhaus!


Es gab einen gemeinsamen gültigen Gemeinderatsbeschluss aller Gemeinderatsparteien von 2011 das so rasch als möglich am jetzigen Standort (Feldergasse) eine neues Feuerwehrhaus errichtet wird. Dazu gibt es bereits ein weit fortgeschrittenes Konzept von Seiten der Feuerwehr!


Die ÖVP behauptet, wenn bei Frage 1 (Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung in der historischen Parkanlage „Villa Brunnenpark“ von Grünland/Park in Bauland beschließen, damit dort gebaut werden kann?) mit „Ja“ gestimmt wird, besteht die Gefahr das der ganze Park in Bauland umgewidmet werden!
Das könnte der Gemeinderat auch jetzt schon machen. Er tut es aber nicht. Wieso sollte er es dann tun? Aus der Volksbefragung entsteht dem Gemeinderat kein Zwang dies zu machen. Noch dazu, wo es bei Frage 1. heißt: „Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung in der Parkanlage….beschließen?“ und nicht: „ Soll die Stadtgemeinde die historische Parkanlage „Villa Brunnenpark“ in Bauland umwidmen?



Auf dem jetzigen Standort (Feldergasse) des Feuerwehrhauses ist nicht ausreichende Platz für einen modernen Nebau!

Auf Grund der neuersten Feuerwehr internen Standortentwicklungskonzepte wird die FF Weidling zukünftig mit einem geringeren Fuhrpark ausgestattet sein und daher wird es durchaus möglich sein am jetzigen Standort (Feldergasse) eine modernes Feuerwehr zu errichten.

Ein Neubau im Park-Grünland kommt billiger!

Ein Neubau im Grünland kommt billiger - das ist richtig!

Der jetzige Standort (Feldergasse) ist Bauland und kann teuer an einen Wohnbauträger verkauft werden!

Der jetzige Standort kann teuer verkauft werden - das ist auch richtig!

Wenn dort ein neuer Wohnbau gebaut wird, soll dort auch ein Nahversorger hinein kommen!

Kein Nahversorger wird auf diesem Standort wirtschaftlich überleben, wenn einige hundert Meter weiter die übermächtige Konkurrenz (HOFER) ist.

Die Feuerwehr braucht einen verkehrstechnisch besseren Standort als bisher! (Standort Nebengasse Feldergasse)

Die Standortfrage ist nicht immer von Entscheidung. So würde in der Vergangenheit ein Feuerwehrhaus von der gut anzufahrenden Albrechtsstraße in eine Nebengasse (Langstögergasse) verlegt. Dies brachte eine wesentlich schlechte Ausfahrt, sowie ein größeres Gefährdungspotential mit sich, da sich hier Schule befindet.

Hat die Eigentümerin des Brunnenparks nicht das Recht, dass ihr Park (Grünland) in Bauland umgewdmet wird?

Es gibt keinerlei gesetzlich Anrecht auf Umwdmungen von Grünland in Bauland! Dies schon alleine deshalb nicht, da sonst mit der Zeit sämtliche Grünlandflächen verbaut werden würden.
 
Frage 2:
Soll die Stadtgemeinde dafür sorgen, dass der Grundsatzbeschluss vom 4.3.2011 „Neubau Feuerwehrhaus FF Weidling“ am jetzigen Standort umgehend realisiert wird?
 

Der Grundatzbeschluß ist zwar noch gültig, aber überholt. Neue Untersuchungen zeigen, dass der Standort Feldergasse nicht mehr optimal ist.

Derzeit spricht nur die ÖVP von neuen Untersuchungen ohne die der Öffentlichkeit zu zeigen. Nach unserem Wissen gibt es nur eine Machbarkeitsstudie eines hochrangigen Feuerwehrspezialisten (Brandrat Ing. Höfer (Sachverständiger für Feuerwehrinfrastruktur im Bundesfeuerwehrverband) der am dem jetzigen Standort Feldergasse sehr wohl eine Realisierung ermöglicht. Der Standort im Park der Villa Brunnenpark wird, da er auf der "grünen Wiese" gebaut wird und es dort freie Entfaltungsmöglichkeiten gibt, besser bewertet.

Der jetzige Standort Feldergasse ist nicht ausreichend für ein modernes Feuerwehrhaus!
 
Seit 2012 gilt für alle Gemeinden Niederösterreichs eine neue Ausrüstungsverordnung - weil so wie auch in Klosterneuburg - hat im ganzen Bundesland die Ausuferung an Gerätebeschaffungen einzelner Feuerwehren überhandgenommen. So verordnete das Landesfeuerwehrkommando eine zielgerichtete Analyse an die nach Gefahren-potenzialen und Einsatzhäufigkeit zukünftig die Fahrzeuge und Gerätschaften stationiert werden.

Dies betrifft auch alle Feuerwehren aus der Gemeinde Klosterneuburg, so fällt durchwegs pro Feuerwehr künftig mindestens ein Fahrzeug weg. Zusammenarbeit ist gefordert. Hier vertritt die FF Weidling engstirnig Ihren Standpunkt.In Weidlingbach beispielsweise ist dieses Fahrzeug bereits ausgeschieden und ersatzlos gestrichen. Außerdem sind die Fahrzeuggrößen künftig genau bemessen, und es wurde die Möglichkeit geschaffen kostengünstige und kleine Fahrzeuge anzuschaffen - bei gleichem taktischem Wert!

Da der FF Weidling künftig wahrscheinlich nur mehr ein großes Basisfahrzeug sowie 1 Mittleres und ein kleines Fahrzeug zusteht, besteht die Frage, warum dann ein 1000m² großes Feuerwehrhaus von Nöten ist?

 
Frage 3:
Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung in der historischen Parkanlage „Stollhof“ von Grünland/Park in Bauland beschließen, damit dort gebaut werden kann?
 


Die Stadt braucht seit jahrzehnten ein Retensionsbecken (Rückhaltebecken) damit bei Starkregen die großen Wassermaßen aufgefangen werden können. Darüber hinaus will die Stadt im Bereich Stollhof einen Radweg machen. Beides ist nur unter Zustimmung des Grundstückeigentümmers (AUVA) des Stollhofparks möglich.

 


Beide Projekte (Rückhaltebecken und Radweg) stehen in keinem Verhältnis dazu, dass eine traditionsreicher Jahrhunderte alter Park verbaut wird. Hier hat die Stadtgemeinde äußerst schlecht und zum Nachteil der Lebensqualität der Bevölkerung verhandelt. Bei geschickteren Verhandlungen, die Stadt hat das "Umwidmungs-monopol", wäre beides auch ohne die Verbauung des alten Parks möglich gewesen,

Das Problem, dass einzelne Grundstückseigentümer aus der Sorge der Gemeinde um ihre Bevölkerung und eine mögliche Überflutung durch Bäche Kapital schlagen wollen, gibt es in ganz Österreich. Viele couragierte Bürgermeister (Z.B: Amstetten) lassen sich nicht länger erpressen und stellen solchen Grundstückseigentümern, denen die Sicherheit der Bevölkerung egal ist, die zwangsweise Einräumung von Duldungsverpflichtungen in Aussicht. Das reicht meistens auch schon um die unsozialen Grundstücksbesucher zur Vernunft zu bringen.


 Hätte die Stadt nicht den Umwidmungsdeal Deal mit der AUVA gemacht, könnte der "Drei-Täler" Radweg nicht gebaut werden.

 


Wie unfähig vertritt eigentlich die mit absoluter Mehrheit allein regierende ÖVP die Interessen der Klosterneuburger BürgerInnen, wenn sie der AUVA im Tausch für notwendige 600m“ Radweg in Stollhof, tausende m² Grünland/Parkanlage in Stollhof in Bauland umwidmen lässt? Aber vielleicht ist es gar nicht Unfähigkeit, vielleicht vertritt die ÖVP ja ganz andere Interessen von denen der Klosterneuburger Bürger überhaupt nichts weiß?

Die ÖVP behauptet, die Umwidmung der Parkanalage Stollhof auf Bauland wäre notwendig um dort auf einem kleinen Stück einen Radweg und ein Hochwasserrückhalte Becken errichten zu können. Beide öffentlichen Projekte (Radweg und Rückhaltebecken) wären auch ohne Umwidmung des Parks in Bauland möglich. Diesbezüglich gab es sogar von der Stadt schon Pläne wie Radweg und Rückhaltebecken, ohne Umwidmung der Parkanlage realisiert werden hätten können.


 
Frage 4:
Soll die Stadtgemeinde die für den Bau des geplanten Golfplatzes benötigten Flächen rund um das Rehabilitationszentrum „Weißer Hof“ für die Realisierung des Golfplatzprojektes umwidmen?
 


Es gibt ca. 100 Golfspieler in Klosterneuburg!

Durch den Golfplatz wird der Tourismus angekurbeltl

Gelände: Die Anlage wird an die vorhandenen Flächen angepasst. Die Fläche der Golfplatzanlage wird fast ausschließlich auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen (Wiesen, Felder und Äcker) angelegt. Großflächige Rodungen von Waldstücken unterbleiben.
Es wird eine ökologische Umsetzung und eine geringe Umweltbelastung prognostiziert.

Es sollen ca. 20 Arbeitsplätze entstehen.

 

 

 


Ökologisch: Obwohl Golfplätze schönes Grün haben, sind sie ökologisch weitestgehend tot. Durch die notwendige permanente Behandlung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln reduziert sich die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen radikal. Weiters kommt es zu einer radikalen Veränderung des Boden- und Wasserhaltes durch Bodenverdichtung und künstlicher Bewässerung. Ein 18 Loch Platz benötigt in Österreich während eines Jahres ca. 35 Mil. Liter Wasser (35.000m3). (Ein 4 Personen Hauhalt verbraucht pro Jahr ca. 20.000 Liter (200m3.))

Da es in Österreich, im Gegensatz zur BRD jedoch keine entsprechende rechtsgültige Zertifizierung gibt, ist die Einhaltung einer solchen Zusage fast unmöglich zu überprüfen, bzw. rechtlich ein zu fordern.Zu Einflüssen auf weitere ökologische Faktoren wie Umweltschutzbestimmungen, Grundwasserbelastungen, etc. gibt es keine Informationen..

2011 waren in Österreich 179 Golfplätze in Betrieb. Der durchschnittliche Flächenbedarf eines 18 Loch Golfplatzes beträgt mindestens 50 Hektar (1 Hektar ist 10.000m2). Auf Golfplätzen konzentriert sich der Pflanzenschutzmitteleinsatz auf ca. 25.000m2 (5 % der Platzfläche). Es werden überwiegend Fungizide gegen Rasenkrankheiten eingesetzt. Fallweise kommen auch Insektizide und Herbizide zum Einsatz.

Verkehr: Die einzige Anbindung besteht über die Holzgasse. Hier hat es aber schon jetzt, vor dem zusätzlichen Verkehr durch die GolferInnen, massive Proteste der Anrainer gegeben, die bis zu einer Verhandlung bei der BH Wien-Umgebung geführt haben. Da wird es einen berechtigten Aufstand der Anrainer geben. Zudem braucht eine 18-Loch Anlage ca. 200 Parkplätze. An Wettspieltagen herrscht zusätzlich reger Verkehr von Besuchern.


Verlust Erholungswert für die Bevölkerung: Das Gebiet rund um den „Weißen Hof“ ist eines der beliebtesten Naherholungsgebiete für die Klosterneuburger Bevölkerung. Damit wäre dann Schluss.

Arbeitsplätze: Vergleichbare Anlagen haben ca. 4-10 Angestellte (davon überwiegend Saisonkräfte und Teilzeit)

 

 

Frage 5:
Soll die Stadtgemeinde dafür sorgen, dass für die Klosterneuburger Landwirte ausreichende Flächen – insbesonders rund um das Rehabilitationszentrum „Weißer Hof“ – zur wirtschaftlichen Nutzung erhalten bleiben?

 
 


Klosterneuburger Bauern gegen Golfplatz


Zum Vergrößern anklicken!

Durch den Golfplatz würden zahlreiche Klosterneuburger Landwirte ihre zum Überleben wichtigen Pachtflächen verlieren. Dadurch würden weitere der letzten Klosterneuburger Landwirte aufgeben müssen.

Der Imkerverband Klosterneuburg hat sich in einer außerordentlichen Sitzung in einem einstimmigen Beschluss klar gegen den Golfplatz ausgesprochen. Die Mitglieder sind in großer Sorge um ihre Bienen.

 

Frage 6;
Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung des Grünlandes (Weingärten) auf den „Kreindlhof-Gründen“ beschließen, damit dort gebaut werden kann?

 


Die Stadt braucht Wohnungen für die Jungen!


Die ÖVP, die diese Stadt seit mehr als 50 Jahren beherrscht, hat sich in diesen 50 Jahren noch nie für billigen Wohnbau in Klosterneuburg interessiert, bzw. dafür gesorgt. Jetzt wo die Bürger sich aufregen, dass Grünflächen und Parks wieder Wohnungen weichen sollen, die sich kein Junger leisten wird können, findet die ÖVP plötzlich ihr Herz für die "arme Jugend" die keine Wohnungen hat!
 


Frage 7:
Soll die Stadtgemeinde Flächen, die keinerlei Merkmale eines tatsächlichen Grünlandes auf-weisen (wie Kläranlage, Recyclinghof etc.) in Grünland umwidmen, damit tatsächliche Grünlandflächen zur Verbauung in Bauland umgewidmet werden können?

 

ÖVP BGM Schmuckenschlager:
"Für eine Kläranlage muss man kein kostbares Bauland verwenden!"

ÖVP BGM Schmuckenschlager:
"Wen stört es, wenn wir zu diesem Areal (Kläranlage) Grünland sagen?"

 

 

In weiser Voraussicht haben einige frühere Politiker nachhaltig gedacht und festgelegt, dass jede Gemeinde ein bestimmtes Verhältnis zwischen Grünland und Bauland einhalten muss.

Aber es gab auch andere, die wollten immer mehr. Und als das Bauland zur Neige ging, und das Verhältnis zwischen Bauland und Grünland immer ungleicher wurde, kam man auf die Idee, man könnte ja Flächen wie Kläranlagen, Recyclingplätze, Lagerplätze, Steinbrüche, etc., etc., im Raumordnungsgesetz als Grünland ausweisen. Und damit, war das Verhältnis zwischen Bauland und Grünland wieder so, dass man wieder Grünland in Bauland umwidmen konnte. Kompensationswidmung nennt man so etwas. Wenn man wo "neues Grünland erschafft", wie z.B auf der verbauten Fläche der Kläranlage oder des Recyclinghofes, kann man anderswo wieder neues Bauland widmen.

 

Die Folge ist, die echten Grün- und Erholungsräume werden immer weniger und die Lebensqualität nimmt ab.

In ganz Österreich ist noch nie eine Kläranlage oder ein Recyclingplatz in Grünland rückgewidmet worden Die Kläranlage und der Recyclingplatz bleiben wo sie sind, aber dafür wird im Gegenzug für diese „Scheinwidmung“ woanders wieder echtes Grünland verbaut werden können.

Platz für Schulen und Kindergärten gibt es genug. Die Stadt hat bereits vor einiger Zeit beschlossen um 8 Mio. € die Gründe der Magdeburgkaserne (Umfang ca. 100.000 m²) zu kaufen. Hier ist ausreichend Platz für Schulen und Kindergärten für die nächste Generation.

 

Frage 8:
Soll die Stadtgemeinde – um den derzeitigen Umwidmungsdruck zu verringern – an Bund und Länder mit der Forderung nach einem „ökologischen Finanzausgleich“ herantreten?
 


Jeder zusätzliche Einwohner bringt über den Finanzausgleich zusätzliche Einahmen für die Stadtkasse.

 


Aufgabe des kommunalen Finanzausgleichs ist, einen finanziellen Ausgleich zwischen Einnahmekraft und Ausgabenbedarf einer Gemeinde zu schaffen. Während die Gemeindeeinnahmen stark von Gewerbe- und Einkommensteuer abhängen, bemisst sich der Finanzbedarf hauptsächlich an der EinwohnerInnenzahl. Dadurch wird derzeit die Ausweisung von neuem Wohnbauland aufgrund höherer EinwohnerInnenzahlen gleichsam "belohnt" – ein wirtschaftlicher Anreiz für zusätzlichen Flächenverbrauch. Dadurch kommt es zu solchen unnatürlichen Entwicklungen, dass Kläranlagen und dgl. zu Grünland erklärt werden, damit man an anderer Stelle wieder Grünland in Bauland umwidmen kann!