12. Gemeinderatsitzung

Freitag, dem 05. Oktober2001 um 17 Uhr,
im großen Sitzungssaal des Rathauses Klosterneuburg
Öffentlich!

Gemeinderäte:
22 ÖVP MandatarInnen
9 SPÖ MandatarInnen
5 FPÖ MandatarInnen
4 BGU MandatarInnen
1 LIF Mandatar

Abwesend
STR Abheiter ÖVP:

01) Festsetzung der Dringlichkeit für Dringlichkeitsanträge
einstimmig angenommen
02) Genehmigung des Protokolles der 11. Gemeinderatssitzung.
einstimmig angenommen
03)

Bericht des Bürgermeisters:
1)
Dank des Chorherrnstiftes für die Unterstützung durch die Stadtgemeinde
2) Hubrettungsgerät für die Freuwillige Feuerwehr
3) Volkszählung 2001m - Zwischenbericht
4) Berichte Umweltgemeinderäte
5) Bericht über die 13. Sitzung des Prüfungsausschusses

zur Kenntnis genommen
04) Geburtshilfe im Krankenhaus Klostemeuburg - Akzente für ein besonderes Angeboto
einstimmig angenommen
05) Neuvermietung Krankenhaus-Büffet
einstimmig angenommen
06) Euro-Glättung der Preise und Wertgrenzen
einstimmig angenommen
07) Bericht bezüglich der 58. Novelle zum ASVG bzw. KUVG - Einbeziehung in die Kranken-und Unfallversicherung nach dem B-KUVG ab 1. 8. 2001 der Vertragsbediensteten der Gemeinden.
zur Kenntnis genommen
08) Verkehrsflächenbenennung
einstimmig angenommen
09) Kinderfreunde Maria-Gugging - finanzielle Unterstützung
einstimmig angenommen
10) Männerturnverein Klosterneuburg - finanzielle Unterstützung
einstimmig angenommen
15.000,-ats
11) Pfadfinder Klosterneuburg I - finanzielle Unterstützung
einstimmig angenommen
20.000,-ats
12) Stadtchor Klostemeuburg - finanzielle Unterstützung
einstimmig angenommen
40.000,-ats
13) Klostemeuburger Kulturgesellschaft - finanzielle Unterstützung
einstimmig angenommen
30.000,-ats
14) Volkstanzgruppe Klosterneuburg - finanzielle Unterstützung
einstimmig angenommen
25.000,-ats
15) Klosterneuburger Sportvereine - finanzielle Unterstützung
  Sportunion Bundesgymnasium
einstimmig angenommen
10.000,-ats
  Schützenverein Klosterneuburg
einstimmig angenommen
40.000,-ats
  Union Kritzendorf-Kierling
einstimmig angenommen
6.000,-ats
16) Privatvolksschule Kritzendorf-Refundierung der Schularztkosten
einstimmig angenommen
17) Sonderpädagoisches Zentrum - Anmietung eines Kopierers und Abschluss eines dazugehörigen Wartungsvertrages
einstimmig angenommen
18) T. G. Albrechtsberger Musikschule/Musikschulstatut - Erhöhung des Wochenstundenausmaßes
einstimmig angenommen
19) Voranschlag 2001; Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Überschreitungen im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt
einstimmig angenommen
20) Wohnbauförderung der Stadtgemeinde Klostemeuburg - Änderung der Vergaberichtlinien - EURO-Anpassung.
einstimmig angenommen
21) Mountainbike Wienerwald - Übernahme der Mitgliedschaft
einstimmig angenommen
22) Tourismusverein Klosterneuburg - Nachtragsubvention
einstimmig angenommen
145.000,-ats
23) Vergabe von Reinigungsarbeiten in Amtsgebäuden und div. Außenstellen
einstimmig angenommen
24) Abschluss eines Bestandvertrages für Gendarmerieposten Klostemeuburg, Franz Rumplerstraße 10
einstimmig angenommen
25) Wohnungsvergaben
a) Klosterneuburg, Hillebrandgasse 14-18/Haus l top Nr. 3 und 10
einstimmig angenommen
  b) Klostemeuburg, Weidlinger Straße 41-43/II/6
einstimmig angenommen
26) Verlängerung eines befristeten Mietvertrages Kierling, Hauptstraße 163/top Nr. 2
einstimmig angenommen
27) Unternehmensveräußerung Geschäftslokal Klostemeuburg, Leopoldstraße l, Schusterwerkstätte . .
einstimmig angenommen
28) Verlängerung des Pachtvertrages ob der Teilfläche Grdst.Nr. 158/3, KG Kierling
einstimmig angenommen
29) Abschluss eines Baurechtsvertrages ob BREZ 3286, KG Klostemeuburg
einstimmig angenommen
30) Vergabe des Jagdpachtschillings 2001
mehrheitlich angenommen
5Gegenstimmen
StR Pitschko FPÖ
GRin Deutsch FPÖ
GR Müller FPÖ
GR Hillbrand FPÖ
GR Samek FPÖ
31)

Strombad Kritzendorf - Umschreibung von Teilgrundstücken

einstimmig angenommen
32) Strandbad Klostemeuburg - Umschreibung von Dauerkabinen
einstimmig angenommen
33) Grundeinlösungen und Grundrückgaben - öffentliches Gut ,
einstimmig angenommen
34) Grundeinlösung zum öffentlichen Gut
einstimmig angenommen
35) Grundeinlösung zum öffentlichen Gut und Straßenkorrektion
einstimmig angenommen
36) Volksschule Kritzendorf-Innenausbau
einstimmig angenommen
37) StrombadKritzendorf "Rondeau"- Zimmererarbeiten
einstimmig angenommen
38) AÖ Krankenhaus - Türblätter, Fensterbretter, Wandabweiser (Vertragsrücktritt Fa. Aigner)
einstimmig angenommen
39) Fußweg von Agnesstraße zur Stockertgasse O.G. - Auflassung
einstimmig angenommen
40) Kierlingbach - Hochwasserschutz - Grundsatzbeschluss
einstimmig angenommen
41) Volksschule Kierling Zubau - Vergabe der örtlichen Bauaufsicht
einstimmig angenommen
42) Grundbenutzung - WVA BA 09, KG Kritzendorf
einstimmig angenommen
43) ÖBB Benutzungsübereinkommen - AB A 1
einstimmig angenommen
44) Abtransport und Entsorgung von Rechengut der Kläranlage Klosterneuburg
einstimmig angenommen
45) Aufhebung Aufgrabungssperren
einstimmig angenommen
46) Straßenneubau Donaustraße
einstimmig angenommen
47) Straßenneubau 2002 und 2003
abgesetzt
48) Bereitschaftsentgelt für Winterdienstkontrahenten
einstimmig angenommen
49) Gehsteigerneuerung B 14 von Falbgasse bis NO Landesnervenklinik Gugging
einstimmig angenommen
50) Autowrack-Entsorgung - 2. Aktion mit geringerem Entgelt
einstimmig angenommen
51) Kinderspielplatz Brunnwiese, KG Weidling - Abschluss Bestandvertrag
einstimmig angenommen

III) NICHT ÖFFENTLICHER TEIL DER SITZUNG:

52)

Kulturpreis - Verleihung

nicht öffentlich
53) Sozialpreis - Verleihung
nicht öffentlich
54) Stadtbildpreis - Verleihung
nicht öffentlich
55) Stadtwappen - Verleihung
nicht öffentlich
56) Ehrenplakette - Verleihung
nicht öffentlich
57) Medaille für besondere Verdienste - Verleihung
nicht öffentlich
58) Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe - Abschluss eines Konsulentenvertrages
nicht öffentlich
59) Facharzt für Allgemein- und Kinderchirurgie - Abänderung des Konsulentenvertrages
nicht öffentlich
60) Abänderung der Ärzte-Konsulentenverträge bedingt durch die Währungsuinstellung von ATS auf EURO mit Wirkung ab 1.1.2002
nicht öffentlich
61) Freiberufliche Hebamme - Abschluss eines Konsulentenvertrages
nicht öffentlich
62) Aufnahmen in ein unbefristetes Vertragsdienstverhältnis
nicht öffentlich
63) Änderung von Beschäftigungsausmaßen o
nicht öffentlich
64) Funktionsbetrauung - Stationsschwester
nicht öffentlich
65) Bewilligung zur Teilnahme an der Sonderausbildung zur Stationsschwester und Kostenübenahme
nicht öffentlich
66) Abänderung des Dienstvertrages mit einer Musikschullehrerin
nicht öffentlich
67) Vorzeitige Auflösung eines Dienstverhältnisses
nicht öffentlich
68) Enden des Dienstverhältnisses von Gesetzes wegen
nicht öffentlich
69) Dienstnehmerkündigung von Dienstverhältnissen
nicht öffentlich
70) Dienstgeberkündigung
nicht öffentlich
71) Gewährung von Treueprämien
nicht öffentlich
72) Überstellung
nicht öffentlich
73) Verzicht auf Gewährung eines Zuschusses zur Osteopathie-Ausbildung
nicht öffentlich
74) Kindergarten Anton Brucknergasse - Ermäßigung Gastkindergartenbeitrag
nicht öffentlich
75) Bewilligung zur Führung des Stadtwappen
nicht öffentlich
76) Wohnbauförderung des Bundeslandes Niederösterreich; Übernahme der Haftung für ein Landeswohnbaudarlehen
nicht öffentlich
77) Berufungsentscheidung Getränkesteuer
nicht öffentlich
78) Berufungen
nicht öffentlich
DRINGLICHKEITSANTRÄGE und ANFRAGEN der Bürgerunion:

BGU - Die grüne Fraktion im Gemeinderat
GRin Martina Enzmann

Betrifft: Bauvorhaben Leopold Weinmayer Straße

Sachverhalt: In der Leopold Weinmayer Straße soll demnächst ein Wohnbau der Schöneren Zukunft realisiert werden. 50 geförderte Wohnungen vor allem für Klosterneuburger Jungfamilien sollen entstehen. Dieses durchaus begrüßenswerte Vorhaben schafft jedoch in unserer, an Verkehrsproblemen nicht so armen Stadt eine weitere Verkehrsinfrastrukturelle Problemzone. Die einzige Zufahrt zu diesem Objekt erfolgt von der Weidlinger Straße über die Anton Bruckner Gasse. Eine schmale Gasse, deren Kapazität durch Kindergarten, Schule, Zahnarztpraxis und einen gastgewerblichen Betrieb mehr als ausgelastet ist. Besonders in der Morgenspitze ergibt das Aufeinandertreffen von Anrainern (die Garagenausfahrt der Anlage Leopold Weinmayer Straße 14 erfolgt auch über die Anton Bruckner Gasse), Eltern, die ihre Kinder mit Auto zur Schule/Kindergarten bringen, Lieferanten etc. ein veritables Verkehrschaos. Müßig die Feststellung, dass für die Kinder, die per pedes zur Schule kommen, kaum mehr Platz zwischen fahrenden und parkenden Autos bleibt. Besonders schlimm wird die Situation, wenn rücksichtslose Autolenker ihr Fahrzeug auf dem Gehsteig der linken Seite der Anton Bruckner Gasse parken. Kinder haben kaum mehr Platz am Gehsteig, die Gasse "erstickt" im Verkehr.

Antrag:Der Gemeinderat möge im Zusammenhang mit dem geplanten Wohnungsneubau in der Leopold Weinmayer Straße ein geeignetes Verkehrskonzept beschließen, dass vor allem den Schulkindern das größte Maß an Sicherheit auf ihrem Schulweg erfüllt und das verbotene Verparken des Gehsteiges der linken Straßenseite der Anton Bruckner Gasse durch Setzen von Pollern oder andere geeignete Maßnahmen in Absprache mit den Anrainern verhindern.

Begründung der Dringlichkeit: Um eine spätere Gefährdung der Schulkinder der Anton Bruckner Gasse zu verhindern, sind schon bei der Planung des neu zu errichtenden Wohnbaus dementsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Der Dringlichkeitsantrag
wurde dem zuständigen Verkehrsausschuss zugewiesen

BGU - Die grüne Fraktion im Gemeinderat
GRin Martina Enzmann

Betrifft: Familienkarte

Sachverhalt Die Klosterneuburger Familienkarte ermöglicht Kindern im Alter von 6 bis 15 Jahren den Gratiseintritt ins Strandbad und Happyland/Eislaufplatz so sie sich in Begleitung ihrer (zahlenden) Eltern befinden. Vorrausetzung zur Erlangung eines solchen Ausweises, der vom Meldeamt ausgestellt und mit Lichtbildern der Eltern ausgestattet wird, ist eine Hauptmeldung in Klosterneuburg. Als Förderung der Kernfamilie tituliert ist dies eine lobenswerte Aktion. Der Wandel der Familien- und Gesellschaftsstruktur in den letzten Jahrzehnten (vermehrte Berufstätigkeit der Frauen, hohe Scheidungsraten, Alleinerzieherinnen etc.) führte zu einer Veränderung in der Kernfamilie. Daher stellt die ausschließliche Ausrichtung der Familienkarte auf die Kernfamilie (Mutter, Vater) eine große Benachteiligung für viele Kinder dar: Bei Kindern, die aus welchem Grund auch immer, nur mehr einen Elternteil haben, ist es nicht möglich eine andere Bezugsperson (Oma, Opa, Tante, Onkel etc.) einzutragen.

Antrag Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Familienkarte mit gleichem Leistungsumfang wie bisher auf das in Klosterneuburg hauptgemeldete Kind ausgestellt wird.

Begründung der Dringlichkeit: Die ausschließliche Ausrichtung der Familienkarte auf die Kernfamilie entspricht nicht den aktuellen gesellschaftlichen Gegebenheiten und stellt eine Benachteiligung für viele Kinder dar

Der Dringlichkeitsantrag
wurde dem zuständigen Wirtschaftsausschuss zugewiesen

BGU - Die grüne Fraktion im Gemeinderat
GR Mag. Werner Schmidt

Betrifft: Ausverkauf des Wienerwaldes durch die Bundesforste - Resolution an die NO Landesregierung eine Verfassungsgerichtshof- beschwerde gegen den Verkauf von Teilen des Staatswaldes einzubringen

Sachverhalt Die Bundesregierung hat zum Zweck der Budgetsanierung beschlossen, Teile des Bundeswaldes zu verkaufen. Auch in Klosterneuburg werden 30ha in Weidlingbach zum Verkauf angeboten. Vor allem siedlungsnahe Waldgrundstücke stehen auf der Verkaufsliste. Die Gefahr ist auch, dass sich Private an ihr Grundstück anschließend Waldflächen dazukaufen und diese einzäunen. Vorprogrammiert sind damit Konflikte um den freien Zugang zum Wald. Beim derzeit laufenden Abverkauf des Bundeswaldes ist in einigen Jahren oder Jahrzehnten ein verstärkter Umwid- mungsdruck zu erwarten. Die hohe Bevölkerungszunahme im Wiener Umland erfordert dagegen absolut klare Vorgaben der Raumordnung.

Vierzehn Jahre nach der Wienerwalddeklaration (die zweite Tagung der Wienerwaldkonferenz hat Dkfm.Helmut Abheiter in Klosterneuburg organisiert), besteht nun die Gefahr, dass sich die Siedlungsgrenzen weiter in den Wienerwald hineinschieben bzw. ausweiten.

Wehret den Anfangen!

Die derzeitige Ausverkaufswelle wird wahrscheinlich auch nur der Anfang sein. Diverse Politiker und Interessensvertreter fordern ja bekanntlich den völligen Abverkauf. Wenn z. B. demnächst das sogenannte Nulldefizit nicht erreicht wird, könnte die nächste Welle beim Waldabverkauf starten. Es entstehen damit Gefahren für die ökologische und wertmäßige Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung, und nicht zuletzt geht durch den massiven Personalabbau wertvolles Know-how verloren.

Die Regierungsfraktionen haben im Herbst 2000 die Änderung des Bundesforstge-setzes 1996 beschlossen, wodurch die Möglichkeit geschaffen wurde, große Flächen des Staatswaldes zu veräußern. Dies trotz großer Sorge vieler Menschen um Österreichs Wald. Außerdem bestehen schwerwiegende Bedenken, ob die einfache Gesetzesänderung denn nicht die Verfassungsbestimmung der "Substanzerhaltungspflicht" für den von den Österreichischen Bundesforsten verwalteten Liegenschaftsbestand unterläuft, obendrein wird das öffentliche Wassergut gefährdet. Gemäß Art.140(1) des Bundesverfassungsgesetzes erkennt der Verfassungsgerichtshof über die "Verfassungswidrigkeit von Bundesgesetzen auch auf Antrag einer Landesregierung, eines Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder eines Drittel der Mitglieder des Bundesrates.

Landeshauptmann Pröll und Wiens Bürgermeister Häupl wollen ja, nach jüngsten Zeitungsberichten, diesen "kostbaren Naturbereich" als Biosphärenpark, anlässlich der Milleniumsfeier des Wienerwaldes 2002, schützen lassen.

Der NO Landtag könnt beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gegen den Verkauf von Teilen des Staatswaldes einbringen. Der größte Teil des 130 000 ha umfassenden Wienerwaldes liegt ja in Niederösterreich

Antrag Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg tritt als Wienerwaldgemeinde an die NO Landesregierung mit dem Ersuchen heran, eine Beschwerde gemäß Art.140/1 des Bundesverfassungsgesetzes beim Verfassungsgerichtshof gegen den Verkauf von Teilen des Staatswaldes einzubringen. Wie im Sachverhalt dargelegt, ist durch die im Herbst 2000 beschlossene Änderung des Bundesforstgesetzes 1996 gerade auch der Wienerwald betroffen, da die Bundesforste im Wienerwald mehr Flächen verkaufen wollen als in anderen Regionen von Österreich. Der NO Landesregierung müsste es daher ein dringliches Anliegen sein, dieses, für die Niederösterreicher so wichtige Naherholungsgebiet, das außerdem noch das artenreichste Waldökosystem Österreichs und gleichzeitig auch das größte zusammenhängende Laubwaldgebiet ist, vor jeglicher möglicher Beeinträchtigung zu schützen und die Verfassungsmäßigkeit oben genannten Gesetzes überprüfen zu lassen.

Begründung der Dringlichkeit Da schon laufend im Wienerwald von den Bundesforsten Waldflächen verkauft werden und außerdem erst jetzt bekannt wurde, dass vor allem der Wienerwald und auch Klosterneuburg betroffen sind, ist die Dringlichkeit gegeben.

BGU - Die grüne Fraktion im Gemeinderat
StR Mag. Sepp Wimmer

Betrifft: Vorfinanzierung des jährlichen Betriebsabganges der Happyland Sportstätten AG

Sachverhalt:Die Stadtgemeinde Klosterneuburg hält seit dem Jahre 1982 die Aktienmehrheit an der Sportstätten AG Klosterneuburg (Happyland). In ihrem Besitz befinden sich 2.848 Stk. Aktien, die einen Anteil von 94,93% des Gesamtaktienpaktes ausmachen. Der Rest von 152 Stk. Aktien befindet sich im Besitz der Raiffeisenbank Klosterneuburg. Auf Grund von steuerlichen Überlegungen ist es lt. Auskunft der Verantwortlichen der Stadtgemeinde nicht zweckmäßig die Übernahme des Restpaketes anzustreben.

Die Sportstätten AG Klosterneuburg erhält von der Stadtgemeinde Klosterneuburg Zuschüsse um das jährliche Defizit abzudecken. Ein Teil dieser Zuschüsse dient zur Abdeckung des jährlichen Betriebsabganges. Die bisherige Praxis war, dass der jährliche Betriebsabgang der Sportstätten AG dieser erst im darauf folgenden Jahr von der Stadtgemeinde überwiesen wurde. Diese Vorgangsweise hat für die Sportstätten AG den Nachteil, dass liquide Mittel im jeweils laufenden Betriebsjahr nur äußerst begrenzt zur Verfügung stehen und notwendige Finanzierungen oft nur mit Kontoüberziehungen möglich sind. Dies erfordert wiederum einen erhöhten Zinsendienst zu Lasten der Sportstätten AG, welcher in weiterer Folge wieder zu Mehrkosten der Stadtgemeinde mutieren. Auch unvorhergesehene notwendige und unaufschiebbare Zahlungen, wie bei technischen Gebrechen etc., können nur mit großen Problemen beglichen werden.

Antrag: Die Stadtgemeinde finanziert den jährlichen Betriebsabgang der Sportstätten AG auf Basis des budgetierten Voranschlages in zwei halbjährlichen Raten vor (Akontozahlung). Die Endabrechnung erfolgt mit dem Rechnungsabschluss des betreffenden Jahres.

Begründung der Dringlichkeit: Die Budgeterstellung für das Jahr 2002 erfolgt in diesen Tagen.

 

 Nächste Sitzungen:

Freitag 9.November 2001
Rathaus, 17.00 Uhr

Alle Sitzungen sind öffentlich.