Stadt plant Reduzierung der intensiven Verbauung!

01.04.2020

WACHSTUM
UNENDLICH?

 

 

NÖN.26.06.2019


NÖN 8.11.2018

 


STADTENWICKLUNGSKONZEPT 2030+

 


Klosterneuburger
Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) 2004

 

 


Das Klosterbeuburger Schutzzonenmodell

 


Klosterneuburger Schutzzonen im Detail

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


NÖN 23.11.2016


NÖN 7.12.2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

NÖN 23.August 2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

20.04.2020

Sechswöchiges Auflageverfahren Flächenwidmungsänderung "Wohneinheiten" beginnt.

Dazu GRÜN STR Mag. Sepp Wimmer: "Einstimmig wurde in der Gr-Sitzung vom 27.3. 2020 ein Flächenwidmungsauflageverfahren für eine weitreichende Reduzierung der auf max. sechs Wohneinheiten im Bauland Kerngebiet und zwei Wohneinheiten im Bauland Wohngebiet. Bis auf wenige bestandsbezogene Bereiche zieht sich das über das ganze Klosterneuburger Siedlungsgebiet. Dies ist eine der weitreichensten städtebaulichen Änderungen der letzten Jahrzehnte in Klosterneuburg um die ausufernde Verbauung in Griff zu bekommen. Als designierter Planungsstadtrat (designiert deshalb, weil der Planungsausschuss auf Grund COVID-19 noch nicht zusammengetreten ist und die formale Wahl noch nicht erfolgt ist) bin ich politisch zuständig für dieses umfassende Projekt. Eingeleitet wurde dies noch von meinem Vorgänger ÖVP Planungsstadtrat Spitzbart. Die sechswöchige öffentliche Auflagefrist für die Bevölkerung beginnt am 20.April 2020. Ab diesem Zeitpunkt informieren auch die GRÜNEN über die Einzelheiten des Auflageverfahrens.

 

Informieren Sie sich hier!
Wesentliche Informationsgrundlagen für das Auflageverfahren sind
Erläuterungsbericht und WEB City

Erläuterungsbericht
WEB City

 

Erläuterungsbericht

Hier finden Sie sämtliche Informationen zur fachlichen und methodischen Erstellung, also die Grundlagen, zu dieser Flächenwidmungsänderung.

Weiters finden Sie hier die über 100 Änderungspunkte (Auflagepunkte) der Flächenwidmung im Detail beschrieben. Auf WEB City finden Sie diese Punkte durch Eingabe der Zahl in der Rubrik Auflagepunkt.

Interessiert es Sie, ob Ihr Grundstück betroffen ist, so finden Sie dies unter Eingabe Ihrer Informationsdaten ebenfalls auf WEB City unter

Grundstücke (Grundstücksnummer) oder
Einlagezahl
oder
Adresse

 

 


Erklärung:
Die Zahlen im roten Kreis sind die Auflagepunkte (Änderungspunkte).
Alles was rot ist, sind die geplanten (neuen) Änderungen.
Schwarz ist der Altbestand der weiter Gültigkeit hat
Die großen gedrittelten Kreise geben die Bebauungsbestimmungen an:
Oben: Bebaungsdichte oder Geschoßflächenzahl
Mitte: Bebauungsweise
Unten: Bauklasse oder maximale Gebäudehöhe

Übersichtskarte
Wohneinheiten aktuell
Übersichtskarte
Wohneinheiten geplant

 

Umfassende Information zum Auflageverfahren finden Sie auf der der Seite der Stadtgemeinde: https://www.klosterneuburg.at


Für Bürgeranfragen steht die Stadtplanung auch zur Verfügung:
GA IV – Stadtplanung
Tel. 02243 / 444-257
E-Mail: stadtamt@klosterneuburg.at
www.klosterneuburg.at/flwp2020

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28.03 2020
Vorab eine Information der GRÜNEN in eigener Sache:
Angesichts der krisenhaften Zuständen die auch unsere Heimatstadt Klosterneuburg nicht verschonen und die es notwendig machen das alle städtischen Gremien einwandfrei funktionieren, haben die Grünen Klosterneuburg BGM Stefan Schmuckenschlager am 17.März 2020 darüber informiert, das die Grünen die Vorsitze-, bzw. Vorsitzstellvertretungen in den vorgesehenen drei Ausschüssen übernehmen werden:

Stadtplanung und Umweltschutz (STR Mag. Sepp Wimmer, Vertr. GR Dr.Johannes Edtmayer),
Hochbau (STRin Jacqueline Eschlböck, Vertr. GRin Mag.a DI Irene Edtmayer),
Abfallwirtschaft (STRin Eva-Maria Feistauer, Vertr. STRin Jacqueline Eschlböck)

Erklärung: Die GRÜNEN hatten auf Grund der neuerlichen Einsetzung von 14 StadträtInnen (Mehrkosten ca. ½ Mio.€ in der Legislaturperiode) mit der Verweigerung der Annahme ihrer drei Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter dagegen protestiert.

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02.04.2020

 

Stadt plant Reduzierung der intensiven Verbauung:
Reduzierung der auf max. sechs Wohneinheiten im Bauland Kerngebiet und zwei Wohneinheiten im Bauland Wohngebiet

Dazu GRÜN STR Mag. Sepp Wimmer: "Einstimmig wurde in der Gr-Sitzung vom 27.3. 2020 ein Flächenwidmungsauflageverfahren für eine weitreichende Reduzierung der auf max. sechs Wohneinheiten im Bauland Kerngebiet und zwei Wohneinheiten im Bauland Wohngebiet. Bis auf wenige bestandsbezogene Bereiche zieht sich das über das ganze Klosterneuburger Siedlungsgebiet. Dies ist eine der weitreichensten städtebaulichen Änderungen der letzten Jahrzehnte in Klosterneuburg um die ausufernde Verbauung in Griff zu bekommen. Da ich ja der designierte Planungsstadtrat bin (designiert deshalb, weil der Planungsausschuss noch nicht zusammengetreten ist und die formale Wahl noch nicht erfolgt ist) wird das eine umfangreiche Aufgabe sein, die uns erwartet. Eingeleitet wurde dies noch von meinem Vorgänger ÖVP Planungsstadtrat Spitzbart. Die sechswöchige öffentliche Auflagefrist für die Bevölkerung beginnt am 20.April 2020. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die GRÜNEN über Einzelheiten informieren.

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27.09.2019

Keine Zustimmung der GRÜNEN zum Stadtentwicklungskonzept 2030+.
Grüne Chef Wimmer: Schöne Worte, aber nichts dahinter!
Das Konzept beruht teilweise auf falschen Daten und somit wird die Verbauung auch in Zukunft nicht eingedämmt.
Wir sind enttäuscht!


Dazu Fraktionsobmann STR. Mag. Sepp Wimmer: „Wir GRÜNEN sind voller Enthusiasmus in die Arbeiten zum neuen Stadtentwicklungskonzept 2030+ gegangen. Wir hatten die Hoffnung, dass nun grundlegende Regulierungen die weitere Verbauung unserer Heimatstadt verhindern werden. Die schönen Leitsätze des STEK 2030+ wie „Klosterneuburg steuert restriktiv die Siedlungsentwicklung“ (Leitsatz 1) oder Anmerkungen wie „die Fläche des gewidmeten Baulandes darf nicht wachsen“ streuen der Klosterneuburger Bevölkerung aber nur Sand in die Augen und die Verbauungen werden auch in den nächsten Jahren ungebremst weitergehen. Derzeit gibt es noch unbebautes Bauland für weitere ca. 7.300 Einwohner. Weiters können im bereits jetzt bebauten Bauland durch Baulandverdichtungen in den nächsten 10 Jahren Wohnungen für zusätzlich bis zu 4.000 EinwohnerInnen errichtet werden. Mit den derzeit ca. 27.000 Einwohner würde Klosterneuburg zukünftig auf bis knapp 40.000 Einwohner anwachsen. Mit dem Pionierviertel – zum derzeitigen Planungsstand – auf bis zu 43.000 Einwohner.“

Wimmer weiter: „Weiters verwendet man beim STEK 2030+ Daten, die wir Grüne sehr kritisch sehen. Die Grünen sind der Ansicht, dass die Ausgangsdaten, die besagen, dass Klosterneuburg in den letzten Jahren ein moderates Bevölkerungswachstum hatte, nicht nachvollziehbar sind, da nur die statistischen Daten der gemeldeten Bevölkerungszahlen herangezogen wurden, und nicht die Zahl der Wohnungen. Das STEK 2030+ kommt auf ein moderates Wachstum bei der Gesamtbevölkerung von 0,5% bzw. 0,75% jährlich. Das Wachstum der Wohnungen liegt jedoch bei 1,5% jährlich. Das heißt es werden in Klosterneuburg prozentuell mehr Wohnungen gebaut als die Bevölkerung offiziell wächst. Das STEK 2030+ ändert daran nichts.

Die Erklärung für uns GRÜNE ist klar: Viele Menschen haben Wohnungen in Klosterneuburg, leben aber hier nicht. Die Wohnungen sind Geldanlage und stehen meist leer. Gleichzeitig aber werden keine leistbaren Wohnungen für junge KlosterneuburgerInnen gebaut. Die ÖVP Stadtregierung weigert sich seit Jahrzehnten stadteigene Wohnungen zu errichten. Auch dafür gibt es im STEK 2030+ keine Änderung.

Wimmer weiter: „Was den Klimaschutz betrifft ist man zwar bestrebt, den Autoverkehr auf nachhaltige Mobilitätsformen (z.B. öffentlicher Verkehr) umzulegen, das wird aber nicht ausreichen. Bei den wichtigen Klosterneuburger Verkehrsverbindungen in den Tälern (Kierling- und Weidlingtal) wird eine ausreichende Umlegung auf öffentliche Verkehrsmittel nur begrenzt zur Verkehrserleichterung beitragen (Busse können PKW-Stau nicht überwinden). Durch das wachstumsbedingte Verkehrsaufkommen sowie weitere Bodenversiegelung wird dies eine weitere Verschlechterung (Luft, Lärm) zur Folge haben. Mit der Verlegung des Umweltbundesamts (UBA) werden in Klosterneuburg kaum neue Arbeitsplätze für Klosterneuburger(innen) geschaffen, sondern schon bestehende Arbeitsplätze aus Wien nach Klosterneuburg transferiert und damit ist wiederum eine Zunahme des Verkehrs und eine weitere Bodenversiegelung bedingt. Dies steht im Widerspruch zum Leitsatz 1.

Was das Grünland betrifft, sieht das STEK 2030+ keinerlei Stopp der Zersiedelung durch sogenannte GEBs (erhaltenswerte Gebäude im Grünland) vor. GEB sind Wohngebäude und dienen primär nicht für die landwirtschaftliche Nutzung. Es besteht daher kein Grund, in Zukunft weitere GEB Widmungen zu erlassen. Sollten landwirtschaftlich genutzte Gebäude im Grünland zur Erhaltung der Kulturlandschaft benötigt werden, so sind diese nach den derzeit gültigen Regelungen jederzeit über die landwirtschaftliche Nutzung zu bewilligen. GEB-Widmungen stehen auch im Widerspruch zum „Grünen Ring um Wien“, den NÖ ÖVP Landesrat Pernkopf als Planungsziel plant. U.a. sagt er: „Wir wollen keinen Siedlungsbrei. Ohne Spielregeln verlieren wir weiterhin wertvollen Boden“.

Wimmer abschließend: „Trotz Klimakrise setzt das STEK 2030+ noch immer auf Wachstum. Die ÖVP will trotz Klimakrise noch immer an das Märchen glauben, Wachstum gäbe es ohne Ressourcen-, Energie- oder Bodenverbrauch. Durch den hohen Siedlungsdruck werden der motorisierte Verkehr und die Bodenversiegelung weiter zunehmen, sowie die Luftqualität und das Stadtklima sich weiter verschlechtern. Dieses STEK 2030+ ist nicht geeignet, die Zukunftsprobleme Klosterneuburgs, insbesondere unter dem Einfluss des Klimawandels, zu bewältigen. Wir GRÜNE sind enttäuscht und können es als nicht zukunftsträchtig nur ablehnen.“

Mit freundlichen Grüßen
STR Mag. Sepp Wimmer
Für die GRÜNEN Klosterneuburg

Zur offiziellen Stellungnahme der Grünen zum STEK 2030+

 

Das weit verbreitete Märchen vom "grünen Wachstum", dass uns einreden will, es gäbe eine »Entkoppelung« von Wirtschaftswachstum und Ressourcen- und Energieverbrauch, dient letztlich nur dem Zweck, der eigentlichen politischen Herausforderung auszuweichen.

Bruno Kern

 

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26.06.2019

 

Stadtentwicklungskonzept 2030+ in der Endphase.

Für GRÜNE besteht Aufklärungsbedarf hinsichtlich zentraler Fragen bei Bevölkerungsentwicklung und Verkehrsentwicklung Pionierviertel. Durch die intensive Bautätigkeit wird das derzeitige Ziel von 35.000 Personen mit Gesamtbevölkerung (Haupt- und Zweitwohnsitz) nicht annähernd zu halten sein. Beim Pionierviertel kommen GRÜNEN nicht auf 4.000 Fahrten, sondern über 6.000.

Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Im Stek und im Amtsblatt (2018/8) wird immer wieder von einer moderaten Bevölkerungszunahme gesprochen. Im Stadtentwicklungskonzept steht: Bei der Entwicklung der Bevölkerung wird der Stadt eine weitere moderate Zunahme prognostiziert“. Oder im Amtsblatt 2018/8: „Klosterneuburgs Bevölkerung wuchs in den Jahren 2001 bis 2017 um ca. 0,5% pro Jahr. Im Vergleich zu anderen Gemeinden der Region ist das ein moderates Wachstum ….“.

Das moderate Wachstum stimmt nur, wenn man die statistischen Daten der Bevölkerungszahlen heranzieht, die mit einem jährlichen Zuwachs von 0,5% nicht hoch sind. Auch dann, wenn man die Zweitwohnsitzer mitberechnet, ist der jährliche Zuwachs von 0,7% auch noch nicht besonders hoch. Von einem moderatem Wachstum ist jedoch nicht mehr die Rede, wenn man die statistischen Zahlen der jährlichen Wohnungszunahme von 1,7% bedeutet, dass zwischen 2001 und 2018 jedes Jahr im Durchschnitt 198 Wohnungen errichtet wurden. Das sind in den17 Jahren 3.376 Wohnungen.

Während also die Gesamtbevölkerung (Personen mit Haupt- und mit Zweitwohnsitz lediglich um 0,75% steigt, steigt die Zahl der Wohnungen jährlich um 1,7%. Normalerweise können die Wohnungen zwar höher steigen, nicht aber in einem so großen Ausmaß. Sind die Unterschiede zu groß wie im Fall von Klosterneuburg mit 1,7% und 0,75% weist dies auf eine deutliche Untererfassung der Gesamtbevölkerung hin. In Klosterneuburg ist dies maßgeblich der Hohe Anteil an Zweitwohnsitzen und die unmittelbare Nähe zu Wien. Jede Person kann aber bei der Volkszählung 1991 entscheiden, in welcher Gemeinde sie den Haupt- und in welcher sie den Zweitwohnsitz angibt. Die Personen, die sowohl einen Wohnsitz in Wien als auch Klosterneuburg haben, entscheiden sich meist für den Wiener Wohnsitz als Hauptwohnsitz. Gibt man z.B. beim Meldeamt nicht die Wiener Wohnung als Hauptwohnsitz an, verliert man den Wiener Parkplatz (Parkpickerl) oder die Wiener Gemeindewohnung. Noch stärker Untererfasst sind die Personen mit Zweitwohnsitz. Normalerweise sind es bei Zweitwohnungen, wie bei den Hauptwohnsitzwohnungen 2,2 Personen pro Wohnung. Es wird aber bei den Zweitwohnungen im Meldeamt oft nur 1 Person oder gar keine angegeben. Im Falle Klosterneuburg wie in anderen Gemeinden in ähnlicher Situation auch, kann man daher nur über die vorhandene Wohnungszahl Rückschlüsse auf die Gesamtbevölkerung ziehen.

Berücksichtigt man, dass im Jahre 2018 etwa 7% der Wohnungen leer standen bzw. gewerblich genutzt wurden (z.B. als Arztpraxis), kommt man für das Jahr 2018 auf 15.570 Wohnungen, die als Haupt- bzw. als Zweitwohnsitz genutzt wurden. Multipliziert man diese Wohnungen mit der statistischen durchschnittlichen Belagsdichte von 2,2 Personen pro Wohnung, so kommt man auf eine Gesamtbevölkerungszahl von 34.700 Personen für das Jahr 2018.

Das hat auch zur Folge, dass wir bereits im Jahr 2020 das Planungsziel vom aktuellen Stadtentwicklungskonzept von 35.000 Personen mit Haupt- und Zweitwohnsitz überschreiten werden. Geht diese Bautätigkeit so weiter und wird noch dazu das Pionierviertel wie geplant errichtet, sind wir dann im Jahr 2030 jenseits der 40.000 Einwohnermarke (Haupt- und Zweitwohnsitz).

 

Pionierviertel Verkehrsaufkommen!

Was die Fragen hinsichtlich des zukünftigen Verkehrsaufkommens des Pionierviertel betreffen, ergeben unsere Berechnungen ganz andere Zahlen als die offiziell vorliegenden (Koch Verkehrsplanung). Wir GRÜNE bekommen bei der Heeranziehung der üblichen „Richtwerte“ ganz andere Zahlen. Dabei kommt man auf ein viel höheres Verkehrsaufkommen beim Kreisverkehr in das Pionierviertel fahren als „offiziell“. Die Wienerstraße in Richtung Wien wird dadurch ungleich höher belastet.
Aus unserer GRÜNEN Sicht ist es daher unbedingt notwendig hier zu validen Verkehrszahlen zukommen. Hier ist auch die Kontrolle der Klosterneuburger Raumplanung gefragt. Es wurde hier auch leider keine nachvollziehbare Berechnungsmethode eingefordert. Auch der schon vorher von der Stadtgemeinde beauftragten Verkehrsplaner (Snizek + Partner) stelle in seiner Verkehrserhebung (2018) für das Pionierviertel fest: 4.000 KFZ pro Tag mehr. Keine Hinweise wie er zu diesen 4.000 KFZ kommen.

Zusammenfassung: Aus GRÜNER Sicht müssen nun, um valide Daten für ein glaubwürdiges Stadtentwicklungskonzept 2030+ zu bekommen die wesentlichen Daten der Bevölkerungszunahme und das Verkehrsaufkommen im geplanten Pionierviertel überprüft werden. Einmal die Divergenz zwischen Bevölkerungszunahme und Zunahme der Wohnungen ist außerhalb jeder statistischen Norm. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen hätten wir jährlich eine Bevölkerungszunahme von +0,7%, das entspricht in realen Zahlen von 229 Personen jährlich und eine Wohnungszunahme von 1,7% (228 Wohnungen). Das würde bedeuten in jeder Wohnung lebt nur 1 Person, aber dies widerspricht allen gängigen Studien wo der anerkannte statistische Mittelwert bei 2,2 Personen liegt.

Wimmer abschliessend: „Die Ursache für dieses Klosterneuburger „Wohn Paradoxon“ kann vielerlei sein. Was wir GRÜNE aber auf jeden Fall verhindern wollen ist, dass wir bei der Erarbeitung des neuen Stadtentwicklungskonzept 2030+ nicht alle Daten (Wohnungsentwicklung) miteinbezogen wurden und dann „explodieren“ uns in den nächsten Jahren Einwohnerzahlen.

Und was den Verkehr, welches das Pionierviertel verursacht betrifft, ist es ebenso wesentlich ob mit 4.000 Fahrten (offiziell) zu rechnen ist, oder mit über 6.000, wie es aus den GRÜNEN Berechnungen hervorgeht. Wir, die am STEK 2030+ arbeiten müssen sicher sein, dass die Verkehrszahlen korrekt sind und nicht die Bevölkerung dann in endlosen Staus steckt und sich die Lebensqualität und die Umweltsituation (und damit auch die Klimasituation) in unserer Stadt massiv verschlechtert.

Diese entscheidenden Fragen sind zu klären:

1) Wie kommt es zum eklatanten Unterschied zwischen der jährlichen Befölkerungszunahme (0,75%) und der jährlichen Zunahme von Wohnungen (1,5%)?

2) Wie kommt es zu den unterschiedlichen Verkehrszahlen beim Pionierviertel zwischen offizieller Berechnung (3.118 Fahrten) und GRÜNER Berechnung (6.237).

 

07.11.2018

Klosterneuburger BauBoom!
Wachstumsbremse in den nächsten 30 Jahren fast unmöglich!

Ca. 153ha unbebautes Bauland und ca. 143ha Bauland zur Nachverdichtung stehen zur Verfügung. Rückwidmung in Grünland aussichtslos!
GRÜNE wollen „gutes Lebens“ statt Wachstum!


Quelle: Wienderwaldatlas (Dr.Mag. Erich Wonka, Band II)


Obwohl der aktuelle Bauboom in Klosterneuburg von immer größeren Teilen der Bevölkerung kritisch gesehen sehen werden, wird die Zukunft kein Ende der Verbauungen bringen. Derzeit sind noch mehr als 163ha (mehr als 200 Fußballplätze) als Bauland gewidmet und unbebaut. Eine Rückwidmung in Grünland ist aus rechtlichen und finanziellen Gründen (Entschädigungszahlungen) nicht möglich. Die Rückwidmung dieser Fläche würde die Stadt bei einem durchschnittlichen m² Preis von € 600,- knapp 1 Milliarde € kosten. Bei einem Jahresbudget von ca. € 80 Mio ist das unvorstellbar. Zu diesen 153ha offenen Baulandes kommen aber noch ca. 143ha (190 Fußballplätze) von Baugründen die zwar schon bebaut sind, aber wo noch Verdichtungs-möglichkeiten zur größeren Verbauung bestehen. Das Einzige wie man eine Reduzierung, aber nur im kleinen Umfang, erreichen könnte, wäre über die Wohneinheiten.“

Dazu der GRÜNE Fraktionsobmann STR Mag. Sepp Wimmer: „Die Stadt erarbeitet aktuell mit dem STEK 2030+ (Stadtentwicklungskonzept 2030+), welches unter anderem die Flächenwidmung und damit die Weichen für die zukünftige Lebensqualität der Klosterneuburger Bevölkerung festlegt. Eine entscheidende Frage dabei ist die des Bevölkerungswachstums. Das Wachstums grundsätzlich begrenzt ist und grenzenloses Wachstum auf einen endlichen Planeten letztendlich nur in Zerstörung enden kann, ist nicht nur ein Grundpfeiler der GRÜNEN Bewegung, sondern zum Glück schon Allgemeinwissen. Städte können nicht uferlos weiter wachsen ohne das in vielen Bereichen die Lebensqualität (Ruhe, saubere Luft, etc.) darunter leiden. Mehr Einwohner heißt mehr Verkehr, mehr Straßen, schlechtere Luft, mehr Lärm, etc.! Wir GRÜNE wollen daher ein „gutes Leben“ statt Wachstum!“

Wimmer weiter: „Wie wir in Klosterneuburg aktuell sehen, ist es fast nicht möglich eine signifikante Eindämmung des Wachstums vorzunehmen, wenn derart viel an gewidmeten, unbebauten Bauland vorhanden ist. Auf diesen Flächen können zukünftig zwischen 4.000 und 13.000 neue Einwohner ansiedeln. (Hier sind die 3.000 Bewohner des Pionierviertel überhaupt nicht berücksichtigt.) Für alle diese zukünftigen Bewohner werden die bestehenden Infrastruktureinrichtungen nicht ausreichen. Dafür wird man neue Straßen brauchen.“

Wimmer abschliessend: „Ich will der regierenden ÖVP gar nicht absprechen, das Problem erkannt zu haben, aber wenn dann immer das Argument kommt, wir wollen nicht das Klosterneuburg ausstirbt, ist dies lächerliche Angstmacherei. Klosterneuburg im Speckgürtel um die Millionenmetropole Wien wird niemals in Gefahr geraten auszusterben. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Klosterneuburg seinen Reiz als eigenständige grüne Gartenstadt mit hoher Lebensqualität verliert und zu einer hektischen Vorstadt von Wien wird. Wir GRÜNE wollen ein gutes Leben statt Wachstum!“

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg

Klosterneuburger Bauland ca. 944,3 ha (1.259 Fußballplätze)
davon verbaut ca. 790,5 ha (1.054 Fußballplätze)
unbebaut, noch zu verbauen ca. 153,6 ha ( 204 Fußballplätze)
dazu kommen noch schon verbaut aber noch nicht ausgereizt ca. 143,4 ha ( 191 Fußballplätze
)
Quelle: STEK 2030+ Steuerungsgruppe Knollconsult

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2.10.2017

 

Große Bausperre in Klosterneuburg!

Organisches Wachstum statt rasanter Verbauung


Auf Initiative der Volkspartei und der Grünen beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. September die bisher umfassendste Bausperre in Klosterneuburg. Diese trat mit selbigem Tag in Kraft und ist vorerst für 2 Jahre erlassen. Damit setzt die Babenbergerstadt auf organisches Wachstum im Wohnbau und möchte Bauprojekte verhindern, die dem örtlichen Entwicklungskonzept entgegenstehen könnten.

Die große Bausperre, die auf Initiative der Volkspartei, der SPÖ und der Grünen am Freitag beschlossen wurde und in Kraft trat, ist die 12. in der Amtszeit von Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager und die umfassendste in der Geschichte Klosterneuburgs. Großbauten und großvolumigen Bauprojekten soll damit eine Handhabe entgegengesetzt werden, um der drittgrößten Stadt Niederösterreichs ein organisches, der hohen Lebensqualität gerecht werdendes Wachstum zu ermöglichen. Gleichzeitig soll damit während der Startphase zur Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzepts (ÖEK) die Pause-Taste gedrückt werden. „Während dieses Prozesses, in den die Bürger eingebunden sind, sollen schnelle Einreichungen verhindert werden, welche die Zielvorgaben unterlaufen könnten“, so Bürgermeister Mag. Schmuckenschlager über die Hintergründe der Bausperre. „Es muss unser Ziel sein, wieder einen politischen Konsens in der Stadtplanung zu finden.“

„Die Grünen unterstützen diese Initiative ausdrücklich. Damit wird nach dem gemeinsam beschlossenen Startschuss zur grundlegenden Überarbeitung des ÖEK nunmehr ein weiterer notwendiger Schritt zur nachhaltigen Sicherstellung der Lebensqualität der Klosterneuburger Bevölkerung gesetzt. Auch wenn damit nicht alle aktuellen Probleme gelöst werden können, so ist damit doch zumindest im Bereich des großvolumigen Wohnbaus eine klare Ausrichtung vorgegeben, um die Ziele des begonnenen Planungsprozesses sicherzustellen“, so Stadtrat Mag. Sepp Wimmer.

Klosterneuburg möchte mit seinen Ressourcen noch bewusster umgehen, den ökologischen Abdruck verbessern und ein Wachstum ermöglichen, das dem von viel Grün geprägten Lebensraum, der für die Attraktivität der Stadt eine maßgebliche Rolle spielt, gerecht wird. „Nicht zuletzt möchten wir mit dem Eintritt in das e5-Programm unsere Verantwortung in Sachen Klima- und Umweltschutz noch stärker wahrnehmen. Vor diesem Hintergrund ist auch die Bausperre zu sehen“, so Schmuckenschlager. Das Wachstum soll damit entschleunigt und weniger rasant von Statten gehen.

Planungsstadtrat Christoph Kaufmann begrüßt diesen Schritt: „Mit dieser Bausperre setzen wir den Startschuss für das intensivste stadtplanerische Entwicklungskonzept in der Geschichte Klosterneuburgs. Wir müssen das Heft des Handelns wieder stärker in die Hand nehmen und noch deutlicher klarstellen, wo Wachstum möglich ist und wo nicht.“

Die Bausperre gilt für rund 300 Wohneinheiten. Betroffen sind alle als Bauland-Wohngebiet und Bauland-Kerngebiet gewidmeten Bereiche, die keine Beschränkung auf Wohneinheiten aufweisen. Alle bis dato eingereichten Projekte werden nach den gesetzlichen Grundlagen abgewickelt. Dies betrifft rund 300 Wohneinheiten, welche sich derzeit in Bewilligungsverfahren befinden, bzw. baubehördlich bewilligt sind, bei denen jedoch noch kein Baubeginn erfolgt ist.

Mit der großen Bausperre wird sichergestellt, dass keine Projekte den Prozess des ÖEK stören und etwaigen Wünschen und Zielen der Bevölkerung entgegenstehen.

Informationen auch auf www.klosterneuburg.at!

Betroffen sind alle als Bauland-Wohngebiet und Bauland-Kerngebiet gewidmeten Bereiche, die keine Beschränkung auf Wohneinheiten aufweisen. (Das bedeutet, daß die Bausperre nur großvolumige Bauten betrifft, kleinere, also Ein- oder Zweifamilien Bauprojekte davon nicht betroffen sind.) Alle bis dato eingereichten Projekte werden nach den gesetzlichen Grundlagen abgewickelt. Dies betrifft rund 300 Wohneinheiten, welche sich derzeit in Bewilligungsverfahren befinden, bzw. baubehördlich bewilligt sind, bei denen jedoch noch kein Baubeginn erfolgt ist.

 

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25.11.2016

Zwei Jahre Bausperre!
Grüne verlangen ein Ende vom ständigen „Stückwerk“ und die Erstellung eines neuen zeitgemäßen

örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK)*.

Gleichzeitig müssen die Schwachstellen im Bereich der Ortsbildgutachten ausgeräumt werden!


Dazu der Fraktionsobmann der Klosterneuburger GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Es macht wenig Sinn, wenn man jetzt im Zuge der zweijährigen Bausperre über sämtliche Schutzzonen verhängt (dazu gehören die eigentlichen Schutzzonen wie auch Altortgebiete und Ortsbildzonen) und nun wieder nur kleinflächig die Symptome behebt. Wir warnen die ÖVP davor, jetzt wieder nur ein paar „kosmetische Korrekturen“ vorzunehmen. Wir müssen die Basis, auf der die gesamte Stadtentwicklung beruht, das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) neu erstellen. Das alte ÖEK ist über 10 Jahre alt und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen, insbesondere des enormen Baudruckes. Ein neues ÖEK bringt vor allem die Stadt vom „Reagieren zum Agieren“, zu Planungs- und Rechtssicherheit und die notwendige Kontinuität für die städtebaulichen Entscheidungen der kommenden Jahre. Wir hoffen, dass die ÖVP dies auch so sieht und bereit ist, hier das notwendige Geld und Personal zur Verfügung zu stellen. Ein aktuelles ÖEK ist für die Bevölkerung wichtiger als eine neue „goldene Tintenburg“ wie das BH Gebäude.

Wimmer weiter: „Und neben dieser wichtigen Weichenstellung mit dem ÖEK für die Zukunft, müssen auch noch die eklatanten Schwachstellen im derzeitigen System der Ortsbildgutachten beseitigt werden. Im derzeitigen Ortsbildgremium sind es immer die gleichen drei Ortsbildgutachter die involviert sind. Und da kommt es dann, wie bei der Skallgasse vor, dass das amtliche Gutachten eines dieser drei Ortsbildgutachter dann von der Stadt beauftragt nur mickrige fünf Seiten umfasst ein o.k. zum Bau der Großwohnanlage gibt. Ganz anders ist das Gegengutachten der Anrainer. Auf 28 Seiten wird ein hochwertiges Gutachten erstellt. Bei 6 untersuchten Kriterien kommt es für 5 davon zum Schluss, dass keine harmonische Einfügung der Großwohnanlage in die charakteristische Struktur gegeben ist (das betrifft insbes. Bebauungsdichte und Dimension der Konstruktion = Kubatur!). Dieses Gutachten hat für uns wirklich alle Kriterien behandelt und untersucht. Es hat z.B. für JEDES Grundstück der Umgebung die Dichte und Kubatur erhoben!!). Und der Gutachter (DI Liske) ist nicht irgendwer, sondern hat für das Land NÖ den relevanten Leitfaden zu den Schutzzonen verfasst.

Wimmer weiter: „Und das wir hinsichtlich der Ortsbildgutachten ein Problem haben, zeigt sich auch auf andere Weise: Grundsätzlich werden Ortsbildgutachten erst im Hauptverfahren eines Bauverfahrens durchgeführt. Es gibt jedoch spezielle Fälle wo Ortsbildgutachten auch schon im Vorverfahren eingeholt werden wie in der Nikolaihofg. und wo dann Großbauten schon im Vorfeld dadurch verhindert werden. Wir Grünen haben natürlich nichts dagegen, wenn Großbauten in Schutzzonen verhindert werden. Nur wir fragen uns, was haben die Anrainer in der Nikolaihofgasse, dass sie zu dieser „Bevorzugung“ kommen, was die Anrainer der Skalgasse nicht haben?"

Wimmer abschließend: „Das alles sind für uns GRÜNE viele Gründe so rasch als möglich ein neues ÖEK und transparente Ortsbildmechanismen zu erstellen. Die GRÜNEN werden diesbezüglich bei der kommenden GR-Sitzung am Freitag, den 25.November einen Dringlichkeitsantrag einbringen.Wir brauchen nicht nur Gespräche und Diskussionen über ein neues ÖEK, sondern wir brauchen einen Beschluß das es gemacht wird.“

Nach Gesprächen mit der regierenden ÖVP über eine weitere gemeinsame Vorgangsweise hinsichtlich eines Gemeinderatsbeschlusses für ein neues ÖEK ist man übereingekommen, dass bei der GR-Sitzung am 16.Dezember 2016 ein parteienübergreifender Antrag beschlossen wird. Aus diesem Grund verzichten die GRÜNEN auf die Einbringung eines eigenen Dringlichkeitsantrages zur GR-Sitzung am 25.November 2016.

Erarbeitung eiens neuen ÖEK wurde in der GR-Sitzung vom 16.12.2016 einstimmig beschlossen.

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg

* Das "Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK)" definiert für die gesamte Stadt Entwicklungsziele für das Bauland, das Grünland und den Verkehr mittels Zuordnung bestehender und zukünftiger Funktionen.

 

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24.10.2016

Stadt reagiert auf die zahlreiche Verbauung der Schutzzonen und erlässt Bausperre für die Schutzzonen!
(betrifft: eigentl. Schutzzonen, Altortgebeite und Ortsbildzonen).

Grüne bedauern dass man nicht schon früher ihre Warnungen erstgenommen hat! Nun wurde wieder ein Jahr verloren wo vieles zum Nachteil der Stadt verbaut wurde!


Dazu der Fraktionsobmann der Klosterneuburger GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Wenn im Wochentakt Klosterneuburger Schutzzonen verbaut werden und die Bewohner eines Viertels nach einander lautstark protestieren, ist es überfällig dass die Politik reagiert. Wir Grünen haben schon vor einem Jahr bei der Beschlussfassung der damaligen Schutzzonenbestimmungen hingewiesen, dass die Änderungen nicht ausreichend sind. Und genauso ist es jetzt leider gekommen. Hätte die ÖVP aus parteipolitischen Gründen unsere Warnungen nicht in den Wind geschlagen, wären der Bevölkerung einige riesige Neubauten in den Schutzzonen erspart geblieben. Z.B. in der Skallgasse. Auch für den jetzigen Auslöser der Bausperre, die große Verbauung im Bereich des Weidlinger Ortskerns (Weidlinger Hpstr. 13) kommt die Bausperre leider zu spät. Die Bauprojekte sind eingereicht und fallen nicht unter die Bausperre.“

Wimmer weiter: „Diese Projekte zum Nachteil der Lebensqualität der Bevölkerung kann man mit der Bausperre nicht mehr verhindern, dafür wird die ÖVP die politische Verantwortung übernehmen müssen. Nach den großen Widerständen in der Bevölkerung ist es jetzt aber doch für die regierende ÖVP offensichtlich, dass die Schutzzonenbestimmungen völlig unzureichend sind um die Lebensqualität der Klosterneuburger zu schützen. Wie 2013 wird nun wieder eine Bausperre über sämtliche Schutzzonen, dazu gehören sowohl die eigentlichen Schutzzonen wie auch Altortgebiete und Ortsbildzonen, verhängt. Wir warnen die ÖVP neuerlich davor jetzt wieder nur ein paar „kosmetische Korrekturen“ vorzunehmen, denn dann müssen wir in ein zwei Jahren die Bevölkerung wieder mit einer Bausperre konfrontieren. Um das Problem in den Griff zu bekommen, brauchen wir eine klare Reglementierung im gesamten Schutzzonenbereich, z.B. auf 2 bis 3 Wohneinheiten pro Grundstück andenken. Sollte BGM Schmuckenschlager eine grundlegende und langfristige Problemlösung vorhaben, so hat er die volle Unterstützung der Grünen. Ziel muss es sein:

Bewahrung der Struktur der einzelnen gewachsenen Grätzl, das heißt:

a) keine großvolumigen Wohnblöcke in den Schutzgebieten.

b) Verhinderung, dass Grundstückszusammenlegungen nur zum Zwecke des Baus von großvolumigen Bauten gemacht werden.

c) Expertengutachter (Ortsbildgutachter) müssen zukünftig verstärkt die Bedürfnisse und Wahrnehmungen der lokalen Bevölkerung in ihre Gutachten mit einbeziehen.


Die Phase der Bausperre soll auch genutzt werden, um gemeinsam mit Expertinnen und BürgerInnen Richtlinien für ein harmonisches Wachstum der Stadt zu entwickeln.

Wimmer abschließend: „Klosterneuburg muss nun endlich den längst überfälligen Schritt einer klar reglementierten Stadtplanung angehen. Zum Schutz des Erhaltes der Lebensqualität unserer Bevölkerung und dem Erhalt unserer städtischen Identität als lebenswerte „grüne Oase“ im Nahbereich der Millionen Stadt Wien.“

Aktuelles Großbauprojekt in einer Schutzzone
Weidling Zentrum, Hpstr.13.

Geplant: 5 Häuser, 3 Bungalows, 4 Dachwohnungen
http://www.rnt.at/index.html

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23.9.2017

Klosterneuburg!
"Boom-Town"?

 

Stellungnahme dazu vom Fraktionschef der Klosterneuburger Grünen STR Mag. Sepp Wimmer:

„BGM Schmuckenschlager hat sich offensichtlich ja schon weit von den Befindlichkeiten der Klosterneuburger Bevölkerung entfernt, wenn er stolz darauf ist, dass Klosterneuburg eine „Boom-Town“ ist. Das einzige was boomt sind die unbezahlbaren Wohnbauten. Das letzte was die Klosterneuburger Bevölkerung will, ist eine „Boom-Town“, sondern eine kleine feine mittelständische Stadt mit hoher Lebensqualität. Diese Lebensqualität wird gerade durch die von Schmuckenschlager so stolz verkündete „Boom-Town“ mit Wohnsilos zubetoniert. Wohnsilos mit Luxuswohnungen die für die Klosterneuburger Jungen unerschwinglich sind. Und bevor Schmuckenschlager wieder einmal Angstphantasien äußert, dass Klosterneuburg aussterben wird, soll er endlich einmal eine klare Aussage machen, wieviel Einwohner Klosterneuburg verträgt ohne das die jetzt schon sinkende Lebensqualität noch weiter abnimmt.“

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Stadtentwicklung & Bauen in Klosterneuburg

"Kommen Sie nach Klosterneuburg und bauen Sie Ihr eigenes Haus!" Dies ist ein gängiger Werbespruch in der österreichweiten Immobilienszene. Aber hat Klosterneuburg noch wirklich so viel Platz um tausenden zusätzlichen neuen Klosterneuburgern Wohnflächen, geschweige denn einen Platz für eine eigenes Haus zu bieten? Ist Klosterneuburg, durch die derzeit intensive Verbauung nicht gerade dabei seinen Charme als grüne Gartenstadt zu verlieren? Verlieren nicht gerade viele KlosterneuburgerInnen ihre jahrzehntelange Wohn- und Lebensqualität, weil jedes Baulandgrundstück bis zum letzten cm verwertet wird? Wo sind die Grenzen für die Verbauung in Klosterneuburg? Hier tritt auch das politsche Versagen der mit absoluter Mehrheit regierenden ÖVP klar zu Tage. Ohne ein aktuelles örtliches Raumordnungskonzept zu haben, wird die Verbauung voran getrieben. Niemand weiß, ob das was am Ende heraus kommt für die Stadt erträglich ist. Einige der damit auftretenden Probleme wollen wir Ihnen hier aufzeigen.

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg

 


NÖN 23.Mai 2013

 

 

 


KURIER 23.Mai 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Kurier
28.Mai 2013

17.Mai 2013

Wachstum unendlich?

Wie viele Einwohner verträgt Klosterneuburg

ohne dass die Lebensqualität darunter leidet?

 

35.000 EinwohnerInnen sind das festgelegte raumordnerische Ziel für Klosterneuburg!


Derzeitiger Einwohnerstand ca. 33.600


Derzeit gibt es noch unbebautes Bauland für weitere ca. 4.100 Einwohner.
Weiters stehen im bereits jetzt bebauten Bauland durch Baulandverdichtungen Wohnmöglichkeiten für zusätzliche ca.1.600 Einwohner zur Verfügung!

Damit steht derzeit Bauland für 39.300 EinwohnerInnen zur Verfügung!


Derzeit also schon vorhandenes Bauland
für ca. 39.300 Einwohner!


Aber es wird
weiter umgewidmet!
z.B.: stadteig. Grünlandfl. beim Oberen Stadtfriedhof

 

Aber es wird
weiter umgewidmet!
z.B.: Kreindlhofgründe in Bauland und Kläranlage in Grünland
oder
Park Stollhof in Bauland - Gründe beim "Weißen Hof in Grünland


 

 

 

 


 


ÖVP Konzept für leistbares Wohnen:
Gemeindegrundstücke an private Bauträger vergeben!
GRÜNE
ÖVP Konzept führt zu nicht leistbaren Wohnungen!

ÖVP Flugblatt Mai 2013 (Ausschnitt)

.Die ÖVP vergibt (Baurecht auf 99 Jahre) gemeindeeigene Grundstücke (obwohl sie dort leistbare Wohnungen errichten könnte) an frei finanzierte Bauträger. Diese wiederum errichten "frei finanzierte" Wohnungen die sich kein Junger, keine junge Familie, leisten kann. Die ÖVP behauptet dann, es gibt keine leistbaren Wohnungen (obwohl sie dafür sorgen hätte können) und verschafft sich somit einen Freibrief weiteres Grünland in Bauland umzuwidmen. Und diese Grundstücke vergibt sie wieder an private Bauträger, usw., usw.. Und leistbare Wohnungen werden in Klosterneuburg nie gebaut
Und warum praktiziert die ÖVP ihr "Konzept der nicht leistbaren Wohnungspolitik"?
Ganz einfach: Die ÖVP braucht um einigermaßen ihre Verschuldung im Griff zu halten und zukünftige Millioneninvestitionen wie die Erweiterung des Happylands (€ 9 Millionen) finanzieren zu können, jeden Euro. Und da bleiben eben die leistbaren Wohnungen und die jungen Leute auf der Strecke.



Kierlingerstr. 118-120
Gemeindeigenes Grundstück & gemeindeeigener Bau

Privter Bauträger plant auf Grundstück der Stadt 70 freifinanzierte Wohnungen. Stadt bekommt nur Vergaberecht für fünf Kleinstwohnungen. Grüne sind empört über die Wohnbaupolitik der ÖVP und fordern kommunalen Wohnbau.

Immer deutlicher zeigt sich, dass die ÖVP Politik des Verkaufs (bzw. Vergabe von 99 jährigen Baurechtsverträgen) von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger um Budgetlöcher zu stopfen, nur zu einem führt: Immer weniger leistbare Wohnungen für junge KlosterneuburgerInnen! Die ÖVP vernachlässigt völlig wohnungspolitische Steuerungskompetenzen.

Auf der Kierlingerstr.Nr. 118-122 stadtauswärts, kurz vor dem Stollhofpark, befindet sich ein großer alter abgewohnter Gemeindebau der Stadt. Dieser wurde in den vergangenen Jahren ausgesiedelt. Auf Vorschlag der ÖVP wurde im Sommer 2012 einem privaten Bauträger (Hart & Haring GmbH) vertraglich eine Option für einen Baurechtsvertrag über zwei Jahre zu gestanden. Die Stadt soll lt. diesem Vertrag ein Vorschlags- bzw. Mietrecht für fünf Wohnungen in der Größe bis zu ca. 50m² eingeräumt werden. Damit soll lt. Vertrag die Möglichkeit geschaffen werden jungen Familien in Klosterneuburg bei der Wohnungsvergabe zu unterstützen.

Dazu der Grüne STR Mag. Sepp Wimmer: „Wir Grüne sind aus allen Wolken gefallen, als wir nun ein Ende der Umwelt zerstörerischen Umwidmungen von Parkanlagen und Grünland in Bauland forderten und von der ÖVP erfuhren mussten, wie schlimm es wirklich um leistbare Wohnungen in Klosterneuburg bestellt ist und dass es in Klosterneuburg fast keine leistbaren Wohnungen für Junge und junge Familien gibt. Vor einem Jahr noch hat der Gemeinderat auf Vorschlag der ÖVP ein großes Grundstück an der Kierlingerstraße, an einen privaten Bauträger vergeben. Von den 70 Wohnungen kann die Stadt nur fünf winzige 50m² Sozialwohnungen an junge Klosterneuburger Familien vergeben. Alle anderen 65 Wohnungen werden „frei“ vergeben und sind daher wieder unerschwinglich und nicht leistbar für junge KlosterneuburgerInnen.

Wimmer weiter: „Die ÖVP hat uns damals völlig vorenthalten wie katastrophal die Lage in Klosterneuburg bei leistbaren Wohnungen ist. Immer deutlicher zeigt sich, dass die Vorgangsweise der ÖVP mit dem Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken Budgetlöcher zu stopfen, nur zu einem führt: Dass es fast keine leistbaren Wohnungen mehr für junge KlosterneuburgerInnen gibt.

Aus dieser Erfahrung werden wir Grünen zukünftig bei jedem Verkauf oder Baurechtsvertrag eines gemeindeeigenen Grundstückes fordern, dass

a) entweder die Stadt selbst kommunale Wohnungen errichtet
oder
b) mindestens 50% der Wohnungen, die auf Gemeindegrundstücken errichtet werden, welche an private Bauträger vergeben werden, der Stadt zur Vergabe an junge Menschen und Familien zu vorher vereinbarten LEISTBAREN Preisen zu Verfügung gestellt werden.

Wimmer abschließend: „Wohnen ist ein wesentlicher Teil jeder Lebensqualität. Dort wo Menschen mit geringen Einkommen günstige Wohnungen benötigen, muss die Stadt selbst präsent sein und für ein Wohnungsangebot sorgen. Das gilt selbstverständlich auch für Klosterneuburg. Wir wachsen jährlich Einwohnermäßig, und dies nicht nur um Menschen die begütert sind. Sollen sich jene, die es sich leisten können, ihre Wohnträume erfüllen, aber es muss auch für die Jungen, die mit ihren Einkommen auf dem freien Markt nichts mehr leistbares finden, leistbare Wohnungen geben. Auch wenn dies die ÖVP anders sieht!“

 

 

 

 

 

 

 

 

 


24.März 2015

 

 

28.März 2015

Gemeinderat beschließt öffentliche Auflage und Einsicht der Bevölkerung in die überarbeiteten Schutzzonen!

GRÜNE sehen darin eine Verbesserung, jedoch noch keinen ausreichenden Schutz.


Link zu den Detailplänen der einzelnen Schutzkategorien

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass mit den bislang rechtskräftigen Planungen in der aktuellen Form (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan samt Bebauungsvorschriften) der Erhalt der stadtbildprägenden, schützenswerten Bausubstanz nicht ausreichend gesichert werden kann.

Insbesondere durch die Einflussfaktoren hoher Siedlungsdruck, beschränkte Baulandreserven, Immobilienspekulation sowie fehlender zeitgemäßer Wohnstandard und hoher Erhaltungs- und Betriebskosten bei Bestandsgebäuden zeigt sich, dass diese – grundsätzlich erhaltenswerte – Bausubstanz erheblich in ihrem Bestand bedroht ist.

Der Klosterneuburger Gemeinderat hat daher im Jahr 2013 beschlossen die Schutzkategorien der bestehenden Schutzzonen zu überarbeiten. Zur Sicherung der Durchführung dieser Änderung des Bebauungsplanes wurde beschlossen, eine zweijährige Bausperre für die betreffenden Gemeindegebietes zu erlassen.

Als Vorreiter in Niederösterreich hat sich, neben einigen anderen, die Stadtgemeinde Baden dieser Problemstellung im eigenen Gemeindegebiet angenommen und zur Lösung dieses Problems das Instrument der Schutzzonenfestlegung im Bebauungsplan genutzt. Zur Umsetzung ihres Schutzzonenmodells wurden in einem vorher definierten Untersuchungsraum alle Objekte vor Ort und mittels Fotodokumentation erhoben. Anschließend wurden die Objekte hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit sowie das Gemeindegebiet hinsichtlich der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen kategorisiert. Entsprechend der verschiedenen Kategorien wurden kleinteilig Schutzzonen, unterschiedlicher Typen, im Bebauungsplan festgelegt und Bebauungsbestimmungen erlassen.

Da sich auch die Stadtgemeinde Klosterneuburg mit dieser Problemstellung konfrontiert sieht und die derzeitige Festlegung von Schutzzonen und Altortgebieten nicht ausreicht, um bauhistorische Bausubstanz zu schützen, soll die Schutzzonenfestlegung im Bebauungsplan der Stadtgemeinde überarbeitet werden.

Dabei sind die Ziele für die Festlegung neuer Schutzzonen: die Erhaltung der bauhistorisch schützenswerten Bausubstanz und des charakteristischen Ortsbildes sowie dessen strukturverträgliche Weiterentwicklung und gleichzeitig die Möglichkeit, durch verträgliche Neu-, Zu- und Umbauten die Voraussetzungen für zeitgemäße Wohn- und Arbeitsstandards (vor allem im Altbestand) zu schaffen.

In der GR-Sitzung vom 27.3.2015 wurde nun die gesetzlich vorgesehene sechs wöchige öffentliche Auflage für die Bevölkerung beschlossen. Die GRÜNEN, welche trotz Verbesserungen noch Schwachstellen in den überarbeiteten Schutzzonenbestimunngen sehen, habendem nicht zugestimmt, sondern den Antrag zur Verlängerung der Bausperre um weitere Verbesserungen erarbeiten zu können, eingebracht.


GRÜNEN bringen Antrag zur Verbesserung der Vorlage ein!


Sachverhalt
Mit Beschluss vom 28.06.2013 hat der Gemeinderat eine Bausperre gemäß § 74 NöBauO zur Neufestlegung von Schutzzonen beschlossen. Explizites Ziel dieser Bausperre war eine Überarbeitung des Bebauungsplans zur Verordnung neuer Schutzzonen zum Schutz des äußeren Erscheinungsbildes von Einzelobjekten, bauhistorisch wertvoller Siedlungsgefüge, ortsbildprägender Gebäudestrukturen, Ensembles und charakteristischer Straßenräume mit hohem Identifikationspotential.

Erreicht werden soll das durch Verordnung von auf den besonderen Charakter der erhaltenswerten Baustruktur abgestimmte Regelungen für die Bebauung, durch planliche Festlegungen im Bebauungsplan und Verankerung entsprechender Regelungen in den Bebauungsvorschriften.

Dazu wurde zunächst in einem ersten Schritt in äußerst umfangreicher Detailarbeit eine umfassende Erhebung der aktuellen Situation in jenen Gebieten, für die die Bausperre verordnet war (18,6% des Baulandes von Klosterneuburg) gemacht (Grundlagenforschung) (Erhebung und Bewertung bezüglich jedes einzelnen Gebäudes).

Auf Basis dieser Erhebung wurde dann versucht, entsprechende Regelungen zur Erreichung des in der Bausperrenverordnung definierten Ziels zu formulieren. Das Ergebnis liegt nur vor (siehe TOP 67 dieser GR Sitzung), es kann aber nur zum Teil überzeugen:

Der geplante „Klosterneuburger Weg“ bietet allerdings nicht in allen Punkten tatsächlich jene Grundlage, um die angeführten Ziele nachhaltig zu erreichen – zur Zielerreichung erscheinen vielmehr weitere und strengere Eingriffe (wie von anderen Gemeinden bereits umgesetzt!) unabdingbar.

Beispielsweise seien genannt: die Überarbeitung der bestehenden Bauklassen (zB Gleichstellung maximale Anzahl der Geschosse wie Bauklasse); die Festlegung fixer Gebäudehöhen – unter Anpassung an den Umgebungsbestand; die Überarbeitung von Baufluchtlinien; die Festlegung einer Maximalkubatur; die Erhöhung der Mindestbauplatzgröße bei Grundstücksteilung; die Schaffung der Möglichkeit des Schutzes einzelner Objekte aufgrund ihrer lokalen Charakteristik; Einführung einer Schutzzonenkategorie „Pufferzone“ ...


Antrag
1) Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich eine Verlängerung der bestehenden Bausperre (Beschluss des GR vom 28.06.2013) um ein Jahr. Der Herr Bürgermeister wird beauftragt die notwendigen rechtlichen Grundlagen (Verordnung) ausarbeiten zu lassen und dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 24. April 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen.

2) Vom Planungsteam und im zuständigen Ausschuss werden umgehend weitergehende Regelungen ausgearbeitet, die eine tatsächliche Erreichung der Ziele der gegenwärtigen Bausperre sicherstellen.

3) Die bislang vorliegenden Regelungen zur Neufestlegung der Schutzzonen sind nicht in das geplante Auflageverfahren mit aufzunehmen.

Begründung der Dringlichkeit
Ohne eine Verlängerung läuft die Bausperre Ende Juni 2015 aus – und können die zur Erreichung der explizit in der Bausperre festgelegten Ziele erforderlichen Nachbesserungsarbeiten des vorliegenden Modells zur Neufestlegung von Schutzzonen („Klosterneuburger Weg“) nicht rechtzeitig er- und in die Planinstrumente eingearbeitet werden.

Für den Antrag der GRÜNEN die Bausperre um ein Jahr zu verlängern um Verbeserungen zu erzielen stimmten GRÜNE, PUK und L.Hofbauer. Dagegen stimmten ÖVP, SPÖ,FPÖ, NEOs.
Damit wurde der GRÜNE Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOs wurde die sechswöchige Auflage des vorliegenden Entwurfs beschlossen.

Die Entwürfe zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes sind in der Zeit vom
30. März 2015 bis 11. Mai 2015
im Rathaus Klosterneuburg, Rathausplatz 1,
Geschoß 3A, Zimmer 305,
von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr und zusätzlich dienstags in der Zeit von 13.30 bis 17.30 Uhr zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.



 

 

 

 


Schutzzone MÜHLENGASSE

Die Mühlengasse ist rechtsseitig des Kierlingbaches eine Häuserzeile aus historisch wertvollem Baubestand aus der Zwischenkriegszeit. Sie entspricht den Vorstellungen einer "Gartenstadtidee" für die damalige Mittelschicht. Diese Gartenstadtidee ist ursprünglich ein vom Briten Ebenezer Howard im Jahr 1898 in England entworfenes Modell als Reaktion auf die schlechten Wohn- und Lebensverhältnisse sowie die horrend steigenden Bodenpreise in den stark gewachsenen Städten. Die Gebäude auf dieser Seite der Mühlengasse sind schlicht, einfach und von einheitlicher einstöckiger Größe und Form. Das Besondere dort ist, das noch eines der wenigen Beispiele in Österreich ist, wo eine geschlossene Häuserzeile von einstöckigen Reihenhäusern der Idee der Gartenstadt entspricht. Nicht zuletzt deshalb hat sie die Stadt schon vor Jahren zur Schutzzone erklärt. 2013 wurde darüber hinaus noch eine Bausperre verhängt. Und nun soll es möglich sein, daß in dieses einzigartige „Stadtjuwel“ wo es nur einstöckige Reihenhäuser gibt, ein riesiger Wohnblock mit 9 Wohneinheiten hinkommt?


Schwarz punktiert umrandet die Schutzzonen


Geplantes Bauprojekt

Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Seit Jahrzehnten gilt die Mühlengasse als bauliche Schutzzone. Am 28. Jini 2013 verhängte die Stadt zusätzlich zur Schutzzone eine Bausperre. Es stellen sich für uns GRÜNE viele Fragen, aber eine ganz besonders! Wieso hat die Baubehörde so ein großes Problem dieses Projekt abzulehnen? Dieses Projekt mit 9 Wohneinheiten widerspricht ganz eindeutig dem Schutzcharakter der Mühlengasse. Im Klosterneuburger Bebauungsplan zu Schutzzonen heißt es ganz klar: „Pkt 6.1 Die das Ortsbild prägenden baulichen Strukturen und architektonischen Formen der Schutzzonen und des Altortgebietes sind zu erhalten. Neu- und Zubauten von Gebäuden sind in Umfang und Baumassengestaltung diesen Strukturen im Umgebungsbereich anzupassen. Ein Wohnblock mit 9 Wohneinheiten paßt sich weder von der Kubatur, noch der Baustruktur, noch mit seiner architektonischen Form den einstöckigen Reihenhäusern an! Vor wem hat man da so große Angst, dass man hier bei der Ablehnung so herum laviert? Oder ist einfach die Schutzzonenverordnung das Papier nicht wert auf dem sie steht?“

 


KURIER 9.Jänner 2015


KURIER 14.Jänner 2015

 

12.Jänner 2015

Neue Bauaffäre um städtische Baubehörde und Stift!

Volksanwaltschaft kritisiert Änderung der Flächenwidmung heftig: Eine ordentliche Baubehörde macht das nicht!

GRÜNEN stellen nun die Frage, ob nur „zufällig ein Fehler“ zum Vorteil des Stiftes passiert ist, oder ob das Verfahren bewußt manipuliert und die Gemeinderäte getäuscht wurden?


Es gibt in der gesamten Umgebung kein weiteres Grundstück das eine 100%ige Bebgauungsdichte hat!

Zum gegenständlichen Fall Umwidmung auf BKL III und Bebauungsdichte 100% des Grundstück Nr. 665 EZ 301 in der Hölzlgasse!

- Im Jänner 2012 behandelt der Planungsausschuß die vom Eigentümer Stift Klosterneuburg gewünschte Umwidmung von BKl. II auf BKl. II/III. Der Ausschuß lehnt ab. Von einer Erhöhung der Bebauungsdichte war dabei kein Wort. Es ging nur um die Bauklassenerhöhung.

- Im März 2012 behandelt der Ausschuß neuerlich den Antrag des Stifts auf Erhöhung der Bauklasse. Da man nun in der Umgebung ein Gebäude mit BKl. III ausfindig gemacht hat, wird nun vom Ausschuß BKL III beschlossen. Von einer Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% ist hier wieder nicht die Rede.

So geht das dann in die öffentliche Auflage zur Einsicht für die Bevölkerung.

- Im Juni 2012: nach der öffentlichen Auflage werden in der Sitzung des Ausschusses die Stellungnahmen behandelt. Im Zuge dieser Behandlung wird plötzlich auch eine Stellungnahme der Baubehörde, die eine Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% vorsieht, eingebracht. Begründet wird dies als eine Ausschußentscheidung in der März Sitzung Die Ausschußmitglieder glauben den Beamten und überprüfen diese Aussage nicht und so geht die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% in die Gemeinderatssitzung vom 29.Juni 2012 und wird beschlossen.

Der Grundstücksbesitzer des Nachbargrundstückes ortet eine nicht rechtmäßige Vorgangsweise und wendet sich an die Volksanwaltschaft. Das Stift vergibt das Baurecht an einen Bauträger der dort eine Wohnanlage plant. Im Zuge der Involvierung der Volksanwaltschaft durchleuchten die Grünen noch einmal den gesamten Umwidmungsvorgang und stoßen auf erstaunliches.

Dazu STR Mag. Sepp Wimmer der Fraktionschef der GRÜNEN:

1) In keiner der Ausschußsitzungen vor der öffentlichen Auflage wo es um die Flächenwidmungsänderung dieses Grundstücks gegangen ist, ging es um die Erhöhung der Bebauungsdichte. Es ging IMMER NUR um die Bauklassenerhöhung. Alle Protokolle belegen dies.

2) Es gab also niemals einen Beschluß des Ausschusses auf Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100%.

3) Die Flächenwidmung ist nicht rechtmäßig, da diese Änderung der Bebauungsdichte auf 100%, also die Möglichkeit der Verbauung des gesamten Grundstückes, in der gesetzlich vorgeschrieben öffentlichen Auflage für die Bevölkerung nicht enthalten war. Insbesondere ist die Flächenwidmung dann rechtswidrig, wenn die Baubehörde argumentiert, die 100% Bebauungsdichte wäre schon vorher im Ausschuß beschlossen worden. Wenn dem so wäre, hätte man sie der Bevölkerung in der öffentlichen Auflage vorlegen müssen. Dies wurde nicht getan und somit wurden der Bevölkerung in der öffentlichen Auflage falsche Unterlagen vorgelegt und den wahren Sachverhalt, die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% verschwiegen.

Der entscheidende Punkt ist:
Die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% wurde der Bevölkerung bei der öffentlichen Auflage nicht vorgelegt.

Dazu STR Mag. Sepp Wimmer der Fraktionschef der GRÜNEN: „An der Sache ist leider mehr dran als nur ein „Geschmäckle“, insbesondere weil es wieder einmal um Immobilien geht, also und Geld, und das Stift und die Stadt daran involviert sind. Wobei das Stift aus dieser Umwidmung auf 100% Bebauungsdichte einen großen finanziellen Vorteil gezogen hat. Ein Grundstück mit 100% Bebauungsdichte ist natürlich mehr wert als eines mit 60%. Aus unserer Sicht ist die Umwidmung eindeutig rechtswidrig, da die Erhöhung der Bebaubauungsdichte auf 100% in der öffentlichen Auflage für die Bevölkerung im Sommer 2012 nicht enthalten war. In keiner der Ausschußsitzung vor der öffentlichen Auflage war die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% ein Thema. Der Gemeinderat wurde ganz offensichtlich bei seiner Beschlußfassung getäuscht und man hat ihm glauben lassen die Bevölkerung hätte die Fakten der Flächenumwidmung zur Gänze gekannt.“

BGM Schmuckenschlager täuscht ganz bewußt die Bevölkerung!

Wimmer abschließend: „Die Äußerungen von BGM Schmuckenschlager zur völlig berechtigten Kritik der Volksanwaltschaft zu dieser neuen losterneuburger Bauaffäre sind mehr als eigenartig. Schmuckenschlager meint, es sei alles korrekt abgelaufen und der Gemeinderat und das Land NÖ hätten nichts daran auszusetzen gehabt. Natürlich hatten wir nichts daran auszusetzen, wir sind ja davon ausgegangen, daß das Auflageverfahren für die Bevölkerung korrekt abgelaufen sei und die Beamten die Erhöhung auf 100% nicht erst nach der Auflage für die Bevölkerung eingefügt hatten. Und wenn der Bürgermeister meint, es gab keinen Nachteil für den Anrainer, frage ich mich nur, warum dieser Anrainer eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingebracht hat? Um sich für die gute Arbeit der Klosterneuburger Baubehörde zu bedanken sicher nicht. Wir Grüne können Bürgermeister Schmuckenschlager nur raten, dieses Flächenwidmungsverfahren von sich aus neu aufzurollen und somit so schnell wie möglich für die Glaubwürdigkeit der Klosterneuburger Baubehörde zu sorgen. Es sind genau solche Vorgangsweisen, die bei der Bevölkerung die Frustration über die Politik erzeugen. Flächenumwidmungen wo dann nicht alles drinnen steht, was drinnen stehen müßte.“

Bürgermeister ist beleidigt anstatt durchzugreifen!

Erläuterung: Ein Flächenwidmungsplan umfasst die Gemeindeplanung für das gesamte Gemeindegebiet. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche, etc.) Der Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Im Bebauungsplan werden. die Bebauungsdichte und die Bebauungshöhe oder die höchstzulässige Gebäudehöhe festgelegt. Wird eine Bebauungsdichte von 60% festgelegt, so kann nur 60% des Grundstückes verbaut werden. Bei 100%, das gesamte Grundstück. Die Bebauungsdichte ist somit auch ein wesentlicher Maßstab für den Wert eines Grundstückes.

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg

 

 

 

 

12.April 2013

Zweitwohnsitzabgabe ist Politik von gestern
und weder zukunftsträchtig noch nachhaltig

Zweitwohnsitzabgabe ist Politik von Gestern und weder zukunftsträchtig oder nachhaltig. Sie ist wie ein „Krebsgeschwür“ und zerstört nur weiter, Natur, Umwelt und (wie man in Klosterneuburg jetzt sieht) historische Parkanlagen. Die Grünen fordern eine völlige Neuregelung des Finanzausgleiches welcher sich nicht an einer ständigen Bevölkerungszunahme orientiert.

Wenn man jetzt polemisch wäre, könnte man sagen, Schlögls (SPÖ) und Schmuckenschlager (VP) Vorstoß hinsichtlich einer „Zweitwohnsitzabgabe“ ist genauso Politik von gestern wie diese beiden Parteien. Das wollen wir Grüne nicht sagen, daher halten wir einfach fest. Jeder Bürger soll an seinem Wohnsitz die gleichen Rechte und Pflichten haben, also auch die gleiche finanzielle Beteiligung für die Kommune leisten. Eine Zweitwohnsitzabgabe einzuführen geht jedoch völlig am Problem vorbei. Warum?

Die Finanzmittel die die Gemeinden über den bundesweiten Finanzausgleich erhalten orientieren sich nach der Anzahl der hauptgemeldeten Einwohner einer Gemeinde. Dies mag in den vergangenen Jahrzehnten wo Wachstum, insbesondere grenzenloses Wachstum noch nicht so kritisch hinterfragt werden musste, durchaus sinnvoll gewesen sein. Heute, wo wir gerade in den Ballungszentren und insbesondere in den diesen umgebenden naturnahen grünen Umlandstädten und –gemeinden an die Grenzen einer sinnvollen Bebauung stoßen, Ist die Verteilung der Finanzmittel nach der Pro Kopf Anzahl eine der wesentlichen Ursachen für ungebremste Verbauung und der damit verbundenen Umwelt- und Naturzerstörung. Mehr Einwohner bedeutet mehr Geld. Mehr Einwohner brauchen aber auch mehr Wohnraum. Und wenn kein Bauland mehr da ist, wird eben Grünland in Bauland umgewidmet. Und damit das Verhältnis Bauland/Grünland wieder stimmt, erklärt man die Kläranlage und den Recyclingplatz für Grünland. „Günes“ gibt es dort zwar nicht mehr, aber die ÖVP hat ja schon die entsprechenden Gesetze gemacht das dies trotzdem möglich ist.

Der ständige Wachstumsdruck hat einen Namen: Finanzausgleich

„Bestes Beispiel“ dafür ist Klosterneuburg. Weil es die über 50 Jahre fast durchgehend allein regierende ÖVP, durch eine fast lückenlose Aneinanderreihung von „Wahlzuckerln“ geschafft hat eine gigantische Verschuldung anzuhäufen – die nächste mit einer 11 Millionen Neuverschuldung für die Prestigesanierung und Erweiterung des „Millionengrabes“ Freizeitzentrum Happylands ist von ÖVP und SPÖ bereits beschlossen – muss Geld in die Gemeindekassen kommen. Und dies ist mit einer absoluten politischen Mehrheit am schnellsten zu erreichen, indem man Grünland und Parkanlagen in Bauland umwidmet. Und so ist z.B. die Umwidmung der Parkanlage in der Villa Brunnenpark für ein Feuerwehrhaus noch gar nicht abgeschlossen, gibt die ÖVP schon den Auftrag das Grundstück des alten Feuerwehrhauses mit einem geotechnischen Baugrundstücksgutachten auf seine bestmögliche bauliche Verwertung untersuchen zu lassen. Es muss Geld her!

Dazu abschließend der Grüne Umweltstadtrat: „Wer im 21.Jahrhundert nicht versteht, dass das einzige, was grenzenlos wächst ein „Krebsgeschwür“ ist und sicher nicht das Modell für eine nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung im 21. Jahrhundert sein kann, sollte im Interesse der Menschen so viel Anstand haben seine Finger von der Politik zu lassen. Das „Herumdoktern“ an einer „Zweitwohnsitzabgabe geht völlig am Problem vorbei. Für eine nachhaltige und zukunftsträchtige Politik muss der Finanzausgleich so rasch als möglich von der Einwohnerzahl abgekoppelt werden. Im Interesse der Menschen und ihrer Lebensqualität und im Interesse der Natur und der Umwelt.“


 

 

 


NÖN
01.10.2014

 

22.9.2014

GRÜNE beantragen Eigenausbau eines 780m² großen stadteigenen Dachbodens zu 10 Startwohnungen!


In Klosterneuburg herrscht ein großer Mangel an leistbaren Wohnungen. Insbesondere jungen Menschen finden vermehrt keine für sie leistbaren Wohnungen vor. Aus dieser Not heraus müssen sie entweder weiterhin das „Hotel Mama“ nutzen oder in der Bundeshauptstadt Wien eine Wohnmöglichkeit suchen. Von Seiten der Regierungspartei ÖVP ist nun geplant einen 780m² großen Rohdachboden in der gemeindeeigenen Liegenschaft Markgasse 3 um 330.000,- Euro an einen privaten Bauentwickler zu verkaufen. Hier könnte die Stadt jedoch 10 eigene leistbare Wohnungen errichten. Die Kosten dafür würden in etwa bei 1,5 Mio. liegen. Gleichzeitig kauft die Stadt von privaten Bauträgern 8 Wohnungen mit rd. 450m² um 1,25 Mio. an. Die GRÜNEN sind der Meinung, dass es sinnvoller und wirtschaftlicher wäre, den 780m² großen Rohdachboden in dem der Stadt gehörigen Haus Markgasse 3 nicht zu verkaufen und dort 10 Wohnungen (Start und behindertengerechte Wohnungen.

 

 

 


KURIER
01.07.2014

 


KURIER
01.07.2014

28.6.2014


Leistbarer Wohnbau!
ÖVP lehnt GRÜNEN Antrag für Finanzmittel zur Errichtung von leistbaren Wohnbauten ab.
ÖVP macht nur „Kosmetikpolitik“.

Der Vorschlag der GRÜNEN, der in den nächsten zehn Jahren umfangreiche Finanzmittel für den Bau von leistbaren Wohnungen vorsah, wurde von der ÖVP einstimmig abgelehnt! Anstelle dessen wurde ein „Alibi Startgeld“ beschlossen, welches nur wenigen Jungen Klosterneuburgs hilft, aber dafür umso mehr den privaten „Baulöwen“ weiter nicht leistbare Wohnungen zu errichten.

Die Klosterneuburger GRÜNEN haben bei der am Freitag den 27.Juni abgehaltenen Gemeinderatssitzung einen Antrag zur Behebung der Misere bei leistbaren Wohnungen für Junge KlosterneuburgerInnen eingebracht. Einerseits sah der Antrag vor, dass bei Vergabe von Gemeindegrund an private Bauträger mindestens 50% der Wohnungen der Stadt für Jungen KlosterneuburgerInnen zur Verfügung gestellt werden. Sowie zweitens, dass in den nächsten zehn Jahren die Summe von € 8 Mio (ca. die Hälfte des Betrages den die ÖVP für das Freizeitzentrum investiert hat) über einen Zeitraum von 10 Jahren für die Errichtung von leistbaren Wohnungen aufgewendet werden soll. Die ÖVP lehnt diesen finanziellen Aufwand ab und beschloss stattdessen ein „Alibi Startwohngeld“ welches nur einer ganz geringen Anzahl von KlosterneuburgerInnen („Tropfen auf dem heißen Stein“) etwas nutzen wird, aber dafür die „Baulobby“ weiter unterstützt überteuerte Wohnungen zu errichten.

Dazu der GRÜNE Fraktionschef STR Mag. Sepp Wimmer: „Da gibt es in Klosterneuburg durch die jahrelange falsche Wohnpolitik keine leistbaren Wohnungen für junge Menschen, dann bringen die GRÜNEN einen sachlichen Lösungsvorschlag und dann lehnt die ÖVP diesen einfach ab und glaubt sich mit der „Mogelpackung“ eines Startwohngeldes aus der Affäre ziehen zu können. Es mangelt wie nie zuvor an leistbaren Wohnungen. Nur ist der Vorschlag den die ÖVP nun mit dem „Startgeld für alle bis 30“ bringt völlig ungeeignet und verschärft die Situation insofern, dass nun eine Marktbereinigung von überteuerten Wohnungen nicht mehr stattfindet. Die Stadt macht mit Steuergeldern die überteuerten Wohnungen nun „leistbar“. Bei dieser ÖVP Vorgangsweise profitiert vor allem die Baulobby die nun ihre überteuerten Wohnungen endlich „anbringen“. Sie haben nun auch weiter einen Markt solche zu bauen. Die Baulobbys sind die wahren Profiteure dieser ÖVP Idee. Klar ist, wenn die Stadt einen Teil der überteuerten Miete bezahlt, kann die Baulobby die überteuerten Wohnungen leichter vermieten.

Wimmer weiter: „Diese Idee der ÖVP, die Baulobby noch mehr zu unterstützen bringt das Fass für uns GRÜNE zum Überlaufen. Wir schauen nicht weiter zu, wie die ÖVP Gemeindegründe an die Baulobby im Baurecht „verscherbelt“, die dort überteuerte Wohnungen errichtet und die Stadt mit ein paar kleinen Wohnungen zur Selbstvergabe „abspeist“! Die GRÜNEN fordern um die Misere von nicht leistbaren Startwohnungen nachhaltig zu beseitigen, entweder durch den Bau eigener Gemeinde Start Wohnungen (GSW) zu lösen, oder in Kooperation mit gemeinnützigen und kostengünstigen Genossenschaftsträgern.

Wimmer abschließend: „Wäre die ÖVP wirklich an leistbaren Wohnungen interessiert, dann hätte sie unserem GRÜNEN Antrag im Gemeinderat, in dem wir zwei zentrale Vorschläge für die Behebung der Misere bei leistbaren Wohnungen einbrachten, strikt abgelehnt. Wir haben vorgeschlagent

1) Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung gestellt werden.

2) Bereitstellung der entsprechenden budgetären Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen.

Für uns GRÜNE ist der ganze ÖVP Vorschlag nichts als eine Einstimmung auf die leeren ÖVP Wahlversprechen bei der kommenden Gemeinderatswahl. So wie bei den Umwidmungen bei der Volksbefragung will man die Klosterneuburger Bevölkerung wieder in die Irre führen. Aber die Klosterneuburger Bevölkerung hat diese Tricks bei der Volksbefragung durchschaut und wird sie auch bei diesem ÖVP „Mogel Startwohngeld Modell“ durschauen. Dieses ÖVP Modell ist völlig ungeeignet auf breiter Basis die Wohnungsmisere in Klosterneuburg zu korrigieren.

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg

Leistbares Wohnen!

Quantitativ gibt es in Österreich genug neuen Wohnraum, preislich ist vieles des neu errichteten Wohnraumes aber für den Durchschnittsmenschen zu teuer. Benötigt werden keine Luxuswohnungen sondern, vor allem Wohnungen mit einer Monatsmiete von 6,50 bis 7 Euro pro m2, nicht aber hochpreisige für 13 oder 14 Euro/m2.

Überangebot im Luxussegment

Im Eigentumsbereich, der aus Gründen der Altersvorsorge nicht vernachlässigt werden dürfe, sollten neue Wohnungen idealerweise um die 2.200 Euro/m2 kosten, also rund 150.000 Euro für eine 70 m2 große Einheit. Dann gehe sich eine monatliche Darlehensbelastung knapp über 500 Euro aus - leistbar für den Durchschnitt. Ein Überangebot gebe es dagegen im Luxus-Segment, wo Preise von 14.000 bis 18.000 Euro/m2 für Eigentum keine Seltenheit seien.

In Klosterneuburg haben sich die Wohnungsmarktpreise in den letzten Jahren um ein Drittel verteuert - von 6,6 auf 8,8 Euro/m2 bzw., ausweislich des Immobilienpreisspiegels. Zugleich habe der VPI (Verbraucherpreis Index) im selben Zeitraum im Schnitt nur um 2,1 Prozent p.a. angezogen, die Wohnungskosten seien aber so wie die Mieten um 3,3 Prozent p.a. geklettert.

 

 

Der Antrag der GRÜNEN für leistbares Wohnen in Klosterneuburg, eingebracht zur Gemeinderatssitzung am 27.Juni 2014.

Gegenstand: Leistbares Wohnen in Klosterneuburg – Sicherstellung

1) durch Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung gestellt werden.

2) durch Bereitstellung der entsprechenden budgetären Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen.

Sachverhalt

Die Sicherstellung „leistbaren Wohnens“ – Wohnraum vor allem für (junge) Familien und junge Menschen – erweist sich zunehmend als zentrales kommunales Problem in Klosterneuburg.

Von Seiten der allein regierenden VP ist nun eine Unterstützung für junge Menschen in Form eines „Startwohngeldes“ vorgesehen, mit welchem nicht leistbare Wohnungen leistbar werden sollen. Für die Grünen bewirkt diese Maßnahme jedoch genau das Gegenteil: Es werden nicht leistbare Wohnungen gebaut, sondern im Gegenteil werden die Wohnbauträger bestärkt, weiterhin überteuerte Wohnungen zu bauen und anzubieten, da diese nun durch die Finanzierung von öffentlichen Steuermitteln sogar gefördert werden. Mag das „Startwohngeld“ auch für einzelne wenige KlosterneuburgerInnen eine Möglichkeit darstellen, sich für eine bestimmte (und begrenzte) Zeit, eine Wohnung leisten zu können, so wird es für den Großteil der jungen wohnungssuchenden KlosterneuburgerInnen keine Trendwende hin zur tatsächlichen Errichtung von leistbaren Wohnungen bringen. Ganz im Gegenteil: es ist zu erwarten, dass sich das nicht leistbare Hochpreisniveau auf längere Zeit verfestigt. Das „Startwohngeld“ der ÖVP Klosterneuburg ist daher vorrangig eine Unterstützung der privaten Bauträger um ihre überteuerten Wohnungen gewinnbringend vermarkten zu können.

Um die eigentliche Problematik von Schaffung von leistbaren Wohnraum sachgerecht anzugehen, wären aus Sicht der Antragsteller/innen jedenfalls folgende zwei Maßnahmen erforderlich:

1) Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn anteilig mindestens 50% der Wohnungen der Gemeinde für „leistbares Wohnen“ ausbedungen werden.

Die umfangreiche Neubauleistung in Klosterneuburg in den vergangenen Jahren hat sich überwiegend auf den freifinanzierten Wohnbau konzentriert. Privatpersonen, Firmen und Institutionen mit hohem Vermögen, haben angesichts der Finanzkrise große Teile ihrer Veranlagung in den Immobilienbereich umgeschichtet (Vorsorgewohnungen, Zweitwohnsitze, etc.). Der freifinanzierte Wohnbau übersteigt allerdings bei weitem die finanzielle Leistungskraft, vor allem jene der jüngeren Wohnungssuchenden in Klosterneuburg, insbesondere von Jungfamilien.
Gleichzeitig hat die Stadtgemeinde Klosterneuburg in den letzten Jahren auf Grund der großen Verschuldung der Stadt zahlreiche gemeindeeigene Grundstücke mit Baurechtsverträgen an private Bauträger langfristig (bis 99 Jahre) vergeben. Dabei wurde nur in ungenügendem Ausmaß sichergestellt, dass im Rahmen dieser Vergaben die privaten Bauträger in ausreichendem Umfang der Stadt Wohnungen zum Zwecke der Sicherstellung leistbaren Wohnens zur Verfügung gestellt hätten. Dies insbesondere für die junge Klosterneuburger Bevölkerung.
Wir möchten daher auch nicht vom Begriff „sozialer Wohnbau oder Sozialwohnungen“ sprechen. Dies erscheint uns in Hinblick auf die Ausrichtung auf „leistbares Wohnen“ nicht zeitgemäß bzw. jedenfalls verkürzt. Leistbare Wohnungen unterscheiden sich von sozialen Wohnungen darin, dass hier keine soziale Notsituation vorliegt, sondern vielmehr der auf Grund der hohen Preise der freifinanzierten Wohnungen fast unmögliche Einstieg in den Wohnungsmarkt tatsächlich ermöglicht werden soll. Es wird zukünftig den „Sozialen Wohnungsmarkt“, den „Geförderten leistbaren Wohnungsmarkt“ und den „Privaten Wohnungsmarkt“ geben. Bund, Land und Gemeinden werden auch in Zukunft – und das gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Kommunen – eine viel stärkere und vor allem zeitgemäße Wohnbaupolitik betreiben müssen, um den Bürgerinnen und Bürgern „leistbares und positives Wohnwohlgefühl“ zu ermöglichen.

2) Bereitstellung entsprechender budgetärer Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von „leistbarem Wohnen“ in Klosterneuburg

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg wird in den nächsten Jahren mehr als 14 Millionen Euro für die Sanierung und Erweiterung des Freizeitzentrums Happyland aufwenden. Davon stellt die Stadt 3,2 Millionen aus Eigenmitteln und 8 Millionen kreditfinanziert zur Verfügung. Angesichts der dramatischen Situation um fehlende leistbare Wohnungen für jungen Menschen in Klosterneuburg und in Anbetracht der Bedeutung von leistbaren Wohnungen sollte die Stadt in den nächsten 10 Jahren (2015 bis 2024) zumindest die Hälfte dieser Summe für Zwecke leistbaren kommunalen Wohnens vorsehen: in den Budgets ab 2014 jährlich somit mindestens € 800.000,- vorsehen. Dies entspricht der Hälfte des Betrages der für die Sanierung des Happylands aufgewendet wird.
Zu denken wäre insbesondere auch an die Sicherstellung des Ankaufes entsprechender (und für Wohnbau geeigneter) Reservefläche (derzeit nur in ungenügendem Ausmaß vorhanden) im bestehenden BAULAND.

Antrag

1) Ab sofort dürfen gemeindeeigene Grundstücke nur dann an private Bauträger zur Errichtung von privatfinanzierten Wohnungen vergeben werden, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung gestellt werden.

2) Ab dem Budget 2015 werden über den Zeitraum von 10 Jahren jährlich mind. € 800.000,- (in Summe € 8 Mio., und damit die Hälfte der Summe, die die Stadtgemeinde für die Sanierung und Erweiterung des Freizeitzentrums zur Verfügung stellt) zur Sicherstellung von „leistbarem Wohnen“ (insbes. die Schaffung von „Wohnungen für Junge“) budgetiert und verwendet!

Begründung der Dringlichkeit

Die prekäre Situation von leistbaren Wohnungen für junge KlosterneuburgerInnen..

Spezialthema
ÖVP Startwohngeld unterstützt Baulobby!