Stadt
plant Reduzierung der intensiven Verbauung!
NÖN 23.August 2018
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20.04.2020 Sechswöchiges Auflageverfahren
Flächenwidmungsänderung "Wohneinheiten" beginnt.
Dazu GRÜN STR Mag. Sepp Wimmer: "Einstimmig wurde in der Gr-Sitzung vom 27.3. 2020 ein Flächenwidmungsauflageverfahren für eine weitreichende Reduzierung der auf max. sechs Wohneinheiten im Bauland Kerngebiet und zwei Wohneinheiten im Bauland Wohngebiet. Bis auf wenige bestandsbezogene Bereiche zieht sich das über das ganze Klosterneuburger Siedlungsgebiet. Dies ist eine der weitreichensten städtebaulichen Änderungen der letzten Jahrzehnte in Klosterneuburg um die ausufernde Verbauung in Griff zu bekommen. Als designierter Planungsstadtrat (designiert deshalb, weil der Planungsausschuss auf Grund COVID-19 noch nicht zusammengetreten ist und die formale Wahl noch nicht erfolgt ist) bin ich politisch zuständig für dieses umfassende Projekt. Eingeleitet wurde dies noch von meinem Vorgänger ÖVP Planungsstadtrat Spitzbart. Die sechswöchige öffentliche Auflagefrist für die Bevölkerung beginnt am 20.April 2020. Ab diesem Zeitpunkt informieren auch die GRÜNEN über die Einzelheiten des Auflageverfahrens.
Informieren
Sie sich hier!
Umfassende Information zum Auflageverfahren finden Sie auf der der Seite der Stadtgemeinde: https://www.klosterneuburg.at
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2020 Stadtplanung und Umweltschutz (STR Mag. Sepp Wimmer,
Vertr. GR Dr.Johannes Edtmayer), Erklärung: Die GRÜNEN hatten auf Grund der neuerlichen Einsetzung von 14 StadträtInnen (Mehrkosten ca. ½ Mio.€ in der Legislaturperiode) mit der Verweigerung der Annahme ihrer drei Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter dagegen protestiert. -------------------------------------------------------------------------------------------------------- 02.04.2020
Stadt plant Reduzierung der intensiven
Verbauung: Dazu GRÜN STR Mag. Sepp Wimmer: "Einstimmig wurde in der Gr-Sitzung vom 27.3. 2020 ein Flächenwidmungsauflageverfahren für eine weitreichende Reduzierung der auf max. sechs Wohneinheiten im Bauland Kerngebiet und zwei Wohneinheiten im Bauland Wohngebiet. Bis auf wenige bestandsbezogene Bereiche zieht sich das über das ganze Klosterneuburger Siedlungsgebiet. Dies ist eine der weitreichensten städtebaulichen Änderungen der letzten Jahrzehnte in Klosterneuburg um die ausufernde Verbauung in Griff zu bekommen. Da ich ja der designierte Planungsstadtrat bin (designiert deshalb, weil der Planungsausschuss noch nicht zusammengetreten ist und die formale Wahl noch nicht erfolgt ist) wird das eine umfangreiche Aufgabe sein, die uns erwartet. Eingeleitet wurde dies noch von meinem Vorgänger ÖVP Planungsstadtrat Spitzbart. Die sechswöchige öffentliche Auflagefrist für die Bevölkerung beginnt am 20.April 2020. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die GRÜNEN über Einzelheiten informieren. --------------------------------------------------------------------------------
27.09.2019 Keine Zustimmung der GRÜNEN
zum Stadtentwicklungskonzept 2030+. Was das Grünland betrifft, sieht das STEK 2030+ keinerlei Stopp
der Zersiedelung durch sogenannte GEBs (erhaltenswerte Gebäude im
Grünland) vor. GEB sind Wohngebäude und dienen primär nicht
für die landwirtschaftliche Nutzung. Es besteht daher kein Grund,
in Zukunft weitere GEB Widmungen zu erlassen. Sollten landwirtschaftlich
genutzte Gebäude im Grünland zur Erhaltung der Kulturlandschaft
benötigt werden, so sind diese nach den derzeit gültigen Regelungen
jederzeit über die landwirtschaftliche Nutzung zu bewilligen. GEB-Widmungen
stehen auch im Widerspruch zum „Grünen Ring um Wien“,
den NÖ ÖVP Landesrat Pernkopf als Planungsziel plant. U.a. sagt
er: „Wir wollen keinen Siedlungsbrei. Ohne Spielregeln verlieren
wir weiterhin wertvollen Boden“. Mit freundlichen Grüßen Zur offiziellen Stellungnahme der Grünen zum STEK 2030+
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26.06.2019
Stadtentwicklungskonzept 2030+ in der Endphase. Für GRÜNE besteht Aufklärungsbedarf hinsichtlich zentraler Fragen bei Bevölkerungsentwicklung und Verkehrsentwicklung Pionierviertel. Durch die intensive Bautätigkeit wird das derzeitige Ziel von 35.000 Personen mit Gesamtbevölkerung (Haupt- und Zweitwohnsitz) nicht annähernd zu halten sein. Beim Pionierviertel kommen GRÜNEN nicht auf 4.000 Fahrten, sondern über 6.000. Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp
Wimmer: „Im Stek und im Amtsblatt (2018/8) wird immer wieder von
einer moderaten Bevölkerungszunahme gesprochen. Im Stadtentwicklungskonzept
steht: Bei der Entwicklung der Bevölkerung wird der Stadt eine weitere
moderate Zunahme prognostiziert“. Oder im Amtsblatt 2018/8: „Klosterneuburgs
Bevölkerung wuchs in den Jahren 2001 bis 2017 um ca. 0,5% pro Jahr.
Im Vergleich zu anderen Gemeinden der Region ist das ein moderates Wachstum
….“. Während also die Gesamtbevölkerung (Personen mit Haupt- und mit Zweitwohnsitz lediglich um 0,75% steigt, steigt die Zahl der Wohnungen jährlich um 1,7%. Normalerweise können die Wohnungen zwar höher steigen, nicht aber in einem so großen Ausmaß. Sind die Unterschiede zu groß wie im Fall von Klosterneuburg mit 1,7% und 0,75% weist dies auf eine deutliche Untererfassung der Gesamtbevölkerung hin. In Klosterneuburg ist dies maßgeblich der Hohe Anteil an Zweitwohnsitzen und die unmittelbare Nähe zu Wien. Jede Person kann aber bei der Volkszählung 1991 entscheiden, in welcher Gemeinde sie den Haupt- und in welcher sie den Zweitwohnsitz angibt. Die Personen, die sowohl einen Wohnsitz in Wien als auch Klosterneuburg haben, entscheiden sich meist für den Wiener Wohnsitz als Hauptwohnsitz. Gibt man z.B. beim Meldeamt nicht die Wiener Wohnung als Hauptwohnsitz an, verliert man den Wiener Parkplatz (Parkpickerl) oder die Wiener Gemeindewohnung. Noch stärker Untererfasst sind die Personen mit Zweitwohnsitz. Normalerweise sind es bei Zweitwohnungen, wie bei den Hauptwohnsitzwohnungen 2,2 Personen pro Wohnung. Es wird aber bei den Zweitwohnungen im Meldeamt oft nur 1 Person oder gar keine angegeben. Im Falle Klosterneuburg wie in anderen Gemeinden in ähnlicher Situation auch, kann man daher nur über die vorhandene Wohnungszahl Rückschlüsse auf die Gesamtbevölkerung ziehen. Berücksichtigt man, dass im Jahre 2018 etwa 7% der Wohnungen leer standen bzw. gewerblich genutzt wurden (z.B. als Arztpraxis), kommt man für das Jahr 2018 auf 15.570 Wohnungen, die als Haupt- bzw. als Zweitwohnsitz genutzt wurden. Multipliziert man diese Wohnungen mit der statistischen durchschnittlichen Belagsdichte von 2,2 Personen pro Wohnung, so kommt man auf eine Gesamtbevölkerungszahl von 34.700 Personen für das Jahr 2018. Das hat auch zur Folge, dass wir bereits im Jahr 2020 das Planungsziel vom aktuellen Stadtentwicklungskonzept von 35.000 Personen mit Haupt- und Zweitwohnsitz überschreiten werden. Geht diese Bautätigkeit so weiter und wird noch dazu das Pionierviertel wie geplant errichtet, sind wir dann im Jahr 2030 jenseits der 40.000 Einwohnermarke (Haupt- und Zweitwohnsitz).
Pionierviertel Verkehrsaufkommen! Was die Fragen hinsichtlich des zukünftigen Verkehrsaufkommens des
Pionierviertel betreffen, ergeben unsere Berechnungen ganz andere Zahlen
als die offiziell vorliegenden (Koch Verkehrsplanung). Wir GRÜNE
bekommen bei der Heeranziehung der üblichen „Richtwerte“
ganz andere Zahlen. Dabei kommt man auf ein viel höheres Verkehrsaufkommen
beim Kreisverkehr in das Pionierviertel fahren als „offiziell“.
Die Wienerstraße in Richtung Wien wird dadurch ungleich höher
belastet. Zusammenfassung: Aus GRÜNER Sicht müssen nun, um valide Daten für ein glaubwürdiges Stadtentwicklungskonzept 2030+ zu bekommen die wesentlichen Daten der Bevölkerungszunahme und das Verkehrsaufkommen im geplanten Pionierviertel überprüft werden. Einmal die Divergenz zwischen Bevölkerungszunahme und Zunahme der Wohnungen ist außerhalb jeder statistischen Norm. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen hätten wir jährlich eine Bevölkerungszunahme von +0,7%, das entspricht in realen Zahlen von 229 Personen jährlich und eine Wohnungszunahme von 1,7% (228 Wohnungen). Das würde bedeuten in jeder Wohnung lebt nur 1 Person, aber dies widerspricht allen gängigen Studien wo der anerkannte statistische Mittelwert bei 2,2 Personen liegt. Wimmer abschliessend: „Die Ursache für dieses Klosterneuburger „Wohn Paradoxon“ kann vielerlei sein. Was wir GRÜNE aber auf jeden Fall verhindern wollen ist, dass wir bei der Erarbeitung des neuen Stadtentwicklungskonzept 2030+ nicht alle Daten (Wohnungsentwicklung) miteinbezogen wurden und dann „explodieren“ uns in den nächsten Jahren Einwohnerzahlen. Und was den Verkehr, welches das Pionierviertel verursacht betrifft, ist es ebenso wesentlich ob mit 4.000 Fahrten (offiziell) zu rechnen ist, oder mit über 6.000, wie es aus den GRÜNEN Berechnungen hervorgeht. Wir, die am STEK 2030+ arbeiten müssen sicher sein, dass die Verkehrszahlen korrekt sind und nicht die Bevölkerung dann in endlosen Staus steckt und sich die Lebensqualität und die Umweltsituation (und damit auch die Klimasituation) in unserer Stadt massiv verschlechtert. Diese entscheidenden Fragen sind zu klären: 1) Wie kommt es zum eklatanten Unterschied zwischen der jährlichen Befölkerungszunahme (0,75%) und der jährlichen Zunahme von Wohnungen (1,5%)? 2) Wie kommt es zu den unterschiedlichen Verkehrszahlen beim Pionierviertel zwischen offizieller Berechnung (3.118 Fahrten) und GRÜNER Berechnung (6.237).
07.11.2018 Klosterneuburger BauBoom!
Obwohl der aktuelle Bauboom in Klosterneuburg von immer
größeren Teilen der Bevölkerung kritisch gesehen sehen
werden, wird die Zukunft kein Ende der Verbauungen bringen. Derzeit sind
noch mehr als 163ha (mehr als 200 Fußballplätze) als Bauland
gewidmet und unbebaut. Eine Rückwidmung in Grünland ist aus
rechtlichen und finanziellen Gründen (Entschädigungszahlungen)
nicht möglich. Die Rückwidmung dieser Fläche würde
die Stadt bei einem durchschnittlichen m² Preis von € 600,-
knapp 1 Milliarde € kosten. Bei einem Jahresbudget von ca. €
80 Mio ist das unvorstellbar. Zu diesen 153ha offenen Baulandes kommen
aber noch ca. 143ha (190 Fußballplätze) von Baugründen
die zwar schon bebaut sind, aber wo noch Verdichtungs-möglichkeiten
zur größeren Verbauung bestehen. Das Einzige wie man eine Reduzierung,
aber nur im kleinen Umfang, erreichen könnte, wäre über
die Wohneinheiten.“ Wimmer weiter: „Wie wir in Klosterneuburg aktuell sehen, ist es
fast nicht möglich eine signifikante Eindämmung des Wachstums
vorzunehmen, wenn derart viel an gewidmeten, unbebauten Bauland vorhanden
ist. Auf diesen Flächen können zukünftig zwischen 4.000
und 13.000 neue Einwohner ansiedeln. (Hier sind die 3.000 Bewohner des
Pionierviertel überhaupt nicht berücksichtigt.) Für alle
diese zukünftigen Bewohner werden die bestehenden Infrastruktureinrichtungen
nicht ausreichen. Dafür wird man neue Straßen brauchen.“ ------------------------------------------------------------------------------------------- 2.10.2017
Große Bausperre in Klosterneuburg! Organisches Wachstum statt rasanter Verbauung
Die große Bausperre, die auf Initiative der Volkspartei, der SPÖ und der Grünen am Freitag beschlossen wurde und in Kraft trat, ist die 12. in der Amtszeit von Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager und die umfassendste in der Geschichte Klosterneuburgs. Großbauten und großvolumigen Bauprojekten soll damit eine Handhabe entgegengesetzt werden, um der drittgrößten Stadt Niederösterreichs ein organisches, der hohen Lebensqualität gerecht werdendes Wachstum zu ermöglichen. Gleichzeitig soll damit während der Startphase zur Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzepts (ÖEK) die Pause-Taste gedrückt werden. „Während dieses Prozesses, in den die Bürger eingebunden sind, sollen schnelle Einreichungen verhindert werden, welche die Zielvorgaben unterlaufen könnten“, so Bürgermeister Mag. Schmuckenschlager über die Hintergründe der Bausperre. „Es muss unser Ziel sein, wieder einen politischen Konsens in der Stadtplanung zu finden.“ „Die Grünen unterstützen diese Initiative ausdrücklich. Damit wird nach dem gemeinsam beschlossenen Startschuss zur grundlegenden Überarbeitung des ÖEK nunmehr ein weiterer notwendiger Schritt zur nachhaltigen Sicherstellung der Lebensqualität der Klosterneuburger Bevölkerung gesetzt. Auch wenn damit nicht alle aktuellen Probleme gelöst werden können, so ist damit doch zumindest im Bereich des großvolumigen Wohnbaus eine klare Ausrichtung vorgegeben, um die Ziele des begonnenen Planungsprozesses sicherzustellen“, so Stadtrat Mag. Sepp Wimmer. Klosterneuburg möchte mit seinen Ressourcen noch bewusster umgehen, den ökologischen Abdruck verbessern und ein Wachstum ermöglichen, das dem von viel Grün geprägten Lebensraum, der für die Attraktivität der Stadt eine maßgebliche Rolle spielt, gerecht wird. „Nicht zuletzt möchten wir mit dem Eintritt in das e5-Programm unsere Verantwortung in Sachen Klima- und Umweltschutz noch stärker wahrnehmen. Vor diesem Hintergrund ist auch die Bausperre zu sehen“, so Schmuckenschlager. Das Wachstum soll damit entschleunigt und weniger rasant von Statten gehen. Planungsstadtrat Christoph Kaufmann begrüßt diesen Schritt: „Mit dieser Bausperre setzen wir den Startschuss für das intensivste stadtplanerische Entwicklungskonzept in der Geschichte Klosterneuburgs. Wir müssen das Heft des Handelns wieder stärker in die Hand nehmen und noch deutlicher klarstellen, wo Wachstum möglich ist und wo nicht.“ Die Bausperre gilt für rund 300 Wohneinheiten. Betroffen sind alle als Bauland-Wohngebiet und Bauland-Kerngebiet gewidmeten Bereiche, die keine Beschränkung auf Wohneinheiten aufweisen. Alle bis dato eingereichten Projekte werden nach den gesetzlichen Grundlagen abgewickelt. Dies betrifft rund 300 Wohneinheiten, welche sich derzeit in Bewilligungsverfahren befinden, bzw. baubehördlich bewilligt sind, bei denen jedoch noch kein Baubeginn erfolgt ist. Mit der großen Bausperre wird sichergestellt, dass keine Projekte den Prozess des ÖEK stören und etwaigen Wünschen und Zielen der Bevölkerung entgegenstehen. Informationen auch auf www.klosterneuburg.at! Betroffen sind alle als Bauland-Wohngebiet und Bauland-Kerngebiet gewidmeten Bereiche, die keine Beschränkung auf Wohneinheiten aufweisen. (Das bedeutet, daß die Bausperre nur großvolumige Bauten betrifft, kleinere, also Ein- oder Zweifamilien Bauprojekte davon nicht betroffen sind.) Alle bis dato eingereichten Projekte werden nach den gesetzlichen Grundlagen abgewickelt. Dies betrifft rund 300 Wohneinheiten, welche sich derzeit in Bewilligungsverfahren befinden, bzw. baubehördlich bewilligt sind, bei denen jedoch noch kein Baubeginn erfolgt ist.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 25.11.2016 Zwei
Jahre Bausperre! örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK)*. Gleichzeitig müssen die Schwachstellen im Bereich der Ortsbildgutachten ausgeräumt werden!
Nach Gesprächen mit der regierenden ÖVP über eine weitere gemeinsame Vorgangsweise hinsichtlich eines Gemeinderatsbeschlusses für ein neues ÖEK ist man übereingekommen, dass bei der GR-Sitzung am 16.Dezember 2016 ein parteienübergreifender Antrag beschlossen wird. Aus diesem Grund verzichten die GRÜNEN auf die Einbringung eines eigenen Dringlichkeitsantrages zur GR-Sitzung am 25.November 2016. Erarbeitung
eiens neuen ÖEK wurde in der GR-Sitzung vom 16.12.2016 einstimmig
beschlossen.
------------------------------------------------------------------- 24.10.2016 Stadt
reagiert auf die zahlreiche Verbauung der Schutzzonen und erlässt
Bausperre für die Schutzzonen! Grüne bedauern dass man nicht schon früher ihre Warnungen erstgenommen hat! Nun wurde wieder ein Jahr verloren wo vieles zum Nachteil der Stadt verbaut wurde!
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Bewahrung der Struktur der einzelnen gewachsenen Grätzl, das heißt: Wimmer abschließend:
„Klosterneuburg muss nun endlich den längst überfälligen
Schritt einer klar reglementierten Stadtplanung angehen. Zum Schutz des
Erhaltes der Lebensqualität unserer Bevölkerung und dem Erhalt
unserer städtischen Identität als lebenswerte „grüne
Oase“ im Nahbereich der Millionen Stadt Wien.“ Aktuelles
Großbauprojekt in einer Schutzzone Geplant:
5 Häuser, 3 Bungalows, 4 Dachwohnungen ----------------------------------------------------------------------------------------------- 23.9.2017 Klosterneuburg!
Stellungnahme dazu vom Fraktionschef der Klosterneuburger Grünen STR Mag. Sepp Wimmer: „BGM Schmuckenschlager hat sich offensichtlich ja schon weit von den Befindlichkeiten der Klosterneuburger Bevölkerung entfernt, wenn er stolz darauf ist, dass Klosterneuburg eine „Boom-Town“ ist. Das einzige was boomt sind die unbezahlbaren Wohnbauten. Das letzte was die Klosterneuburger Bevölkerung will, ist eine „Boom-Town“, sondern eine kleine feine mittelständische Stadt mit hoher Lebensqualität. Diese Lebensqualität wird gerade durch die von Schmuckenschlager so stolz verkündete „Boom-Town“ mit Wohnsilos zubetoniert. Wohnsilos mit Luxuswohnungen die für die Klosterneuburger Jungen unerschwinglich sind. Und bevor Schmuckenschlager wieder einmal Angstphantasien äußert, dass Klosterneuburg aussterben wird, soll er endlich einmal eine klare Aussage machen, wieviel Einwohner Klosterneuburg verträgt ohne das die jetzt schon sinkende Lebensqualität noch weiter abnimmt.“ --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Stadtentwicklung & Bauen in Klosterneuburg "Kommen Sie nach Klosterneuburg und bauen Sie Ihr eigenes Haus!" Dies ist ein gängiger Werbespruch in der österreichweiten Immobilienszene. Aber hat Klosterneuburg noch wirklich so viel Platz um tausenden zusätzlichen neuen Klosterneuburgern Wohnflächen, geschweige denn einen Platz für eine eigenes Haus zu bieten? Ist Klosterneuburg, durch die derzeit intensive Verbauung nicht gerade dabei seinen Charme als grüne Gartenstadt zu verlieren? Verlieren nicht gerade viele KlosterneuburgerInnen ihre jahrzehntelange Wohn- und Lebensqualität, weil jedes Baulandgrundstück bis zum letzten cm verwertet wird? Wo sind die Grenzen für die Verbauung in Klosterneuburg? Hier tritt auch das politsche Versagen der mit absoluter Mehrheit regierenden ÖVP klar zu Tage. Ohne ein aktuelles örtliches Raumordnungskonzept zu haben, wird die Verbauung voran getrieben. Niemand weiß, ob das was am Ende heraus kommt für die Stadt erträglich ist. Einige der damit auftretenden Probleme wollen wir Ihnen hier aufzeigen. STR Mag. Sepp
Wimmer |
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17.Mai 2013 Wachstum
unendlich? ohne
dass die Lebensqualität darunter leidet?
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28.März 2015 Gemeinderat beschließt öffentliche Auflage und Einsicht der Bevölkerung in die überarbeiteten Schutzzonen! GRÜNE sehen darin eine Verbesserung, jedoch noch keinen ausreichenden Schutz.
In der Praxis zeigt
sich immer wieder, dass mit den bislang rechtskräftigen Planungen
in der aktuellen Form (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan samt Bebauungsvorschriften)
der Erhalt der stadtbildprägenden, schützenswerten Bausubstanz
nicht ausreichend gesichert werden kann. Der Klosterneuburger Gemeinderat hat daher im Jahr 2013 beschlossen die Schutzkategorien der bestehenden Schutzzonen zu überarbeiten. Zur Sicherung der Durchführung dieser Änderung des Bebauungsplanes wurde beschlossen, eine zweijährige Bausperre für die betreffenden Gemeindegebietes zu erlassen. Als Vorreiter in Niederösterreich hat sich, neben einigen anderen, die Stadtgemeinde Baden dieser Problemstellung im eigenen Gemeindegebiet angenommen und zur Lösung dieses Problems das Instrument der Schutzzonenfestlegung im Bebauungsplan genutzt. Zur Umsetzung ihres Schutzzonenmodells wurden in einem vorher definierten Untersuchungsraum alle Objekte vor Ort und mittels Fotodokumentation erhoben. Anschließend wurden die Objekte hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit sowie das Gemeindegebiet hinsichtlich der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen kategorisiert. Entsprechend der verschiedenen Kategorien wurden kleinteilig Schutzzonen, unterschiedlicher Typen, im Bebauungsplan festgelegt und Bebauungsbestimmungen erlassen. Da sich auch die Stadtgemeinde Klosterneuburg mit dieser Problemstellung konfrontiert sieht und die derzeitige Festlegung von Schutzzonen und Altortgebieten nicht ausreicht, um bauhistorische Bausubstanz zu schützen, soll die Schutzzonenfestlegung im Bebauungsplan der Stadtgemeinde überarbeitet werden. Dabei sind die Ziele für die Festlegung neuer Schutzzonen: die Erhaltung der bauhistorisch schützenswerten Bausubstanz und des charakteristischen Ortsbildes sowie dessen strukturverträgliche Weiterentwicklung und gleichzeitig die Möglichkeit, durch verträgliche Neu-, Zu- und Umbauten die Voraussetzungen für zeitgemäße Wohn- und Arbeitsstandards (vor allem im Altbestand) zu schaffen. In der GR-Sitzung vom 27.3.2015 wurde nun die gesetzlich vorgesehene sechs wöchige öffentliche Auflage für die Bevölkerung beschlossen. Die GRÜNEN, welche trotz Verbesserungen noch Schwachstellen in den überarbeiteten Schutzzonenbestimunngen sehen, habendem nicht zugestimmt, sondern den Antrag zur Verlängerung der Bausperre um weitere Verbesserungen erarbeiten zu können, eingebracht.
GRÜNEN bringen Antrag zur Verbesserung der Vorlage ein!
Erreicht werden soll das durch Verordnung von auf den besonderen Charakter der erhaltenswerten Baustruktur abgestimmte Regelungen für die Bebauung, durch planliche Festlegungen im Bebauungsplan und Verankerung entsprechender Regelungen in den Bebauungsvorschriften. Dazu wurde zunächst in einem ersten Schritt in äußerst umfangreicher Detailarbeit eine umfassende Erhebung der aktuellen Situation in jenen Gebieten, für die die Bausperre verordnet war (18,6% des Baulandes von Klosterneuburg) gemacht (Grundlagenforschung) (Erhebung und Bewertung bezüglich jedes einzelnen Gebäudes). Auf Basis dieser Erhebung wurde dann versucht, entsprechende Regelungen zur Erreichung des in der Bausperrenverordnung definierten Ziels zu formulieren. Das Ergebnis liegt nur vor (siehe TOP 67 dieser GR Sitzung), es kann aber nur zum Teil überzeugen: Der
geplante „Klosterneuburger Weg“ bietet allerdings nicht in
allen Punkten tatsächlich jene Grundlage, um die angeführten
Ziele nachhaltig zu erreichen – zur Zielerreichung erscheinen vielmehr
weitere und strengere Eingriffe (wie von anderen Gemeinden bereits umgesetzt!)
unabdingbar.
Begründung
der Dringlichkeit Für
den Antrag der GRÜNEN die Bausperre um ein Jahr zu verlängern
um Verbeserungen zu erzielen stimmten GRÜNE, PUK und L.Hofbauer.
Dagegen stimmten ÖVP, SPÖ,FPÖ, NEOs.
Mit
den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOs wurde die sechswöchige
Auflage des vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Entwürfe zur Änderung
des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes sind in der Zeit vom Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
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Schutzzone MÜHLENGASSE
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12.Jänner 2015 Neue Bauaffäre um städtische Baubehörde und Stift!
Volksanwaltschaft kritisiert Änderung der Flächenwidmung heftig:
Eine ordentliche Baubehörde macht das nicht!
Zum
gegenständlichen Fall Umwidmung auf BKL III und Bebauungsdichte 100%
des Grundstück Nr. 665 EZ 301 in der Hölzlgasse! -
Im März 2012 behandelt der Ausschuß neuerlich den Antrag des
Stifts auf Erhöhung der Bauklasse. Da man nun in der Umgebung ein
Gebäude mit BKl. III ausfindig gemacht hat, wird nun vom Ausschuß
BKL III beschlossen. Von einer Erhöhung der Bebauungsdichte
auf 100% ist hier wieder nicht die Rede. - Im Juni 2012: nach der öffentlichen Auflage werden in der Sitzung des Ausschusses die Stellungnahmen behandelt. Im Zuge dieser Behandlung wird plötzlich auch eine Stellungnahme der Baubehörde, die eine Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% vorsieht, eingebracht. Begründet wird dies als eine Ausschußentscheidung in der März Sitzung Die Ausschußmitglieder glauben den Beamten und überprüfen diese Aussage nicht und so geht die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% in die Gemeinderatssitzung vom 29.Juni 2012 und wird beschlossen. Der Grundstücksbesitzer des Nachbargrundstückes ortet eine nicht rechtmäßige Vorgangsweise und wendet sich an die Volksanwaltschaft. Das Stift vergibt das Baurecht an einen Bauträger der dort eine Wohnanlage plant. Im Zuge der Involvierung der Volksanwaltschaft durchleuchten die Grünen noch einmal den gesamten Umwidmungsvorgang und stoßen auf erstaunliches. Dazu
STR Mag. Sepp Wimmer der Fraktionschef der GRÜNEN: Der
entscheidende Punkt ist: Dazu STR Mag. Sepp Wimmer der Fraktionschef der GRÜNEN: „An der Sache ist leider mehr dran als nur ein „Geschmäckle“, insbesondere weil es wieder einmal um Immobilien geht, also und Geld, und das Stift und die Stadt daran involviert sind. Wobei das Stift aus dieser Umwidmung auf 100% Bebauungsdichte einen großen finanziellen Vorteil gezogen hat. Ein Grundstück mit 100% Bebauungsdichte ist natürlich mehr wert als eines mit 60%. Aus unserer Sicht ist die Umwidmung eindeutig rechtswidrig, da die Erhöhung der Bebaubauungsdichte auf 100% in der öffentlichen Auflage für die Bevölkerung im Sommer 2012 nicht enthalten war. In keiner der Ausschußsitzung vor der öffentlichen Auflage war die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% ein Thema. Der Gemeinderat wurde ganz offensichtlich bei seiner Beschlußfassung getäuscht und man hat ihm glauben lassen die Bevölkerung hätte die Fakten der Flächenumwidmung zur Gänze gekannt.“ BGM Schmuckenschlager täuscht ganz bewußt die Bevölkerung! Wimmer abschließend: „Die Äußerungen von BGM Schmuckenschlager zur völlig berechtigten Kritik der Volksanwaltschaft zu dieser neuen losterneuburger Bauaffäre sind mehr als eigenartig. Schmuckenschlager meint, es sei alles korrekt abgelaufen und der Gemeinderat und das Land NÖ hätten nichts daran auszusetzen gehabt. Natürlich hatten wir nichts daran auszusetzen, wir sind ja davon ausgegangen, daß das Auflageverfahren für die Bevölkerung korrekt abgelaufen sei und die Beamten die Erhöhung auf 100% nicht erst nach der Auflage für die Bevölkerung eingefügt hatten. Und wenn der Bürgermeister meint, es gab keinen Nachteil für den Anrainer, frage ich mich nur, warum dieser Anrainer eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingebracht hat? Um sich für die gute Arbeit der Klosterneuburger Baubehörde zu bedanken sicher nicht. Wir Grüne können Bürgermeister Schmuckenschlager nur raten, dieses Flächenwidmungsverfahren von sich aus neu aufzurollen und somit so schnell wie möglich für die Glaubwürdigkeit der Klosterneuburger Baubehörde zu sorgen. Es sind genau solche Vorgangsweisen, die bei der Bevölkerung die Frustration über die Politik erzeugen. Flächenumwidmungen wo dann nicht alles drinnen steht, was drinnen stehen müßte.“ Bürgermeister
ist beleidigt anstatt durchzugreifen! Erläuterung: Ein Flächenwidmungsplan umfasst die Gemeindeplanung für das gesamte Gemeindegebiet. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche, etc.) Der Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Im Bebauungsplan werden. die Bebauungsdichte und die Bebauungshöhe oder die höchstzulässige Gebäudehöhe festgelegt. Wird eine Bebauungsdichte von 60% festgelegt, so kann nur 60% des Grundstückes verbaut werden. Bei 100%, das gesamte Grundstück. Die Bebauungsdichte ist somit auch ein wesentlicher Maßstab für den Wert eines Grundstückes. STR
Mag. Sepp Wimmer |
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12.April 2013 Zweitwohnsitzabgabe
ist Politik von gestern Zweitwohnsitzabgabe ist Politik von Gestern und weder zukunftsträchtig oder nachhaltig. Sie ist wie ein „Krebsgeschwür“ und zerstört nur weiter, Natur, Umwelt und (wie man in Klosterneuburg jetzt sieht) historische Parkanlagen. Die Grünen fordern eine völlige Neuregelung des Finanzausgleiches welcher sich nicht an einer ständigen Bevölkerungszunahme orientiert. Wenn man jetzt polemisch wäre, könnte man sagen, Schlögls (SPÖ) und Schmuckenschlager (VP) Vorstoß hinsichtlich einer „Zweitwohnsitzabgabe“ ist genauso Politik von gestern wie diese beiden Parteien. Das wollen wir Grüne nicht sagen, daher halten wir einfach fest. Jeder Bürger soll an seinem Wohnsitz die gleichen Rechte und Pflichten haben, also auch die gleiche finanzielle Beteiligung für die Kommune leisten. Eine Zweitwohnsitzabgabe einzuführen geht jedoch völlig am Problem vorbei. Warum? Die Finanzmittel die die Gemeinden über den bundesweiten Finanzausgleich erhalten orientieren sich nach der Anzahl der hauptgemeldeten Einwohner einer Gemeinde. Dies mag in den vergangenen Jahrzehnten wo Wachstum, insbesondere grenzenloses Wachstum noch nicht so kritisch hinterfragt werden musste, durchaus sinnvoll gewesen sein. Heute, wo wir gerade in den Ballungszentren und insbesondere in den diesen umgebenden naturnahen grünen Umlandstädten und –gemeinden an die Grenzen einer sinnvollen Bebauung stoßen, Ist die Verteilung der Finanzmittel nach der Pro Kopf Anzahl eine der wesentlichen Ursachen für ungebremste Verbauung und der damit verbundenen Umwelt- und Naturzerstörung. Mehr Einwohner bedeutet mehr Geld. Mehr Einwohner brauchen aber auch mehr Wohnraum. Und wenn kein Bauland mehr da ist, wird eben Grünland in Bauland umgewidmet. Und damit das Verhältnis Bauland/Grünland wieder stimmt, erklärt man die Kläranlage und den Recyclingplatz für Grünland. „Günes“ gibt es dort zwar nicht mehr, aber die ÖVP hat ja schon die entsprechenden Gesetze gemacht das dies trotzdem möglich ist. Der ständige Wachstumsdruck hat einen Namen: Finanzausgleich „Bestes Beispiel“ dafür ist Klosterneuburg. Weil es die über 50 Jahre fast durchgehend allein regierende ÖVP, durch eine fast lückenlose Aneinanderreihung von „Wahlzuckerln“ geschafft hat eine gigantische Verschuldung anzuhäufen – die nächste mit einer 11 Millionen Neuverschuldung für die Prestigesanierung und Erweiterung des „Millionengrabes“ Freizeitzentrum Happylands ist von ÖVP und SPÖ bereits beschlossen – muss Geld in die Gemeindekassen kommen. Und dies ist mit einer absoluten politischen Mehrheit am schnellsten zu erreichen, indem man Grünland und Parkanlagen in Bauland umwidmet. Und so ist z.B. die Umwidmung der Parkanlage in der Villa Brunnenpark für ein Feuerwehrhaus noch gar nicht abgeschlossen, gibt die ÖVP schon den Auftrag das Grundstück des alten Feuerwehrhauses mit einem geotechnischen Baugrundstücksgutachten auf seine bestmögliche bauliche Verwertung untersuchen zu lassen. Es muss Geld her!
Dazu abschließend der Grüne Umweltstadtrat: „Wer im 21.Jahrhundert
nicht versteht, dass das einzige, was grenzenlos wächst ein „Krebsgeschwür“
ist und sicher nicht das Modell für eine nachhaltige gesellschaftliche
Entwicklung im 21. Jahrhundert sein kann, sollte im Interesse der Menschen
so viel Anstand haben seine Finger von der Politik zu lassen. Das „Herumdoktern“
an einer „Zweitwohnsitzabgabe geht völlig am Problem vorbei.
Für eine nachhaltige und zukunftsträchtige Politik muss der
Finanzausgleich so rasch als möglich von der Einwohnerzahl abgekoppelt
werden. Im Interesse der Menschen und ihrer Lebensqualität und im
Interesse der Natur und der Umwelt.“
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GRÜNE beantragen Eigenausbau eines 780m² großen stadteigenen Dachbodens zu 10 Startwohnungen!
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Der Vorschlag der GRÜNEN, der in den nächsten zehn Jahren umfangreiche Finanzmittel für den Bau von leistbaren Wohnungen vorsah, wurde von der ÖVP einstimmig abgelehnt! Anstelle dessen wurde ein „Alibi Startgeld“ beschlossen, welches nur wenigen Jungen Klosterneuburgs hilft, aber dafür umso mehr den privaten „Baulöwen“ weiter nicht leistbare Wohnungen zu errichten. Die Klosterneuburger GRÜNEN haben bei der am Freitag den 27.Juni abgehaltenen Gemeinderatssitzung einen Antrag zur Behebung der Misere bei leistbaren Wohnungen für Junge KlosterneuburgerInnen eingebracht. Einerseits sah der Antrag vor, dass bei Vergabe von Gemeindegrund an private Bauträger mindestens 50% der Wohnungen der Stadt für Jungen KlosterneuburgerInnen zur Verfügung gestellt werden. Sowie zweitens, dass in den nächsten zehn Jahren die Summe von € 8 Mio (ca. die Hälfte des Betrages den die ÖVP für das Freizeitzentrum investiert hat) über einen Zeitraum von 10 Jahren für die Errichtung von leistbaren Wohnungen aufgewendet werden soll. Die ÖVP lehnt diesen finanziellen Aufwand ab und beschloss stattdessen ein „Alibi Startwohngeld“ welches nur einer ganz geringen Anzahl von KlosterneuburgerInnen („Tropfen auf dem heißen Stein“) etwas nutzen wird, aber dafür die „Baulobby“ weiter unterstützt überteuerte Wohnungen zu errichten. Dazu der GRÜNE Fraktionschef STR Mag. Sepp Wimmer: „Da gibt es in Klosterneuburg durch die jahrelange falsche Wohnpolitik keine leistbaren Wohnungen für junge Menschen, dann bringen die GRÜNEN einen sachlichen Lösungsvorschlag und dann lehnt die ÖVP diesen einfach ab und glaubt sich mit der „Mogelpackung“ eines Startwohngeldes aus der Affäre ziehen zu können. Es mangelt wie nie zuvor an leistbaren Wohnungen. Nur ist der Vorschlag den die ÖVP nun mit dem „Startgeld für alle bis 30“ bringt völlig ungeeignet und verschärft die Situation insofern, dass nun eine Marktbereinigung von überteuerten Wohnungen nicht mehr stattfindet. Die Stadt macht mit Steuergeldern die überteuerten Wohnungen nun „leistbar“. Bei dieser ÖVP Vorgangsweise profitiert vor allem die Baulobby die nun ihre überteuerten Wohnungen endlich „anbringen“. Sie haben nun auch weiter einen Markt solche zu bauen. Die Baulobbys sind die wahren Profiteure dieser ÖVP Idee. Klar ist, wenn die Stadt einen Teil der überteuerten Miete bezahlt, kann die Baulobby die überteuerten Wohnungen leichter vermieten. Wimmer weiter: „Diese Idee der ÖVP, die Baulobby noch mehr zu unterstützen bringt das Fass für uns GRÜNE zum Überlaufen. Wir schauen nicht weiter zu, wie die ÖVP Gemeindegründe an die Baulobby im Baurecht „verscherbelt“, die dort überteuerte Wohnungen errichtet und die Stadt mit ein paar kleinen Wohnungen zur Selbstvergabe „abspeist“! Die GRÜNEN fordern um die Misere von nicht leistbaren Startwohnungen nachhaltig zu beseitigen, entweder durch den Bau eigener Gemeinde Start Wohnungen (GSW) zu lösen, oder in Kooperation mit gemeinnützigen und kostengünstigen Genossenschaftsträgern. Wimmer abschließend: „Wäre die ÖVP wirklich an leistbaren Wohnungen interessiert, dann hätte sie unserem GRÜNEN Antrag im Gemeinderat, in dem wir zwei zentrale Vorschläge für die Behebung der Misere bei leistbaren Wohnungen einbrachten, strikt abgelehnt. Wir haben vorgeschlagent 1) Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung gestellt werden. 2) Bereitstellung der entsprechenden budgetären Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen. Für uns GRÜNE ist der ganze ÖVP Vorschlag nichts als eine Einstimmung auf die leeren ÖVP Wahlversprechen bei der kommenden Gemeinderatswahl. So wie bei den Umwidmungen bei der Volksbefragung will man die Klosterneuburger Bevölkerung wieder in die Irre führen. Aber die Klosterneuburger Bevölkerung hat diese Tricks bei der Volksbefragung durchschaut und wird sie auch bei diesem ÖVP „Mogel Startwohngeld Modell“ durschauen. Dieses ÖVP Modell ist völlig ungeeignet auf breiter Basis die Wohnungsmisere in Klosterneuburg zu korrigieren. STR Mag. Sepp
Wimmer
Der Antrag der GRÜNEN für leistbares Wohnen in Klosterneuburg, eingebracht zur Gemeinderatssitzung am 27.Juni 2014. Gegenstand: Leistbares Wohnen in Klosterneuburg – Sicherstellung 1)
durch Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger
nur mehr, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde
für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung
gestellt werden. Sachverhalt
Die Sicherstellung „leistbaren Wohnens“ – Wohnraum vor
allem für (junge) Familien und junge Menschen – erweist sich
zunehmend als zentrales kommunales Problem in Klosterneuburg. Um die eigentliche Problematik von Schaffung von leistbaren Wohnraum sachgerecht anzugehen, wären aus Sicht der Antragsteller/innen jedenfalls folgende zwei Maßnahmen erforderlich: 1) Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn anteilig mindestens 50% der Wohnungen der Gemeinde für „leistbares Wohnen“ ausbedungen werden. Die umfangreiche
Neubauleistung in Klosterneuburg in den vergangenen Jahren hat sich überwiegend
auf den freifinanzierten Wohnbau konzentriert. Privatpersonen, Firmen
und Institutionen mit hohem Vermögen, haben angesichts der Finanzkrise
große Teile ihrer Veranlagung in den Immobilienbereich umgeschichtet
(Vorsorgewohnungen, Zweitwohnsitze, etc.). Der freifinanzierte Wohnbau
übersteigt allerdings bei weitem die finanzielle Leistungskraft,
vor allem jene der jüngeren Wohnungssuchenden in Klosterneuburg,
insbesondere von Jungfamilien. 2) Bereitstellung entsprechender budgetärer Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von „leistbarem Wohnen“ in Klosterneuburg Die Stadtgemeinde
Klosterneuburg wird in den nächsten Jahren mehr als 14 Millionen
Euro für die Sanierung und Erweiterung des Freizeitzentrums Happyland
aufwenden. Davon stellt die Stadt 3,2 Millionen aus Eigenmitteln und 8
Millionen kreditfinanziert zur Verfügung. Angesichts der dramatischen
Situation um fehlende leistbare Wohnungen für jungen Menschen in
Klosterneuburg und in Anbetracht der Bedeutung von leistbaren Wohnungen
sollte die Stadt in den nächsten 10 Jahren (2015 bis 2024) zumindest
die Hälfte dieser Summe für Zwecke leistbaren kommunalen Wohnens
vorsehen: in den Budgets ab 2014 jährlich somit mindestens €
800.000,- vorsehen. Dies entspricht der Hälfte des Betrages der für
die Sanierung des Happylands aufgewendet wird. Antrag 1)
Ab sofort dürfen gemeindeeigene Grundstücke nur dann an private
Bauträger zur Errichtung von privatfinanzierten Wohnungen vergeben
werden, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde
für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung
gestellt werden. Begründung der Dringlichkeit Die prekäre
Situation von leistbaren Wohnungen für junge KlosterneuburgerInnen.. Spezialthema
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