IST AUSTRIA TECHNOLOGY PARK
Auf dem etwa elf Hektar großen Gelände der Magdeburg Kaserne darf nur angesiedelt werden, was von öffentlichem Interesse ist. Dazu zählen etwa Spitäler, Schulen und Kindergärten. Derzeit wird von einem Ankaufspreis von ca. 8 Millionen Euro ausgegangen.
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7.2.2017 Brandkatastrophe
in illegaler Liegenschaft am Kammerjoch!
NÖN:
Bürgermeister ist empört GRÜN STR Wimmer antwortet BGM Schmuckenschlager: "Ich verstehe schon Deine Empörung, wenn wir GRÜNE aufdecken, daß die Stadtgemeinde über Jahrzehnte die Bewohnung eines illegalen Baus geduldet hat und dieser nun offensichtlich wegen Nichteinhaltung der Bebauungs- und Brandschutzbestimmungen fast ein Menschenleben gefordert und viele andere in der Gegend des Kollersteigs und des Kollersteigs gefährdet hat. Wenn Du nun auf unsere GRÜNE Fragen derart aggressiv und beleidigend antwortest, muss von Deiner Seite schon eine große Portion Schuldgefühl dabei sein." Bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1)Dieses Gebäude war illegal (s. Bebauungsplan Stadtgemeinde Klosterneuburg).
Keiner hätte darin wohnen dürfen. Denn Behörden war aber
seit Jahren bekannt das es bewohnt wurde. Vor Jahren musste der Bewohner
eine von ihm provisorisch über die Bäume verlegte 380V Starkstromleitung
auf Geheiß in der Erde vergraben. Warum haben die Behörden
ein Bewohnen der Liegenschaft ohne bauliche Widmung und feuerpolizeiliche
Genehmigung geduldet?
------------------------------------------------------------------- 3.7.2016 IST AUSTRIA TECHNOLOGY PARK
Größtes Bauprojekt seit
Bestehen des Biosphärenpark Wienerwald wird ohne aktuelle Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) errichtet. 2007 wurde vom Klosterneuburger Gemeinderat (mit Stimmen der Grünen) auf Grund der Planungen die notwendigen Spin-Off-Betriebe* mit den erforderlichen neun großen Bauprojekten am Fuße der „Plöckling“ (die „Plöcking“ ein hoch aufragender völlig unbebauter Gegenhang zur Klosterneuburger Katastralgemeinde Maria Gugging, Teil des Biosphärenpark Wienerwald, Natura 2000 Vogelschutzgebiet und Teil des Naturparks Eichenhain) in Tieflage in einem Einschnitt in den Hang zu errichten. Weiters sollten Dachflächen begrünt und parkähnlich gestaltet werden. Auf Grund dieser Vorgaben wurde die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms beschlossen. Auf Basis dieses Planes hat die Umweltbehörde der NÖ Landesregierung dann im Rahmen eines Feststellungsbescheides entschieden, daß keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. * Spin-Off Betriebe sind Unternehmen die eine wirtschaftliche Verwertung der wissenschaftlichen Ergebnisse zum Ziel haben. 2011 wurde (mit den Stimmen der Grünen) eine neuerliche Änderung des Raumordnungsprogramms beschlossen. Diese Raumordnungsänderung 2011 brachte vordergründig eine naturschutzrechtliche Verbesserung, da Schutzgebiete nun weniger involviert waren, z.B Abrücken aus der Pflegezone des Biosphärenparks Wienerwald und Abrücken aus dem Bereich von Schutzobjekten gemäß FFH-Richtlinie. Andererseits fiel auch die Höhenbechränkung für das Projekt weg. Zu diesem Zeitpunkt war das Projekt noch immer am Fuße der Plöcking geplant. Bei der anschließenden Durchführung eines Architekturwettbewerbes
unter Beteiligung der Stadtgemeinde Klosterneuburg (Bürgermeister
und Stadtbaubehörde) wurde die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses
durch einen Bebauungsplan sichergestellt. Im Zuge des Wettbewerbs wurde
nun auch eine grundlegende Verlagerung des Standorts vom Fuß der
Blöcking hinauf auf die Hanglage geplant, unter Ausnützung der
2011 gefallen Höhen beschränkung. Hier sollen nun bis zu 16m
Hohe Gebäude enstehen. Dem Gemeinderat wurde dies nicht zur Entscheidung
vorgelegt. 2016 Am 22.April 2016 wird dem Klosterneuburger Gemeinderat von der ISTA ein, nach dem internen Wettbewerb hervor gegangenes, endgültiges Ergebnis präsentiert in dem die neun Großbauten für die Spin-Off-Betriebe nicht mehr am Fuße der „Plöcking“, sondern terrassenförmig über den ganzen Hang hochgezogen werden. Die auf der Plöcking geplanten Gebäude würden die umliegenden Einfamilien-Häuser um mehr als 16 Meter überragen, da das Gelände bereits 4 Meter höher liegt als die B14. Die Bauten ragen alle hoch und massiv aus dem Hang heraus. Das Argument der Architekten für diese markante Bauweise war, „man wolle auch archetektonisch ein weithin sichtbares Zeichen setzen und sich nicht verstecken.“ Die Klosterneuburger GRÜNEN stehen weiterhin zum wichtigen ISTA Projekt in Gugging. Nur eines kann nicht sein, dass aus wissenschaftlichen und ökonomischen Gründen unverbaute Naturflächen ausnahmslos als frei verfügbar für Bauzwecke gesehen werden. Daß dies die Bürger zunehmend auch so sehen, ist daran festzumachen, daß eine Bürgerinitiatve aus der benachbarten Katastralgemeinde Kierling (aus der betroffenen Katstralgemeinde Gugging gibt es bisher keine eigene BI) mit mehr als 400 Unterschriften einen Initiaviantrag (mit leider einigen problematischen Punkten) in den Gemeinderat eingebracht hat. Dieser wurde auch bei der Sitzung am 1.Juli 2016 behandelt wurde. Der Initiativantrag enthielt 4 Punkte. Der Gemeinderat möge beschließen: + wird eine Umweltverträglichkeits und
Naturverträglichkeits-Prüfung (UVP-G 2000, Natura 2000) durchgeführt, Der erste Punkt des Initiativantrag (Forderung nach UVP und NVP) wird von uns GRÜNEN vollinhaltlich unterstützt. Pkt.2 (Betriebsanlagengenhmigung) muß auf Grund der rechtlichen Bestimmungen sowieso zu erfüllt werden. Pkt.3 Bebauungshöhen zu reduzieren ist eine berechtigte Forderung, eine Reduzierung auf Einfamilienhausbestand ist unrealistisch. Pkt.4 (finanzielle Beteiligung der Stadt), wie jede andere Ansiedlung eines wirtschaftlichen Betriebes in Klosterneuburg, soll nach Meinung der Grünen natürlich auch die ISTA unterstützt werden. Da eine Einzelabstimmung der Punkte nicht möglich war, haben sich die Grünen bei der Abstimmung enthalten. Abschließend Umweltstadtrat Mag. Sepp Wimmer: „Wir Klosterneuburger Grünen haben uns immer zur ISTA bekannt und sämtliche notwendige (manchmal auch für uns unangenehme Flächenwidmungen) Beschlüsse mitgetragen. Für uns war die ISTA die einmalige Chance ein modernes Wissenschaftszentrum mit notwendiger Infrastruktur in die Biosphärenpark Landschaft einzubetten. Diese große Chance wurde leider vergeben."
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3.2.2016
Und zusätzlich 2,5 Millionen Adaptierungskosten!
GRÜNE plädieren für einen modernen Umbau des bestehenden Rathauskomplexes!
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23.11.2015
----------------------------------------------------- 9.11.2015
Politbombe!
------------------------------------------------------------------------- 29.10.2015
DIE
FAKTEN: Ein
von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten kommt auf einen Quadratmeterpreis
von 40,- €. --------------------------------------------------- Kasernengrundstück: STADT kauft "wertloses" kontaminiertes Grundstück um 4,7 Mio.€! Sondersitzung des Gemeinderates Mittwoch 28.10.2015 / 18:00h / öffentlich!
------------------------------------------------------------- 20.Jänner 2015
Seit
2012 weiß die SIVBEG* um die Kontaminierung der Kasernengründe!
In der Stadtratssitzung am Mittwoch den 14.Jänner wurde den Stadträten von BGM Schmuckenschlager und Stadtamtsdirektor Duscher über ein vorliegendes Prüfgutachten der SIVBEG* aus dem Jahre 2012 über die Bodenbeschaffenheit der Kasernengründe, welche die Stadt gedenkt anzukaufen, informiert. Dazu Umweltstadtrat Mag. Sepp Wimmer: „Uns Stadträten wurde berichtet, dass im Jahr 2012 relativ großflächig über das gesamte Areal verteilt Probeaushebungen gemacht wurden, wobei Schadstoffbelastungen verschiedenster Art und unterschiedlicher Schwere festgestellt wurden. Man kann also festhalten, dass das gesamte Gelände (wenn auch in unterschiedlicher Konzentration) verseucht ist. Erschwerend kommt dazu, daß die Giftstoffe bis über 2,5m tief geortet wurden und sowohl im Boden enthalten wären, wie auch eine Grundwassergefährdung möglich ist und eine Sanierung daher kostspielig und teuer wird. (Die Wasserversorgung Klosterneuburgs ist dadurch grundsätzlich aber nicht bedroht, da unsere Brunnen weiter flußaufwärts liegen. Es kann aber sein, dass private Brunnen unterhalb der Kaserne in Mitleidenschaft gezogen sind.) Nach Berichten in der mittwöchigen Stadtratssitzung, hat die Stadt (Bürgermeister und Stadtamtsdirektion), als sie Kenntnis von diesem Gutachten erhielt die BH Wien-Umgebung als Wasseraufsicht und die Umweltbehörde des Landes, was die übrige Boden Kontaminierung betrifft verständigt. Am Freitag erklärte die BH Wien-Umgebung über dem KURIER, dass es nur Belastungen durch Teerpappe handelt. Diese Aussage ist nun deshalb interessant, da in der Sitzung des Stadtrates davon keine Rede war. Wäre dort von Belastungen durch Teerpappe die Rede gewesen, wären wir Stadträte doch etwas weniger besorgt gewesen. Das mit der Teerpappe kann ich mir nur so erklären, dass dies eine voreillige einseitige und beschwichtigende Aussage der BH Wien Umgebung als Wasserrechtsbehörde war. Sie ist aber nur für die wasserrechtlichen Prüfungen zuständig, nicht für die Überprüfung der Kontaminierungen des Bodens, ,also des Erdreichs. Dafür ist das Umweltamt des Landes NÖ zuständig und da gibt es überhaupt noch keine Stellungnahme. Es kann also überhaupt noch nicht gesagt werden was im Erdreich ist."
SIVBEG ( Strategische
Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungs GesmbH), wurde vom
Bund mit der Verwertung sämtlicher Kasernengründe in Österreich
beauftragt. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
19.September 2015 Heer
fehlt Geld für Kasernenverkauf! GRÜNE fordern entweder fixe
Zusage für Verkaufstermin oder Stopp des 200.000 € teuren Planungsprozesses! Seit
10 Jahren wird über eine Absiedelung der Magdeburg Kaserne und der
Nutzung dieses Geländes für städtische Interessen diskutiert.
Seit 2011 werden von der Stadtgemeinde Millionen im Budget dafür
beschlossen. Verschiedene Verkaufstermine 2008, 2012,2013 wurden immer
verschoben. Nun, kurz vor der Gemeinderatswahl 2015 startet die ÖVP,
obwohl weiterhin völlig unklar ist ob das Areal 2015 vom Heer verkauft
wird und es keine bindende Zusage des Ministeriums gibt, einen umfangreichen
Planungsprozess mit Bürgerbeteiligung. Kosten 200.000,- € (75.000,-
€ noch heuer, 130.000,-€ im Jahr 2015)! Dazu der GRÜNE Fraktionsobmann STR Mag. Sepp Wimmer: „ Wir Grüne sind für einen Planungsprozess und selbstverständlich sind wir für eine Bürgerbeteiligung, aber bei einem Kostenaufwand von mehr als 200.000,- € muss sicher sein, dass das Heer die Kaserne auch 2015 verkauft. 200.000,- € Steuergeld auszugeben ohne zu wissen, wann das Gelände wirklich verkauft wird, nur damit die ÖVP ein Wahlkampfthema hat, ist unverantwortlich. Verschiedene Verkaufstermine 2008, 2012, 2013 wurden immer verschoben.Bei diesen unsicheren Verkaufstermin hätte wir den Planungsprozess genauso gut vor 10 Jahren machen können. Wir haben es nicht getan weil es einfach keinen Sinn macht, Jahre vorher etwas zu planen und dann sind zum Zeitpunkt des Verkaufs die Rahmenbedingungen völlig anders. Bevor also weiter Steuergeld ausgegeben wird, muss es eine klare Zusage geben, dass das Heer das Gelände 2015 verkauft. Bisher hat sich BM Klug nur einer vagen Absichtserklärung geäußert, wir GRÜNE wollen eine fixe Zusage, an sonst sollte kein Geld mehr für Planungen ausgegeben werden. Wir könnten das Geld bei Gott woanders besser einsetzen. Die GRÜNEN werden in der kommenden Gemeinderatssitzung einen dementsprechenden Antrag einbringen, dass der Planungsprozess gestoppt wird, wenn es keine fixe Verkaufszusage für 2015 gibt. Wimmer
abschließend: „Ich verstehe schon dass die ÖVP im Gemeinderatswahlkampf
gerne mit einem vermeintlichen Zukunftsprojekt auf Stimmenfang gehen will.
Es ist wieder so wie vor der Volksbefragung, wo man der Bevölkerung
die Kläranlage als „buntes Grünland“ verkaufen wollte.
Aber es ist unverantwortlich jetzt 200.000,- für Planungen auszugeben,
wenn man nicht weiß wann das Kasernengelände verkauft wird.
Wir GRÜNEN nehmen auch hier die Kontrolle im Interesse der Klosterneuburger
BürgerInnen sehr ernst. Ohne fixe Zusage des Heers über einen
Verkauf des Kasernen Geländes 2015 ist der 200.000,- € teure
Planungsprozess nur ein für die Steuerzahler teures „ÖVP
Wahlkampf Luftschloss“!“ -------------------------------------------------------------------------------------------- 18.Juni 2014 Vergabebestimmungen der SIVBEG schließen Bau von Wohnungen aus. Die Stadtverwaltung hat aktuell Bedarfspläne (zentraler Wirtschaftshof, Bildungscluster) für ca. 3,5ha des 8-10ha großen Areals. GRÜNE fordern seriöse Prüfung der drei grundsätzlichen Optionen der Stadt! Nach der am Freitag den 13.Juni 2014 stattgefunden Besprechung mit Stadtamtsdirektor Duscher, Stadtbaudirektor Fitzthum und Gr. Hofbauer ergibt sich, hinsichtlich des städtischen Raumbedarfs einer möglichen zukünftigen Nutzung der bundeseigenen Kasernengründe der Magdeburg Kaserne (Größe ca.8- 10ha), für die GRÜNEN Klosterneuburg folgende Situation:: 1) Von Seiten der Stadtverwaltung wird ein möglicher Bedarf für einen zentralen Wirtschaftshof (Zusammenlegung der derzeit dezentral über das Stadtgebiet verstreuten Einrichtungen), sowie die Errichtung eines Bildungsclusters (Kindergärten, Volksschulen, etc.), bei dem ebenfalls verschiedene dezentrale Kindergärten, etc. zusammengelegt, und auch die derzeitigen Container Notlösungen beendet werden könnten, gesehen. Für einen zentralen Wirtschaftshof werden ca. 2,5 ha benötigt werden, für den Bildungscluster ca. 1 ha. Der Gesamtflächenbedarf der Stadt wäre somit aktuell 3,5 ha. 2)
Die Stadtgemeinde hat daher drei verschiedene Optionen hinsichtlich der
Kasernengründe: Den Grünen Klosterneuburg liegen derzeit noch keine konkreten Bedarfsunterlagen hinsichtlich der jetzt bekannten möglichen städtischen Nutzung (zentraler Wirtschaftshof, Schulcluster) vor. Diesen Überlegungen könnten, wenn entsprechende Bedarfsanalysen den Bedarf unterlegen, auch die Grünen Klosterneuburg näher treten. Alle anderen Überlegungen sind auf Grund der fehlenden Bedarfsanalysen spekulativ. (Wobei sich natürlich auch die GRÜNEN verschiedenste „Wunsch Nutzungen“, wie z.B. öffentliche frei zugängliche Freizeitanlagen, ein Mix verschiedener naturnaher Erholungsbereiche wie Gemeinschaftsgärten im Sinne des Urban Gardening, einen städtischen Kulturpark, ein Skulpturenpark in Kooperation mit dem Museum Essl, eine städtische Hundeauslaufzone, oder aber auch ein Biomasse Heizwerk für die städtischen Gebäude bei gegeben Bedarf, denkbar wären.) Für die GRÜNEN von wesentlicher Bedeutung ist aber immer auch, wie sich diese Zielsetzungen auf das bestehende und gültige Entwicklungskonzept 2004, welches auf Grund der infrastrukturellen Gegebenheiten, eine maximale Einwohner von 35.000 festgelegt hat, auswirkt. Für jede weitere Planung sind aus Sicht der Grünen folgende drei Grundlagen zu erarbeiten: 1)
Inhaltliche Erarbeitung des städtischen Bedarfs und Klärung
und wie stimmt dies mit dem gültigen örtlichen Entwicklungskonzept
2004 überein? GRÜN STR Mag. Sepp Wimmer abschließend: „Um eine weitere professionelle Vorgangsweise hinsichtlich der bundeseigenen Kasernengründe zu gewährleisten, muss nun schnellsten der wirkliche Bedarf erhoben und die finanziellen Möglichkeiten geklärt werden. Dann erst kann man seriöser Weise sich ganz konkret mit den verschiedenen Möglichkeiten befassen. „Wunschträumereien“ sind zwar schön, aber sie müssen langsam durch die Realität abgelöst werden.“ -------------------------------------------------------------------------------------------------- 26.Mai 2014 GRÜNE Position zur Entwicklung der Kasernengründe! Die von der ÖVP nun verstärkt ins Leben gerufene Diskussion über den Ankauf und die Gestaltung der Kasernengründe haben für die GRÜNEN viel von vergangen „Dèjá vus!“ eines ÖVP Stimmenfangs im bevorstehenden Gemeinderatswahlkampf. Dazu der Grüne Stadtrat Sepp Wimmer: „Die Bevölkerung erinnert sich noch mit großem Groll wie ihr die ÖVP in den vergangenen Wahlkämpfen immer wieder große Versprechungen gemacht hat! Wahlkampf „U4 bis hier!“ oder eine Tiefgarage am Rathausplatz versprochen hat. Nichts davon konnte realisiert werden. Jetzt, vor der bevorstehenden Gemeinderatswahl kommt wieder so eine „großes Zuckerl“, ein neuer Stadtteil auf den Kasernengründen.“ Wimmer weiter: „Nur damit man uns nicht falsch versteht wir Grünen wären durchaus für eine moderne Stadtentwicklung zu haben. Wir könnten uns dort z.B. einen zentralen Schulcampus mit großräumigen Grünräumen vorstellen. Aber das alles kostet Geld und die Stadt ist bis über beide Ohren verschuldet, nicht zuletzt durch die wahnwitzigen 14 Millionen für das „neue“ Freizeitzentrum.“ Der Ankauf der Kasernengründe wird ca. 8 – 10 Mio Euro betragen. Der Bau der entsprechenden Infrastruktur (Straßen, Kanal, Wasser) wird 2-3 Mio. Euro kosten. Für den Bau der dann gewünschten verschiedenen öffentlichen Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Schulen, etc.) sind mindestens weitere 5-10 Mio. Euro zu veranschlagen. Woher soll die Stadt diese Summen bekommen, wenn sie jetzt schon für seine Straßen keine Haftungsabsicherung vom Land bekommt? Wimmer abschließend: „Wir Grünen wollen nicht, dass die ÖVP die Klosterneuburger Bevölkerung wieder einmal bei einem Projekt enttäuscht, daher verlangen wir, dass folgende Fakten auf den Tisch kommen. 1)
Was wird die Entstehung des neuen Stadtteils auf den Kasernengrund kosten.
Der Ankaufspreis mit € 8 Mio. wird nicht zu halten sein. Da die Stadtgemeinde
die Kasernengründe 30 Jahre nicht kommerziell verwerten kann (kein
Verkauf möglich), wird der Großteil der entstehenden Infrastruktur
und Gebäude von der Stadt finanziert werden müssen. Wie schaut
hier der mittel- und langfristige Finanzierungsbedarf aus und wie schauen
die diesbezüglichen Finanzierungsplanungen der Stadt aus? * Widmungshoheit bedeute dass die Stadt auch ohne Eigentümer zu sein, dass alleinige Sagen hat was dort gebaut werden darf. Die Stadt legt dies mit der Festlegung der Widmung fest. Bevor die ÖVP hier wieder mit einem unrealisierbaren Zukunftsprojekt auf Wählerstimmenfang geht und eine frustrierte Bevölkerung zurück lässt, gehören seriöser Weise diese vorab Fragen geklärt. Wenn kein Geld da ist, machen die schönsten Pläne keinen Sinn!“ ---------------------------------------------------------------------------------------------
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Spezialthema
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Stadtentwicklung & Bauen in Klosterneuburg "Kommen Sie nach Klosterneuburg und bauen Sie Ihr eigenes Haus!" Dies ist ein gängiger Werbespruch in der österreichweiten Immobilienszene. Aber hat Klosterneuburg noch wirklich so viel Platz um tausenden zusätzlichen neuen Klosterneuburgern Wohnflächen, geschweige denn einen Platz für eine eigenes Haus zu bieten? Ist Klosterneuburg, durch die derzeit intensive Verbauung nicht gerade dabei seinen Charme als grüne Gartenstadt zu verlieren? Verlieren nicht gerade viele KlosterneuburgerInnen ihre jahrzehntelange Wohn- und Lebensqualität, weil jedes Baulandgrundstück bis zum letzten cm verwertet wird? Wo sind die Grenzen für die Verbauung in Klosterneuburg? Hier tritt auch das politsche Versagen der mit absoluter Mehrheit regierenden ÖVP klar zu Tage. Ohne ein aktuelles örtliches Raumordnungskonzept zu haben, wird die Verbauung voran getrieben. Niemand weiß, ob das was am Ende heraus kommt für die Stadt erträglich ist. Einige der damit auftretenden Probleme wollen wir Ihnen hier aufzeigen. STR Mag. Sepp
Wimmer |
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17.Mai 2013 Wachstum
unendlich? ohne
dass die Lebensqualität darunter leidet?
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28.März 2015 Gemeinderat beschließt öffentliche Auflage und Einsicht der Bevölkerung in die überarbeiteten Schutzzonen! GRÜNE sehen darin eine Verbesserung, jedoch noch keinen ausreichenden Schutz.
In der Praxis zeigt
sich immer wieder, dass mit den bislang rechtskräftigen Planungen
in der aktuellen Form (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan samt Bebauungsvorschriften)
der Erhalt der stadtbildprägenden, schützenswerten Bausubstanz
nicht ausreichend gesichert werden kann. Der Klosterneuburger Gemeinderat hat daher im Jahr 2013 beschlossen die Schutzkategorien der bestehenden Schutzzonen zu überarbeiten. Zur Sicherung der Durchführung dieser Änderung des Bebauungsplanes wurde beschlossen, eine zweijährige Bausperre für die betreffenden Gemeindegebietes zu erlassen. Als Vorreiter in Niederösterreich hat sich, neben einigen anderen, die Stadtgemeinde Baden dieser Problemstellung im eigenen Gemeindegebiet angenommen und zur Lösung dieses Problems das Instrument der Schutzzonenfestlegung im Bebauungsplan genutzt. Zur Umsetzung ihres Schutzzonenmodells wurden in einem vorher definierten Untersuchungsraum alle Objekte vor Ort und mittels Fotodokumentation erhoben. Anschließend wurden die Objekte hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit sowie das Gemeindegebiet hinsichtlich der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen kategorisiert. Entsprechend der verschiedenen Kategorien wurden kleinteilig Schutzzonen, unterschiedlicher Typen, im Bebauungsplan festgelegt und Bebauungsbestimmungen erlassen. Da sich auch die Stadtgemeinde Klosterneuburg mit dieser Problemstellung konfrontiert sieht und die derzeitige Festlegung von Schutzzonen und Altortgebieten nicht ausreicht, um bauhistorische Bausubstanz zu schützen, soll die Schutzzonenfestlegung im Bebauungsplan der Stadtgemeinde überarbeitet werden. Dabei sind die Ziele für die Festlegung neuer Schutzzonen: die Erhaltung der bauhistorisch schützenswerten Bausubstanz und des charakteristischen Ortsbildes sowie dessen strukturverträgliche Weiterentwicklung und gleichzeitig die Möglichkeit, durch verträgliche Neu-, Zu- und Umbauten die Voraussetzungen für zeitgemäße Wohn- und Arbeitsstandards (vor allem im Altbestand) zu schaffen. In der GR-Sitzung vom 27.3.2015 wurde nun die gesetzlich vorgesehene sechs wöchige öffentliche Auflage für die Bevölkerung beschlossen. Die GRÜNEN, welche trotz Verbesserungen noch Schwachstellen in den überarbeiteten Schutzzonenbestimunngen sehen, habendem nicht zugestimmt, sondern den Antrag zur Verlängerung der Bausperre um weitere Verbesserungen erarbeiten zu können, eingebracht.
GRÜNEN bringen Antrag zur Verbesserung der Vorlage ein!
Erreicht werden soll das durch Verordnung von auf den besonderen Charakter der erhaltenswerten Baustruktur abgestimmte Regelungen für die Bebauung, durch planliche Festlegungen im Bebauungsplan und Verankerung entsprechender Regelungen in den Bebauungsvorschriften. Dazu wurde zunächst in einem ersten Schritt in äußerst umfangreicher Detailarbeit eine umfassende Erhebung der aktuellen Situation in jenen Gebieten, für die die Bausperre verordnet war (18,6% des Baulandes von Klosterneuburg) gemacht (Grundlagenforschung) (Erhebung und Bewertung bezüglich jedes einzelnen Gebäudes). Auf Basis dieser Erhebung wurde dann versucht, entsprechende Regelungen zur Erreichung des in der Bausperrenverordnung definierten Ziels zu formulieren. Das Ergebnis liegt nur vor (siehe TOP 67 dieser GR Sitzung), es kann aber nur zum Teil überzeugen: Der
geplante „Klosterneuburger Weg“ bietet allerdings nicht in
allen Punkten tatsächlich jene Grundlage, um die angeführten
Ziele nachhaltig zu erreichen – zur Zielerreichung erscheinen vielmehr
weitere und strengere Eingriffe (wie von anderen Gemeinden bereits umgesetzt!)
unabdingbar.
Begründung
der Dringlichkeit Für
den Antrag der GRÜNEN die Bausperre um ein Jahr zu verlängern
um Verbeserungen zu erzielen stimmten GRÜNE, PUK und L.Hofbauer.
Dagegen stimmten ÖVP, SPÖ,FPÖ, NEOs.
Mit
den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOs wurde die sechswöchige
Auflage des vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Entwürfe zur Änderung
des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes sind in der Zeit vom Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
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Schutzzone MÜHLENGASSE
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12.Jänner 2015 Neue Bauaffäre um städtische Baubehörde und Stift!
Volksanwaltschaft kritisiert Änderung der Flächenwidmung heftig:
Eine ordentliche Baubehörde macht das nicht!
Zum
gegenständlichen Fall Umwidmung auf BKL III und Bebauungsdichte 100%
des Grundstück Nr. 665 EZ 301 in der Hölzlgasse! -
Im März 2012 behandelt der Ausschuß neuerlich den Antrag des
Stifts auf Erhöhung der Bauklasse. Da man nun in der Umgebung ein
Gebäude mit BKl. III ausfindig gemacht hat, wird nun vom Ausschuß
BKL III beschlossen. Von einer Erhöhung der Bebauungsdichte
auf 100% ist hier wieder nicht die Rede. - Im Juni 2012: nach der öffentlichen Auflage werden in der Sitzung des Ausschusses die Stellungnahmen behandelt. Im Zuge dieser Behandlung wird plötzlich auch eine Stellungnahme der Baubehörde, die eine Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% vorsieht, eingebracht. Begründet wird dies als eine Ausschußentscheidung in der März Sitzung Die Ausschußmitglieder glauben den Beamten und überprüfen diese Aussage nicht und so geht die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% in die Gemeinderatssitzung vom 29.Juni 2012 und wird beschlossen. Der Grundstücksbesitzer des Nachbargrundstückes ortet eine nicht rechtmäßige Vorgangsweise und wendet sich an die Volksanwaltschaft. Das Stift vergibt das Baurecht an einen Bauträger der dort eine Wohnanlage plant. Im Zuge der Involvierung der Volksanwaltschaft durchleuchten die Grünen noch einmal den gesamten Umwidmungsvorgang und stoßen auf erstaunliches. Dazu
STR Mag. Sepp Wimmer der Fraktionschef der GRÜNEN: Der
entscheidende Punkt ist: Dazu STR Mag. Sepp Wimmer der Fraktionschef der GRÜNEN: „An der Sache ist leider mehr dran als nur ein „Geschmäckle“, insbesondere weil es wieder einmal um Immobilien geht, also und Geld, und das Stift und die Stadt daran involviert sind. Wobei das Stift aus dieser Umwidmung auf 100% Bebauungsdichte einen großen finanziellen Vorteil gezogen hat. Ein Grundstück mit 100% Bebauungsdichte ist natürlich mehr wert als eines mit 60%. Aus unserer Sicht ist die Umwidmung eindeutig rechtswidrig, da die Erhöhung der Bebaubauungsdichte auf 100% in der öffentlichen Auflage für die Bevölkerung im Sommer 2012 nicht enthalten war. In keiner der Ausschußsitzung vor der öffentlichen Auflage war die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% ein Thema. Der Gemeinderat wurde ganz offensichtlich bei seiner Beschlußfassung getäuscht und man hat ihm glauben lassen die Bevölkerung hätte die Fakten der Flächenumwidmung zur Gänze gekannt.“ BGM Schmuckenschlager täuscht ganz bewußt die Bevölkerung! Wimmer abschließend: „Die Äußerungen von BGM Schmuckenschlager zur völlig berechtigten Kritik der Volksanwaltschaft zu dieser neuen losterneuburger Bauaffäre sind mehr als eigenartig. Schmuckenschlager meint, es sei alles korrekt abgelaufen und der Gemeinderat und das Land NÖ hätten nichts daran auszusetzen gehabt. Natürlich hatten wir nichts daran auszusetzen, wir sind ja davon ausgegangen, daß das Auflageverfahren für die Bevölkerung korrekt abgelaufen sei und die Beamten die Erhöhung auf 100% nicht erst nach der Auflage für die Bevölkerung eingefügt hatten. Und wenn der Bürgermeister meint, es gab keinen Nachteil für den Anrainer, frage ich mich nur, warum dieser Anrainer eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingebracht hat? Um sich für die gute Arbeit der Klosterneuburger Baubehörde zu bedanken sicher nicht. Wir Grüne können Bürgermeister Schmuckenschlager nur raten, dieses Flächenwidmungsverfahren von sich aus neu aufzurollen und somit so schnell wie möglich für die Glaubwürdigkeit der Klosterneuburger Baubehörde zu sorgen. Es sind genau solche Vorgangsweisen, die bei der Bevölkerung die Frustration über die Politik erzeugen. Flächenumwidmungen wo dann nicht alles drinnen steht, was drinnen stehen müßte.“ Bürgermeister
ist beleidigt anstatt durchzugreifen! Erläuterung: Ein Flächenwidmungsplan umfasst die Gemeindeplanung für das gesamte Gemeindegebiet. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche, etc.) Der Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Im Bebauungsplan werden. die Bebauungsdichte und die Bebauungshöhe oder die höchstzulässige Gebäudehöhe festgelegt. Wird eine Bebauungsdichte von 60% festgelegt, so kann nur 60% des Grundstückes verbaut werden. Bei 100%, das gesamte Grundstück. Die Bebauungsdichte ist somit auch ein wesentlicher Maßstab für den Wert eines Grundstückes. STR
Mag. Sepp Wimmer |
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12.April 2013 Zweitwohnsitzabgabe
ist Politik von gestern Zweitwohnsitzabgabe ist Politik von Gestern und weder zukunftsträchtig oder nachhaltig. Sie ist wie ein „Krebsgeschwür“ und zerstört nur weiter, Natur, Umwelt und (wie man in Klosterneuburg jetzt sieht) historische Parkanlagen. Die Grünen fordern eine völlige Neuregelung des Finanzausgleiches welcher sich nicht an einer ständigen Bevölkerungszunahme orientiert. Wenn man jetzt polemisch wäre, könnte man sagen, Schlögls (SPÖ) und Schmuckenschlager (VP) Vorstoß hinsichtlich einer „Zweitwohnsitzabgabe“ ist genauso Politik von gestern wie diese beiden Parteien. Das wollen wir Grüne nicht sagen, daher halten wir einfach fest. Jeder Bürger soll an seinem Wohnsitz die gleichen Rechte und Pflichten haben, also auch die gleiche finanzielle Beteiligung für die Kommune leisten. Eine Zweitwohnsitzabgabe einzuführen geht jedoch völlig am Problem vorbei. Warum? Die Finanzmittel die die Gemeinden über den bundesweiten Finanzausgleich erhalten orientieren sich nach der Anzahl der hauptgemeldeten Einwohner einer Gemeinde. Dies mag in den vergangenen Jahrzehnten wo Wachstum, insbesondere grenzenloses Wachstum noch nicht so kritisch hinterfragt werden musste, durchaus sinnvoll gewesen sein. Heute, wo wir gerade in den Ballungszentren und insbesondere in den diesen umgebenden naturnahen grünen Umlandstädten und –gemeinden an die Grenzen einer sinnvollen Bebauung stoßen, Ist die Verteilung der Finanzmittel nach der Pro Kopf Anzahl eine der wesentlichen Ursachen für ungebremste Verbauung und der damit verbundenen Umwelt- und Naturzerstörung. Mehr Einwohner bedeutet mehr Geld. Mehr Einwohner brauchen aber auch mehr Wohnraum. Und wenn kein Bauland mehr da ist, wird eben Grünland in Bauland umgewidmet. Und damit das Verhältnis Bauland/Grünland wieder stimmt, erklärt man die Kläranlage und den Recyclingplatz für Grünland. „Günes“ gibt es dort zwar nicht mehr, aber die ÖVP hat ja schon die entsprechenden Gesetze gemacht das dies trotzdem möglich ist. Der ständige Wachstumsdruck hat einen Namen: Finanzausgleich „Bestes Beispiel“ dafür ist Klosterneuburg. Weil es die über 50 Jahre fast durchgehend allein regierende ÖVP, durch eine fast lückenlose Aneinanderreihung von „Wahlzuckerln“ geschafft hat eine gigantische Verschuldung anzuhäufen – die nächste mit einer 11 Millionen Neuverschuldung für die Prestigesanierung und Erweiterung des „Millionengrabes“ Freizeitzentrum Happylands ist von ÖVP und SPÖ bereits beschlossen – muss Geld in die Gemeindekassen kommen. Und dies ist mit einer absoluten politischen Mehrheit am schnellsten zu erreichen, indem man Grünland und Parkanlagen in Bauland umwidmet. Und so ist z.B. die Umwidmung der Parkanlage in der Villa Brunnenpark für ein Feuerwehrhaus noch gar nicht abgeschlossen, gibt die ÖVP schon den Auftrag das Grundstück des alten Feuerwehrhauses mit einem geotechnischen Baugrundstücksgutachten auf seine bestmögliche bauliche Verwertung untersuchen zu lassen. Es muss Geld her!
Dazu abschließend der Grüne Umweltstadtrat: „Wer im 21.Jahrhundert
nicht versteht, dass das einzige, was grenzenlos wächst ein „Krebsgeschwür“
ist und sicher nicht das Modell für eine nachhaltige gesellschaftliche
Entwicklung im 21. Jahrhundert sein kann, sollte im Interesse der Menschen
so viel Anstand haben seine Finger von der Politik zu lassen. Das „Herumdoktern“
an einer „Zweitwohnsitzabgabe geht völlig am Problem vorbei.
Für eine nachhaltige und zukunftsträchtige Politik muss der
Finanzausgleich so rasch als möglich von der Einwohnerzahl abgekoppelt
werden. Im Interesse der Menschen und ihrer Lebensqualität und im
Interesse der Natur und der Umwelt.“
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GRÜNE beantragen Eigenausbau eines 780m² großen stadteigenen Dachbodens zu 10 Startwohnungen!
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Der Vorschlag der GRÜNEN, der in den nächsten zehn Jahren umfangreiche Finanzmittel für den Bau von leistbaren Wohnungen vorsah, wurde von der ÖVP einstimmig abgelehnt! Anstelle dessen wurde ein „Alibi Startgeld“ beschlossen, welches nur wenigen Jungen Klosterneuburgs hilft, aber dafür umso mehr den privaten „Baulöwen“ weiter nicht leistbare Wohnungen zu errichten. Die Klosterneuburger GRÜNEN haben bei der am Freitag den 27.Juni abgehaltenen Gemeinderatssitzung einen Antrag zur Behebung der Misere bei leistbaren Wohnungen für Junge KlosterneuburgerInnen eingebracht. Einerseits sah der Antrag vor, dass bei Vergabe von Gemeindegrund an private Bauträger mindestens 50% der Wohnungen der Stadt für Jungen KlosterneuburgerInnen zur Verfügung gestellt werden. Sowie zweitens, dass in den nächsten zehn Jahren die Summe von € 8 Mio (ca. die Hälfte des Betrages den die ÖVP für das Freizeitzentrum investiert hat) über einen Zeitraum von 10 Jahren für die Errichtung von leistbaren Wohnungen aufgewendet werden soll. Die ÖVP lehnt diesen finanziellen Aufwand ab und beschloss stattdessen ein „Alibi Startwohngeld“ welches nur einer ganz geringen Anzahl von KlosterneuburgerInnen („Tropfen auf dem heißen Stein“) etwas nutzen wird, aber dafür die „Baulobby“ weiter unterstützt überteuerte Wohnungen zu errichten. Dazu der GRÜNE Fraktionschef STR Mag. Sepp Wimmer: „Da gibt es in Klosterneuburg durch die jahrelange falsche Wohnpolitik keine leistbaren Wohnungen für junge Menschen, dann bringen die GRÜNEN einen sachlichen Lösungsvorschlag und dann lehnt die ÖVP diesen einfach ab und glaubt sich mit der „Mogelpackung“ eines Startwohngeldes aus der Affäre ziehen zu können. Es mangelt wie nie zuvor an leistbaren Wohnungen. Nur ist der Vorschlag den die ÖVP nun mit dem „Startgeld für alle bis 30“ bringt völlig ungeeignet und verschärft die Situation insofern, dass nun eine Marktbereinigung von überteuerten Wohnungen nicht mehr stattfindet. Die Stadt macht mit Steuergeldern die überteuerten Wohnungen nun „leistbar“. Bei dieser ÖVP Vorgangsweise profitiert vor allem die Baulobby die nun ihre überteuerten Wohnungen endlich „anbringen“. Sie haben nun auch weiter einen Markt solche zu bauen. Die Baulobbys sind die wahren Profiteure dieser ÖVP Idee. Klar ist, wenn die Stadt einen Teil der überteuerten Miete bezahlt, kann die Baulobby die überteuerten Wohnungen leichter vermieten. Wimmer weiter: „Diese Idee der ÖVP, die Baulobby noch mehr zu unterstützen bringt das Fass für uns GRÜNE zum Überlaufen. Wir schauen nicht weiter zu, wie die ÖVP Gemeindegründe an die Baulobby im Baurecht „verscherbelt“, die dort überteuerte Wohnungen errichtet und die Stadt mit ein paar kleinen Wohnungen zur Selbstvergabe „abspeist“! Die GRÜNEN fordern um die Misere von nicht leistbaren Startwohnungen nachhaltig zu beseitigen, entweder durch den Bau eigener Gemeinde Start Wohnungen (GSW) zu lösen, oder in Kooperation mit gemeinnützigen und kostengünstigen Genossenschaftsträgern. Wimmer abschließend: „Wäre die ÖVP wirklich an leistbaren Wohnungen interessiert, dann hätte sie unserem GRÜNEN Antrag im Gemeinderat, in dem wir zwei zentrale Vorschläge für die Behebung der Misere bei leistbaren Wohnungen einbrachten, strikt abgelehnt. Wir haben vorgeschlagent 1) Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung gestellt werden. 2) Bereitstellung der entsprechenden budgetären Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen. Für uns GRÜNE ist der ganze ÖVP Vorschlag nichts als eine Einstimmung auf die leeren ÖVP Wahlversprechen bei der kommenden Gemeinderatswahl. So wie bei den Umwidmungen bei der Volksbefragung will man die Klosterneuburger Bevölkerung wieder in die Irre führen. Aber die Klosterneuburger Bevölkerung hat diese Tricks bei der Volksbefragung durchschaut und wird sie auch bei diesem ÖVP „Mogel Startwohngeld Modell“ durschauen. Dieses ÖVP Modell ist völlig ungeeignet auf breiter Basis die Wohnungsmisere in Klosterneuburg zu korrigieren. STR Mag. Sepp
Wimmer
Der Antrag der GRÜNEN für leistbares Wohnen in Klosterneuburg, eingebracht zur Gemeinderatssitzung am 27.Juni 2014. Gegenstand: Leistbares Wohnen in Klosterneuburg – Sicherstellung 1)
durch Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger
nur mehr, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde
für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung
gestellt werden. Sachverhalt
Die Sicherstellung „leistbaren Wohnens“ – Wohnraum vor
allem für (junge) Familien und junge Menschen – erweist sich
zunehmend als zentrales kommunales Problem in Klosterneuburg. Um die eigentliche Problematik von Schaffung von leistbaren Wohnraum sachgerecht anzugehen, wären aus Sicht der Antragsteller/innen jedenfalls folgende zwei Maßnahmen erforderlich: 1) Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn anteilig mindestens 50% der Wohnungen der Gemeinde für „leistbares Wohnen“ ausbedungen werden. Die umfangreiche
Neubauleistung in Klosterneuburg in den vergangenen Jahren hat sich überwiegend
auf den freifinanzierten Wohnbau konzentriert. Privatpersonen, Firmen
und Institutionen mit hohem Vermögen, haben angesichts der Finanzkrise
große Teile ihrer Veranlagung in den Immobilienbereich umgeschichtet
(Vorsorgewohnungen, Zweitwohnsitze, etc.). Der freifinanzierte Wohnbau
übersteigt allerdings bei weitem die finanzielle Leistungskraft,
vor allem jene der jüngeren Wohnungssuchenden in Klosterneuburg,
insbesondere von Jungfamilien. 2) Bereitstellung entsprechender budgetärer Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von „leistbarem Wohnen“ in Klosterneuburg Die Stadtgemeinde
Klosterneuburg wird in den nächsten Jahren mehr als 14 Millionen
Euro für die Sanierung und Erweiterung des Freizeitzentrums Happyland
aufwenden. Davon stellt die Stadt 3,2 Millionen aus Eigenmitteln und 8
Millionen kreditfinanziert zur Verfügung. Angesichts der dramatischen
Situation um fehlende leistbare Wohnungen für jungen Menschen in
Klosterneuburg und in Anbetracht der Bedeutung von leistbaren Wohnungen
sollte die Stadt in den nächsten 10 Jahren (2015 bis 2024) zumindest
die Hälfte dieser Summe für Zwecke leistbaren kommunalen Wohnens
vorsehen: in den Budgets ab 2014 jährlich somit mindestens €
800.000,- vorsehen. Dies entspricht der Hälfte des Betrages der für
die Sanierung des Happylands aufgewendet wird. Antrag 1)
Ab sofort dürfen gemeindeeigene Grundstücke nur dann an private
Bauträger zur Errichtung von privatfinanzierten Wohnungen vergeben
werden, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde
für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung
gestellt werden. Begründung der Dringlichkeit Die prekäre
Situation von leistbaren Wohnungen für junge KlosterneuburgerInnen..
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