STR Mag. Sepp Wimmer
Grüne Klosterneuburg

 

Gemeinderat folgt dem Ergebnis der Volksbefragungen und fasst folgende Beschlüsse:

Umwidmungen werden nicht weiterverfolgt!

Feuerwehrhaus Weidling ohne Stimmen der Grünen beschlossen!

 

Der Klosterneuburger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag den 12.Dezember auf das Ergebnis der beiden Volksbefragungen vom 1.Dezember reagiert und hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die im April/Mai 2013 aufgelegten Flächenwidmungsänderungen „Stollhof, Kreindlhof, Weißer Hof und Kläranlage/Recyclingplatz“ sowie die Ansuchen vom 3. Mai 2011 und 8. Mai 2012 um Widmungsänderung zur Errichtung eines Golfplatzes beim Weißen Hof
werden nicht weiter verfolgt.

2. Die Fragen Soll die Stadtgemeinde Klosterneuburg bei grundsätzlichen Veränderungen in Bereichen Raumplanung, Flächenwidmung und Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligungen vorsehen und Soll die Stadtgemeinde dafür sorgen, dass für die Klosterneuburger Landwirte ausreichende Flächen – insbesondere rund um das Rehabilitationszentrum „Weißer Hof“ – zur wirtschaftlichen Nutzung erhalten bleiben?
werden dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung zur weiteren Bearbeitung zugewiesen.

3. Die Frage Soll die Stadtgemeinde – um den derzeitigen Umwidmungsdruck zu verringern – an Bund und Länder mit der Forderung an einem „ökologischen Finanzausgleich“ herantreten
wird dem Ausschuss für Verwaltung, Organisation und Umweltschutz zur weiteren Behandlung zugewiesen.

4. Für die Realisierung des geplanten Neubaus der Freiwilligen Feuerwehr Weidling in der Brandmayerstraße 2 sind die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Die Frage 4. wurde ohne die Grünen beschlossenen. (Begründung: Die Frage 4 war die einzige Frage, wo bei beiden Volksbefragungen keine eindeutige Willensbildung der Bevölkerung erkennbar war. Bei der diesbezüglichen Frage der Bürgerinitiative lehnten 55% der Befragten den neuen Standort ab. Auf dem Stimmzettel des Gemeinderates wurde diesem hingegen mit ca. 55% zugestimmt. Und da die Grünen die Verbauung der Parkanlage aus ökologischen Gründen noch immer ablehnen, bekam dieser Antrag keine Zustimmung der Grünen.)

Abschliessend bedanken sich die Grünen noch einmal bei der Klosterneuburger Bevölkerung, dass sie sich mit dieser großen Beteiligung in den gestalterischen Zukonfstprozess Klosterneuburgs eingebracht haben. Die Grünen werten die Ergebnisse dieser Volksbefragungen nicht als Stillstand in der städtebaulichen Etnwicklung, sonder als große Chance für eine kreative und nachhaltige Zukunftsgestaltung. Ob es dies wird,hat auf Grund der absoluten Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat die regierende ÖVP zu entscheiden. Wenn man von Seiten der ÖVP diesen Wege gehen will, werden die Grünen ein tatkräftiger Partner sein.

STR Mag. Sepp Wimmer
Grüne Klosterneuburg

 

 

 

Ergebnisse der beiden Volksbefragungen

von Sonntag 1.Dezember!


 

 

 


STR Mag. Sepp Wimmer
Grüne Klosterneuburg

 

Ergebnisse Volksbefragungen:

Umwidmungen von der Bevölkerung klar abgelehnt!

Große Mehrheit der Klosterneuburger will die wertvolle Lebensqualität mit den Park- und Grünanlagenwertvolle für Die Zukunft erhalten.

Grüne über enorme Bürgerbeteiligung begeistert.

Ergebnis hat auch politisch historische Dimension für Klosterneuburg.

Mit knapp 40% (39,8%) Beteiligung haben die beiden am Sonntag abgehaltenen Volksbefragungen zu den geplanten großflächigen Umwidmungen nicht nur zu einer extrem hohen Bürgerbeteiligung was Volksbefragungen auf kommunaler betrifft geführt, sie war auch eine klare Botschaft an die mit absoluter Mehrheit regierende ÖVP. Die Klosterneuburger Bevölkerung sagt bei beiden Volksbefragungen ein klares Nein zum Verbauen von Park- und Grünanlagen in der „Gartenstadt“ Klosterneuburg.

Dazu der Fraktionschef der Grünen und Mitinitiator der erfolgreichen Bürgerplattform „Wertvolles bewahren für Morgen“ Umweltstadtrat Mag. Sepp Wimmer:

„Bei allen Querelen die es in den Monaten vor den Volksbefragungen gegeben hat, ist es ein demokratiepolitisches Zeichen der Extraklasse wie souverän die Klosterneuburger Bevölkerung agiert hat. 39,8 %, also knapp 40% Beteiligung ist für eine kommunale Volksbefragung sogar europaweit sensationell. Ein Grund für diese hohe Beteiligung der Bevölkerung liegt sicher nicht nur an den abgefragten Umwidmungs- und Bauprojekten, sondern auch an der Unzufriedenheit der Klosterneuburger Bevölkerung an der immer mehr überhandnehmenden Verbauung unserer Stadt. Klosterneuburgs Bevölkerung hat in einem Maße politisch souverän gezeigt, dass mir für die Zukunft dieser Stadt, mit ihrer Lebensqualität und ihrem Grünraum wieder sehr viel Hoffnung gibt.

Und wenn man sich die Ergebnisse der beiden Volksbefragungen ansieht, so sind sie bis auf die Frage des Weidlinger Feuerwehrhauses alle gleich. Also bei der Volksbefragung der Bürgerinitiative, wie auch der des Gemeinderates. Das einzig Gute an der aus meiner Sicht demokratiepolitisch völlig unsinnigen zweiten Volksbefragung von ÖVP;FPÖ und PUK ist, dass die Klosterneuburger alle Fragen bis auf das Feuerwehrhaus bei beiden Volksbefragungen ähnlich gestimmt haben und das ÖVP Argument, die BI wollte mit suggestiven und tendenziösen Fragen die Menschen in die Irre führen, sich in Luft aufgelöst hat. Jetzt hat die ÖVP nicht nur schwarz auf orange, sondern auch schwarz auf weiß die gleichen Antworten. Ich denke die BI um Fr.Dr.Rille-Pfeiffer und Dr. Maurer war mehr als nur engagiert, sie waren professionell, sehr gut beraten und sind konsequent ihren Weg gegangen. Ohne der Zielstrebigkeit der BI, aber auch der vielen EinzelhelferInnen, wäre diese Ergebnis nicht möglich gewesen.

Die Klosterneuburger Bevölkerung hat mir ihren Antworten der mit absoluter Mehrheit allein regierenden ÖVP eindrucksvoll klar gemacht, das sie die Politik der Verbauung von Park- und Grünanlagen nicht als zukunftsweisend sieht und deshalb auch ablehnt. Die Klosterneuburger wollen, dass Klosterneuburg die „grüne Gartenstadt „ mit hoher Lebensqualität bleibt.

Die Klosterneuburger Bevölkerung hat mit diesem Ergebnis aber auch nach einem halben Jahrhundert ÖVP Herrschaft eine politische Zäsur bewirkt. Ganz unabhängig, wie das mit dem Feuerwehrhaus ausgeht (unsere Grüne Ablehnung bleibt bestehen), haben die beiden gestrigen Volksbefragungen eine Zäsur im politischen Geschehen Klosterneuburgs gebracht, denn die Klosterneuburger Bevölkerung hat erstmalig eine große politische Mündigkeit bewiesen und wichtige Entscheidungen gegen den Willen der Politiker selbst getroffen. Erstmalig nach Jahrzehnten sind wichtige politische Entscheidungen gegen den Willen der ÖVP getroffen worden.

Was BGM Schmuckenschlager betrifft, der ja die nun abgelehnten Umwidmungen zu seinen persönlichen Anliegen gemacht hat, wird nun entscheidend sein, wie er und die ÖVP mit diesem Ergebnis der gravierenden politischen Fehleinschätzung umgehen werden. Ob sie also das Votum der Klosterneuburger Bevölkerung respektieren werden, oder sich darüber hinweg setzen. Wenn man von Seiten der ÖVP nun den Weg gehen will, dass man gemeinsam nach sinnvollen, und die Lebensqualität erhaltende nachhaltige Zukunftsperspektiven sucht und sie gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeiten will, stehen wir Grüne dazu bereit.“

STR Mag. Sepp Wimmer
Grüne Klosterneuburg

 

 

Bezirksblatt
3 . Dezember 2013
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4. Dezember 2013
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2. Dezember 2013
KURIER
2. Dezember 2013

 

 

"Für mich zählt nur das Ergebnis des weißen Zettels!"

ÖVP BGM
Schmuckenschlager
(KURIER 26.November 2013)

 

(Erklärung: der Stimmzettel der von den Gemeinderäten angeordneten Volksbefragung ist weiß, der durch die Bevölkerung erzwungene orange)


KURIER
26.November 2013



STR Mag. Sepp Wimmer
Grüne Klosterneuburg

Hochmut ist kein guter politischer Ratgeber!
Ist Abgehobenheit wirklich die Politik, die wir für eine erfolgreiche Zukunft brauchen?

Angesichts der nicht zu überbietenden Dreistigkeit wie ÖVP/SPÖ vor der vergangenen Nationalratswahl das Volk über die finanzielle Situation in unserem Land belogen haben, muss man sich schämen Politiker zu sein. Aber ähnliches passiert hier bei uns in Klosterneuburg ebenso durch die mit absoluter Mehrheit regierende ÖVP was die Klosterneuburger Volksbefragungen und die zahlreichen Grünland Umwidmungen betrifft. Hier wird den Klosterneuburgern vorgemacht die Umwidmungen seien unbedingt notwendig, weil es sonst kein Hochwasserschutzbecken am Kierlingbach gäbe, die Kläranlage nicht vergrößert werden könne, oder es keinen Platz für Schulen und Kindergärten gäbe. Das sind genauso dreiste Lügen wie sie uns ÖVP/SPÖ über die Finanzsituation vor der Nationalratswahl erzählt haben!

Aber Klosterneuburgs junger Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager setzt dem noch eins drauf und lässt der Klosterneuburger Bevölkerung über die Medien quasi ausrichten: "Das Ergebnis der "Volksbefragung durch die 4.000 Unterschriften zählt für mich nicht!"

Nun, mit einer absoluten Mehrheit kann man sich alles erlauben, auch Überheblichkeit und Abgehobenheit. Ob es aber politisch weise, und eines Bürgermeisters für würdig ist, ist mehr als fraglich. Das Bürgermeisteramt ist kein leichtes Amt, aber mit der absoluten Mehrheit im Gemeinderat über Andersdenkende drüber zu fahren und ihr Engagement für die Stadt herabzuwürdigen hat einer Stadt langfristig noch nie gut getan. Und einem Bürgermeister auch nicht!

Daher appellieren wir Grüne abschließend noch einmal an alle denen die Zukunft Klosterneuburgs am Herzen liegt: Nehmen Sie Ihr Recht zur Mitbestimmung wahr und lassen Sie sich nicht durch den Hochmut eines jungen Bürgermeisters an der Mitgestaltung der Zukunft unserer Stadt abhalten! Denn letztendlich werden es bei genügendem Engagement die Bürger sein, die die Antworten, wie die Zukunft Klosterneuburgs aussehen wird, geben werden und nicht ein auf fünf Jahre gewählter Bürgermeister.

Umweltstadtrat
Mag. Sepp Wimmer

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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29.November 2013


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DIE PRESSE
1 August 2013


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19 Juni 2013


NÖN
23 Mai 2013

 



Bezirksblatt
Mittwoch 27.März

 

Was Sie zu den am 1.Dezember stattfindenden Volksbefragungen wissen sollten!

 


1) Warum zwei Volksbefragungen?

Die mit absoluter Mehrheit regierende ÖVP mit Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager, wollte die 8 Fragen der Bürgerinitiative, diese wurden von mehr als 4.000 BürgerInnen unterschrieben, nicht akzeptieren. Die ÖVP hat daher gemeinsam mit den Gemeinderatsfraktionen FPÖ und PUK eine zweite Volksbefragung mit "geschönten" Fragen beschlossen!

2) Die ÖVP behauptet, die 8 Fragen der Bürgerinitiative wären juristisch nicht korrekt und daher wollte sie der Bürgermeister nur „überarbeiten“?

Dieses „Politikerspiel“ ist uralt! Damit versuchen Bürgermeister immer wieder kritische und unangenehme Fragen der Bürger in für sie angenehmere Fragen umzuformulieren. Grundsätzlich dürfen die Bürger ALLES fragen, was in die Hoheit der Gemeinde fällt. Ausgenommen davon sind nur Verwaltungsakte (Bescheide) und abgabenrechtliche Dinge. In einer Demokratie ist der Bürger der Souverän, der Machthaber. Leider vergessen das Politiker, insbesondere Bürgermeister, immer wieder.


3) Ist die jetzige Vorgangsweise mit zwei Volksbefragungen juristisch korrekt?


Das kann niemand sagen, da es bisher noch nicht vorgekommen ist, dass ein Bürgermeister gleichzeitig eine "Gegenvolksbefragung" zu einer von Bürgern initiierten Volksbefragung vom Gemeinderat beschließen ließ!


4) Wo kann ich abstimmen?

In Ihrem Wahllokal, dort wo sie Ihre Stimme auch bei der Gemeinderatswahl oder bei der Nationalratswahl abgegeben haben. Zeit: Von 07.00h bis 16:00h.


5) Ist eine Briefwahl möglich?


Ja, eine Briefwahl ist möglich!


6) Wie werden die Volksbefragungen vor sich gehen?


Beide Volksbefragungen werden ausgeschrieben, im Wahllokal bekommt der/die Wählerin zwei Stimmzettel (einen ORANGEN für die Volksbefragung der Bürger, einen weißen für die Volksbefragung von ÖVP, FPÖ und PUK), sowie ein Kuvert. In der Wahlzelle kreuzt man die entsprechenden Fragen an. D.h.: Es müssen nicht beide Stimmzettel ausgefüllt werden, es müssen auch nicht alle Fragen angekreuzt werden. Danach steckt man beide (oder einen) Stimmzettel in das Kuvert und wirft dieses in die Wahlurne.


7) Wie wird ausgezählt werden?


Die Volksbefragungen werden getrennt ausgezählt, wobei jede Frage einzeln bewertet wird.


8) Ist das Wahlergebnis für die Politiker bindend?

Nein, das ist es nicht. ABER, keine Partei wird es wagen, sich über ein ganz klares und deutliches Abstimmungsergebnis der Bevölkerung einfach hinweg zu setzen.


9) Die ÖVP behauptet, wenn bei Frage 1 (Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung in der historischen Parkanlage „Villa Brunnenpark“ von Grünland/Park in Bauland beschließen, damit dort gebaut werden kann?) mit „Ja“ gestimmt wird, besteht die Gefahr, dass der ganze Park in Bauland umgewidmet werden muss?

Das könnte der Gemeinderat auch jetzt schon machen. Er tut es aber nicht. Wieso sollte er es dann tun? Aus der Volksbefragung entsteht dem Gemeinderat kein Zwang dies zu machen. Noch dazu, wo es bei Frage 1. lautet: „Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung in der Parkanlage….beschließen?“ und nicht: „ Soll die Stadtgemeinde die historische Parkanlage „Villa Brunnenpark“ in Bauland umwidmen?

10) Die ÖVP behauptet, die Umwidmung der Parkanlage Stollhof auf Bauland wäre notwendig, um dort auf einem kleinen Stück einen Radweg und ein Hochwasser-Rückhaltebecken errichten zu können?

Beide öffentlichen Projekte (Radweg und Rückhaltebecken) wären auch ohne Umwidmung des Parks in Bauland möglich. Diesbezüglich gab es sogar von der Stadt schon Pläne wie Radweg und Rückhaltebecken, ohne Umwidmung der Parkanlage, realisiert werden können.




4.081

BürgerInnen haben unterschrieben!

Klosterneuburger Bevölkerung erzwingt Volksbefragung bei umstrittenen Bauland Umwidmungen!


Die erfolgreichen VertreterInnen der Plattform "Wertvolles bewahren für Morgen!"
Doris Güssing / Dr. Eva Raunig / Dr. Dieter Maurer / Dr. Christiane Rille-Pfeiffer

 


„Mehr als 4.000 Unterschriften, das haben wir Grüne uns, als wir die Idee zu dieser Unterschriftenaktion für eine Volksbefragung hatten, nicht träumen lassen. Und dies trotz der schon damaligen Zuversicht die notwendige Anzahl von ca. 2.600 Unterschriften zusammen zu kriegen! Aber dieses einzigartige Ergebnis war nur durch die unabhängige Bürgerplattform möglich. Nur alleine als Grüne wäre uns dieses Ergebnis nicht möglich gegeben. Mein besonderer Dank daher an die VertreterInnen und UnterstützerInnen der Plattform "Wertvolles bewahren für Morgen!" Ich denke, dass ist ein Meilenstein für eine demokratiepolitisch zukunftsträchtige Bürgerbeteiligung in Klosterneuburg." So der Fraktionsobmann der Klosterneuburger Grünen STR Mag. Sepp Wimmer.

Wimmer weiter: "Wir haben gewusst, dass die ÖVP mit ihrer Umwidmungswut gegen die Interessen der Bevölkerung arbeitet, aber dass sich mehr als 4.000 BürgerInnen wirklich trauen mit Namen und Adresse gegen die Bürgermeisterpartei zu stimmen, ist ein Zeichen eines besonderen Bürgerengagements und eines großen Demokratieverständnisses der Klosterneuburger Bevölkerung. Der Erfolg ist ein Erfolg jeder (jedes) Einzelnen (die)der unterschrieben hat Und das macht wieder Hoffnung für den Erhalt der Lebensqualität und der Umwelt in der Gartenstadt Klosterneuburg.Es hat der ÖVP praktisch nichts geholfen, die Initiative als „parteigrün“ zu verunglimpfen. Wenn dies nur eine "parteigrüne" Initiative gewesen wäre, würde ich mir als ÖVP ein Jahr vor Beginn des Gemeinderatswahlkampfes bei diesem Ergebnis so meine Gedanken machen. Es ist und bleibt aber eine überparteiliche Unterschriftenaktion und der Erfolg gehört der überparteilichen Plattform. Und was die demokratiepolitische Seite hinsichtlich der Unterstützung von Bürgeranliegen durch die übrigen Parteien betrifft, so erteilt die Klosterneuburger Bevölkerung den politischen Parteien im Klosterneuburger Gemeinderat eine demokratiepolitische Lehrstunde. Außer den Grünen haben nur 2 von 41 Gemeinderäten den Antrag zur Volksbefragung unterschrieben. Die Klosterneuburger Parteien haben es offensichtlich nicht sehr gern, wenn die Bevölkerung selbst entscheidet.“

Wimmer abschließend: „ Ich vertraue auf ÖVP Bürgermeister Schmuckenschlager, dass die Volksbefragung korrekt abläuft und man von Seiten der ÖVP anschließend das Ergebnis anerkennt und die dementsprechend notwendigen politischen Schritte setzt."



D) Folgende 8 Fragen sollen der Bevölkerung zur Beantwortung vorgelegt werden:


Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung in der historischen Parkanlage „Villa Brun-nenpark“ von Grünland/Park in Bauland beschließen, damit dort gebaut werden kann?

Ja
Nein

Soll die Stadtgemeinde dafür sorgen, dass der Grundsatzbeschluss vom 4.3.2011 „Neubau Feuerwehrhaus FF Weidling“ am jetzigen Standort umgehend realisiert wird?

Ja
Nein

Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung in der historischen Parkanlage „Stollhof“ von Grünland/Park in Bauland beschließen, damit dort gebaut werden kann?

Ja
Nein

Soll die Stadtgemeinde die für den Bau des geplanten Golfplatzes benötigten Flächen rund um das Rehabilitationszentrum „Weißer Hof“ für die Realisierung des Golfplatzprojektes umwidmen?

Ja
Nein

Soll die Stadtgemeinde dafür sorgen, dass für die Klosterneuburger Landwirte ausreichende Flächen – insbesonders rund um das Rehabilitationszentrum „Weißer Hof“ – zur wirtschaftlichen Nutzung erhalten bleiben?

Ja
Nein

Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung des Grünlandes (Weingärten) auf den „Kreindlhof-Gründen“ beschließen, damit dort gebaut werden kann?

Ja
Nein

Soll die Stadtgemeinde Flächen, die keinerlei Merkmale eines tatsächlichen Grünlandes auf-weisen (wie Kläranlage, Recyclinghof etc.) in Grünland umwidmen, damit tatsächliche Grünlandflächen zur Verbauung in Bauland umgewidmet werden können?

Ja
Nein

Soll die Stadtgemeinde – um den derzeitigen Umwidmungsdruck zu verringern – an Bund und Länder mit der Forderung nach einem „ökologischen Finanzausgleich“ herantreten?
Erklärung: Aufgabe des kommunalen Finanzausgleichs ist, einen finanziellen Ausgleich zwischen Einnahmekraft und Aus-gabenbedarf einer Gemeinde zu schaffen. Während die Gemeindeeinnahmen stark von Gewerbe- und Einkommensteuer abhängen, bemisst sich der Finanzbedarf hauptsächlich an der EinwohnerInnenzahl. Dadurch wird derzeit die Ausweisung von neuem Wohnbauland aufgrund höherer EinwohnerInnenzahlen gleichsam "belohnt" – ein wirtschaftlicher Anreiz für zusätzlichen Flächenverbrauch. Dadurch kommt es zu solchen unnatürlichen Entwicklungen, dass Kläranlagen und dgl. zu Grünland erklärt werden, damit man an anderer Stelle wieder Grünland in Bauland umwidmen kann!

Ja
Nein

 

Die Abstimmungsempfehlung der

überparteilichen Bürgerplattform

"Wertvolles bewahren für Morgen!"

Für den Erhalt der Klosterneuburger
Parkanlagen und Naherholungsgebiete

 

13.Oktober 2013

 

Volksbefragungen!
Einigung auf Volksbefragungen mit zwei unterschiedlich farbigen Stimmzetteln.

Dazu der Fraktionsobmann der Grünen STR Mag. Sepp Wimmer: „Obwohl die Situation auf Grund des völligen Neulandes der Rechtslage (zwei Volksbefragungen an einem Tag) nicht ganz einfach war, wurde nun doch mit der Stadtgemeinde eine Lösung gefunden, die im Interesse der Bevölkerung eine rechtlich haltbare, aber vor allem für die Bevölkerung übersichtliche Lösung, gefunden wurde. Jede Volksbefragung wird auf einem unterschiedlichen farbigen Stimmzettel durchgeführt. Damit ist das Verwechslungsrisiko so gering wie möglich gehalten. Obwohl wir GRÜNE über die parallel beschlossenen Volksbefragungen mehr als unglücklich sind, so sind aus unserer Sicht damit die rechtlichen Voraussetzungen ( Keine Abänderung der Fragen der Bevölkerung, klare Unterscheidbarkeit bei der Abstimmung) gegeben."

Wimmer weiter: " Da zwei Volksbefragungen auf Gemeindeebene an einem Tag ein Novum in Österreich sind und die politischen Verantwortlichen für gesetzliche Regelungen (Land Niederösterreich) hier keine klaren Regelungen festgelegt hat, gibt es keine "Richtschnur" wie so etwas ablaufen sollte. Die ersten Vorschläge des Landes, beide Volksbefragungen auf einem gemeinsamen Stimmzettel durchzuführen, hätten aus unserer GRÜNEN Sicht" noch mehr zur Verwirrung beigetragen als es die beiden Volksbefragungen mit ziemlich ähnlichen Fragen ohnehin schon verursachten. Als Kompromisslösung wurde schließlich die klar geregelte Vorgabe bei Bundesvolksbefragungen gefunden. Hier ist im §9. Abs3 klar geregelt wie man bei zwei Volksbefragungen an einem Tag umzugehen hat."

§ 9. (3) Finden an einem Befragungstag zwei oder mehrere Volksbefragungen statt, so sind die Stimmzettel aus unterscheidbarem Papier verschiedener Farbe herstellen zu lassen. Der Stimmberechtigte hat die Stimmzettel in ein Kuvert zu legen.

Termin!
Sonntag 1.Dezember

 

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6.Oktober 2013

BGM Schmuckenschlager manövriert mit
zweiter Volksbefragung
die Stadt in eine unmögliche Situation.

 

Dazu der Fraktionsobmann der Grünen Klosterneuburg STR Mag. Sepp Wimmer: „BGM Schmuckenschlager lässt nichts unversucht, um die von mehr als 4.000 KlosterneuburgerInnen unterschriebene Volksbefragung, die zu beschließen er gezwungen war, zu bekämpfen. Zuerst versuchte er die acht Fragen der Bevölkerung als nicht rechtens hinzustellen. Hier musste er sich in einem Schreiben der NÖ Landesregierung belehren lassen, „dass für die Fragen keine gesetzlichen Regelung bestehen“. Nun startet er den Versuch beide beschlossene Volksbefragungen in eine gemeinsame „zu vermanschen“ Das Resultat wird sein, dass sich die Bevölkerung nicht mehr auskennt. So etwas hat es in ganz Österreich noch nicht gegeben.“

Wimmer weiter: „ Nicht nur, dass diese Vorgangsweise die Bevölkerung völlig verwirrt, sie ist aus mehreren Gründen rechtswidrig.

1) Der Volksbefragungsbeschluss im Gemeinderat durch den Initiativantrag der 4.000 KlosterneuburgerInnen basiert auf §16b der NÖGeOrd und ist kein „einfacher“ Volksbefragungsbeschluss wie der des Gemeinderats nach §63 NÖGeOrd. Der Initiativen Volksbefragungsbeschluss nach §16b hat besondere Minderheitenrecht und darf weder in den Fragen verändert noch ergänzt werden. Eine Zusammenfassung zu einer Volksbefragung würde aber automatisch bedeuten das die Initiativen Volksbefragung verändert und ergänzt würde.

Die Durchführung von nur einer Volksbefragung entspricht also nicht den gefassten Gemeinderatsbeschlüssen vom 27.9. 2013. Hierzu auch das Wortprotokoll der Gemeinderatssitzung:

Der Bürgermeister möchte die Tagesordnungspunkte Ö 6, Ö7 und den Dringlichkeitsantrag der PUK, Ö 5.1, gemeinsam diskutieren. Es gehe hier darum, dass einmal eine Volksbefragung durch Minderheitenrechte erwirkt worden sei und zum Anderen gehe es um eine Verordnung des Gemeinderates, der selbst auch Volksbefragungen anordnen könne. Die Prozedere sehe vor, und das sei auch mit dem Amt der NÖ. Landesregierung so abgestimmt, und darum gehe es am Schluss auch, wenn eine Volksbefragung stattfinde, dass es möglich sei, diese zweite Volksbefragung rechtlich geteilt auch am selben Tag abzustimmen.

Nun wird vom BGM jedoch KEINE zwei rechtlich geteilten Volksbefragungen ausgeschrieben sondern nur mehr eine Einzige, wobei noch dazu offen bleibt, welche der beiden dies ist?

2) Ein weiterer Anfechtungspunkt bei einer Zusammenlegung ist, wie kann jemand, der nur an einer der beiden Volksbefragung teilnehmen will dies auch sicherstellen? Sollten beide Volksbefragungen zusammengelegt werden, so hat der(die) Wähler(in) keine Möglichkeit an einer der beiden Volksbefragungen nicht teilzunehmen, er muss automatisch an beiden teilnehmen. Dieser Zwang ist sicher auch ein Anfechtungsgrund beim VfGH.

Abschliesssend ersuchen die GRÜNEN Chef BGM Schmuckenschlager von dieser „Schnapsidee“, zwei unterschiedliche Volksbefragungen auf einem Stimmzettel durchführen zu wollen, Abstand zu nehmen und damit Schaden von der Stadt abzuhalten. Mit einer Lösung wie es die Bundesgesetzgebung vorsieht, die im Falle zweier Volksbefragungen zumindest zwei unterschiedliche färbige Stimmzettel vorschreibt, wäre dieses Problem leicht zu lösen. Und wenn ein Bundesgesetz schon ausdrücklich auf zwei unterschiedlich färbige Stimmzettel besteht, würde der Stadt Klosterneuburg sicher kein Stein aus der Krone fallen, sich diesem demokratischen Standard anzupassen.

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1.Oktober 2013

Bürgervolksbefragung beschlossen!
(Fragen bleiben unverändert!)

ÖVP macht jedoch zweite"Politikervolksbefragung!"

Bei der Gemeinderatssitzung am Freitag, den 27.September, hat der Gemeinderat zwei fast idente Volksbefragungen beschlossen. Einmal wurde die von mehr als 4.000 Klosterneuburgern geforderte Bürger Volksbefragung (ohne Veränderung der 8 Fragen) beschlossen. Die SPÖ stimmte dieser nicht zu. Als zweites wurde eine weitere Volksbefragung, mit fast identen sechs Fragen der ÖVP (und einer Zusatzfrage der PUK) mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, PUK und Liste Hofbauer beschlossen. Die GRÜNEN stimmten gegen diese "Politiker Volksbefragung"; die SPÖ enthielt sich.

Da dies, mit zwei Volksbefragungen zu dem gleichen Themenkreis eine österreichweit einzigartige Beschlusslage eines Gemeinderates ist, wofür es derzeit noch keine Vergleichsbeispiele gibt, kann über die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorgangsweise noch keine endgültige rechtliche Beurteilung abgegeben werden. Was jedoch rechtlich nicht möglich sein wird ist, dass, wie von der ÖVP gewünscht, beide Volksbefragungen auf einem einzigen gemeinsamen Stimmzettel erfolgen sollen. In den nächsten Tagen findet auch hier die endgültige rechtliche Klärung statt.

Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN Klosterneuburg STR Mag. Sepp Wimmer: "Rein rechtlich ist eine zweite Volksbefragung, wo der Gemeinderat eigene Fragen formuliert zulässig. Das so etwas sinnvoll ist, insbesondere wie verständlich für den Bürger so etwas überhaupt sein soll, verneinen wir GRÜNE ganz eindeutig. Und die Vorgangsweise, wie sich die ÖVP das vorstellt, dass man beide Volksbefragungen, also die mit den Fragen der Bürger und die mit den Fragen der ÖVP, auf einen gemeinsamen Stimmzettel zur Befragung vorlegt, halten wir für einen "Schwachsinn", nicht für durchführbar und rechtlich nicht für möglich."

Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN im Klosterneuburger Gemeinderat STR Mag. Sepp Wimmer: "Da die ÖVP anerkennen musste, dass sie die Fragen der mehr als 4.000 KlosterneuburgerInnen nicht ohne weiteres so zu ihren Gunsten umformulieren konnte, wählte sie mit Unterstützung von FPÖ, PUK und L.Hofbauer den Weg eine zweite, fast idente "Gegenvolksbefragung" zu beschließen. Die Begründung (sinngemäß) dafür wurde in der Gemeinderatssitzung vom vergangenen Freitag immer wieder vorgebracht: "Die Bevölkerung ist nicht in der Lage die Fragen richtig zu formulieren!" Diese abschätzende Haltung gegenüber der Bevölkerung ist einerseits beschämend, andererseits auch rechtlich völlig haltlos. Die Bevölkerung kann jede Frage zur Volksbefragung machen solange diese nicht gegen geltende Gesetze verstößt. Die Bevölkerung könnte theoretisch auch in einer Volksbefragung die Frage stellen, ob alle GemeinderätInnen violette Ringelsocken tragen sollten? Fragen darf die Bevölkerung innerhalb des rechtlichen Rahmen alles, die Frage ist nur, wie sinnvoll solche Fragen sind und ob sie rechtlich umsetzbar sind. Aber diese Entscheidung wird erst nach erfolgter Volksbefragung relevant."

Wimmer abschließend: "Wann werden bestimmte Parteien endlich anerkennen, dass eine Volksbefragung - eine Volksbefragung ist! Eine Volksbefragung, wo die Bevölkerung keinen parteipolitischen Oberlehrer braucht der für sie dann ihre Fragen so umformuliert wie es der Hr. Oberlehrer gerne hätte. Die mündige Bevölkerung braucht niemanden der ihr die Hand bei der Formulierung der Fragen führt. Schon gar nicht bei den Fragen die ihr am Herzen liegen und unter den Fingernägeln brennen. Der ganze jetzige "Schlamassel" wäre der Stadt erspart geblieben, wenn die ÖVP einfach Respekt vor den Bürgern gehabt und die Fragen der 4.000 Bürger so übernommen hätte, wie diese sie gestellt haben. Aber die ÖVP wollte die Volksbefragung ja unbedingt politisch beeinflussen!"

Link zu den Orginalanträgen der beiden Volksbefragungen!

Volksbefragung Nr. 1
von mehr als 4.000 Klosterneuburgern
unterschrieben

Volksbefragung Nr. 2
von ÖVP, FPO, PUK, L.Hofbauer
beschlossen


1. Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung in der historischen Parkanlage „Villa Brunnenpark“ von Grünland/Park in Bauland beschließen, damit dort gebaut werden kann? ? JA ? NEIN


1. Soll die Stadtgemeinde Klosterneuburg in der Brandmayerstraße 2 mit einer Gesamtgröße von 2,8852 ha eine Teilfläche von 0,2685 ha im Bauland-Sondergebiet/Feuerwehr widmen, damit dort ein neues Feuerwehrhaus gebaut werden kann? ? JA ? NEIN


2. Soll die Stadtgemeinde dafür sorgen, dass der Grundsatzbeschluss vom 4.3.2011 „Neubau Feuerwehrhaus FF Weidling“ am jetzigen Standort umgehend realisiert wird? ? JA ? NEIN


 

3. Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung in der historischen Parkanlage „Stollhof“ von Grünland/Park in Bauland beschließen, damit dort gebaut werden kann? ? JA ? NEIN


2. Soll die Stadtgemeinde Klosterneuburg beim „Stollhof“ an der Kierlinger Straße B 14 mit einer Gesamtgröße von 3,2944 ha folgende Widmungen vornehmen: 0,6777 ha in Bauland-Kerngebiet, 0,0756 ha für einen Radweg und 2,5124 ha in Grünland-Freihaltefläche für ein Hochwasser-Rückhaltebecken? ? JA ? NEIN


4. Soll die Stadtgemeinde die für den Bau des geplanten Golfplatzes benötigten Flächen rund um das Rehabilitationszentrum „Weißer Hof“ für die Realisierung des Golfplatzprojektes umwidmen? ? JA ? NEIN

3. Soll die Stadtgemeinde Klosterneuburg Flächen, die an das Reha-Zentrum „Weißer Hof“ angrenzen, von Grünland-Land- und Forstwirtschaft und Bauland-Sondergebiet für die Errichtung eines Golfplatzes in Grünland-Sport/Golf widmen? ? JA ? NEIN

5. Soll die Stadtgemeinde dafür sorgen, dass für die Klosterneuburger Landwirte ausreichende Flächen – insbesonders rund um das Rehabilitationszentrum „Weißer Hof“ – zur wirtschaftlichen Nutzung erhalten bleiben?
? JA ? NEIN


 

6. Soll die Stadtgemeinde eine Flächenumwidmung des Grünlandes (Weingärten) auf den „Kreindlhof-Gründen“ beschließen, damit dort gebaut werden kann?
? JA ? NEIN

4. Soll die Stadtgemeinde Klosterneuburg die an den „Kreindlhof“ (Albrechtstraße) angrenzende Fläche im Ausmaß von 2,1761 ha, die bereits im Jahr 2004 im örtlichen Entwicklungskonzept als Stadtentwicklungsgebiet verordnet wurde, in Bauland-Kerngebiet widmen? ? JA ? NEIN


7. Soll die Stadtgemeinde Flächen, die keinerlei Merkmale eines tatsächlichen Grünlandes aufweisen (wie Kläranlage, Recyclinghof, etc.) in Grünland umwidmen, damit tatsächliche Grünlandflächen zur Verbauung in Bauland umgewidmet werden können? ? JA ? NEIN

5. Soll die Stadtgemeinde Klosterneuburg die Flächen, auf denen sich die Kläranlage und der Recyclinghof in einer Gesamtgröße von 2,720 ha befinden, in Grünland-Abfallbehandlungsanlage mit dem Zusatz Altstoffsammelzentrum widmen, um die Baulandreserve der Stadtgemeinde für Erweiterungen von Schulen, Kindergärten oder Feuerwehrhäuser abzusichern? ? JA ? NEIN


8. Soll die Stadtgemeinde – um den derzeitigen Umwidmungsdruck zu verringern – an Bund und Länder mit der Forderung nach einem „ökologischen Finanzausgleich“ herantreten? ? JA ? NEIN

 
 
6. Soll die Stadtgemeinde Klosterneuburg bei grundsätzlichen Veränderungen in Bereichen Raumplanung, Flächenwidmung und Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligungen vorsehen?

   
   

 

 

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23.9.2013



 

Klosterneuburger
VOLKSBEFRAGUNG!

Wieder ein Stück mehr Politik(er)verdrossenheit!
(Öffentliche Gemeinderatssitzung Freitag 27.Sept.,15:00h, Rathaus)
Mogelpackung direkte Demokratie! ÖVP,SPÖ und FPÖ wollen weiterhin den Bürgern vorschreiben was sie fragen dürfen! Die Österreichweite Bewegung „Mehr Demokratie!“ kämpft seit langem gegen diese Parteienallmacht!


Mag. Sepp Wimmer Fraktionschef der Grünen Klosterneuburg: „In den letzten Jahren gab es auf allen politischen Ebenen eine intensive Diskussion was man gegen die zunehmende Politik(er)verdrossenheit tun könnte. Der Unmut in der Bevölkerung war sogar so groß, dass sich eine österreichweite überparteiliche Initiative „mehr demokratie“ www.mehr-demokratie.at gründete welche mehr echte Bürgerbeteiligung forderte. Alle Parteien waren sich einig, dass eines der effizientesten Mittel wäre, mit mehr an direkter Bürgerbeteiligung – also direkte Demokratie – über Volksabstimmungen und Volksbefragungen die Menschen enger in die Entscheidungsprozesse einzubinden. Nur passiert ist bis heute nicht wirklich etwas in dieser Richtung. Und warum nicht, ist auch klar: Eine wirkliche direkte demokratische Beteiligung der Bevölkerung würde die Macht der Parteien schmälern.“

Wimmer weiter: „ Das Beste Bespiel dafür ist, wie die politischen Parteien von ÖVP, SPÖ bis FPÖ in Klosterneuburg mit der von mehr als 4.000 Klosterneuburgern unterschrieben 8 Fragen für eine Klosterneuburger Volksbefragung umgehen. Hat man vorher noch sehr gehofft, dass die notwendige Anzahl der Unterschriften nicht zusammen kommt, versucht man jetzt den Weg zu gehen indem man einfach die 8 Fragen der Bevölkerung so umformuliert wie es ÖVP, SPÖ und FPÖ passt. Der Frust über die Politik ist bei den Unterschreibern enorm. Sie fühlen sich bevormundet und über den Tisch gezogen. Und die Politikverdrossenheit nimmt wieder zu.“

Ein Blick in Nachbarländer zeigt, dass moderne direkte Demokratie dort anders ausgestaltet ist. In Städten wie München oder Zürich wird der Abstimmungstext von den Initiatoren eines Volksbegehrens festgelegt und so auf Punkt und Beistrich dem Souverän zur Abstimmung vorgelegt – wenn zuvor genügend Menschen diesen Text mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. „Die Formulierungshoheit bei der Bevölkerung für Fragen, die für sie relevant sind, sowie die rechtliche Verbindlichkeit der Abstimmung sind der Kern echter direkter Demokratie“, erklärt Erwin Mayer, der Bundesvorstandssprecher der Initiative „mehr demokratie“.Und die Abstimmung ist natürlich verbindlich

"Die Fragen werden von der Politik vorformuliert, sind höchst manipulativ und das Ergebnis ist sogar noch unverbindlich um gegenteilige Entscheidungen der Politik nicht zu gefährden.“
Erwin Mayer, der Bundesvorstandssprecher der Initiative "mehr demokratie".

In den fünf Jahren der vergangenen Legislaturperiode hat sich das Parlament seit Ende 2011 in Dringlichen Anfragen, Debatten, Hearings, Enqueten und Arbeitsgruppen intensiv mit Direkter Demokratie und Volksabstimmungen nach Volksbegehren beschäftigt. Obwohl laut Umfragen ein breiter Konsens von 70-80% der ÖsterreicherInnen für eine Stärkung der Direkten Demokratie eintritt, hat die "repräsentative" Demokratie - nicht zuletzt aufgrund der Verzögerungs- und Hinhaltetaktik der Regierungsparteien - keinen Gesetzesbeschluss zustande gebracht, der diesen deutlichen Wunsch der Bevölkerung nach mehr Direkter Demokratie widerspiegelt. „Wie bei der Volksbefragung zur Wehrplicht zeigt sich hier erneut, dass hierzulande direkte Demokratie ein Verfahren 'von Parteien für Parteien' ist“, erläutert dazu Erwin Mayer. „Die Fragen werden von der Politik vorformuliert, sind höchst manipulativ und das Ergebnis ist sogar noch unverbindlich um gegenteilige Entscheidungen der Politik nicht zu gefährden.“
Wimmer abschließend: „Wir GRÜNEN werden mit der Unterstützung der bundesweiten Initiative „mehr demokratie“ diese Mogelpackung von direkter Demokratie von ÖVP,SPÖ und FPÖ in Klosterneuburg rechtlich bekämpfen. Das System von ÖVP,SPÖ und FPÖ, das lautet: Ihr könnt so viele Fragen stellen wie Ihr wollt, aber abgestimmt wird das was wir wollen“, muss endlich auch in Österreich ein Ende haben.“

 

Ein weiterer Verfassungsgerichtshofentscheid befasst sich mit dem Problem der Rechtsgültigkeit der Veränderung der Fragestellungen.


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4.8.2013


VOLKSBEFRAGUNG!

ÖVP

will Fragen, die mehr als 4.000 Bürger

unterschrieben haben nachträglich ändern!

Grüne kündigen Gang zum Verfassungsgerichtshof an! BGM kannte schon im April die Fragen!


Die mit absoluter Mehrheit regierende ÖVP scheint allen Ernstes Willens zu sein, die Fragestellungen die mehr als 4.000 Klosterneuburger BürgerInnen unterschreiben haben, mittels Gemeinderatsbeschluss abzuändern.

Dazu der Fraktionschef der Grünen STR Sepp Wimmer: „Aus unserer Sicht ist jeder Versuch, jene Fragen, die mehr als 4.000 KlosterneuburgerInnen unterschrieben haben nun im Nachhinein abzuändern, ein Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte jedes einzelnen Bürgers. Das wäre ja so, wie wenn Bürger einen Initiativantrag einbrächten und der Gemeinderat formuliert die Frage um, weil sie ihm nicht passt.

Wimmer weiter: „Wir haben uns die Rechtslage dazu genau angeschaut. Es gibt hier immer wieder diese Versuche von Seiten der Politik, die Fragen aus der Bevölkerung zu „entschärfen“ oder in ihrem Sinne abzuändern. Es gibt hier aber VfGH Urteile, die klar feststellen, dass dies nicht dem Gemeinderat nicht erlaubt ist. Und der Versuch der politischen Parteien im Gemeinderat, die von der Bevölkerung gestellten Fragen mit zusätzlichen eigenen Fragen des Gemeinderates zu entwerten, ist natürlich ebenfalls verboten.“

Wimmer weiter: „Da hier immer wieder, wie jetzt in Klosterneuburg, die politischen Parteien auf die Idee kommen, ihnen unangenehme Bürgerfragen von Bürgerinitiativen zu ihrem Vorteil umzuformulieren, werden wir Grüne diese Volksbefragung zum Anlass nehmen und ein für alle Mal klären lassen, wie weit man hier in die Rechte der Bürger eingreifen darf.

Aus unserer Sicht sind drei Vorgangsweisen möglich:

1)Bürger die ganz bestimmte Fragen für einen Initiativantrag unterschrieben haben klagen beim VfGH, weil durch die
Veränderung der Fragen in ihre verfassungsmäßigen Rechte eingeschritten wurde.

2)Die Initiatoren des Initiativantrages klagen. Sollte der Gemeinderat die Fragen abändern und die Volksbefragung mit den abgeänderten Fragen durchführen, könnte die Initiative die Überprüfung der Rechtmäßigkeit mittels Klage beim VFGH feststellen lassen und die Volksbefragung vorbehaltlich der Rechtmäßigkeit anerkennen.

3) Sollte der Klosterneuburger Gemeinderat eine Volksbefragung mit Fragen beschließen die von jenen abweichen die die 4.000 Bürgerunterschrieben haben, könnten die Grüne Gemeinderäte selbst zur Klärung den Gang zum Verfassungsgerichtshof wählen.

Wimmer abschließend: „Wir Grünen wollen mit diesen Schritt erreichen, dass diese „Pflanzerei“ der Bevölkerung endlich aufhört. Da lässt man 4.000 Leute unterschreiben und dann sagt man plötzlich: „Ätsch“ das gilt alles nichts! BGM Schmuckenschlager hat schon im April, vor der Unterschriftenaktion die Fragen gekannt, warum hat nichts gesagt und 4.000 Klosterneuburger „anrennen“ lassen?“

 


Im Verfassungsgerichtshofentscheid vom 27.9.2007 ist eindeutig festgehalten:.


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20.08.2013