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Ausschussteilnahme wilder Gemeinderäte - Formalakt ist keine Willkür

pnoen 20230222 doppelhofer racheakt gesamt g

Dazu der Fraktionsführer der Klosterneuburger Grünen, Mag. Sepp Wimmer:

"Zum Mail von Fr. Doppelhofer e.c., muss ich leider folgendes Festhalten:

Ich bin völlig überrascht von diesem Mail und kann es auch überhaupt nicht nachvollziehen. Nachdem Die Kollegin, aber bereits Wochen zuvor schon einen ähnlichen öffentlichen Konflikt (die NÖN berichtet) mit meinem geschätzten Kollegen SPÖ STR Schmid- Wilches im Sozialausschuss hatte, scheint es so, dass sie grundsätzlich Probleme mit der NÖ Gemeindeordnung hat. Zu dem von Ihr nun angeführten Vorfall im Rechtsausschuss, kann ich auf Grund der Verschwiegenheitspflicht, und da ich ja auch nicht Vorsitzender des Rechtsausschusses bin, das ist mein geschätzter Kollege FPÖ STR Dr. Pitschko, nur folgendes sagen: Ich habe der Fr. Kollegin im Ausschuss mehrmals coram publico meine Wertschätzung ausgesprochen und mich positiv über ihre Teilnahme geäußert und ihr zugesichert, dass ich und die Mehrheit der Ausschussmitglieder sich bei der Abstimmung über ihre Teilnahme am Ausschuss dafür aussprechen werden. Das war dann auch so. Als nach der Abstimmung Stadtamtsdirektor Mag. Duscher sie in den Ausschuss bitten wollte, war sie leider schon nach Hause  gegangen. So hat sie es auch schon zuvor im Sozialausschuss von STR Schmid-Wiches gemacht.

Ich glaube die Fr. Kollegin Doppelhofer weiß ja gar nicht, was Sie mit diesem Email an die NÖN, anrichtet:

1)      Sie hat die Verschwiegenheitspflicht gebrochen. Hier werden wahrscheinlich Sanktionen folgen.

2)      Sie bereitet den anderen fraktionslosen Gemeinderäten und insbesondere dem Hrn. Bürgermeister Probleme. Der Hr. BGM hat sich lobenswerter Weise, im Interesse der Stadt dafür eingesetzt, dass die fraktionsfreien Gemeinderäte Finkentey, Kobrna, Mohl und sie an Ausschusssitzungen als Auskunftspersonen teilnehmen können. Rechtlich war das sehr umstritten und wird in Zukunft so sicher nicht mehr möglich sein.

Was den Vorwurf eines Racheaktes von mir als Grünen betrifft, so bitte ich die Fr. Kollegin Doppelhofer  doch um Verständnis, dass ich ihr als ehemalige Grüne keine Sonderregelung gewähren kann. Mein untadeliger Ruf, den ich mir hart über 25 Jahre erarbeitet habe, hätte sicher darunter gelitten, wenn ich nun bei einer ehemaligen Grünen weniger korrekt, auf die Einhaltung der rechtlichen Mindeststandards geachtet hätte. Was den jetzigen Zeitpunkt der Forderung der Einhaltung der GemOrd Mindeststandards anbelangt, hat sich der aus dem vorangegangen Vorfall  mit ihr im Sozialausschuss und der nun eingeholten klaren Rechtsmeinung, ergeben. Es ist völlig unbestritten ist, dass Personen während einer Abstimmung über ihre Person den Raum verlassen müssen. Abschliessend bedauere ich es noch einmal, dass Kollegin Doppelhofer so große Probleme mit der Rechtsordnung im Gemeinderat hat."

STR, Mag. Sepp Wimmer

Geschrieben von STR Mag. Sepp Wimmer am .

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