
DA: Grundsatzerklärung zur Aufnahme von Flüchtlingen

DIE GEMEINDERATSFRAKTIONEN DIE GRÜNEN KLOSTERNEUBURG (BGU), PUK - Plattform unser Klosterneuburg und NEOS STELLEN folgenden
DRINGLICHKEITSANTRAG AN DEN GEMEINDERAT ZUR SITZUNG AM 25.9.2020
GEGENSTAND: Grundsatzerklärung der Stadt Klosterneuburg, Geflüchtete, insb. Kinder und unbegleitete Jugendliche aus den griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen
Begründung
In den letzten Wochen sind Bilder und Informationen durchgedrungen, die zeigen unter welchen prekären Umständen Geflüchtete in Lagern auf griechischen Inseln ausharren müssen. Die EU-Kommission spricht von mehr als 5500 unbegleitete Kinder und Jugendlichen auf europäischem Boden. Und die jüngsten Entwicklungen im griechischen Flüchtlingslager Moria machen deutlich, dass die dortigen Behörden überfordert sind. Um die unhaltbare Situation vor Ort zu entschärfen, haben sich mittlerweile die meisten westeuropäischen Länder bereit erklärt, Flüchtlinge aus Lesbos aufzunehmen und ihren Asylantrag zu bearbeiten.
Auch in Österreich gibt es zahlreiche kirchliche, zivilgesellschaftliche und lokale Initiativen sowie politische Parteien, die fordern die Flüchtlingslager auf Lesbos zu evakuieren. Auf Gemeindeebene hat sich österreichweit die Initiative „Bürgermeister mit Herz“ gebildet; Gemeinden, die sich bereit erklären, nach Möglichkeiten Schutzsuchende aus Griechenland aufzunehmen.
Seit 2015 ist mit Herz und Pragmatismus, sowie Unterstützung der Stadtgemeinde ein großes Netz von freiwilligen Helfer_Innen, Patenschaften und aktiver Nachbarschaftshilfe entstanden. Alles zusammen hat ein gedeihliches Miteinander möglich gemacht. Dieses zivilgesellschaftliche Netz ist solide und tragfähig.
„Klosterneuburg hilft“ lautete das damalige Credo, das auch zur Gründung der gleichnamigen Initiative geführt hat. Aus diesem Grund möge sich die Stadtgemeinde Klosterneuburg abermals zu gelebter Menschlichkeit und Nächstenliebe wie 2015 bekennen und in einer Grundsatzerklärung zum Ausdruck bringen, dass sie bereit ist geflüchtete vulnerable Personen, insbesondere unbegleitete minderjährige Kinder aus den griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen.
Die Grünen, PUK und NEOs stellen gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 folgenden Dringlichkeitsantrag und beantragen seine Behandlung in der Gemeinderatssitzung vom 25. September 2020
Antrag
Der Gemeinderat soll folgende Grundsatzerklärung beschließen:
- Klosterneuburg ist in einem maßvollem Ausmaß, das niemanden überfordert, bereit vulnerablen Personen, insbesondere unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche aus den auf der griechischen Insel Lesbos befindlichen Flüchtlingslagern aufzunehmen. Tragfähige zivilgesellschaftliche Netzwerke und BürgerInnen haben ihre Bereitschaft erklärt, hier zu helfen.
- Diese Erklärung wird auf der Homepage der Stadtgemeinde veröffentlicht.
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