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Das Grundstück in der Feldergasse in Weidling unterliegt der „Nullerregelung“.  Vorher konnten etwa 240m² verbaut werden. Nach der Aufteilung in 3 Grundstücke können etwa 440m² verbaut werden.
Bebauung, Stadtentwicklung

DA: Überarbeitung Bebauungsvorschriften „Nullerregelung“

Grüne fordern Überarbeitung der Bebauungsvorschriften

Die Bebauungsvorschriften in Klosterneuburg sehen unter anderem vor, dass Baugrundstücke in sensiblen Lagen nicht allzu dicht verbaut werden sollen. Diese an sich positive Regelung, kann derzeit aber durch Teilung der Grundstücke sehr einfach umgangen werden.

Die Grünen fordern daher in einem Dringlichkeitsantrag zur Gemeinderatssitzung am 3. Juli 2020 eine Überarbeitung dieser Bestimmungen zur sogenannten “Nullerregelung” in den Bebauungsvorschriften. 

Anbei das Beispiel eines Grundstücks in Weidling, welches durch Dreiteilung die bebaubare Fläche von etwa 240 m² auf rund 440 m² erhöhen konnte. Damit wurde sogar eine höhere Baudichte erreicht, als derzeit z.B. in einigen Bereichen an der Landesstraße in Weidling zulässig ist:

Gemeinderatsfraktion Die GRÜNEN Klosterneuburg (BGU) stellen den
Dringlichkeitsantrag  an den Gemeinderat zur Sitzung am 3.7.2020

Gegenstand: Überarbeitung der Bebauungsvorschriften betreffend „Nullerregelung“ 

Sachverhalt

Die Bebauungsvorschriften der Stadtgemeinde Klosterneuburg sehen für Grundstücke, bei denen die Bebauungsdichte (Verhältnis der bebauten Fläche zur Fläche des Bauplatzes) mit 0,0 festgelegt wurde, eine tatsächliche Baudichte nach einer Formel vor. (s. Beilage) Der Grund für diese Formel, die zu abnehmenden Baudichten bei Zunahme der Grundstücksgröße führt, war ein Schutz von sensiblen Zonen, die nicht an den Hauptachsen liegen. Dies führt daher z.B. bei Grundstücken mit einer Größe von 4.000 m² zu einer Baudichte von nur noch 7,5 %. Wird so ein Grundstück dann aber z.B. auf die minimale Bauplatzgröße von 500 m²  8 mal geteilt, so erhöht sich die Baudichte auf sogar 29 %. Ein Wert, der für sensible Lagen viel zu hoch ist, zumal außerhalb des Stadtzentrums sogar an den Hauptachsen oft nur 25% Baudichte festgelegt sind.

Um den Schutzzweck der Norm sicherzustellen, soll diese Formel und die dazugehörigen Bauplatzgrößen überarbeitet werden.

Die GRÜNEN Klosterneuburg stellen daher folgenden

Antrag

Der Gemeinderat beauftragt den Ausschuss für Stadtbildpflege, Stadtplanung und Naturschutz, die Bebauungsvorschriften der Stadtgemeinde Klosterneuburg in Bezug auf die sogenannte "Nullerregelung" zu überarbeiten, so dass der Schutzzweck, eine zu starke Baudichte in sensiblen Lagen zu verhindern, nicht durch Teilung der Grundstücke umgangen werden kann.

Dringlichkeit

Ergibt sich aus Leitsatz 1 des Stadtentwicklungskonzeptes.

Beilage: Klosterneuburger Bebauungsvorschriften

Geschrieben von Johannes Edtmayer am .

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