Dringlichkeitsantrag zum EVN Tunnel
Die GRÜNEN Klosterneuburg stellen in der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2020 folgenden
DRINGLICHKEITSANTRAG
Gegenstand
Benachrichtigung an die EVN, dass Klosterneuburg die Siedlungsentwicklung restriktiv steuert
Sachverhalt
Am 13.10.2020 hat die EVN in einer Presseaussendung das geplante Projekt „Mikrotunnel“ unter der Donau zwischen Korneuburg und Klosterneuburg vorgestellt. Als Motivation für die Investition von € 10 Mio. wird die Verbesserung der Versorgungssicherheit in einer stark wachsenden Region angeführt.
Im Bezirksblatt v. 28.10.2020 erläutert ein Sprecher der EVN, dass die Versorgungssicherheit nicht in Gefahr wäre, aber um das hohe Maß an Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu garantieren, brauche man den Tunnel, denn bei Klosterneuburg handelt es sich um eine sehr stark wachsende Region.
Diese Begründung der EVN steht also im Widerspruch zu den Zielen unseres aktuellen Stadtentwicklungskonzeptes 2030+. Somit ist die Investition der EVN mangels stark wachsender Region für Klosterneuburg nicht sinnvoll und damit auch die verbundenen Rodungen und Schlägerungen in der Au in Klosterneuburg nicht notwendig.
Die GRÜNEN Klosterneuburg stellen daher folgenden
Antrag
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, die EVN, als Betreiber des Projektes Mikrotunnel unter der Donau, schriftlich folgendermaßen zu informieren:
Klosterneuburg steuert gemäß seinem aktuellen Stadtentwicklungskonzept 2030+ die Siedlungsentwicklung restriktiv. Die von den EVN in ihrer Presseaussendung v. 13.10.2020 und im Bezirksblatt v. 28.10.2020. genannte Begründung für Ihre Investitionsentscheidung über € 10 Mio., dass es sich „bei Klosterneuburg um eine sehr stark wachsende Region handelt“, steht in Widerspruch zum Stadtentwicklungskonzept 2030+ Klosterneuburgs.
Der Gemeinderat von Klosterneuburg empfiehlt der EVN daher ihre Investitionsentscheidung zu überprüfen.
Dringlichkeit
ergibt sich aus dem Umstand, dass trotz fehlendem Rodungsbescheid bereits Schlägerungen stattgefunden haben.