Happyland-Sanierung: Opposition fordert Transparenz
Vereinigte Opposition stellt bzgl. Schadensaufkommen bei der Happyland Sanierung gemeinsamen Antrag um Offenlegung des umstrittenen Schriftverkehrs zwischen der vom BGM beauftragten RA Kanzlei und dem Schriftverkehr des BGM mit der Staatsanwaltschaft Korneuburg.
Dazu der Grüne Fraktionsobmann und Initiator STR Mag. Sepp Wimmer:
„Nachdem man dem Gemeinderatskollegen Hofbauer bisher keine Auskunft auf die wirklich interessanten Fragen hinsichtlich der Verantwortung des Schadenumfanges der um 4.26 Mio verteuerten Happyland Sanierung gegeben hat, nicht einmal die Fragen wurden zugelassen, greifen alle Oppositionsparteien (GRÜNE, SPÖ, PUK, FPÖ, L.Hofbauer, GR Mohl) nun zum Mittel des gemeinsamen Minderheitenantrag der von den Regierungsparteien ÖVP/NEOs zugelassen werden muss.“
Wimmer weiter: „ Insbesondere die Frage nach der Beurteilung der vom BGM beauftragten Grazer Kanzlei, wonach der Stadt durch das Happyland Sanierungsdesaster KEIN Schaden entstanden ist, der Rechnungshof hingegen eine Verteuerung um 4,25 Mio. sieht, interessiert die Gemeinderäte der Opposition sehr. Aus diesem Grund ersuchen wir BGM Schmuckenschlager, dem Gemeinderat die Vorgänge um die von ihm beauftragte Stellungnahme des „nicht entstandenen“ Schadens für die Stadt zu erklären, wo doch der RH eine Verteuerung um 4,26 Mio feststellte. Auch die Frage, was das Schreiben beinhaltet, das der BGM diesbezüglich an die Staatsanwaltschaft Korneuburg geschickt hat interessiert die Opposition brennend.“
Der gemeinsame Antrag von GRÜNEN, SPÖ, PUK, FPÖ, L. Hofb., GR Mohl lautet wie folgt:
A) Die im Sachverhalt genannten, an die Staatsanwaltschaft Korneuburg ergangenen „umfangreichen Stellungnahmen mit detaillierter Begründung“, aus denen hervorgehen soll, dass der Stadtgemeinde kein Schaden erwachsen ist, werden offen gelegt.
B) Die Offenlegung der Beauftragung der Kanzlei Cuber/Kopp-Hellweh, 8020 Graz, durch den Bürgermeister, welche die o.a. Stellungnahme erarbeitet hat.
2C) Eine Dokumentation der Abläufe bei der Erarbeitung dieser Stellungnahme, insbesondere die Auflistung, welche Organe der Stadtgemeinde damit befasst wurden.
Wimmer abschliessend: „Mit diesen Minderheitenantrag der Opposition ist auf jeden Fall gewährleistet, dass es Einsicht in die betreffenden Unterlagen gibt und die Regierungsparteien ÖVP/NEOs nicht um eine Diskussion im Gemeinderat umhinkommen. Da die Oppositionsparteien aber auch zusammen über 20 Stimmen (von 41 GemeinderätInnen) verfügen, ist die Chance relativ groß, dass beim Fehlen einiger ÖVP/NEOs Mandatare die Stadtregierung eine Niederlage erleidet und alles offen legen muss. Interessant wird auch sein, wie sich die NEOs als Transparenzpartei verhalten werden? Werden sie den Werten der Transparenz folgen, oder der Koalitionsverpflichtung?““