Resolution zur Reform des humanitären Bleiberechts
Die Fraktionen der GRÜNEN Klosterneuburg (BGU), SPÖ, PUK brachten zur Sitzung des Gemeinderates am 5.3.2021 nachstehend Minderheitenantrag ein:
Die Fraktionen der GRÜNEN Klosterneuburg (BGU), SPÖ, PUK
Antrag gem. § 46 Abs.1 der NÖ-Gemeindeordnungzur Sitzung des Gemeinderates der Stadt Klosterneuburgam 5. März 2021
Gegenstand: Reform des humanitären Bleiberechtsund vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls im Asylverfahren
Sachverhalt
Im Jänner wurden Schüler*innen, die in Österreich geboren und aufgewachsen sind, abgeschoben.
Begründet wurde die Abschiebung mithöchstgerichtlichen Entscheidungen und dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit.
Die Rechtsstaatlichkeit ist unverzichtbar. Dennoch können auch die besten Gesetze in Einzelfällen zu unerwünschten Ergebnissen führen. Eine Reform des humanitären Bleiberechts könnte helfen, dass z.B. Kinder oder Jugendliche, die in Österreich geboren und sozialisiert wurden,nicht in für sie fremde Länder abgeschoben werden.Eine in der Vergangenheit bewährte Lösung wardie Einbindung von Bundesländern und Gemeinden, die näher an den Betroffenen sind.
Die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen Kindern betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen ist zwarverfassungsrechtlich verankert (Art. 1 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern), die Umsetzung dieses Rechtes scheint aber in Asylverfahren noch nicht genug berücksichtigt.
Die Vertreterinnen und Vertreter der oben angeführten Fraktionen stellen daher gemäß § 46 Abs.1 der NÖ–Gemeindeordnung den
Antrag
der Gemeinderat möge beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht,durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dassin Zukunft das Kindeswohl imAsylverfahren und insbesondere in Fällen des humanitären Bleiberechts vorrangig berücksichtigt wird.
Die Bundesregierungwird ersucht,das humanitäre Bleiberecht derart legislativ zu verbessern, dass dieBundesländer –unter Einbindung der betroffenen Gemeinden –in das Verfahren eingebunden werden, damitgut integrierten Personen und Familien ein humanitäres Bleiberecht gewährt werden kann.
Der Antrag wurde in der Sitzung in eine Resolution umformuliert und vom Gemeinderat mehrheitlich verabschiedet. Lediglich die FPÖ stimmte gegen diesen Antrag.