Grüne Budgetrede 2022
Dieser Budgetvoranschlag 2022 ist wieder ein Budget im Zeichen der Corona Pandemie. Das Nettoergebnis im Voranschlag für 2022 beträgt EUR -38.500. Unter Berücksichtigung der Rücklagenbewegungen ergibt sich ein positives Nettoergebnis in Höhe von EUR 3.183.100. Diese Entwicklung ist gegenüber dem Vorjahr mehr als erfreulich.
Nicht unwesentlich für das Budget der Stadtgemeinde ist auch die Bevölkerungszahl, finanztechnisch Volkszahl genannt. Die Volkszahl wird jährlich von der Bundesanstalt Statistik Austria zum Stichtag 31. Oktober festgestellt und wirkt mit dem Beginn des übernächsten Kalenderjahres. Sie dient zur Berechnung der Abgabenertragsanteile. Die Entwicklung der Volkszahl ist ein wesentlicher Indikator für die Budgetierung der Abgabenertragsanteile die Klosterneuburg im Rahmen des Finanzausgleiches vom Bund erhält. Die Stadtgemeinde Klosterneuburg verzeichnet seit Jahren einen konstanten Bevölkerungszuwachs. Im Jahr 2019 betrug die Volkszahl 27.487, 2020 betrug die Volkszahl 27.608 Einwohner.
Auf den ersten Blick mag dies nur eine geringe Steigerung sein, aber man muss wissen, dass hier nur die hauptgemeldeten Personen gezählt werden. Für diese Personen bekommen wir Ertragsanteile mit denen wir Schulen, Kindergärten, Straßen oder den ökologischen Umbau, etc., finanzieren. Tatsächlich leben aber in Klosterneuburg ca. 7.000 Personen mehr als die 27.487 als ca. 35.000. Diese sind hier nicht hauptgemeldet, aber sie nehmen die Infrastruktur der Stadt in Anspruch. Dies wird der Stadt nicht abgegolten. Daher ist die Forderung nach einer finanziellen Abgeltung dieser Kosten mehr als berechtigt und Jahre überfällig.
Die Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) erhalten also auf Basis des aktuellen Finanzausgleiches aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (z.B. Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer, Versicherungssteuer, Mineralölsteuer, Normverbrauchsabgabe und Tabaksteuer) entsprechende Anteile. Im Zuge der Covid-19-Pandemie erlitten die Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2020 einen Einbruch von rd. 8%. Zur Unterstützung der Gemeinden erließ der Bund im Jahr 2021 das Covid-19-Maßnahmenpaket, welches Mindestzuwachsraten für die Abgabenertragsanteile der Gemeinden bis ins Jahr 2025 garantieren sollte. Durch die nunmehr rasche Erholung der Wirtschaft und somit der Abgabeneinnahmen des Bundes liegt die tatsächliche Zuwachsrate der Abgabenertragsanteile 2021 über der garantierten, sodass das Maßnahmenpaket nicht voll ausgeschöpft werden musste. Das Bundesministerium für Finanzen hat für 2022 eine weitere Erholung der bundesweiten Abgabeneinnahmen prognostiziert, dies auch bereits bei der Steuerreform berücksichtigt. Auf Grund der aktuellen drastischen Verschlechterung der Coronasituation und den damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen wird diese positive Prognose aber leider nicht zu halten sein. Dem vom Amt der NÖ Landesregierung ausgesandten Voranschlagsblatt für Klosterneuburg folgend, wären für das Budgetjahr 2022 Einnahmen aus Abgabenertragsanteilen in Höhe von rd. EUR 34,9 Mio. budgetiert. Auch diese Vorhersage ist auf Grund der aktuellen Corona Entwicklung wahrscheinlich nicht zu halten. Aber unabhängig davon, ob die budgetierten Werte wegen Corona nun erreicht werden können oder nicht, würde die Stadt auch für die 7.000 Personen Ertragsanteile bekommen, wäre das ca. eine Summe von € 8 Mio. jährlich. Damit könnten Kindergärten, Schulen, etc. finanziert und die Ökologisierung vorangetrieben werden.
Zum 31.12.2022 wird für die Stadt ein Schuldenstand von rd. EUR 49,6 Mio. erwartet. Die im Jahr 2022 budgetierten Neuaufnahmen iHv. rd. EUR 4,5 Mio. liegen etwas über dem Niveau der für 2022 budgetierten Tilgungen mit EUR 4,3 Mio. Der trotzdem geringere Schuldenstand zum 31.12.2022 im Vergleich zum 31.12.2021 von € 52,3 Mio. resultiert daher, dass bereits absehbar ist, dass die im Nachtragsvoranschlag 2021 veranschlagten Darlehensneuaufnahmen nicht zur Gänze ausgeschöpft werden müssen.
Die Entwicklung der Rücklagen mit Zahlungsmittelreserve zeigt an, inwieweit Rücklagen vorhanden sind und ob Rücklagen aufgebaut bzw. aufgebraucht werden. Im Voranschlagsjahr 2022 wird insgesamt eine Rücklagenentnahme iHv. rd. EUR 3,8 Mio. budgetiert, davon EUR 1,5 Mio. um investive Einzelvorhaben zu decken und EUR 2,3 Mio. um sonstige Investitionen wie Fahrzeuge, Sanierungsmaßnahmen, Betriebsausstattung etc. zu finanzieren. Rücklagendotierungen sind in den Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit (Wasserversorgung, Abwasser- und Müllentsorgung) zur Deckung der Investitionen im mittelfristigen Finanzplan im Jahr 2023 in Höhe von EUR 565.000 vorgesehen. Aufgrund der bisherigen Entwicklung des Rechnungsjahres 2021 wird davon ausgegangen, dass sich der Rücklagenstand per 31.12.2022 auf rd. EUR 6,83 Mio. belaufen wird.
Da sich die Gesamtentwicklung des Stadtbudgets trotz den negativen wirtschaftlichen Pandemieeinflüssen solide gestaltet, werden die Klosterneuburger GRÜNEN diesem Budgetvoranschlag 2022 zustimmen.
Am Ende auch dieses schwierigen Jahres wollen wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt unseren ganz besonderen Dank aussprechen. Wir danken Ihnen für Ihre Arbeit für Klosterneuburg und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein erholsames Weihnachtsfest und ein zufriedenes, erfolgreiches 2022, aber ganz besonders angesichts der weiter grassierenden Corona Pandemie eine gesundes Jahr 2022.