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Stadtentwicklung, Aktuelles

Grüne stellen immer die Grünrauminteressen in den Vordergrund

nön 9.3.2022 övp frontalangriff auf grüne

Die Grünen stellen immer die Grünrauminteressen in den Vordergrund ihrer Entscheidungen

Die ÖVP ist offensichtlich in der Sache schlecht informiert, aber wir sehen es ihr nach. Der Grundstückbesitzer ist damals mit der Bitte an uns herangetreten, bei der Erlassung einer Gartenzone die Einteilung so zu erlassen, dass sie verhältnismäßig sei. Diesen Vorschlag haben wir, auch wie ersichtlich in unserer offiziellen Stellungnahme formuliert:

„Die Verfasser sind der Meinung, dass es hier zu einem massiven Eingriff in die Bebaubarkeit eines einzelnen Grundstückes kommt und vertreten daher die Meinung, dass es eine intensive Kommunikation und Beratung zwischen dem Eigentümer und der Abteilung Stadtplanung geben sollte, um die die Zielsetzung der Gartenzone zu erreichen.“  Also die Zielsetzung eine Gartenzone einzuziehen wurde von uns GRÜNEN ganz klar weiter betrieben.“

Wimmer weiter: „Wir GRÜNEN wollen die Schaffung oder den Erhalt von Grünflächen in erster Linie im Einvernehmen mit der Bevölkerung lösen. Damals war dann auch die Information durch die Fachabteilung da (NÖN Bericht vom 24. Mai 2018), dass man mit einer raffinierten Teilung des Grundstückes trotz Gartenzone, die Bebauungsdichte erhöhen könne; damit wäre es sogar möglich gewesen, dass nach Einziehung der Gartenzone auf dem Grundstück mehr gebaut werden hätte können. In der Summe gäbe es dann mehr Bauland. Es wurde daher damals am 12.Juni 2018 im Planungsschuss einstimmig (ÖVP,GRÜNE, SPÖ, NEOs) entschieden, dass der Punkt nicht beschlossen und einer nochmaligen Überprüfung unterzogen wird. Eine Neubehandlung durch den Ausschuss würde im Zuge eines neuen Änderungsverfahrens erfolgen.“

Diese neuerliche Überprüfung wurde bis heute 2022 dem Ausschuss nicht zur Kenntnis gebracht. Da nun aktuell ein Antrag zur Änderung der Grundstücksgrenzen des Grundstückseigentümers vorliegt, muss rasch entschieden werden, ob die Festlegung einer Gartenzone im Sinne der Grünzonen Erhaltung sinnvoll ist, oder ob dadurch die Gefahr einer vermehrten Bebauung besteht. Die GRÜNEN werden dies mittels eines Dringlichkeitsantrages beantragen.

Wimmer abschliessend: „Da nun offensichtlich der Grundstückseigentümer eine Neueinteilung der Grundstücksgrenzen beantragt hat, ist, wie im Ausschuss vom 12.Juni.2018 beschlossen, neuerlich ein Änderungsverfahren einzuleiten und eine nochmalige Überprüfung im Planungsausschuss durchzuführen. Wir Grünen werden dann wie immer die Grünrauminteressen in den Vordergrund unserer Entscheidungen stellen.

Was die ÖVP und ihr offensichtliches  „Grün-Bashing“ betrifft, so sollte sie sich zukünftig sachlich etwas besser vorbereiten. Aber was wirklich interessant ist, woher weiß die ÖVP über ein behördliches nicht öffentliches Amtsverfahren einer Grundstücksteilung Bescheid und benutzt sie für eine ÖVP Presseaussendung zum „Grünen-Bashing? Wer hat hier die Amtsverschwiegenheit für eine parteipolitische Presseaussendung gebrochen, die Bau Behörde? Oder der Bürgermeister?

Mit besten Grüßen

STR Mag. Sepp Wimmer

gr 2022 03 11 beschlussunmsetzung planungsausschuss v. 12.6.2018 top7 änderungspunkt 29

Geschrieben von STR Mag. Sepp Wimmer am .

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