Zum Hauptinhalt springen

Parteipolitische Postenbesetzung auf die Deponie!

Intellektuell simpler strukturierte Gefolgsleute von Parteien werden bei dieser Überschrift vielleicht reflexartig fragen, was denn jetzt wieder so schlimm sein soll an der parteipolitischen Postenbesetzung. Immerhin sei es doch verständlich, wenn versucht werde, für wichtige Positionen qualifizierte Vertrauenspersonen einzusetzen. Dazu könnte man zynisch replizieren: Dieses Erfolgsrezept ist ja auch aus Kleptokratien bekannt, wo sämtliche Familienmitglieder des Machthabers höchste Ämter bekleidet (samt vorsorglich geheimgehaltenen Konten in Steueroasen), und im Falle etwaiger Inkompetenz (also in Wahrheit Illoyalität) umgehend enthauptet werden. Aber wie sieht es in unseren westlich-kultivierten Demokratien aus mit etwaigen Befangenheiten durch Partei(zuge)hörigkeit, wo unsere Verfahrensgesetze doch regelmäßig und völlig zu recht „unparteiliche“ Entscheidungen fordern? 

Der Verfasser unserer Verfassung, Hans Kelsen, hat in einer wissenschaftlichen Arbeit die „Unabhängigkeit“ der Höchstrichter seiner Zeit untersucht und kam damals zum Schluss, dass zwar ideologisch geprägte Zugänge zu manchen Themen festgestellt werden könnten, aber die grundsätzliche Unabhängigkeit der AmtsträgerInnen nicht einmal ansatzweise gefährdet erscheine. Die damaligen JuristInnen dürften also hinsichtlich ihres Rückgrades und Ehrgefühls tatsächlich noch sacro sanct gewesen zu sein.

Ganz anders muss die juristische Befundung ausfallen, wenn man auf die Rolle des amerikanischen Supreme Court bei der Präsidentschaftswahl zwischen Bush junior und Al Gore schaut: Man möchte meinen, 9 unabhängige HöchstrichterInnen müssten in der Lage sein, sich objektiv nachvollziehbar zu einigen, wann Stimmzettel formal gültig ausgefüllt sind und wann nicht. Fehlanzeige! 5 republikanisch entsandte Entscheidungsträger überstimmten ihre 4 demokratischen KollegInnen und machten dadurch Bush junior zum Präsidenten. Genau so geht Rechtsordnung nicht, das Recht darf niemals einfach blind den Begehrlichkeiten der Politik folgen! Und das ist auch einer der Gründe, sich die politische Postenbesetzung in Österreich im folgenden näher anzusehen.

Als ich nach Studium, Gerichtsjahr und Präsenzdienst in der Rechtsabteilung eines Sozialversicherungsträgers zu arbeiten begann, wurde ich von einem Vorgesetzten sehr bald freundlich gewarnt, dass es (bei aller fachlicher und ideologischer Übereinstimmung) ohne Parteibuch schwierig werden könnte mit meiner Karriere im Selbstverwaltungskörper. Ich hatte hingegen darauf vertraut, dass sich mittlerweile auch in den möglicherweise noch reptilienartig strukturierten Gehirnen unseres Proporzsystems die Erkenntnis durchgesetzt haben könnte, dass unser Land die besten Köpfe braucht, und nicht hirnlos hörige Parteisoldaten. Was ich damals noch nicht ahnte war der unbändige Drang mancher Machterhalter nach Kontrolle und Gestaltungsmanipulation. „Wie setzen wir durch, was uns nützt, und lassen unsere Anhängerschaft noch glauben, es geschehe alles zum Allgemeinwohl?“

Die Antwort scheint verblüffend einfach zu sein und lautet: vorauseilender Gehorsam und natürliche Personalauslese! Naiv wer meint, Strippenzieher der Parteiapparate würden rechtswidrige Weisungen erteilen, um ihre Ziele zu erreichen. Nein, weit gefehlt, viel zu riskant. Sie brauchen nur Geduld bei der Beförderung ihrer Marionetten! Denn beim personellen Pyramidenspiel zeigt sich sehr bald, welche JuristInnen „unbeugsam“ am Recht festhalten, und welche sich den Wünschen der Mächtigen lieber beugen. Das soll kein persönlicher Vorwurf sein, schließlich wissen wahrscheinlich alle DienstnehmerInnen, was an höherer Stelle von ihnen erwartet werden könnte und: welche Folgen es für die Karriere, den Job und das finanzielle Fortkommen der eigenen Familie hat, wenn man nicht „mitspielt“.

 Auf diese Weise wird vielleicht verständlich, warum es Senate im Asylgerichtshof gibt, die es vereinzelt auf 100 % Abnickungsquote betreffend Abschiebungen nach Afghanistan gebracht haben, wie der Standard kritisch berichtete, obwohl in Österreich die Berücksichtigung des Kindeswohls im Verfassungsrang steht. Würde irgendjemand in der geneigten Leserschaft sein Kind in diesem Land aufwachsen lassen wollen? Nicht zu Unrecht wurde auch der Prozentsatz der Entscheidungen mit dem Hinweis hinterfragt, dass solche „schwarz-weiß“ Ergebnisse heutzutage nicht einmal mehr in östlichen Kleptokratien vorkommen. Hunderte Asylanträge alle unberechtigt, keine einzige Ausnahme, echt jetzt?

 Die vermutlich dahinterstehende „werteorientierte Bevormundung“ betrifft natürlich in selber Weise auch andere Berufsgruppen, zum Beispiel GutachterInnen: Wenn politisch besetzte Beamte entscheiden, wer ein Gutachten mit entsprechender Entlohnung erstellen darf und wer nicht (mehr), dann besteht natürlich erhöhte Gefahr, dass sich die Ergebnisse weniger an Sachlichkeit und vermehrt an Gefälligkeit orientieren, denn sonst ist man über kurz oder lang raus aus dem Geschäft. Ich schreibe dies nach einem persönlichen Gespräch mit einem pensionierten Anwalt, der darin die "erschütternd schlechte Qualität der Sachverständigengutachten in Österreich" beklagt hat. Dies deckt sich vollinhaltlich mit meinen Wahrnehmungen hinsichtlich juristischer Begründungen in anderen Verfahren:

Auch bei behördlichen Bewilligungen scheint es nämlich einen Hang mancher Beamten zu geben, gewünschte Projekte rasch durchzuwinken, möglicherweise in einem akrobatischen Balanceakt zwischen Amtsmissbrauch versus Karriereende, im worst case sogar beidem. Mir tun die KollegInnen ja auch irgendwie Leid. Wie schwer muss es sein, in einem Bewilligungsverfahren nur die Argumente zusammenzutragen, die für die gewünschte Entscheidung sprechen, und alles gekonnt, aber eben auch vorsätzlich unter den Tisch fallen zu lassen, was bei einer entsprechenden Befassung das politisch gewollte Projekt nicht bloß verzögern, sondern geradezu verhindern würde. Dazu muss man dann wohl irgendwo im Bescheid lapidar festhalten, dass die entsprechenden Aspekte „in diesem Verfahren nicht zu prüfen seien“ und hoffen, dass niemand etwa § 38 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 sinnerfassend liest und einen Einspruch macht, weil dort interessanterweise genau das Gegenteil normiert ist.

 Denn wie auch die letzte Wahlwiederholung in einem Klosterneuburger Sprengel gezeigt hat: Manche rechtswidrigen „Schlampereien“ lassen sich auch mit nahezu absoluter Mehrheit in den Kontrollinstanzen (samt traditionell gewachsener Hybris der fachlichen und moralischen Überlegenheit über die politischen MitwerberInnen) nicht mehr wegleugnen. Daher meine klare Forderung, auch angesichts der kürzlich erst erfolgten Bestellung von zwei neuen VerfassungsrichterInnen durch die Bundesregierung sowie unter dem Eindruck der gerade noch abgewendeten Volkskanzlerschaft eines despotenfreundlichen Rechtspopulisten: die parteipolitische Postenbesetzung samt der dahinterstehenden Machterhaltungslogik gehören schon längstens auf die Deponie!

 

Für den Inhalt der Kolumne alleine verantwortlich: Mag. iur. Peter M. Zimmeter
Anregungen, Gegenargumente sowie allfällige Beschwerden bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Geschrieben von Christoph Stattin am .

Aktuelles

Der letzte Silberrücken im Gemeinderat?

11. April 2026
Vor eineinhalb Jahren begann ich, mich näher für die Kommunalpolitik zu interessieren. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich mich zuvor (ungeachtet der großen praktischen…

Kein Notarzt mehr in Klosterneuburg!

10. April 2026
Kein Notarzt mehr in Klosterneuburg! Das hat das Land Niederösterreich entschieden.  Wir GRÜNE Klosterneuburg halten das für medizinisch unverantwortlich und es werden kein…

Erfolgreiche Radbörse´26

21. März 2026
Die Grünen Klosterneuburg haben auch heuer wieder gemeinsam mit der Stadtgemeinde Klosterneuburg die traditionelle Radbörse am Rathausplatz organisiert. Unter der Leitung von Dr…

Luxusauto versus Hühnerstall

18. März 2026
Als ich vor etlichen Jahren für meine damalige Lebensgefährtin eine Autobatterie wechselte, quittierte ihr deutsches Oberklassefahrzeug diesen Eingriff hinterher mit heftigen Prot…

Radbörse 21.3.2026

07. März 2026
RADBÖRSE'26 SAMSTAG 21.3.2026 10-15 UHR RA(D)HAUSPLATZ Sie legen den Preis für Ihr gebrauchtes Fahrrad fest und die Mitarbeiter der Aktion "Radbörse" versuchen dann, dieses an I…

Frauentag: Gleichberechtigung braucht mehr als ei…

07. März 2026
Am 7. März 2026 informierten die Grünen Klosterneuburg mit einem Stand am Klosterneuburger Stadtplatz über die Bedeutung des Internationalen Frauentags. Ziel der Aktion war es, au…