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Bebauung, Stadtentwicklung, Aktuelles

Ende für unpassende Großbauten

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am Freitag, 15.12.2023, einstimmig einer Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms und einem Update des Stadtentwicklungskonzeptes zugestimmt.

Diese umfangreiche Änderung wurde in den letzten 2,5 Jahren vom Ausschuss für Stadtentwicklung unter dem Vorsitz von Stadtrat Dr. Johannes Edtmayer (Grüne) während einer Bausperre vorbereitet.

Dazu Stadtrat Edtmayer im Gemeinderat:

„Wenn wir diesem Antrag heute zustimmen, dann ist Schluss mit der „unkontrollierten“ großvolumigen Verbauung. Dann hat Klosterneuburg wieder die Kontrolle über große Bauvorhaben. Bauprojekte mit einer Geschoßflächenzahl über 1 - vereinfacht gesagt, alles was über Einfamilien- und Doppelhäuser hinausgeht - lassen wir nur noch in exakt definierten Zonen zu und nur noch auf Basis eines Raumordnungsvertrages. Raumordnungsvertrag bedeutet, wir können über die NÖ Bauordnung hinaus Bedingungen vereinbaren, die für uns in Klosterneuburg wichtig sind, die für uns als Gesellschaft relevant sind und uns als Stadt etwas bringen. Im Wesentlichen kann man das zusammenfassen unter dem Begriff NOVO – Nutzen, Ökologie, Verkehr und Ortsbild.

  • der Nutzen für die Gemeinde muss passen
  • hohe ökologische Vorgaben müssen umgesetzt werden
  • der Verkehr des Projektes wird zur spezifischen Situation geregelt, auch über gesetzliche Regelungen hinaus
  • das Ortsbild muss berücksichtigt werden, bei größeren Projekten auch im Rahmen eines Architektur-Wettbewerbs

Mit diesem Beschluss sichern wir die Zukunft der Lebensqualität in Klosterneuburg.“

Geschrieben von STR Dr. Johannes Edtmayer am .

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