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Bebauung

Umstrittenes GEB* im Grünland - UPDATE

Kollersteig 135 - Umstrittenes GEB* im Grünland

Land bescheingt Rechtmäßigkeit!

 Was sind GEB?

GEB sind erhaltenswerte Gebäude im Grünland. Solche sind baubehördlich bewilligte Hauptgebäude, die das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigen beziehungsweise und der Bautradition des Umlandes entsprechen. Eine bauliche Erweiterung darf nur dann bewilligt werden, wenn die Maßnahme für die Nutzung des Gebäudes erforderlich ist, gegenüber dem ursprünglichen Baubestand in einem untergeordneten Verhältnis steht und nicht auch durch eine Änderung des Verwendungszweckes und eine Adaptierung bestehenderGebäudeteile erreicht werden kann.

Dazu der Grüne Umweltstadtrat Mag. Sepp Wimmer: Der Großteil der Bevölkerung ist überzeugt, bauen darf man nur im Bauland und da gibt es strenge Vorschriften. Im Grünland, ist dies nicht möglich. Denkt man! Schlupflöcher in der NÖ Gesetzgebung ermöglichen es immer wieder, dass in Naturlagen stattliche Gebäude entstehen. Zum Beispiel ein modernes Wochenendhaus.

Seit einiger Zeit sorgt ein Bauprojekt im Grünland (Kollersteig 135), wo ein kleines Holzhäuschen mittel einer Widmung als GEB (erhaltenswertes Gebäude im Grünland) zu einem großen modernen Wochenendhaus ausgebaut wird, für heftige Kritik in der Klosterneuburger Bevölkerung..Auch die abenteuerliche Bauführung, wo das bestehende GEB, ein kleines Holzhäuschen, auf Stelzen gestellt wurde damit es nicht die baurechtliche Widmung verliert, ging druch viele Medien.

Zahlreiche Bürgerbeschwerden sahen hier einen klaren Verstoss gegen den Schutz des Grünlands, die Klosterenuburger Baubehörde war jedoch gezwungen auf Grund der bestehehnden baurechtlichen Grundlagen die Baugenehmigung zu erteilen. Da in weiterer folge des Baugeschehens immer neue Fragen zur Rechtmäsigkeit auftauchten wandte sie die Klbg Baubehörde wiederholt an die Oberbehörde des Landes und dauch im Klosterneuburger zuständigen Planungsausschuss wurde dieser Fall eingehend überprüft. Hier die Zusammenfassung:

In der Sitzung des Planungsausschusses vom 5.5.2020 wurde die GEB (erhaltenswertes Gebäude im Grünland) Problematik zum Projekt Kollersteig 135 umfassend aufgearbeitet. Das Grundstück war bis 1987 als Bauland gewidmet, darauf befand sich legal ein Gebäude das als Wochenendhaus bewilligt war. 1987, im Zuge einer umfassenden Flächenwidmungsplanänderung wurden zahlreiche Grundstücke von Bauland auf Grünland zurückgewidmet. So auch dieses Grundstück Kollersteig 135. Das bestehende Gebäude wurde, um den Grünlanderfordernissen gerecht zu werden und weiter bestehen zu können, als GEB festgelegt. In den mehr als 30 vergangen Jahren wurde das Bauwerk entsprechend der sich ändernden Bestimmungen als GEB oder auch nicht als GEB geführt. Im Zuge des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Jahr 2014 wurde das Gebäude erneut als GEB festgelegt. 2016 gab es für das jetzt umstrittene Projekt eine Baueinreichung, die auch auf Grund der damals geltenden Bestimmungen bewilligt wurde. Im Lauf des selben Jahrs 2016 wurden neue, strengere Bestimmungen für GEBs von der Stadtgemeinde erlassen. Das jetzt umstrittene Projekt wäre somit nach 2016 nicht mehr möglich gewesen, da die Baueinreichung für dieses Projekt jedoch vor Erlass dieser neuen Bestimmungen erfolgte, war dies rückwirkend nicht mehr auf dieses Projekt anzuwenden.Während der jetzigen Bauphase gab es von Seiten der Klosterneuburger Baubehörde mehrmals Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Projekts, so wurde ein Baustopp verhängt und verschiedene Anfragen an das Land Nö getätigt. Die jetzt aktuell vorliegenden Stellungnahmen des Landes bestätigten die bisherige Vorgangsweise der Klosterneuburger Baubehörde und bescheinigen dem Bauprojekt seine Rechtmäßigkeit auf Grund der aktuellen baurechtlichen Gesetzeslage. Die Stellungnahmen des Land Nö bestätigen für mich als zuständigen Ausschussvorsitzenden aber auch, dass die Baubehörde rechtmäßig gehandelt und ordentlich ihre Arbeit gemacht hat. Die Vorwürfe, sie hätte nicht korrekt gehandelt, sind somit eindeutig widerlegt.Die Stellungnahme des Landes das dieses Bauprojekt baurechtlich korrekt ist, ist zwar nicht das von mir und vielen anderen erhoffte Ergebnis, aber es ist rechtlich zu respektieren. Was sehr unbefriedigend ist, ist die Tatsache, dass es noch rund 230 gewidmete GEBs im Klosterneuburger Grünland gibt, die Möglichkeiten seitens der Stadt zur Verschärfung der Bauvorschriften jedoch völlig ausgereizt sind. Wir sind hier nun auf die Unterstützung des Landes angewiesen um strengere Bebauungsbestimmungen für GEBs im Grünland zu erhalten. Der Ausschuss hat daher gestern als weitere Vorgangsweise vorgeschlagen, dass zunächst der frühere Planungsausschussvorsitzende Christoph Kaufmann, der jetzt ja auch weiterhin Mitglied im Ausschuss ist und ein umfassendes Wissen über diese Problematik hat, in seiner Funktion als NÖ Landtagsabgeordneter diese Thematik in den Gremien des NÖ Landtag thematisieren wird. Gleichzeitig wird die Stadtplanung in enger Zusammenarbeit mit dem Planungsausschuss weitere restriktive Maßnahmen für den Ausbau von GEBs suchen.Planungsausschussvorsitzender und Umweltstadtrat Mag. Sepp Wimmer: „Durch den immensen Bevölkerungsdruck kommen immer mehr Leute auf die Idee sich im Grünland anzusiedeln. Die gesetzlichen Regelungen die das Land Niederösterreich zum Schutz des Grünlands sind löchriger als ein Sieb. Will man den Grünland und damit den Naturschutz ernst nehmen, muss von Landesseite rasch strengere Vorgaben erlassen werden..“

Geschrieben von STR Mag. Sepp Wimmer am .

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