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Bebauung, Stadtentwicklung, Aktuelles

Umwidmung der Weilguni Gründe – eine Chronologie

Wie es zur Umwidmung der Weilguni Gründe kam! – Chronologie

Dezember 2019: Das Autohaus (samt Werkstätte) Weilguni lässt den Standort in der Weidlingerstr. 45 auf.

Dezember 2020/Juli 2021: nach Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin Weilguni Gmbh wird ein Wohnprojekt mit einem städtischen Kindergarten im Rahmen eines Raumordnungsvertrages vorgestellt.

Was ist ein Raumordnungsvertrag? Jedes Grundstück einer Gemeinde hat eine Widmung, Wohnen, Betriebsgebiet, Grünland, etc. Es darf nur das gebaut werden, was gewidmet ist. Eine Ausnahme ist ein sogenannter Raumordnungsvertrag, in dem die Gemeinde mit einem Grundstückseigentümer aus Gemeindeinteressen (z.B. Bau eines Kindergartens, ökologische Interessen etc) einen speziellen Vertrag für eine Umwidmung eines Grundstückes abschließen kann. Im Falle der Weilguni Gründe war es eine Umwidmung der bestehenden Widmung Bauland-Betriebsgebiet auf Bauland-Kerngebiet für nachhaltige Bebauung sowie Bauland – Sondergebiet – Kindergarten. Vereinfacht gesagt, der Grundstückseigentümer bekam eine (wertvollere) Widmung, Bauland Wohngebiet, die Stadt dafür die Möglichkeit die Qualität der Verbauung positiv zu beeinflussen und günstig einen Kindergarten zu errichten.

Die Grünen haben diesem Raumordnungsvertrag auf Grund von ökologischen Parametern zugestimmt :

  • Gelegen im Siedlungsgebiet mit anderen großvolumigen Wohnbauten
  • 9.600m² Wohnnutzfläche davon mind. 1.250m² für 7 gruppigen Kindergarten
  • 7 Minuten fußläufig zum Weidlinger Bahnhof
  • 7 Minuten fußläufig zu den Nahversorgern wie Supermarkt, Apotheke, etc.
  • Kindergarten und Schule in unmittelbarer Nähe
  • Zur Verfügung Stellung von 12 leistbaren Wohnungen (Nettomietzins € 7,50/m²)
  • Öffentlicher Weg durch das Gelände
  • Energieeffiziente Bauweise mit mindestens Niedrigenergiehausstandard
  • Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen
  • Parkplätze nur unterirdisch und jeder zweite Parkplatz mit E-Anschluß
  • Abstellplätze für E-Fahrädern mit Ladestationen
  • Entsiegelung von mind. 30% der derzeit vollständig versiegelten Fläche
  • größerer Abstand zu Nachbargebäuden als von Bauordnung vorgeschrieben

Juli/August2021:

Der Raumordnungsvertrag ist aber nur der erste Schritt, der für die Gemeinde alleine noch keine endgültige Verpflichtung auslöst. Der zweite Teil ist die Umwidmung. Diese erfolgt nach genauen rechtlichen Vorgaben, wo auch die Bürgerbeteiligung ein wesentlicher Teil ist. Die Änderungsentwürfe lagen im Zeitraum von 02. Juli 2021 bis 13. August 2021 zur allgemeinen Einsicht (gem. § 25 iVm § 24 bzw. gem. § 34 iVm § 33 NÖ Raumordnungsgesetz 2014) auf. Es wurden insgesamt 47 Stellungnahmen – im Namen von 121 BürgerInnen - zu diesem Umwidmungsprojekt abgegeben. Überwiegend betrafen die Einwände die Verkehrssituation in dem betroffenen Viertel.

Der Wunsch der AnrainerInnen nach einem Gesprächstermin mit Bürgermeister Schmuckenschlager wird von diesem an STR Edtmayer weitergeleitet. Johannes Edtmayer führt im August mehrere Gespräche mit den Betroffenen.

Die GRÜNEN, konkret der Vorsitzende des Planungsausschusses STR Dr. Johannes Edtmayer und der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer, fordern nun vor der Umwidmung ein Verkehrskonzept.

Ende August etablierte sich auch eine Bürgerinitiative (BI) „Monsterbau – nein Danke“ gegen das geplante Projekt. In kurzer Zeit konnten ca. 1.700 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt werden, die der Bürgermeister aber nicht entgegen nehmen wollte. Hauptkritikpunkt ist die Verkehrssituation in dem Viertel.

8.Sept. 2021: Da vor Beginn der Sitzung des Planungsausschusses kein Verkehrskonzept vorliegt, nimmt Dr. Edtmayer den Tagungspunkt „Umwidmung Weilguni Gründe“ von der Tagesordnung. Die Begründung ist mehr als einleuchtend. Wenn der Großteil der Stellungnahmen der BürgerInnen die Verkehrsproblematik ansprechen, aber kein Verkehrskonzept vorliegt, fehlt die Grundlage zur Behandlung dieses Punktes.

20.Sept.2021: Die ÖVP veröffentlicht folgende Presseaussendung:

Statement Volkspartei Klosterneuburg:

„Leider hat der Stadtrat der Grünen, Johannes Edtmayer, die übliche Diskussion im Ausschuss für Stadtplanung nicht zugelassen.
Daher musste zuerst im Stadtrat das Projekt und die Stellungnahmen zur Umwidmung besprochen werden und es wurde entschieden, dass der Antrag nun weiter an den Gemeinderat geht.

Wir als Volkspartei erhoffen uns dadurch, dass eine breite Debatte möglich ist und so die Schande der „grünen“ Diskussionsverweigerung ausgebessert wird.

Aufgrund der bisherigen Entscheidungen gehen wir von einer breiten Zustimmung zum Projekt aus. Alles andere wäre eine Überraschung, da die Mandatare der Volkspartei im Juli vom zuständigen Stadtrat Edtmayer und seinem Vorgänger Wimmer von diesem Projekt überzeugt wurden. Allerdings wird die Volkspartei keine Zustimmung erteilen, wenn die Anrainerwünsche bzgl. weiterer Verkehrsmaßnahmen nicht berücksichtigt werden.“

24.Sept.2021: In der Gemeinderatssitzung lässt BGM Schmuckenschlager die einzelnen Stellungnahmen der BürgerInnen abstimmen. Mit den Stimmen von ÖVP, NEOs und SPÖ werden sämtliche Stellungnahmen als unbegründet abgewiesen. Mit den Stimmen von ÖVP, NEOs und SPÖ wird die Umwidmung beschlossen, obwohl die ÖVP noch wenige Tage vorher den AnrainInnen versprochen, hatte, sie würden dem Projekt keine Zustimmung erteilen, wenn die AnrainerInnen-Wünsche bzgl.   Verkehrsmaßnahmen nicht berücksichtigt werden.

Ein Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN auf Erstellung eines Verkehrskonzeptes vor Umwidmung wird abgelehnt.

Geschrieben von STR Mag. Sepp Wimmer am .

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