
Verkehr, Bebauung, Stadtentwicklung, Aktuelles
Wie gewollt ist eine Bürgerbeteiligung ?

Wie gewollt ist eine Bürgerbeteiligung? - Zwei Sichtweisen am Beispiel "Weilguni Gründe"
ÖVP
- Umwidmungsauflage – rechtlich vorgeschriebene Information an die Anrainer
- Trotz Ersuchen gibt es kein Gespräch des Bürgermeisters mit den Anrainern
- Trotz mehrmaligen Ersuchens nimmt der Bürgermeisters nicht die gesammelten 1.700 Unterschriften entgegen
- Da die Stellungnahmen Schwächen und Lücken des (vom Bauherrn in Auftrag gegebenen) Verkehrsgutachtens beleuchten, wird von der Stadtgemeinde beim gleichen Gutachter eine „Ergänzung“ mit den Fragestellungen der Anrainer in Auftrag gegeben.
- Die Ergänzungen der Verkehrsgutachters werden den Anrainern nicht zur Verfügung gestellt, sondern werden dem Gemeinderat gegenüber als „vertraulich“ gekennzeichnet – dh dürfen nicht weitergegeben werden.
- Trotz Presseaussendung der ÖVP, dass sie „ keine Zustimmung erteilen, wenn die Anrainerwünsche bzgl. weiterer Verkehrsmaßnahmen nicht berücksichtigt werden“, wird in der gleichen Woche ohne Verkehrskonzept die Umwidmung mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ und Neos beschlossen. Alle 47 Stellungnahmen wurden als „nicht stattgegeben“ abgewiesen.
Die GRÜNEN
- Mehrmalige Gespräche des Stadtrates (Vorsitz Ausschuss Stadtplanung) Dr Johannes Edtmayer und auch des Fraktionsvorsitzenden Mag Sepp Wimmer mit den Anrainern vor Ort
- Reger Austausch per Telefon und email Verkehr
- Einbringen der Vorbehalte der Bürgerbeteiligung in den Ausschuss und in den Stadtrat
- Forderung nach einem Verkehrskonzept VOR Umwidmung
- Absetzen des Tagespunktes im Ausschuss, da ohne ausreichende Unterlagen die Stellungnahmen der Bürger nicht behandelt werden können.
- Dafür wurden die Grünen, insbesondere Dr. Johannes Edtmayer, von der ÖVP als mit Begriffen wie „diktatorisch“, „willkürlich“ und „Schande der Gesprächsverweigerung“ belegt.
- Keine Zustimmung der Grünen zur Umwidmung da ein Verkehrskonzept fehlt und die Stellungnahmen der Anrainer nicht berücksichtigt wurden.
Geschrieben von STR Mag. Sepp Wimmer am .
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